Gegenstand der Ausschreibung. 1. Neubeschaffung. Das AKDB beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um Neubeschaffungen im Rahmen von Ersatz- oder Erweiterungsmaßnahmen von aktiven Netzwerkkomponenten. Dazu soll ein Vertrag (EVB-IT Kauf) zur Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten über einen Zeitraum von 4 Jahren vom 1.12.2011 bis 30.11.2015 abgeschlossen werden. Das Angebot, entsprechend der in der Leistungsbeschreibung geforderten aktiven Netzwerkkomponenten, darf nur Produkte eines Herstellers enthalten und nicht aus Produkten unterschiedlicher Hersteller zusammengestellt sein. Bieter haben hinsichtlich der zu beschaffenden Hardware die uneingeschränkte Kompatibilität zur vorhandenen Netzwerkumgebung zu garantieren und dies bereits im Vorfeld entsprechend nachzuweisen. Teil der aktiven Netzwerkkomponenten ist auch folgendes Zubehör: — DDR RAM, — Compact Flash, — Cisco StackWisestacking Kabel. 2. Instandhaltung für neu beschaffte Netzwerkkomponenten. Für alle aktiven Netzwerkkomponenten wird im Rahmen der Neubeschaffung ein Instandhaltungsvertrag (EVB-IT Instandhaltung)für die nächsten 4 Jahre vom 1.12.2011 bis 30.11.2015 abgeschlossen. 3. Instandhaltung für vorhandene Netzwerkkomponenten. Die bei der AKDB bereits im Einsatz befindlichen aktiven Netzwerkkomponenten, bei denen die bestehenden Instandhaltungsverträge am 30.4.2012 enden, müssen ebenfalls in einen neuen Instandhaltungsvertrag bis zum 30.11.2015 übernommen werden. Die Leistungsmerkmale zum Instandhaltungsvertrag für vorhandene Komponenten unterscheiden sich nicht von denen für Neubeschaffungen. Eine aktuelle Liste der bereits unter Wartung liegenden Komponenten kann als Excel Datei angefordert werden. 4. Kernpunkte der Instandhaltungsvereinbarung, 4.1 Serviceleistung: Der Auftraggeber fordert für alle neu beschafften aktiven Netzwerkkomponenten und Softwareprodukte nachstehende Serviceleistungen über 48 Monate. Der Auftraggeber kann je nach Standort der Netzwerkkomponenten für den Instandhaltungsvertrag zwischen 2 Serviceklassen auswählen. Diese beiden Serviceklassen sind wie folgt definiert. — Serviceklasse "Standard" (siehe Pkt. 4.6.1), — Serviceklasse "Rechenzentrum" (siehe Pkt. 4.6.2). 4.2 Störungsmeldung. Die Störungsmeldungen aktiver Netzkomponenten erfolgen ausschließlich durch das zentrale Netzoperating der AKDB. Die Störung wird grundsätzlich per E-Mail und ausschließlich in deutscher Sprache an den Servicebieter gemeldet. In Ausnahmefällen, wenn kein Online-Zugang möglich ist, kann die Störungsmeldung per Fax oder Telefon dem Servicecenter übermittelt werden. Zur Störungsmeldung an das Servicecenter sind folgende Angaben zwingend erforderlich: — Dienststelle und Anschrift, — Kundennummer, — Ansprechpartner (Netzadministrator), Tel./Fax, E-Mail, — Vertragsnummer, — Produktbezeichnung, — Seriennummer des Gerätes, — Fehlerbeschreibung. 4.3 Störungsverfolgung. Die AKDB muss durch einen eigens für sie einzurichtenden Account beim Servicecenter den Status ihrer gemeldeten Störung abfragen können. Zugelassene Mitarbeiter der AKDB müssen sich in die Störungsbearbeitung mit einschalten können. Das ist zum Beispiel notwendig, wenn mehrere gleichlautende Fehler gemeldet oder Eskalationszeiten überschritten werden. Die für den Zugriff zu berechtigenden Mitarbeiter der AKDB Netzwerkinfrastruktur werden nach Zuschlagserteilung dem Bieter schriftlich mitgeteilt. Wird der Call aufgrund seiner Brisanz oder Komplexität an den Hersteller der Netzwerkkomponenten eskaliert, muss auch zu diesem ein Online-Zugang ermöglicht werden. Aus dem Online -Tool des Bieters muss eine Referenz auf den Call beim Hersteller existieren. Im Idealfall ist über das Online-Tool des Bieters eine direkte Zuordnung und Auswahl der im jeweiligen Servicevertrag hinterlegten Komponenten über ihre Seriennummer möglich (Sortierung auch nach Serviceklassen). 4.4 Störungsbehebung. Den "1st Level"-Support leistet das zentrale Netzoperating und Netzadministratoren bei den Geschäftsstellen der AKDB. Den "2nd Level"-Supportübernehmen speziell ausgebildete Mitarbeiter des AKDB Abteilung A13, die die Fehlermeldungen der Netzadministratoren diagnostizieren und Fehler beheben. Kann die Störung vom örtlichen Netzadministrator nicht behoben werden, meldet erdiese an das zentrale Netzoperating. Wird vom Netzoperating ein Hardwarefehler diagnostiziert und dadurch ein Hardwareaustausch notwendig, so wird vom zuständigen Netzadministrator eine Störung in deutscher Sprache beim Call-Center des Bieters gemeldet. 4.6 Umfang der Instandhaltung. Folgende Dienstleistungen werden im Instandhaltungsvertrag gefordert und sind in beiden Serviceklassen genauer geregelt: — Servicezeiten, — Online-Zugang zum Call-Service des Bieters, — PICA-Account mit CCO-Login (Cisco), — kostenloser Hardwareaustausch, — Vor-Ort-Service/Remote Service, — Reaktionszeit, — kostenloser Hotline-Service (Störungsmeldung beim Call-Center, techn. Informationen über Telefon). 4.6.1 Serviceklasse "Standard". 4.6.1.1 Servicezeiten: Die Servicezeiten der Serviceklasse Standard sind werktags Montag - Freitag 8:00-17:00 Uhr. 4.6.1.2 Online-Zugang: Die Störung wird von den Netzadministratoren der AKDB an die zentrale Hotline des Bieters gemeldet. Der Ablauf jeder eingegangenen Störungsmeldung muss vom Eingang der Störungsmeldung bis zu seiner Beseitigung detailliert und nachvollziehbar durch den Serviceanbieter protokolliert werden. Den Netzwerkadministratoren der AKDB muss kostenlos die Einsicht in die aktuellen und zurückliegenden Störungsprotokolle ständig über Online-Zugang möglich sein. 4.6.1.3 PICA-Account mit CCO Login: PICA-Account mit CCO-Zugänge müssen für speziell ausgebildetes Personal (ca. 8 Personen) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Nach der Zuschlagserteilung werden alle erforderlichen Personendaten zur Freischaltung der Zugangsrechte dem Bieter mitgeteilt. 