Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Umschlagterminals für den Kombinierten Verkehr (Straße-Schiene) in Burghausen. Die geplante Anlage ist technische und betriebliche Schnittstelle zwischen Straßen- und Schienenverkehr mit dem Ziel, über große Entfernungen laufende Güterverkehre unter Verwendung genormter Ladeeinheiten (ISO-Container 20 ‘– 45‘ Länge, Wechselbrücken mit genormten Greifkanten, kranbare Sattelanhänger mit genormten Greifkanten) von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Kernelemente des KV-Terminals sind: — Gleisanlagen zur Aufstellung und zur betrieblichen Behandlung der Tragwagenzüge einschließlich Gleisanbindung an das Eisenbahnnetz, — Straßenverkehrsflächen mit Park-, Fahr- und Ladespuren, — Abstellflächen für die transportbedingte Zwischenabstellung von Ladeeinheiten im Umschlagprozess, — Portalkrananlage für die Durchführung der Umschlagprozesse zwischen Straßen- und Schienenfahrzeugen bzw. Abstellflächen, — Terminalgebäude mit Abfertigungs- und Sozialräumen sowie Agenturen, — Zuführungsgleis einschl. Anbindung an das Netz der DB AG, — Ingenieurbauwerke, Stützkonstruktionen, — Verkehrstechnische Anbindung an die B20. Die Terminalausstattung schließt Nebenanlagen wie Hochmastbeleuchtung, Trafo- und Kompressorenstation (Bremsprobeanlage) ein. Die Umschlaganlage erstreckt sich über eine Länge von ca. 700 m und eine Breite von ca. 80 m. Das gesamte Terminal einschl. Gleisharfen und Abfertigungsbereich sowie Zuführungsgleis beansprucht eine Fläche von ca. 7,7 ha inkl. Randböschungen. Kosten: derzeitige Kostenberechnung: ca. 26 000 000 EUR netto Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen zu vergeben: — Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 44 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9, — Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 40 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9, — Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 32 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9, — Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9, — Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 51 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9, — Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-19.
Auftragsbekanntmachung (2011-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Umschlagterminals für den Kombinierten Verkehr (Straße-Schiene) in Burghausen.Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen zu vergeben:— Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 44 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9,— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 40 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9,— Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 32 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9,— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §§ 37 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9,— Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 51 ff HOAI, Leistungsphasen 8-9,— Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Burghausen mbH
Postanschrift: Marktler Straße 61
Postleitzahl: 84489
Postort: Burghausen
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Dasselbe gilt bei Beteiligung eines Nachunternehmers. Die Formblätter sind bei der Beteiligung eines Nachunternehmers durch diesen auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Dasselbe gilt bei Beteiligung eines Nachunternehmers. Die Formblätter sind bei der Beteiligung eines Nachunternehmers durch diesen auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Umschlagterminals für den Kombinierten Verkehr (Straße-Schiene) in Burghausen.
Die geplante Anlage ist technische und betriebliche Schnittstelle zwischen Straßen- und Schienenverkehr mit dem Ziel, über große Entfernungen laufende Güterverkehre unter Verwendung genormter Ladeeinheiten (ISO-Container 20 ‘– 45‘ Länge, Wechselbrücken mit genormten Greifkanten, kranbare Sattelanhänger mit genormten Greifkanten) von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Die geplante Anlage ist technische und betriebliche Schnittstelle zwischen Straßen- und Schienenverkehr mit dem Ziel, über große Entfernungen laufende Güterverkehre unter Verwendung genormter Ladeeinheiten (ISO-Container 20 ‘– 45‘ Länge, Wechselbrücken mit genormten Greifkanten, kranbare Sattelanhänger mit genormten Greifkanten) von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Kernelemente des KV-Terminals sind:
— Gleisanlagen zur Aufstellung und zur betrieblichen Behandlung der Tragwagenzüge einschließlich Gleisanbindung an das Eisenbahnnetz,
— Straßenverkehrsflächen mit Park-, Fahr- und Ladespuren,
— Abstellflächen für die transportbedingte Zwischenabstellung von Ladeeinheiten im Umschlagprozess,
— Portalkrananlage für die Durchführung der Umschlagprozesse zwischen Straßen- und Schienenfahrzeugen bzw. Abstellflächen,
— Terminalgebäude mit Abfertigungs- und Sozialräumen sowie Agenturen,
— Zuführungsgleis einschl. Anbindung an das Netz der DB AG,
— Ingenieurbauwerke, Stützkonstruktionen,
— Verkehrstechnische Anbindung an die B20.
Die Terminalausstattung schließt Nebenanlagen wie Hochmastbeleuchtung, Trafo- und Kompressorenstation (Bremsprobeanlage) ein.
Die Umschlaganlage erstreckt sich über eine Länge von ca. 700 m und eine Breite von ca. 80 m. Das gesamte Terminal einschl. Gleisharfen und Abfertigungsbereich sowie Zuführungsgleis beansprucht eine Fläche von ca. 7,7 ha inkl. Randböschungen.
