Sicherung, Pflege und Weiterentwicklung der Fachanwendung EUREKA-Fach
Inhalt des Auftragsgegenstandes ist die Sicherung, Weiterentwicklung und Pflege der Justizfachanwendung EUREKA-Fach zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Fachgerichte (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte) sowie von Verfassungs- und Berufsgerichten und die Einführungs- und Einsatzunterstützung für Dienststellen und Anwender.
EUREKA-Fach ist seit etwa 13 Jahren an den Gerichten des Entwicklungsverbunds (bestehend aus den zwölf Bundesländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) im Einsatz und an den spezifischen Bedürfnissen der Arbeitsplätze der Richterschaft und der Geschäftsstellen/Serviceeinheiten in der Fachgerichtsbarkeit ausgerichtet. Gegenwärtig (Stichtag 15.8.2011) wird EUREKA-Fach an 196 Gerichten eingesetzt. Insgesamt arbeiten ca. 8 000 Mitarbeiter in den Gerichten mit dem Fachverfahren.
Die Rechte an dem von einem externen Entwickler erstellten und laufend fortentwickelten (seit 2008 von einem Entwicklerteam) Quellcode liegen bei den am Entwicklungsverbund beteiligten Ländern. Der Quellcode ist mit den Programmiersprachen Visual Objects, C#, Visual Basic und
Vulcan.NET erstellt. Neben dem .NET-Framework kommt auch Microsoft Silverlight zum Einsatz.
Das Programm erfüllt im Wesentlichen folgende Funktionen:
— Erfassung von Stamm-, Verfahrens- und Faktendaten,
— Verwaltung von Personendaten,
— Verwaltung von Sachverständigen, Dolmetschern und weiteren Verfahrensbeteiligten,
— Verwaltung und Ladung von ehrenamtlichen Richtern,
— Abbildung unterschiedlicher Geschäftsverteilungspläne zur Verfahrensverteilung,
— Frist- und Terminverwaltung sowie Ladungen,
— Aufgabenverwaltung,
— Bearbeitung von Massenverfahren,
— Erstellung von Vergütungs- und Entschädigungsrechnungen, Gerichtskostenrechnungen, Kostenfestsetzungen und Ermittlung der Prozesskostenhilfe sowie Erstellung von Anordnungsdateien für Gerichtskostenzahlungen,
— Erstellen von Urteilen, Beschlüssen, Anschreiben unter Verwendung von Vorlagen und automatischer Befüllung mit Metadaten des betreffenden Verfahrens,
— Rechtsprechungsdokumentation mit umfassenden Recherchefunktionen (u.a. mit Volltextrecherche),
— Datenübertragung zwischen den Instanzen,
— Archivierung und Datenrumpfung,
— Unterstützung der elektronischen Akteneinsichtnahme und der Verfahrensstandabfrage,
— Erstellung von statistischen Auswertungen,
— Integration des elektronischen Rechtsverkehrs,
— Elektronische Aktenführung (mit Volltextrecherche),
— Erfassung, Strukturierung und Darstellung von Vorbringen der Beteiligten und von Akteninhalten (Aktenmanagement),
— Unterstützung elektronischer Sitzungssaalanzeige.
Bei Entwicklungsvorgaben der Projektleitung EUREKA-Fach, die für den Auftraggeber die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterentwicklung des Programms koordiniert, bei neuen oder geänderten Anforderungen des Gesetzgebers und der Justizverwaltungen, externen Schnittstellenanforderungen und neuen Versionsständen anderer Programme im Einsatzumfeld hat der Dienstleister eigenständig Vorschläge für die programmtechnische Umsetzung zu machen und eine kurzfristige Implementierung zu gewährleisten. Da eine Erstellung von Pflichtenheften durch den Auftraggeber nicht erfolgt, wird für die eigenständige Umsetzung der erforderlichen laufenden Programmänderungen und -erweiterungen eine hohe Vertrautheit des Dienstleisters mit den fachgerichtlichen Geschäftsabläufen, den rechtlichen Vorgaben und dem justiziellen Umfeld erwartet. Darüber hinaus hat der Dienstleister mittels eines von ihm eingesetzten geeigneten Internet-Tools Fehlermeldungen und Optimierungswünsche der Anwender ständig entgegenzunehmen und diese zeitnah abzuarbeiten. Bei Hinzutritt neuer Mitgliedsländer bzw. der Erstumstellung innerhalb einer Gerichtsbarkeit eines Mitgliedslandes ist über die Migrationsszenarien vor Ort zu beraten. Bei der Umstellung von einzelnen Gerichten auf EUREKA-Fach ist ggf. der exportierte Datenbestand des vorher eingesetzten Fachverfahrens zu übernehmen und die Erstschulung der Administratoren und Anwender durchzuführen. Der Dienstleister hat zudem im Fall der Zusammenlegung von Gerichten oder Zuständigkeitsänderungen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Hinblick auf Datenübernahmen zu erbringen. Im laufenden Betrieb hat der Dienstleister an der Gremienarbeit (Lenkungskreis, Facharbeitskreise) und bei themenbezogenen Veranstaltungen mitzuwirken. Ferner sind bei Bedarf Schulungen und Veranstaltungen zu Schwerpunktthemen und zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch der Anwender im Entwicklungsverbund zu organisieren und durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-09-01
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Auftragsbekanntmachung
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2012-05-08
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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