Teilnahmewettbewerb 2011 / Berater / Gutachterleistungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beabsichtigt entsprechend § 3 Abs. 1 und 2 Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen die Vergabe von Berater- / Gutachtertätigkeit. Das BAFA fördert gemäß §§ 23, 44 BHO aus Haushaltsmitteln des BMWi die Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, i. S. der Abgabenordnung gemeinnützige Personen des privaten Rechts die Träger von Berufsbildungsstätten sind sowie Landesinnungs- und Fachverbände, die für ihre im vorgenannten Sinne organisierten Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen.
Die Gutachtertätigkeit beinhaltet die Prüfung und Begutachtung von Anträgen an das BAFA entsprechend der gemeinsamen Richtlinie des BMBF und des BMWi für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren vom 24.6.2009.
Die Richtlinien können unter:
www.bafa.de online abgerufen werden.
Aufgabe des Gutachters ist es, die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der geplanten Maßnahmen sowie die Angemessenheit der dafür veranschlagten Ausgaben zu prüfen und im Gutachten darzustellen und / oder die Evaluation von Kompetenzzentren durchzuführen. Bei dieser Evaluation von Kompetenzzentren ist zudem eine systematische Analyse des Zielerreichungsgrades durch Soll-/Ist-Vergleich vorzunehmen sowie zur Nachhaltigkeit des Projektes und zur Verwertbarkeit der Projektergebnisse Stellung zu nehmen.
Eine Beratung des Antragstellers ist, soweit sie der Präzisierung der Planung und damit dem zügigen Ablauf des Verfahrens dient, zulässig.
Das Gutachten soll einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten und ein abschließendes Votum enthalten. Für Beratung und Begutachtung ist deutsch gefordert. Die Begutachtung von in sich abgeschlossenen Teilgebieten ist möglich.
Die Bekanntmachung richtet sich an Architekten- und Ingenieurbüros, Arbeits- und Berufspädagogen und sonstige Spezialisten in den Bereichen Bildungs- und Projektplanung, Lehr- und Lernmittelentwicklung (z. B. Software) und Organisations- und Personalentwicklung. Vorausgesetzt werden neben der fachlichen Qualifikation Kenntnisse im Haushalts- und Zuwendungsrecht und institutionelle Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden. Bevorzugt werden Bieterbüros, deren personelle Zusammensetzung ein interdisziplinäres – insbesondere berufspädagogisches – Problembewusstsein wie auch einen praxisorientierten Bezugsrahmen erkennen lässt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-17.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-05-17
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Auftragsbekanntmachung
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