4.6.1.4 Hardware-Austausch: Im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung fordert der Auftraggeber den kostenlosen Hardwareaustausch von defekten Netzwerkkomponenten und Modulen, ferner die: — kostenlose Anlieferung an den Einsatzort und, — kostenlose Abholung oder Rücklieferung vom Einsatzort. 4.6.1.5 Reaktionszeit: Der Auftraggeber fordert für die Störungsabwicklung innerhalb der Gewährleistung eine Reaktionszeit von Next Business Day (8 Stunden/Werktag, 5 Tage/Woche, Next Business Day Hardwareaustausch) während der normalen Arbeitszeit an Werktagen, Montag - Freitag. 4.6.1.6 Hotline-Service: Für den Fall, dass die Funktion der gelieferten Produkte durch technische Schwierigkeiten beeinträchtigt ist oder noch technische Fragen offen hält, müssen für Rückfragen beim Bieter entsprechend qualifizierte, fließend deutsch sprechende Ansprechpartner während der normalen Arbeitszeit, werktags Montag - Freitag 8:00-17:00 Uhr, kostenlos telefonisch zur Verfügung stehen. 4.6.2 Serviceklasse "Rechenzentrum": Die Leistungen der Serviceklasse "Rechenzentrum" beinhalten die Leistungen aus der Serviceklasse "Standard". Weitergehende Anforderungen bestehen hier bezüglich Antwortzeit und Ersatzlieferzeit sowie Hotline-Service. 4.6.2.1 Servicezeit: Die Servicezeit für den Hardwareaustausch der RZ-Komponenten und den Einsatz eines Technikers (ggf. Vorort) beträgt von Montag bis Sonntag (einschl. Feiertage) von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. 4.6.2.2 Reaktionszeit und Ersatzlieferzeit: Die Antwortzeit läuft sofort nach Meldung der Störung und beträgt 3 Stunden. Der Bieter verpflichtet sich, nach qualifizierter Diagnose eines Hardwaredefektes den Ersatz für defekte Systemkomponenten oder Teile innerhalb von 4 Stunden nach Feststellung des Defekts an den Einsatzort zu liefern. Ein Austausch dieser Komponenten erfolgt ggf. mit einem Techniker des Bieters vor Ort. Die Feststellung des Defektes geschieht in der Regel in Absprache des Auftraggebers mit dem Bieter. Wird vom Auftraggeber oder vom Bieter das Vorliegen eines Hardwaredefektes festgestellt, beginnt die Ersatzlieferzeit sofort mit Meldung des Defektes. Dem Auftraggeber muss die Möglichkeit gegeben sein, jederzeit die gemeldeten Störungen in der Priorität anzuheben. 4.6.2.3 Hotline-Service: Für den Fall, dass die Funktion der gelieferten Produkte durch technische Schwierigkeiten beeinträchtigt ist oder noch technische Fragen offen hält sowie bei der qualifizierten Fehleranalyse, müssen für Rückfragen beim Bieter entsprechend qualifizierte, fließend deutsch sprechende Ansprechpartner in der Zeit von Montag bis Sonntag (einschl. Feiertage) von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr kostenlos telefonisch zur Verfügung stehen. 5. Mengenabschätzung. Für die 4-jährige Vertragsdauer können keine verpflichtenden Mengenangaben für die in der Ausschreibung geforderten aktiven Netzwerkkomponenten gemacht werden. Eine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber kann nicht eingegangen werden. Die derzeitige Planung geht von folgendem, unverbindlichem Mengengerüst aus: Bezeichnung Stück: — Catalyst 2940-8TT 5, — Catalyst 2960-24TT 110, — Catalyst 2960-48TT 10, — Catalyst 2960-8TC 5, — Catalyst 3750E-48TD 6, — Catalyst 3760-24TS 2, — Nexus 1000 6, — Nexus 2000 4, — Nexus 5000 2, — Catalyst 6509 2, — Catalyst 6509-VSS 2. 6. Beschreibung des gegenwärtigen Umfeldes Im lokalen Netzwerk (LAN) der AKDB werden derzeit ausschließlich Switches vom Typ Cisco Catalyst verwendet. In den nächsten Jahren wird das Corporate-Network der AKDB um weitere Kommunikationstechniken erweitert bzw. ausgebaut werden (z.B. VolP, Videoübertragungen). — Hardwarebestand bei der AKDB. Bei der AKDB befinden sich mit Stand März 2011 folgende Cisco-Switches im Einsatz: Bezeichnung Stück: — Catalyst 2940-8TT 12, — Catalyst 2950T-24 99, — Catalyst 2960-24TT 16, — Catalyst 2960-48TT 4, — Catalyst 2960-8TC 6, — Catalyst 3750E-48TD 6, — Catalyst 3750G-24T 2, — Catalysyt 3560-24TS 1, — Catalyst 6509 3, — Catalyst 6509-VSS 2, — Catalyst 6506 1. —— Protokolle und Tools. Nachfolgend aufgeführte Protokolle und Netzwerktools sind auf den aktiven Cisco-Netzwerkkomponenten bei der AKDB konfiguriert. Vom Bieter sind zur Einhaltung unserer Anforderungen nachfolgende Protokolle und Tools im Angebot zu beachten: — HSRP, — IP v4, — EIGRP, — VTP (Version 1-3), — CGMP, — CDP, — PVSTP, — PVSTP+, — MSTP, — RSTP, — PVRSTP+, — OSPF, — Netflow, — LMS 3.2 (Cisco Works).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-05.
Auftragsbekanntmachung (2011-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkaufrüstung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5) Nr. 5 (Hardware) und II.1.5) Nr. 2-4 (Instandhaltung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkaufrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Herzogspitalstraße 24
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.akdb.de🌏
E-Mail: michael.sander@akdb.de📧
Telefon: +49 895903-1567📞
1. Es handelt sich bei dem vorliegenden Vergabeverfahren um ein Nichtoffenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Interessierte Unternehmen müssen daher zunächst einen Teilnahmeantrag einreichen, anhand dessen die Eignung der Bewerber geprüft wird. Erst danach werden mehrere, nicht notwendig alle, geeigneten Bieter unter Übersendung der Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Teilnahmeantrag ist in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen und mit dem folgenden Hinweis zu versehen: "Teilnahmeantrag - Ausschreibung Netzwerk - nicht von der Poststelle zu öffnen!". Neben der Schriftform ist der Teilnahmeantrag auch in elektronischer Form als CD-ROM in einem lesbaren Standardformat (.PDF) zu übersenden. Es sind möglichst wenige Einzeldateien zu verwenden,
2. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern:
A) Kurze Managementzusammenfassung;
B) Erläuterung der Bewerberkonstellation, Angabe des Antragstellers sowie der sonstigen beteiligten Unternehmen;
C) Angaben und Erklärungen zu III.2.1) sowie III.1.3);
D) Angaben und Erklärungen zu III.2.2);
E) Angaben und Erklärungen zu III.2.3);
F) Etwaige sonstige Anlagen;
G) Datum und Unterschrift.
3. Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. f VOL/A zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt,
4. Bewerben sich mehr als 4 geeignete Unternehmen bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften um die Teilnahme, so wird die Auswahl unter Berücksichtigung in IV 1.2) beschriebenen Regelung getroffen,
5. Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die den Vorgaben aus dieser Bekanntmachung nicht entsprechen bzw. diese ändern, auszuschließen,
6. Für eingereichte Unterlagen sowie entstandene Aufwände im Rahmen eines Teilnahmeantrags/-wettbewerbes erfolgt keine Kostenerstattung,
7. Änderungen der Angaben aus dem Teilnahmeantrag im Rahmen des später folgenden Angebotes sind grundsätzlich nicht zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausnahmsweise kann die Vergabestelle dies genehmigen,
8. Werden etwaig benötigte Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden.
Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Bestätigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
9. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle von unvollständigen oder mangelhaften Unterlagen die Bewerber unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachreichung entsprechender Unterlagen aufzufordern,
10. Wichtige Hinweise:
Inhalt des Teilnahmeantrages:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben dieser Bekanntmachung entsprechen. Die Vergabestelle kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich an die Vergabestelle (vgl. I.1)) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben kann die Vergabestelle die betreffenden Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
1. Es handelt sich bei dem vorliegenden Vergabeverfahren um ein Nichtoffenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Interessierte Unternehmen müssen daher zunächst einen Teilnahmeantrag einreichen, anhand dessen die Eignung der Bewerber geprüft wird. Erst danach werden mehrere, nicht notwendig alle, geeigneten Bieter unter Übersendung der Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Teilnahmeantrag ist in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen und mit dem folgenden Hinweis zu versehen: "Teilnahmeantrag - Ausschreibung Netzwerk - nicht von der Poststelle zu öffnen!". Neben der Schriftform ist der Teilnahmeantrag auch in elektronischer Form als CD-ROM in einem lesbaren Standardformat (.PDF) zu übersenden. Es sind möglichst wenige Einzeldateien zu verwenden,
2. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern:
A) Kurze Managementzusammenfassung;
B) Erläuterung der Bewerberkonstellation, Angabe des Antragstellers sowie der sonstigen beteiligten Unternehmen;
C) Angaben und Erklärungen zu III.2.1) sowie III.1.3);
D) Angaben und Erklärungen zu III.2.2);
E) Angaben und Erklärungen zu III.2.3);
F) Etwaige sonstige Anlagen;
G) Datum und Unterschrift.
3. Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. f VOL/A zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt,
4. Bewerben sich mehr als 4 geeignete Unternehmen bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften um die Teilnahme, so wird die Auswahl unter Berücksichtigung in IV 1.2) beschriebenen Regelung getroffen,
5. Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die den Vorgaben aus dieser Bekanntmachung nicht entsprechen bzw. diese ändern, auszuschließen,
6. Für eingereichte Unterlagen sowie entstandene Aufwände im Rahmen eines Teilnahmeantrags/-wettbewerbes erfolgt keine Kostenerstattung,
7. Änderungen der Angaben aus dem Teilnahmeantrag im Rahmen des später folgenden Angebotes sind grundsätzlich nicht zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausnahmsweise kann die Vergabestelle dies genehmigen,
8. Werden etwaig benötigte Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden.
Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Bestätigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
9. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle von unvollständigen oder mangelhaften Unterlagen die Bewerber unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachreichung entsprechender Unterlagen aufzufordern,
10. Wichtige Hinweise:
Inhalt des Teilnahmeantrages:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben dieser Bekanntmachung entsprechen. Die Vergabestelle kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich an die Vergabestelle (vgl. I.1)) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben kann die Vergabestelle die betreffenden Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung.
1. Neubeschaffung.
Das AKDB beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten zu ermöglichen.
Hierbei handelt es sich um Neubeschaffungen im Rahmen von Ersatz- oder Erweiterungsmaßnahmen von aktiven Netzwerkkomponenten. Dazu soll ein Vertrag (EVB-IT Kauf) zur Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten über einen Zeitraum von 4 Jahren vom 1.12.2011 bis 30.11.2015 abgeschlossen werden.
Hierbei handelt es sich um Neubeschaffungen im Rahmen von Ersatz- oder Erweiterungsmaßnahmen von aktiven Netzwerkkomponenten. Dazu soll ein Vertrag (EVB-IT Kauf) zur Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten über einen Zeitraum von 4 Jahren vom 1.12.2011 bis 30.11.2015 abgeschlossen werden.
Das Angebot, entsprechend der in der Leistungsbeschreibung geforderten aktiven Netzwerkkomponenten, darf nur Produkte eines Herstellers enthalten und nicht aus Produkten unterschiedlicher Hersteller zusammengestellt sein.
Bieter haben hinsichtlich der zu beschaffenden Hardware die uneingeschränkte Kompatibilität zur vorhandenen Netzwerkumgebung zu garantieren und dies bereits im Vorfeld entsprechend nachzuweisen.
Teil der aktiven Netzwerkkomponenten ist auch folgendes Zubehör:
— DDR RAM,
— Compact Flash,
— Cisco StackWisestacking Kabel.
2. Instandhaltung für neu beschaffte Netzwerkkomponenten.
Für alle aktiven Netzwerkkomponenten wird im Rahmen der Neubeschaffung ein Instandhaltungsvertrag (EVB-IT Instandhaltung)für die nächsten 4 Jahre vom 1.12.2011 bis 30.11.2015 abgeschlossen.
3. Instandhaltung für vorhandene Netzwerkkomponenten.
Die bei der AKDB bereits im Einsatz befindlichen aktiven Netzwerkkomponenten, bei denen die bestehenden Instandhaltungsverträge am 30.4.2012 enden, müssen ebenfalls in einen neuen Instandhaltungsvertrag bis zum 30.11.2015 übernommen werden. Die Leistungsmerkmale zum Instandhaltungsvertrag für vorhandene Komponenten unterscheiden sich nicht von denen für Neubeschaffungen. Eine aktuelle Liste der bereits unter Wartung liegenden Komponenten kann als Excel Datei angefordert werden.
Die bei der AKDB bereits im Einsatz befindlichen aktiven Netzwerkkomponenten, bei denen die bestehenden Instandhaltungsverträge am 30.4.2012 enden, müssen ebenfalls in einen neuen Instandhaltungsvertrag bis zum 30.11.2015 übernommen werden. Die Leistungsmerkmale zum Instandhaltungsvertrag für vorhandene Komponenten unterscheiden sich nicht von denen für Neubeschaffungen. Eine aktuelle Liste der bereits unter Wartung liegenden Komponenten kann als Excel Datei angefordert werden.
