Stromliefervertrag

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Zentrale Vergabestelle

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie (All-inklusive-Vertrag) für die AOK PLUS ab dem 1.1.2012 (Freistaat Sachsen) bzw. 1.1.2013 (Freistaat Thüringen).
Die Laufzeit der Belieferung beläuft sich für alle Lieferstellen bis zum 31.12.2014.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-21 Auftragsbekanntmachung
2011-12-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Das Liefervolumen beträgt im Jahr 2012 ca. 7,5 Mio. kWh bei ca. 147 Lieferstellen, für die Jahre 2013 und 2014 ca. 10,7 Mio. kWh pro Jahr bei ca. 349 Lieferstellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Telefon: +49 3616574-80067 📞
Fax: +49 1802471002116 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 183-299578
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 143-237327
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendungder Information geschlossen. Soweit die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet wird,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Informationdurch die Auftraggeberin. Auf den Tag des Zugangs der Information beim Bieter kommt es nicht an (§ 101a Abs.1 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. "Die unter Ziffer IV.3.7 angegebene Bindefrist (15.11.2011) endet um 14:00 Uhr MEZ.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie (All-inklusive-Vertrag) für die AOK PLUS ab dem 1.1.2012 (Freistaat Sachsen) bzw. 1.1.2013 (Freistaat Thüringen).
Die Laufzeit der Belieferung beläuft sich für alle Lieferstellen bis zum 31.12.2014.
Referenznummer: 23/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dessen Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, sowie dass er sich nicht in Liquidation befindet;
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(2) Erklärung des Bieters, dass er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen;
(3) Erklärung des Bieters, dass er seinen gesetztlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
(4) Erklärung des Bieters, dass keine Kenntnis darüber besteht, dass gegen eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine rechtskräftige Verurteilung, insbesondere wegen Straftaten i. S. d. § 6 Abs. 4 a) - g) VOL/A-EG vorliegt;
(5) Erklärung des Bieters, dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
Die Erklärungen sind auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt abzugeben. Soweit Bietergemeinschaften sich am Verfahren beteiligen, sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen derzeit vergleichbare Letztverbraucher in Deutschland beliefert;
(2) Angabe der Jahresstromabgabe an Letztverbraucher im Jahr 2010 und geschätzte Abgabe im Jahr 2011;
(3) Erklärung des Bieters, dass die Belieferung von Haushaltskunden von der Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (§ 5 EnWG).
Die Erklärungen sind auf einem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt abzugeben. Soweit Bietergemeinschaften sich am Verfahren beteiligen, sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-28 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 23/2011
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 143-237327
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendungder Information geschlossen. Soweit die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet wird,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Informationdurch die Auftraggeberin. Auf den Tag des Zugangs der Information beim Bieter kommt es nicht an (§ 101a Abs.1 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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"Die unter Ziffer IV.3.7 angegebene Bindefrist (15.11.2011) endet um 14:00 Uhr MEZ.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771042 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 183-299578 (2011-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 239-386062
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 183-299578
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen. Soweit die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet wird, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Informationdurch die Auftraggeberin. Auf den Tag desZugangs der Information beim Bieter kommt es nicht an (§ 101a Abs.1 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-14 📅
Name: Stadtwerke Schwerin GmbH
Postanschrift: Eckdrift 43-45
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 239-386062 (2011-12-06)