Generalsanierung Theodor-Heuss-Gymnasium in 2 Bauabschnitten, Andreas-Hofer-Str. 1, 79111 Freiburg, DEUTSCHLAND, Sanitärinstallation 2. BA Klassentrakt, Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden nach DIN 18381: Rohrnetzerneuerung und Modernisierung von Toilettenanlagen und Klassenräumen mit 24 Klosettanlagen, 16 Urinalen, 60 Waschtischanlagen, 2 Behinderten-WC, ca. 1000 lfm SW und RW Entwässerungsrohre, ca. 400 lfm Tropfwasserleitung für dezentrale Lüftung, da. 1200 lfm Trinkwasserleitungen (kalt), 210 m² Installationswände.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Sanitäreinrichtungen
Menge oder Umfang: Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Generalsanierung Theodor-Heuss-Gymnasium in 2 Bauabschnitten, Andreas-Hofer-Str. 1, 79111 Freiburg, DEUTSCHLAND, Sanitärinstallation 2. BA Klassentrakt, Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden nach DIN 18381: Rohrnetzerneuerung und Modernisierung von Toilettenanlagen und Klassenräumen mit 24 Klosettanlagen, 16 Urinalen, 60 Waschtischanlagen, 2 Behinderten-WC, ca. 1000 lfm SW und RW Entwässerungsrohre, ca. 400 lfm Tropfwasserleitung für dezentrale Lüftung, da. 1200 lfm Trinkwasserleitungen (kalt), 210 m² Installationswände.
Generalsanierung Theodor-Heuss-Gymnasium in 2 Bauabschnitten, Andreas-Hofer-Str. 1, 79111 Freiburg, DEUTSCHLAND, Sanitärinstallation 2. BA Klassentrakt, Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden nach DIN 18381: Rohrnetzerneuerung und Modernisierung von Toilettenanlagen und Klassenräumen mit 24 Klosettanlagen, 16 Urinalen, 60 Waschtischanlagen, 2 Behinderten-WC, ca. 1000 lfm SW und RW Entwässerungsrohre, ca. 400 lfm Tropfwasserleitung für dezentrale Lüftung, da. 1200 lfm Trinkwasserleitungen (kalt), 210 m² Installationswände.
Referenznummer: 2011001653 / 2011001653
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen, Referenzen, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft) sowie gemäß § 6a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Nr. 1 VOB/A (keine entsprechende strafrechtl. Verstöße bzw. Zuwiderhandlungen); Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches; (2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: (2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und (2b) die Namen der Nachunternehmer sowie (2c) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen; (3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; (4) Selbstverpflichtungserklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit; (5)Berufshaftpflichtversicherung; (6)Bilanzen oder Bilanzauszüge, falls deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist; (7)Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; (8)Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung; (9)Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung; (10)Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen; Die Nachweise zu Ziffern (1), (2a), (3) und (5) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formbl. 002 Stadt FR.
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Umsatz vergleichbarer Leistungen, Referenzen, Beschäftigtenzahl, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft) sowie gemäß § 6a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Nr. 1 VOB/A (keine entsprechende strafrechtl. Verstöße bzw. Zuwiderhandlungen); Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches; (2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: (2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und (2b) die Namen der Nachunternehmer sowie (2c) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen; (3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; (4) Selbstverpflichtungserklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit; (5)Berufshaftpflichtversicherung; (6)Bilanzen oder Bilanzauszüge, falls deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist; (7)Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; (8)Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung; (9)Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung; (10)Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen; Die Nachweise zu Ziffern (1), (2a), (3) und (5) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gem. Formbl. 002 Stadt FR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach § 16 VOB/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Bezügl. Transaktionskosten siehe "Deutsche eVergabe - Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen". Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5) heruntergeladen werden.
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Bezügl. Transaktionskosten siehe "Deutsche eVergabe - Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen". Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5) heruntergeladen werden.
Datum der Angebotseröffnung: 2011-12-13 📅
Öffnungsort: Fehrenbachallee 12, 79106, Freiburg, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Fehrenbachallee 12, 79106, Freiburg, DEUTSCHLAND.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-03-01 📅
Datum des Endes: 2014-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2011001653 / 2011001653
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 166-274181
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2011/S 217-353933 (2011-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 268 506,30 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Telefon: +49 761201-4083📞
Fax: +49 761201-4089 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2011001653
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Andreas-Hofer-Str. 1, 79111 Freiburg im Breisgau, DEUTSCHLAND.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-15 📅
Name: Burg Sanitärtechnik GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Röntgen-Str. 23
Postort: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 047-076529 (2012-03-06)