Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie (All-inklusive-Vertrag) für die AOK PLUS ab dem 1.1.2012 (Freistaat Sachsen) bzw. 1.1.2013 (Freistaat Thüringen).
Die Laufzeit der Belieferung beläuft sich für alle Lieferstellen bis zum 31.12.2014.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
“Das Liefervolumen beträgt im Jahr 2012 ca. 7,5 Mio. kWh bei ca. 147 Lieferstellen, für die Jahre 2013 und 2014 ca. 10,7 Mio. kWh pro Jahr bei ca. 349 Lieferstellen.”
Menge oder Umfang
Das Liefervolumen beträgt im Jahr 2012 ca. 7,5 Mio. kWh bei ca. 147 Lieferstellen, für die Jahre 2013 und 2014 ca. 10,7 Mio. kWh pro Jahr bei ca. 349 Lieferstellen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Telefon: +49 3616574-80067📞
Fax: +49 1802471002116 📠
“Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendungder Information geschlossen. Soweit die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet...”
Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendungder Information geschlossen. Soweit die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet wird,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Informationdurch die Auftraggeberin. Auf den Tag des Zugangs der Information beim Bieter kommt es nicht an (§ 101a Abs.1 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2011/S 183-299578 (2011-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen. Soweit die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet...”
Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen. Soweit die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet wird, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Informationdurch die Auftraggeberin. Auf den Tag desZugangs der Information beim Bieter kommt es nicht an (§ 101a Abs.1 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2011/S 239-386062 (2011-12-06)