4. Kernpunkte der Instandhaltungsvereinbarung,
4.1 Serviceleistung:
Der Auftraggeber fordert für alle neu beschafften aktiven Netzwerkkomponenten und Softwareprodukte nachstehende Serviceleistungen über 48 Monate. Der Auftraggeber kann je nach Standort der Netzwerkkomponenten für den Instandhaltungsvertrag zwischen 2 Serviceklassen auswählen. Diese beiden Serviceklassen sind wie folgt definiert.
Der Auftraggeber fordert für alle neu beschafften aktiven Netzwerkkomponenten und Softwareprodukte nachstehende Serviceleistungen über 48 Monate. Der Auftraggeber kann je nach Standort der Netzwerkkomponenten für den Instandhaltungsvertrag zwischen 2 Serviceklassen auswählen. Diese beiden Serviceklassen sind wie folgt definiert.
Die Störungsmeldungen aktiver Netzkomponenten erfolgen ausschließlich durch das zentrale Netzoperating der AKDB. Die Störung wird grundsätzlich per E-Mail und ausschließlich in deutscher Sprache an den Servicebieter gemeldet. In Ausnahmefällen, wenn kein Online-Zugang möglich ist, kann die Störungsmeldung per Fax oder Telefon dem Servicecenter übermittelt werden.
Die Störungsmeldungen aktiver Netzkomponenten erfolgen ausschließlich durch das zentrale Netzoperating der AKDB. Die Störung wird grundsätzlich per E-Mail und ausschließlich in deutscher Sprache an den Servicebieter gemeldet. In Ausnahmefällen, wenn kein Online-Zugang möglich ist, kann die Störungsmeldung per Fax oder Telefon dem Servicecenter übermittelt werden.
Zur Störungsmeldung an das Servicecenter sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
Die AKDB muss durch einen eigens für sie einzurichtenden Account beim Servicecenter den Status ihrer gemeldeten Störung abfragen können. Zugelassene Mitarbeiter der AKDB müssen sich in die Störungsbearbeitung mit einschalten können. Das ist zum Beispiel notwendig, wenn mehrere gleichlautende Fehler gemeldet oder Eskalationszeiten überschritten werden.
Die AKDB muss durch einen eigens für sie einzurichtenden Account beim Servicecenter den Status ihrer gemeldeten Störung abfragen können. Zugelassene Mitarbeiter der AKDB müssen sich in die Störungsbearbeitung mit einschalten können. Das ist zum Beispiel notwendig, wenn mehrere gleichlautende Fehler gemeldet oder Eskalationszeiten überschritten werden.
Die für den Zugriff zu berechtigenden Mitarbeiter der AKDB Netzwerkinfrastruktur werden nach Zuschlagserteilung dem Bieter schriftlich mitgeteilt.
Wird der Call aufgrund seiner Brisanz oder Komplexität an den Hersteller der Netzwerkkomponenten eskaliert, muss auch zu diesem ein Online-Zugang ermöglicht werden. Aus dem Online -Tool des Bieters muss eine Referenz auf den Call beim Hersteller existieren.
Wird der Call aufgrund seiner Brisanz oder Komplexität an den Hersteller der Netzwerkkomponenten eskaliert, muss auch zu diesem ein Online-Zugang ermöglicht werden. Aus dem Online -Tool des Bieters muss eine Referenz auf den Call beim Hersteller existieren.
Im Idealfall ist über das Online-Tool des Bieters eine direkte Zuordnung und Auswahl der im jeweiligen Servicevertrag hinterlegten Komponenten über ihre Seriennummer möglich (Sortierung auch nach Serviceklassen).
4.4 Störungsbehebung.
Den "1st Level"-Support leistet das zentrale Netzoperating und Netzadministratoren bei den Geschäftsstellen der AKDB. Den "2nd Level"-Supportübernehmen speziell ausgebildete Mitarbeiter des AKDB Abteilung A13, die die Fehlermeldungen der Netzadministratoren diagnostizieren und Fehler beheben. Kann die Störung vom örtlichen Netzadministrator nicht behoben werden, meldet erdiese an das zentrale Netzoperating. Wird vom Netzoperating ein Hardwarefehler diagnostiziert und dadurch ein Hardwareaustausch notwendig, so wird vom zuständigen Netzadministrator eine Störung in deutscher Sprache beim Call-Center des Bieters gemeldet.
Den "1st Level"-Support leistet das zentrale Netzoperating und Netzadministratoren bei den Geschäftsstellen der AKDB. Den "2nd Level"-Supportübernehmen speziell ausgebildete Mitarbeiter des AKDB Abteilung A13, die die Fehlermeldungen der Netzadministratoren diagnostizieren und Fehler beheben. Kann die Störung vom örtlichen Netzadministrator nicht behoben werden, meldet erdiese an das zentrale Netzoperating. Wird vom Netzoperating ein Hardwarefehler diagnostiziert und dadurch ein Hardwareaustausch notwendig, so wird vom zuständigen Netzadministrator eine Störung in deutscher Sprache beim Call-Center des Bieters gemeldet.
4.6 Umfang der Instandhaltung.
Folgende Dienstleistungen werden im Instandhaltungsvertrag gefordert und sind in beiden Serviceklassen genauer geregelt:
— Servicezeiten,
— Online-Zugang zum Call-Service des Bieters,
— PICA-Account mit CCO-Login (Cisco),
— kostenloser Hardwareaustausch,
— Vor-Ort-Service/Remote Service,
— Reaktionszeit,
— kostenloser Hotline-Service (Störungsmeldung beim Call-Center, techn. Informationen über Telefon).
4.6.1 Serviceklasse "Standard".
4.6.1.1 Servicezeiten:
Die Servicezeiten der Serviceklasse Standard sind werktags Montag - Freitag 8:00-17:00 Uhr.
4.6.1.2 Online-Zugang:
Die Störung wird von den Netzadministratoren der AKDB an die zentrale Hotline des Bieters gemeldet.
Der Ablauf jeder eingegangenen Störungsmeldung muss vom Eingang der Störungsmeldung bis zu seiner Beseitigung detailliert und nachvollziehbar durch den Serviceanbieter protokolliert werden. Den Netzwerkadministratoren der AKDB muss kostenlos die Einsicht in die aktuellen und zurückliegenden Störungsprotokolle ständig über Online-Zugang möglich sein.
Der Ablauf jeder eingegangenen Störungsmeldung muss vom Eingang der Störungsmeldung bis zu seiner Beseitigung detailliert und nachvollziehbar durch den Serviceanbieter protokolliert werden. Den Netzwerkadministratoren der AKDB muss kostenlos die Einsicht in die aktuellen und zurückliegenden Störungsprotokolle ständig über Online-Zugang möglich sein.
