Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein
Vergeben werden soll die Suchtberatung von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten Lübeck, Neumünster, Kiel, Flensburg und Itzehoe und in der Jugendanstalt Schleswig zum 1.1.2012 für das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MJGI).
Der Auftrag der Suchtberatung ist eingebunden in das Gesamtziel des Vollzuges, den Gefangenen zu befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen (§ 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG), § 2 Jugendstrafvollzugsgesetz (JugStVollzG)). Es ist das gemeinsame Ziel des Justizvollzuges und der Suchtberatung, Suchtmittelfreiheit für die Gefangenen durch intensive Zusammenarbeit und problemorientierte Angebote zu erreichen.
Die Suchtberatung bietet süchtigen und suchtgefährdeten Gefangenen Beratung, Betreuung und Therapievermittlung an. Das Angebot richtet sich je nach Vollstreckungszuständigkeit der Vollzugsanstalt an junge und erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene und an weibliche Gefangene, die als Suchtgefährdete und Abhängige von legalen und/oder illegalen Suchtmitteln gelten. Die Beratungs- und Betreuungsleistungen werden in Einzel - und Gruppengesprächen erbracht.
Externe Suchtberatung ist einerseits integriert in Strukturen, Regeln und Kooperationssysteme des Justizvollzuges und andererseits in das Suchthilfesystem.
Eine Kooperation in Form von gemeinsam festgelegten Verfahrensregeln und verbindlichen Abläufen in der jeweiligen Anstalt wird erwartet.
Die Leistungen der Suchtberatung werden als Fachleistungsstunden intramural erbracht in folgenden Tätigkeitsbereichen:
1. Motivation:
Inhaltlich umfasst dies das Fördern der Bereitschaft zur Veränderung und die Vereinbarung persönlich verbindlicher Ziele und Wege zur Veränderung. Die Arbeit an der Motivation mit den Suchtabhängigen ist von erheblicher Bedeutung und hat direkte Konsequenzen für die Hilfemaßnahmen.
2. Psychoedukative Gruppenarbeit:
Für einen Teil der Gefangenen ist der Kontakt zur Suchtberatung trotz bestehender Suchtproblematik oder Suchterkrankung die erste Berührung mit dem Suchthilfesystem überhaupt. Für diese Klientel wird psychoedukative Gruppenarbeit angeboten.
Diese ist in einzelne inhaltlich abgeschlossene Module aufgeteilt wie z.B. Suchtdreieck, Rechtskunde, Stoffkunde, Suchtentstehung und persönliche Schutzfaktoren. Es werden Informationen gegeben und gemeinsam in der Gruppe diskutiert und bearbeitet.
3. Vermittlungsorientierte Suchtberatung:
Hierzu gehören Feststellen der Eignung, der Indikation für eine Vermittlung und Stärkung der Motivation für ein suchtmittelfreies Leben. Die Diagnosestellung im Suchtbereich wird nach ICD-10 vorgenommen und richtet sich auch nach den Kriterien der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen für die Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Rehabilitation. Der Abstimmungsprozess von Entlassungszeitpunkt und Aufnahmezeitpunkt in die Therapie bedarf der intensiven und engen Kooperation mit den Vollzugsabteilungsleitungen der Anstalt, den justiziellen Entscheidungsträgern sowie den aufnehmenden Suchthilfeeinrichtungen.
4. Therapie-Vorbereitungs-Gruppe:
Die Gruppenarbeit hat das Ziel, die Teilnehmer auf eine stationäre oder ambulante Behandlung nach der Entlassung vorzubereiten. Im Vordergrund steht dabei weniger die eigentliche Aufarbeitung der Suchtproblematik, sondern vorrangig der Erwerb von Grundfertigkeiten, die als Voraussetzung für eine Therapieteilnahme gelten z.B.:
— Grundlagen der Kommunikation,
— Fähigkeit zur Selbstexploration und Verbalisierung von Gefühlen,
— Kenntnis von Behandlungskonzepten,
— Gruppenfähigkeit und Einhalten von Regeln.
5. Substitutionsgestützte Betreuungsmaßnahmen:
Diese Beratung betrifft diejenigen Gefangenen, die als Opiatabhängige nach ICD.
