Transport und Verwertung von Filterstaub aus der Abfallverbrennung
AVA Velsen GmbH
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport und die Verwertung inkl. Konditionierung von Filterstaub (AVV 19 01 13*: Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-05.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-07-05 | Auftragsbekanntmachung |
| 2011-10-31 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2011-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Alte Grube Velsen 16 (Zimmer E 11.06)
Postleitzahl: 66127
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.ava-velsen.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2011-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 128-212921
ABl. S-Ausgabe: 128
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-08-23 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVA Velsen GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: AVA Velsen GmbH
Herrn Busse
Name: TIM CONSULT GmbH
Postanschrift: L 15, 12-13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: TIM CONSULT GmbH
Frau S. Gierow
E-Mail: s.gierow@timconsult.de 📧
Fax: +49 62115044899 📠
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm 🌏
Fax: +49 681501-3506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2011/S 128-212921 (2011-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Rund 7 000 Mg/a Filterstaub (AVV 19 01 13*: Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält). Ggf. Erhöhung auf rund 9 200 Mg/a während der Vertragslaufzeit aufgrund technischer Veränderungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Alte Grube Velsen 16 (Zimmer E 11.06)
Postleitzahl: 66127
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.ava-velsen.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2011-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 128-212921
ABl. S-Ausgabe: 128
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag für den Transport und die Verwertung inkl. Konditionierung von Filterstaub (AVV 19 01 13*: Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält) aus der Abfallverbrennung von Siedlungsabfällen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.8.2016 ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Im Falle einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit:
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit),
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Im Falle einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft ist diese Angabe von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Im Falle einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
"Ich/wir erklären hiermit:
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Im Falle einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Nachweis über die Anlagenzulassung der in Anlage F benannte/n Anlage/n zur Verwertung von Filterstaub gemäß der einschläßigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist für die voraussichtliche Auftragsdauer (z. B. Genehmigungsbescheide). (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
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— Nachweis über die Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Absatz 1 KrW-/AbfG für die in Anlage F benannte/n Anlage/n zur Verwertung von Filterstaub, der den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
"Ich/wir erklären hiermit:
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Absatz 1 KrW-/AbfG verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit) vorzulegen.
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
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— Verbindliche Angaben zur Verwertungsanlage (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Angaben für den Fall des Anlagenstillstands und zum Ausfallverbund (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 %der Brutto-Auftragssumme, bezogen auf die Grundvertragslaufzeit ohne Verlängerungsoption gefordert, die spätestens 4 Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Zur Ermittlung der für die Sicherheitsleistung relevanten Brutto-Auftragssumme fließen die Einzelpreise für die aktuelle Anlagenkonfiguration ohne Sprühtrocknung sowie die Einzelpreise für eine voraussichtliche Anlagenkonfiguration mit Sprühtrocknung unter Berücksichtigung der jeweiligen Mengengerüste mit einer theoretischen Dauer von jeweils 2,5 Jahren ein.
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Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 2 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in dem Vertrag (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie,
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass:
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Einreichungsdatum des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert im Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit "Urkalkulation" beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer nachfordern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Verdingungsunterlagen sind bei TIM CONSULT GmbH, L 15, 12-13, 68161 Mannheim gegen Zahlung von 40,00 EUR (netto) zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer = 47,60 EUR (brutto) per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungschecks.
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Datum der Angebotseröffnung: 2011-08-23 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVA Velsen GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: AVA Velsen GmbH
Herrn Busse
Name: TIM CONSULT GmbH
Postanschrift: L 15, 12-13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: TIM CONSULT GmbH
Frau S. Gierow
E-Mail: s.gierow@timconsult.de 📧
Fax: +49 62115044899 📠
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm 🌏
Fax: +49 681501-3506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Alte Grube Velsen 16
Kontakt
E-Mail: j.busse@ava-velsen.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 211-343976
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 128-212921
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vertrag.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-19 📅
Name: Glückauf Sondershausen Entwicklungs- und Sicherungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Schachtstraße 20-22
Postort: Sondershausen
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6815013506 📠
Quelle: OJS 2011/S 211-343976 (2011-10-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Alte Grube Velsen 16
Kontakt
E-Mail: j.busse@ava-velsen.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 211-343976
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 128-212921
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vertrag.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-19 📅
Name: Glückauf Sondershausen Entwicklungs- und Sicherungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Schachtstraße 20-22
Postort: Sondershausen
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6815013506 📠
Quelle: OJS 2011/S 211-343976 (2011-10-31)
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