4.6.1.3 PICA-Account mit CCO Login:
PICA-Account mit CCO-Zugänge müssen für speziell ausgebildetes Personal (ca. 8 Personen) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Nach der Zuschlagserteilung werden alle erforderlichen Personendaten zur Freischaltung der Zugangsrechte dem Bieter mitgeteilt.
PICA-Account mit CCO-Zugänge müssen für speziell ausgebildetes Personal (ca. 8 Personen) kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Nach der Zuschlagserteilung werden alle erforderlichen Personendaten zur Freischaltung der Zugangsrechte dem Bieter mitgeteilt.
4.6.1.4 Hardware-Austausch:
Im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung fordert der Auftraggeber den kostenlosen Hardwareaustausch von defekten Netzwerkkomponenten und Modulen, ferner die:
— kostenlose Anlieferung an den Einsatzort und,
— kostenlose Abholung oder Rücklieferung vom Einsatzort.
4.6.1.5 Reaktionszeit:
Der Auftraggeber fordert für die Störungsabwicklung innerhalb der Gewährleistung eine Reaktionszeit von Next Business Day (8 Stunden/Werktag, 5 Tage/Woche, Next Business Day Hardwareaustausch) während der normalen Arbeitszeit an Werktagen, Montag - Freitag.
Der Auftraggeber fordert für die Störungsabwicklung innerhalb der Gewährleistung eine Reaktionszeit von Next Business Day (8 Stunden/Werktag, 5 Tage/Woche, Next Business Day Hardwareaustausch) während der normalen Arbeitszeit an Werktagen, Montag - Freitag.
4.6.1.6 Hotline-Service:
Für den Fall, dass die Funktion der gelieferten Produkte durch technische Schwierigkeiten beeinträchtigt ist oder noch technische Fragen offen hält, müssen für Rückfragen beim Bieter entsprechend qualifizierte, fließend deutsch sprechende Ansprechpartner während der normalen Arbeitszeit, werktags Montag - Freitag 8:00-17:00 Uhr, kostenlos telefonisch zur Verfügung stehen.
Für den Fall, dass die Funktion der gelieferten Produkte durch technische Schwierigkeiten beeinträchtigt ist oder noch technische Fragen offen hält, müssen für Rückfragen beim Bieter entsprechend qualifizierte, fließend deutsch sprechende Ansprechpartner während der normalen Arbeitszeit, werktags Montag - Freitag 8:00-17:00 Uhr, kostenlos telefonisch zur Verfügung stehen.
4.6.2 Serviceklasse "Rechenzentrum":
Die Leistungen der Serviceklasse "Rechenzentrum" beinhalten die Leistungen aus der Serviceklasse "Standard". Weitergehende Anforderungen bestehen hier bezüglich Antwortzeit und Ersatzlieferzeit sowie Hotline-Service.
4.6.2.1 Servicezeit:
Die Servicezeit für den Hardwareaustausch der RZ-Komponenten und den Einsatz eines Technikers (ggf. Vorort) beträgt von Montag bis Sonntag (einschl. Feiertage) von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
4.6.2.2 Reaktionszeit und Ersatzlieferzeit:
Die Antwortzeit läuft sofort nach Meldung der Störung und beträgt 3 Stunden.
Der Bieter verpflichtet sich, nach qualifizierter Diagnose eines Hardwaredefektes den Ersatz für defekte Systemkomponenten oder Teile innerhalb von 4 Stunden nach Feststellung des Defekts an den Einsatzort zu liefern. Ein Austausch dieser Komponenten erfolgt ggf. mit einem Techniker des Bieters vor Ort. Die Feststellung des Defektes geschieht in der Regel in Absprache des Auftraggebers mit dem Bieter. Wird vom Auftraggeber oder vom Bieter das Vorliegen eines Hardwaredefektes festgestellt, beginnt die Ersatzlieferzeit sofort mit Meldung des Defektes.
Der Bieter verpflichtet sich, nach qualifizierter Diagnose eines Hardwaredefektes den Ersatz für defekte Systemkomponenten oder Teile innerhalb von 4 Stunden nach Feststellung des Defekts an den Einsatzort zu liefern. Ein Austausch dieser Komponenten erfolgt ggf. mit einem Techniker des Bieters vor Ort. Die Feststellung des Defektes geschieht in der Regel in Absprache des Auftraggebers mit dem Bieter. Wird vom Auftraggeber oder vom Bieter das Vorliegen eines Hardwaredefektes festgestellt, beginnt die Ersatzlieferzeit sofort mit Meldung des Defektes.
Dem Auftraggeber muss die Möglichkeit gegeben sein, jederzeit die gemeldeten Störungen in der Priorität anzuheben.
4.6.2.3 Hotline-Service:
Für den Fall, dass die Funktion der gelieferten Produkte durch technische Schwierigkeiten beeinträchtigt ist oder noch technische Fragen offen hält sowie bei der qualifizierten Fehleranalyse, müssen für Rückfragen beim Bieter entsprechend qualifizierte, fließend deutsch sprechende Ansprechpartner in der Zeit von Montag bis Sonntag (einschl. Feiertage) von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr kostenlos telefonisch zur Verfügung stehen.
Für den Fall, dass die Funktion der gelieferten Produkte durch technische Schwierigkeiten beeinträchtigt ist oder noch technische Fragen offen hält sowie bei der qualifizierten Fehleranalyse, müssen für Rückfragen beim Bieter entsprechend qualifizierte, fließend deutsch sprechende Ansprechpartner in der Zeit von Montag bis Sonntag (einschl. Feiertage) von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr kostenlos telefonisch zur Verfügung stehen.
5. Mengenabschätzung.
Für die 4-jährige Vertragsdauer können keine verpflichtenden Mengenangaben für die in der Ausschreibung geforderten aktiven Netzwerkkomponenten gemacht werden. Eine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber kann nicht eingegangen werden.
Die derzeitige Planung geht von folgendem, unverbindlichem Mengengerüst aus:
Bezeichnung Stück:
— Catalyst 2940-8TT 5,
— Catalyst 2960-24TT 110,
— Catalyst 2960-48TT 10,
— Catalyst 2960-8TC 5,
— Catalyst 3750E-48TD 6,
— Catalyst 3760-24TS 2,
— Nexus 1000 6,
— Nexus 2000 4,
— Nexus 5000 2,
— Catalyst 6509 2,
— Catalyst 6509-VSS 2.
6. Beschreibung des gegenwärtigen Umfeldes
Im lokalen Netzwerk (LAN) der AKDB werden derzeit ausschließlich Switches vom Typ Cisco Catalyst verwendet.
In den nächsten Jahren wird das Corporate-Network der AKDB um weitere Kommunikationstechniken erweitert bzw. ausgebaut werden (z.B. VolP, Videoübertragungen).
— Hardwarebestand bei der AKDB.