F 11.2 und ICD F 11.21 durch eine Substitution in der Haft vom Gebrauch illegaler Drogen ferngehalten werden sollen und erst unter der kontrollierten Medikation zu einer Behandlung ihrer Erkrankung motiviert werden können. Gemäß BtMVV § 5 Abs.2 Ziffer 2 und der novellierten Richtlinienfassung der Bundesärztekammer vom 19.2.2010 obliegt die Entscheidung der Vergabe den Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzten und soll von psychosozialen Betreuungsmaßnahmen begleitet sein. Anders als in der Suchtberatung außerhalb der Haft wird die psychosoziale Betreuung in Koordination mit den Vollzugsabteilungsleitungen wahrgenommen.
Die Träger und/oder privatwirtschaftlich organisierten Anbieter müssen einen ausgewiesenen fachlichen Hintergrund, möglichst mit Erfahrungen in der Suchtberatung von Straffälligen mitbringen. Evaluation ist erwünscht.
Aufgrund der vielfältigen Problembelastungen der Klientel und der besonderen Beratungssituation in Haft werden bevorzugt:
Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialpädagogen/.
Sozialarbeiter (BA)/Sozialpädagogen (BA).
— mit entsprechender Zusatzausbildung für die Suchtberatung, möglichst DRV anerkannt, oder,
— sich in vorangeschrittener Zusatzausbildung für die Suchtberatung befindlich,
— oder mit 5 jähriger Praxiserfahrung in der Suchtberatung.
Die Anwesenheit der Beraterinnen und Berater wird durch Teilnahme an der Zeiterfassung der jeweiligen Anstalt dokumentiert. Es ist beabsichtigt, eine längerfristige Bindung über 2 Jahre einzugehen, um eine inhaltliche Kontinuität zu ermöglichen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
Die Maßnahmen sollen in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Die Vergabe erfolgt in Fachleistungsstunden (60 Minuten) in den verschiedenen Losen/Teillosen.
Die Suchtberatung wird an folgenden Standorten mit unterschiedlichen Schwerpunkten ausgewiesen:
Los 1 JVA Lübeck.
Suchtberatung für männliche Untersuchungsgefangene und Strafgefangene im Erstvollzug, Regelvollzug, Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung, Sozialtherapie und weibliche Untersuchungsgefangene und Strafgefangene.
Los 1.1. ca. 100 Fachleistungsstunden für die Suchtberatung legaler Drogen.
Los 1.2. ca. 100 Fachleistungsstunden für die Suchtberatung illegaler Drogen.
Los 2 Neumünster.
Suchtberatung für Gefangene in Untersuchungshaft und Strafhaft im Erstvollzug und junge Strafgefangene.
Los 2.1. ca. 135 Fachleistungsstunden für die Suchtberatung legaler Drogen.
Los 2.2. ca. 135 Fachleistungsstunden für die Suchtberatung illegaler Drogen.
Los 2.3. JVA Itzehoe.
Suchtberatung für Gefangene in Untersuchungshaft ca. 18 Fachleistungsstunden für die Suchtberatung legaler und illegaler Drogen.
Los 3 JVA Kiel.
Suchtberatung für Gefangene im Regelvollzug ca. 55 Fachleistungsstunden für die Suchtberatung legaler Drogen und ca. 80 Fachleistungsstunden für die Suchtberatung illegaler Drogen.
Los 4 Jugendanstalt Schleswig.
Suchtberatung für junge Gefangene in Untersuchungshaft, Strafhaft und Sozialtherapie.
Los 4.1. ca 25 Fachleistungsstunden für die Suchtberatung legaler Drogen.
Los 4.2. ca 25 Fachleistungsstunden für illegale Drogen.
Los 4.2. JVA Flensburg.
Suchtberatung für Gefangene in Untersuchungshaft und Strafhaft ca. 30 Fachleistungsstunden monatlich für Suchtberatung legaler und illegaler Drogen.
Die tatsächliche Anzahl der zu vergebenden Fachleistungsstunden je Los wird auf der Basis des wirtschaftlichsten Angebots und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestimmt werden. Bei den zur Kalkulation angegebenen Fachleistungsstunden handelt es sich um Richtwerte.
Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der angegebenen Fachleistungsstunden je Los/Teillos.
Die Ausschreibung richtet sich an:
— Träger freier Wohlfahrtsverbände,
— privatwirtschaftlich organisierte Anbieter.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-05-13
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Auftragsbekanntmachung
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2011-11-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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