Kosten: derzeitige Kostenberechnung: ca. 26 000 000 EUR netto
Es ist beabsichtigt folgende Architekten- und Ingenieurleistungen zu vergeben:
— Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 2, Punkt 2.8.8 HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burghausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 2 500 000,00 EUR für sonstige Schäden: 2 500 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
a) Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus dem Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die 3 Referenzprojekte aus dem Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Umschlaganlage, Containerterminal, o.ä.),
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
b) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbau aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die 2 Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
c) Darstellung von 1 Referenzprojekt aus dem Bereich der Örtlichen Bauüberwachung aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollte durch das Referenzprojekt folgende Anforderungen erfüllt sein:
Sollten bei einem Referenzprojekt mehrere der oben genannten Leistungsbereiche nach HOAI erbracht worden sein, kann dieses Referenzprojekt auch mehrfach in den einzelnen Leistungsbereichen nach HOAI benannt werden.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 6 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Ausführung von vergleichbaren Maßnahmen besteht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar (Umschlaganlage, Containerterminal, o.ä.),
— Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem. § 46 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä. nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 2 500 000,00 EUR für sonstige Schäden: 2 500 000,00 EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1). hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 6 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (6 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Umschlaganlage, Containerterminal, Hafenanlage o.ä.)? Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabestellung vergleichbar ist (Umschlaganlage, Containerterminal, o.ä.) werden 2,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung nicht oder nur bedingt vergleichbar (einfache Erschließungsmaßnahme, o.ä.) werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR netto oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 10 000 000 EUR netto werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem. § 46 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 8-9 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Wurden die Leistungsphasen 8-9 nicht beauftragt, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 8-9 werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 8-9 = 18 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurde die Leistungsphase 8 (= 15 % nach HOAI) beauftragt. Hier werden 2,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 %/18 % x 3,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei der Bewertung der 2 Referenzprojekte aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR netto oder mehr) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 10 000 000 EUR netto werden 2,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 4,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. § 42 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 8-9 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Wurden die Leistungsphasen 8-9 nicht beauftragt, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 8-9 werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 8-9 = 18 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurde die Leistungsphase 8 (= 15 % nach HOAI) beauftragt. Hier werden 3,33 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 %/18 % x 4,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei der Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Örtliche Bauüberwachung wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR netto oder mehr) werden 6,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 10 000 000 EUR netto werden 3,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 6,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2). hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden. (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar (Umschlaganlage, Containerterminal, o. ä.)? Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar ist, werden 4,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung nicht oder nur bedingt vergleichbar (einfache Erschließungsmaßnahme, o.ä.) werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR netto oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 10 000 000 EUR netto werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI) durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 8-9 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Wurden die Leistungsphasen 8-9 nicht erbracht, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 8-9 werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 8-9 = 18 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurde die Leistungsphase 8 (= 15 % nach HOAI) erbracht. Hier werden 2,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 %/18 % x 3,0 Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1). hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 6 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (6 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung der 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Umschlaganlage, Containerterminal, Hafenanlage o.ä.)? Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabestellung vergleichbar ist (Umschlaganlage, Containerterminal, o.ä.) werden 2,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung nicht oder nur bedingt vergleichbar (einfache Erschließungsmaßnahme, o.ä.) werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR netto oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 10 000 000 EUR netto werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung Verkehrsanlagen (gem. § 46 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 8-9 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Wurden die Leistungsphasen 8-9 nicht beauftragt, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 8-9 werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 8-9 = 18 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurde die Leistungsphase 8 (= 15 % nach HOAI) beauftragt. Hier werden 2,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 %/18 % x 3,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei der Bewertung der 2 Referenzprojekte aus dem Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR netto oder mehr) werden 4,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 10 000 000 EUR netto werden 2,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 4,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. § 42 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 8-9 beauftragt wurden, werden 4,0 Punkte vergeben. Wurden die Leistungsphasen 8-9 nicht beauftragt, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 8-9 werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 8-9 = 18 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurde die Leistungsphase 8 (= 15 % nach HOAI) beauftragt. Hier werden 3,33 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 %/18 % x 4,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei der Bewertung des 1 Referenzprojektes aus dem Bereich Örtliche Bauüberwachung wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR netto oder mehr) werden 6,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 10 000 000 EUR netto werden 3,0 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 6,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2). hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden. (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar (Umschlaganlage, Containerterminal, o. ä.)? Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung vergleichbar ist, werden 4,0 Punkte vergeben. Ist das Referenzprojekt hinsichtlich der Aufgabenstellung nicht oder nur bedingt vergleichbar (einfache Erschließungsmaßnahme, o.ä.) werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtprojektkosten > 20 000 000 EUR netto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (20 000 000 EUR netto oder mehr) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 20 000 000 EUR netto wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 10 000 000 EUR netto werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 10 000 000 EUR/20 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 8-9 der Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI) durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter erbracht? Wenn die Leistungsphasen 8-9 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Wurden die Leistungsphasen 8-9 nicht erbracht, werden 0,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang als die Leistungsphasen 8-9 werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 8-9 = 18 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurde die Leistungsphase 8 (= 15 % nach HOAI) erbracht. Hier werden 2,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 %/18 % x 3,0 Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Dasselbe gilt bei Beteiligung eines Nachunternehmers. Die Formblätter sind bei der Beteiligung eines Nachunternehmers durch diesen auszufüllen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Dasselbe gilt bei Beteiligung eines Nachunternehmers. Die Formblätter sind bei der Beteiligung eines Nachunternehmers durch diesen auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Burghausen mbH
Postanschrift: Marktler Straße 61
Postort: Burghausen
Postleitzahl: 84489
Quelle: OJS 2011/S 203-330767 (2011-10-19)