Bei der AKDB befinden sich mit Stand März 2011 folgende Cisco-Switches im Einsatz:
— Catalyst 2940-8TT 12,
— Catalyst 2950T-24 99,
— Catalyst 2960-24TT 16,
— Catalyst 2960-48TT 4,
— Catalyst 2960-8TC 6,
— Catalyst 3750G-24T 2,
— Catalysyt 3560-24TS 1,
— Catalyst 6509 3,
— Catalyst 6509-VSS 2,
— Catalyst 6506 1.
—— Protokolle und Tools.
Nachfolgend aufgeführte Protokolle und Netzwerktools sind auf den aktiven Cisco-Netzwerkkomponenten bei der AKDB konfiguriert.
Vom Bieter sind zur Einhaltung unserer Anforderungen nachfolgende Protokolle und Tools im Angebot zu beachten:
— HSRP,
— IP v4,
— EIGRP,
— VTP (Version 1-3),
— CGMP,
— CDP,
— PVSTP,
— PVSTP+,
— MSTP,
— RSTP,
— PVRSTP+,
— OSPF,
— Netflow,
— LMS 3.2 (Cisco Works).
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München/Bayreuth.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Darstellung des Bewerbers und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, insbesondere Unternehmensgröße, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie weitere Unternehmensstandorte jeweils unter Nennung der Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter;
a) Darstellung des Bewerbers und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, insbesondere Unternehmensgröße, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie weitere Unternehmensstandorte jeweils unter Nennung der Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter;
b) Einreichen einer Erklärung, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist Organisationen, die aufgrund ihrer Rechtsform keine Berufs- oder Handelsregistereintragung vornehmen können (z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts), führen stattdessen die Grundlagen Ihrer Rechtsfähigkeit aus (z.B. Erläuterung zur Satzung einer Anstalt des öffentlichen Rechts);
b) Einreichen einer Erklärung, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist Organisationen, die aufgrund ihrer Rechtsform keine Berufs- oder Handelsregistereintragung vornehmen können (z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts), führen stattdessen die Grundlagen Ihrer Rechtsfähigkeit aus (z.B. Erläuterung zur Satzung einer Anstalt des öffentlichen Rechts);
c) Bewerber, die Leistungen nicht selbst erbringen, haben den Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes sowie die Nachunternehmer für den jeweiligen Bereich genau zu benennen, soweit der Bewerber bei den Angaben zur Eignung (III.2.1) bis III.2.3)) auf solche Nachunternehmer zurückgreift;
c) Bewerber, die Leistungen nicht selbst erbringen, haben den Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes sowie die Nachunternehmer für den jeweiligen Bereich genau zu benennen, soweit der Bewerber bei den Angaben zur Eignung (III.2.1) bis III.2.3)) auf solche Nachunternehmer zurückgreift;
d) Dem Teilnahmeantrag sind unterschriebene Erklärungen sämtlicher benannter Nachunternehmer im Original beizufügen, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf die Ressourcen der Nachunternehmer vollumfänglich zugreifen kann;
e) Die Bewerber haben für die genannten Nachunternehmer die unter III.2.2)–III.2.3) geforderten Angaben/Erklärungen für den jeweiligen Auftragsteil des Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Die zu III.2.1) geforderten Angaben/Erklärungen sind in jedem Fall für jeden Nachunternehmer einzureichen;
f) Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft.
Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen.
Die vorbeschriebene Erklärung ist von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
g) Mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Auch diese Erklärung ist von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
g) Mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Auch diese Erklärung ist von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen;
h) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag die Leistungsteile zu bezeichnen, die von den jeweiligen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden sollen;
i) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied die unter III.2.2)-III.2.3) geforderten Angaben/Erklärungen einzureichen, es sei denn für ein einzelnes Mitglied ist eine geforderte Angabe/Erklärung aufgrund des von diesem Mitglied übernommenen Leistungsteils offensichtlich für die Beurteilung der Eignung nicht erforderlich. Die zu III.2.1) geforderten Angaben/Erklärungen sind in jedem Fall für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften einzureichen;
i) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied die unter III.2.2)-III.2.3) geforderten Angaben/Erklärungen einzureichen, es sei denn für ein einzelnes Mitglied ist eine geforderte Angabe/Erklärung aufgrund des von diesem Mitglied übernommenen Leistungsteils offensichtlich für die Beurteilung der Eignung nicht erforderlich. Die zu III.2.1) geforderten Angaben/Erklärungen sind in jedem Fall für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaften einzureichen;
j) Erklärung, dass das Unternehmen regelmäßig Steuern und Abgaben zahlt;
k) Erklärung, dass das Unternehmen regelmäßig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlt;
l) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzantrag gestellt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
m) Im Original unterschriebene Eigenerklärung, wonach bei dem Bewerber keiner der in § 6 EG Abs. 6 VOL/A aufgeführten Tatbestände erfüllt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Angaben/Erklärungen stellen keine Mindeststandards dar, sofern nicht explizit ein Mindeststandard gefordert wird.
Der Grad der Eignung der Bewerber wird auf Grundlage der nachfolgend geforderten Angaben/Erklärungen bestimmt. Eine angegebene Höchstzahl der jeweiligen Angaben/Erklärungen ist zu berücksichtigen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied die geforderten Angaben/Erklärungen einzureichen, es sei denn für ein einzelnes Mitglied ist eine geforderte Angabe/Erklärung aufgrund des von diesem Mitglied übernommenen Leistungsteils offensichtlich für die Beurteilung der Eignung nicht erforderlich. Die Bewerber haben für die genannten Nachunternehmer die geforderten Angaben/Erklärungen für den jeweiligen Auftragsteil des Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizulegen. Angaben/Erklärungen müssen vollständig sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Grad der Eignung der Bewerber wird auf Grundlage der nachfolgend geforderten Angaben/Erklärungen bestimmt. Eine angegebene Höchstzahl der jeweiligen Angaben/Erklärungen ist zu berücksichtigen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied die geforderten Angaben/Erklärungen einzureichen, es sei denn für ein einzelnes Mitglied ist eine geforderte Angabe/Erklärung aufgrund des von diesem Mitglied übernommenen Leistungsteils offensichtlich für die Beurteilung der Eignung nicht erforderlich. Die Bewerber haben für die genannten Nachunternehmer die geforderten Angaben/Erklärungen für den jeweiligen Auftragsteil des Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizulegen. Angaben/Erklärungen müssen vollständig sein.
a) Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (pro Jahr). Gefordert wird ein durchschnittlicher Jahresmindestumsatz in Höhe von 750 000 EUR exkl. Umsatzsteuer (= Mindeststandard). (Gewicht = 25 Gewichtungspunkte);
b) Umsatz im unter Ziffer II.1.5) geforderten Leistungsspektrum (Lieferung und Instandhaltung von Netzwerkkomponenten im Bereich der öffentlichen Hand) in den letzten 3 Geschäftsjahren (pro Jahr). Gefordert wird ein durchschnittlicher Jahresmindestumsatz in Höhe von 500 000 EUR/Jahr exkl. Umsatzsteuer (= Mindeststandard). (Gewicht = 100 Gewichtungspunkte);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Umsatz im unter Ziffer II.1.5) geforderten Leistungsspektrum (Lieferung und Instandhaltung von Netzwerkkomponenten im Bereich der öffentlichen Hand) in den letzten 3 Geschäftsjahren (pro Jahr). Gefordert wird ein durchschnittlicher Jahresmindestumsatz in Höhe von 500 000 EUR/Jahr exkl. Umsatzsteuer (= Mindeststandard). (Gewicht = 100 Gewichtungspunkte);
c) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und Erklärung bezüglich der Leistung von Beiträgen; wahlweise Ausführungen bezüglich einer entsprechenden Versicherungszusage durch ein Versicherungsunternehmen; die Versicherungsbeiträge müssen zur Zuschlagserteilung geleistet sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und Erklärung bezüglich der Leistung von Beiträgen; wahlweise Ausführungen bezüglich einer entsprechenden Versicherungszusage durch ein Versicherungsunternehmen; die Versicherungsbeiträge müssen zur Zuschlagserteilung geleistet sein.
Mindeststandards: Siehe entsprechende Bezeichnung (=Mindeststandard) in linker Spalte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Angaben/Erklärungen stellen keine Mindeststandards dar, sofern nicht explizit ein Mindeststandard gefordert wird.
Der Grad der Eignung der Bewerber wird auf Grundlage der nachfolgend geforderten Angaben/Erklärungen bestimmt. Eine angegebene Höchstzahl der jeweiligen Angaben/Erklärungen ist zu berücksichtigen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied die geforderten Angaben/Erklärungen einzureichen, es sei denn für ein einzelnes Mitglied ist eine geforderte Angabe/Erklärung aufgrund des von diesem Mitglied übernommenen Leistungsteils offensichtlich für die Beurteilung der Eignung nicht erforderlich. Die Bewerber haben für die genannten Nachunternehmer die geforderten Angaben/Erklärungen für den jeweiligen Auftragsteil des Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizulegen. Angaben/Erklärungen müssen vollständig sein.
Der Grad der Eignung der Bewerber wird auf Grundlage der nachfolgend geforderten Angaben/Erklärungen bestimmt. Eine angegebene Höchstzahl der jeweiligen Angaben/Erklärungen ist zu berücksichtigen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied die geforderten Angaben/Erklärungen einzureichen, es sei denn für ein einzelnes Mitglied ist eine geforderte Angabe/Erklärung aufgrund des von diesem Mitglied übernommenen Leistungsteils offensichtlich für die Beurteilung der Eignung nicht erforderlich. Die Bewerber haben für die genannten Nachunternehmer die geforderten Angaben/Erklärungen für den jeweiligen Auftragsteil des Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizulegen. Angaben/Erklärungen müssen vollständig sein.
a) Angaben zur Anzahl der jeweils in den Jahren 2009-2011 festangestellten vollzeitbeschäftigten IT-Beschäftigten, die das in Ziffer II.1.5) geforderte Leistungsspektrum (Lieferung/Instandhaltung von Netzwerkkomponenten im Bereich der öffentlichen Hand) ganz oder teilweise abdecken könnten. Erwartet wird, dass durchschnittlich mindestens 10 Personen in den letzten 3 Jahren hierzu beschäftigt wurden (= Mindeststandard). (Gewicht = 25 Gewichtungspunkte);
a) Angaben zur Anzahl der jeweils in den Jahren 2009-2011 festangestellten vollzeitbeschäftigten IT-Beschäftigten, die das in Ziffer II.1.5) geforderte Leistungsspektrum (Lieferung/Instandhaltung von Netzwerkkomponenten im Bereich der öffentlichen Hand) ganz oder teilweise abdecken könnten. Erwartet wird, dass durchschnittlich mindestens 10 Personen in den letzten 3 Jahren hierzu beschäftigt wurden (= Mindeststandard). (Gewicht = 25 Gewichtungspunkte);
b) Angaben zu 3 einschlägigen, vergleichbaren Referenzen für Projekte zur Ausstattung öffentlicher Auftraggeber im Bereich Lieferung/Instandhaltung von Netzwerkkomponenten. Die Referenzen dürfen nicht älterals 5 Jahre sein.
Erwartet werden 3 vollständige Referenzprofile zu deutschen Großstädten oder vergleichbaren kommunalen Verbänden, bei denen der Bewerber im gegenständlichen Leistungsspektrum (Lieferung/Instandhaltung von Netzwerkkomponenten im Bereich der öffentlichen Hand) produktiv im Einsatz ist. Werden mehr als 3 Referenzprofile eingereicht, so werden nur die 3 aktuellsten gewertet. (Gewicht = 200 Gewichtungspunkte);
Erwartet werden 3 vollständige Referenzprofile zu deutschen Großstädten oder vergleichbaren kommunalen Verbänden, bei denen der Bewerber im gegenständlichen Leistungsspektrum (Lieferung/Instandhaltung von Netzwerkkomponenten im Bereich der öffentlichen Hand) produktiv im Einsatz ist. Werden mehr als 3 Referenzprofile eingereicht, so werden nur die 3 aktuellsten gewertet. (Gewicht = 200 Gewichtungspunkte);
c) Erklärung, dass die geschuldeten Leistungen von Standorten im Hoheitsgebiet der Europäischen Union erbracht werden. (= Mindeststandard);
d) Erklärung, dass Kommunikationssprache für die Projektabwicklung deutsch ist und alle Dokumentationen in deutscher Sprache erstellt werden. (= Mindeststandard);
e) Ausführliche Darstellung, wie die Instandhaltungsleistung im Unternehmen organisiert und vollzogen wird (Support und Unterstützungsumfang, Fehlerverfolgungstools, Patchbereitstellung, Hotline, Reaktionszeiten, SLAGestaltung, betreute Kunden usw.). (Gewicht = 70 Gewichtungspunkte).
e) Ausführliche Darstellung, wie die Instandhaltungsleistung im Unternehmen organisiert und vollzogen wird (Support und Unterstützungsumfang, Fehlerverfolgungstools, Patchbereitstellung, Hotline, Reaktionszeiten, SLAGestaltung, betreute Kunden usw.). (Gewicht = 70 Gewichtungspunkte).
Mindeststandards: Siehe entsprechende Bezeichnung (= Mindeststandard) in linker Spalte.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und in ihrem Teilnahmeantrag die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dem Teilnahmeantrag der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
1. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und in ihrem Teilnahmeantrag die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dem Teilnahmeantrag der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen.
