Stromlieferung für die KVH, Humboldtstrasse 56, 22083 Hamburg

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH)

Kaufvertrag über die Lieferung von elektrischer Energie (Strom) für die KVH, Humboldtstrasse 56, 22083 Hamburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Stromlieferung für die Abnahmestelle KVH, Humboldtstrasse 56, 22083 Hamburg.450 000,00900 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Humboldtstrasse 56
Postleitzahl: 22083
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvhh.de 🌏
E-Mail: dirk.wenghoefer@kvhh.de 📧
Telefon: +49 4022802398 📞
Fax: +49 4022802622 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 147-244533
ABl. S-Ausgabe: 147

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kaufvertrag über die Lieferung von elektrischer Energie (Strom) für die KVH, Humboldtstrasse 56, 22083 Hamburg.
Menge oder Umfang: Stromlieferung für die Abnahmestelle KVH, Humboldtstrasse 56, 22083 Hamburg.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000,00 💰
900 000,00 💰
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption für weitere 12 Monate.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 30 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: Stromlieferung KVH 2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Verdingungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Verdingungsunterlagen.
Mindeststandards: Siehe Verdingungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Verdingungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Verdingungsunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-09-08 📅
Öffnungsort: KVH, Humboldtstrasse 56, 22083 Hamburg, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: KVH, Humboldtstrasse 56, 22083 Hamburg, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH)
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH)
Dirk Wenghöfer
Internetadresse: www.kvhh.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-11-01 📅
Datum des Endes: 2014-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Stromlieferung KVH 2011

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen des § 101a Abs. 1 GWB und § 107 Abs. 3 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB hat der Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, dies bedeutet spätestens nach 5 Kalendertagen. Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 147-244533 (2011-08-01)