Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail. Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist mittels einer dieser Übertragungswege möglich. Sofern nichts abweichendes vom Bewerber verlangt wird, werden die Unterlagen per E-Mail übermittelt, wenn eine E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Anforderung angegeben ist. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbung muss in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück, per Post oder persönlich (Adresse siehe Ziff. I.1) unter Verwendung des mitgelieferten Bewerbungsaufklebers eingereicht werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem ARGE-Partner bzw. auch für solche Unternehmen Nachunternehmer auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt! Es darf jedoch pro Bewerber (inklusive evtl. Nachunternehmer) nur eine Referenzliste abgegeben werden, d. h. es werden nur die max. zulässigen Referenzen gewertet.