— Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, während eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist. Die in diesem Auftrag zu bearbeitenden Flächen sind grundsätzlich öffentlich zugänglich. Die Bieter werden dringend aufgefordert, sich durch vor-Ort-Besichtigung der zu bearbeitenden Flächen selbst ein Bild der maßgeblichen Umstände zu verschaffen. Dies ist im Angebot durch folgende Erklärung zu bestätigen: "Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, sich durch vor-Ort-Besichtigung der zu bearbeitenden Flächen selbst ein Bild der maßgeblichen Umstände verschafft zu haben, so dass er aus seiner Sicht über alle maßgeblichen örtlichen Angaben verfügt",