Die vorbeschriebene Erklärung ist von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen,
2. Weiterhin sind in dem Teilnahmeantrag die Leistungsteile zu bezeichnen, die von den jeweiligen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden sollen,
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Auch diese Erklärung ist von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Auch diese Erklärung ist von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Bei hinreichender Anzahl von geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl durch Bewertung der unter den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien. Dabei wird jedes Kriterium, welches mit einem Gewicht versehen ist, mit 0 bis 10 Punkten bewertet. Diese Punktzahl wird je Kriterium mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert und das Gesamtergebnis durch Summierung der Ergebnisse für alle Einzelkriterien festgestellt. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl beim Gesamtergebnis ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach dem erreichten Gesamtergebnis gebildet. Bei Nichterfüllung von Mindeststandards (vollständige Ziffer III.2.1) und Ziffern III.2.2) sowie III.2.3), soweit dort vermerkt) oder Nichterreichen der Mindestpunktzahl in Höhe von 50 % der erreichbaren Punktzahl sowie bei unvollständigen Teilnahmeanträgen behält sich die Vergabestelle den Ausschluss vom Verfahren vor. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Fall, dass von den ausgewählten Bewerbern ein oder mehrere Bewerber trotz Aufforderung kein Angebot einreichen, unter Wahrung der Gleichbehandlung im Hinblick auf Fristen ursprünglich nicht ausgewählte Bewerber (im Sinne eines Nachrückverfahrens werden geeignete Bewerber gemäß der weiteren Rangfolge ausgewählt) nachträglich zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Bei hinreichender Anzahl von geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl durch Bewertung der unter den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien. Dabei wird jedes Kriterium, welches mit einem Gewicht versehen ist, mit 0 bis 10 Punkten bewertet. Diese Punktzahl wird je Kriterium mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert und das Gesamtergebnis durch Summierung der Ergebnisse für alle Einzelkriterien festgestellt. Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl beim Gesamtergebnis ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach dem erreichten Gesamtergebnis gebildet. Bei Nichterfüllung von Mindeststandards (vollständige Ziffer III.2.1) und Ziffern III.2.2) sowie III.2.3), soweit dort vermerkt) oder Nichterreichen der Mindestpunktzahl in Höhe von 50 % der erreichbaren Punktzahl sowie bei unvollständigen Teilnahmeanträgen behält sich die Vergabestelle den Ausschluss vom Verfahren vor. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Fall, dass von den ausgewählten Bewerbern ein oder mehrere Bewerber trotz Aufforderung kein Angebot einreichen, unter Wahrung der Gleichbehandlung im Hinblick auf Fristen ursprünglich nicht ausgewählte Bewerber (im Sinne eines Nachrückverfahrens werden geeignete Bewerber gemäß der weiteren Rangfolge ausgewählt) nachträglich zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-10-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Kontakt
Kontaktperson: Michael Sander
Internetadresse: www.akdb.de🌏
Name: Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Kontaktperson: Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung / Technik / Abteilung 13
Herrn Wolfgang Korseska
Telefon: +49 8959031315📞
E-Mail: wolfgang.korseska@akdb.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Es handelt sich bei dem vorliegenden Vergabeverfahren um ein Nichtoffenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Interessierte Unternehmen müssen daher zunächst einen Teilnahmeantrag einreichen, anhand dessen die Eignung der Bewerber geprüft wird. Erst danach werden mehrere, nicht notwendig alle, geeigneten Bieter unter Übersendung der Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
1. Es handelt sich bei dem vorliegenden Vergabeverfahren um ein Nichtoffenes Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Interessierte Unternehmen müssen daher zunächst einen Teilnahmeantrag einreichen, anhand dessen die Eignung der Bewerber geprüft wird. Erst danach werden mehrere, nicht notwendig alle, geeigneten Bieter unter Übersendung der Vergabeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Der Teilnahmeantrag ist in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen und mit dem folgenden Hinweis zu versehen: "Teilnahmeantrag - Ausschreibung Netzwerk - nicht von der Poststelle zu öffnen!". Neben der Schriftform ist der Teilnahmeantrag auch in elektronischer Form als CD-ROM in einem lesbaren Standardformat (.PDF) zu übersenden. Es sind möglichst wenige Einzeldateien zu verwenden,
Der Teilnahmeantrag ist in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen und mit dem folgenden Hinweis zu versehen: "Teilnahmeantrag - Ausschreibung Netzwerk - nicht von der Poststelle zu öffnen!". Neben der Schriftform ist der Teilnahmeantrag auch in elektronischer Form als CD-ROM in einem lesbaren Standardformat (.PDF) zu übersenden. Es sind möglichst wenige Einzeldateien zu verwenden,
2. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern:
A) Kurze Managementzusammenfassung;
B) Erläuterung der Bewerberkonstellation, Angabe des Antragstellers sowie der sonstigen beteiligten Unternehmen;
C) Angaben und Erklärungen zu III.2.1) sowie III.1.3);
D) Angaben und Erklärungen zu III.2.2);
E) Angaben und Erklärungen zu III.2.3);
F) Etwaige sonstige Anlagen;
G) Datum und Unterschrift.
3. Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. f VOL/A zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt,
3. Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Bewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen. Denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. f VOL/A zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt,
4. Bewerben sich mehr als 4 geeignete Unternehmen bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften um die Teilnahme, so wird die Auswahl unter Berücksichtigung in IV 1.2) beschriebenen Regelung getroffen,
5. Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die den Vorgaben aus dieser Bekanntmachung nicht entsprechen bzw. diese ändern, auszuschließen,
6. Für eingereichte Unterlagen sowie entstandene Aufwände im Rahmen eines Teilnahmeantrags/-wettbewerbes erfolgt keine Kostenerstattung,
7. Änderungen der Angaben aus dem Teilnahmeantrag im Rahmen des später folgenden Angebotes sind grundsätzlich nicht zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt. Ausnahmsweise kann die Vergabestelle dies genehmigen,
8. Werden etwaig benötigte Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden.
8. Werden etwaig benötigte Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden.
Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Bestätigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen,
9. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle von unvollständigen oder mangelhaften Unterlagen die Bewerber unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes innerhalb einer angemessenen Frist zur Nachreichung entsprechender Unterlagen aufzufordern,
10. Wichtige Hinweise:
Inhalt des Teilnahmeantrages:
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und den Vorgaben dieser Bekanntmachung entsprechen. Die Vergabestelle kann unvollständige Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Rückfragen:
Von Rückfragen soll nach Möglichkeit abgesehen werden. Rückfragen sind ausschließlich schriftlich an die Vergabestelle (vgl. I.1)) zu richten.
Form:
Bei Abweichungen von den Formvorgaben kann die Vergabestelle die betreffenden Teilnahmeanträge vom Verfahren ausschließen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügefristen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten unter Berücksichtigung von § 101a Absatz 1 Satz 3 und 4 GWB die folgenden Fristen:
Bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren haben die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. innerhalb von 10 Tagen - zu rügen (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren haben die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. innerhalb von 10 Tagen - zu rügen (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).