Übernahme, Transport und thermische Behandlung von Siedlungsabfällen während des geplanten Stillstandes, zzgl. evtl. ungeplanter Stillstände des MHKW Ruhleben

Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)

Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme von Siedlungsabfällen vom Müllbunkeraustrag am BSR-Standort Gradestraße, Transport und thermische Behandlung von Siedlungsabfällen während des geplanten Stillstandes, zzgl. eventueller ungeplanter Stillstände des MHKW Ruhleben, einschl. Nachweisführung.
Der geplante MHKW-Stillstand beginnt am 10.4.2012 und endet am 8.5.2012. Eine Verlängerung oder Verschiebung des MHKW-Stillstandes kann nicht ausgeschlossen werden. Den genauen Stillstandstermin teilt die BSR dem Auftragnehmer ca. drei Monate vor dem geplanten Beginn des MHKW-Stillstandes mit, d. h. im Januar 2012.
Die Bereitstellung der ausgeschriebenen Siedlungsabfälle erfolgt voraussichtlich bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Stillstand (ab 13. KW 2012), während des geplanten Stillstandes sowie bis zu 6 Wochen nach dem geplanten Stillstand (bis 25. KW 2012) des MHKW Ruhleben.
Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer die voraussichtlich zu entsorgenden Abfallmengen pro Woche mit einer Vorlaufzeit von 1 bis 2 Wochen zu melden. Eine Teilmenge von 200 to/Tag (1 200 to/Woche) kann mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden seitens des Auftraggebers angekündigt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit den o. g. Vorlaufzeiten täglich bis zu 700 to über 6 Tage pro Woche (4 200 to/Woche) abzunehmen.
Im Jahr 2012 muss diese Entsorgungsmöglichkeit auch für bis zu drei ungeplante Stillstände des MHKW Ruhleben von je bis zu einer Woche zur Verfügung stehen.
Zur Absicherung der Entsorgungssicherheit wird der Nachweis ausreichender Ausweichmöglichkeiten für störungsbedingte Anlagenstillstände gefordert. Im Umkreis von bis zu 75 km, der in Anlage A6a vorgesehenen Behandlungsanlage, muss der Auftragnehmer über ein genehmigtes Zwischenlager (z.B. Ballenlager) mit einer Mindestkapazität von 10 000 to (verfügbare und freie Kapazität) verfügen, um jederzeit schwankende Anlagenverfügbarkeiten seiner Anlage(n) ausgleichen zu können.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) und die Vertragsbedingungen (Teil B) in diesen Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-02 Auftragsbekanntmachung
2011-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, über den oben genannten Zeitraum eine Mindestmenge in Höhe von 8 000 to Siedlungsabfall bereitzustellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Postleitzahl: 12103
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsr.de 🌏
E-Mail: stefan.hahn@bsr.de 📧
Telefon: +49 3075922440 📞
Fax: +49 3075922460 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 171-281628
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
— Sämtliche Unterlagen (einschl. Anlagen) zur Ausschreibung sind im Einkaufsportal der BSR hinterlegt. Die Nutzung kann erst nach entsprechender Anmeldung auf der vorne genannten Internet-Adresse (Seite 1) erfolgen, — Das schriftliche Angebot ist bis spätestens 17.10.2011; 10:00 Uhr (MEZ), bei der: Berliner Stadtreinigung. Zentraler Einkauf. Stefan Hahn – FEA50. Ringbahnstraße 96. 12103 Berlin. (in kompletter 2-facher Ausfertigung; 1 Original und 1 als solche gekennzeichnete Kopien die für die spätere Archivierung abgeheftet werden können -gelochte Form-) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist deutlich als Angebot „EU-Ausschreibung – Übernahme, Transport und thermische Behandlung von Siedlungsabfällen während des geplanten Stillstandes, zzgl. eventueller ungeplanter Stillstände des MHKW Ruhleben“ mit dem Zusatz „BITTE NICHT ÖFFNEN“ zu kennzeichnen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme von Siedlungsabfällen vom Müllbunkeraustrag am BSR-Standort Gradestraße, Transport und thermische Behandlung von Siedlungsabfällen während des geplanten Stillstandes, zzgl. eventueller ungeplanter Stillstände des MHKW Ruhleben, einschl. Nachweisführung.
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Der geplante MHKW-Stillstand beginnt am 10.4.2012 und endet am 8.5.2012. Eine Verlängerung oder Verschiebung des MHKW-Stillstandes kann nicht ausgeschlossen werden. Den genauen Stillstandstermin teilt die BSR dem Auftragnehmer ca. drei Monate vor dem geplanten Beginn des MHKW-Stillstandes mit, d. h. im Januar 2012.
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Die Bereitstellung der ausgeschriebenen Siedlungsabfälle erfolgt voraussichtlich bis zu 2 Wochen vor dem geplanten Stillstand (ab 13. KW 2012), während des geplanten Stillstandes sowie bis zu 6 Wochen nach dem geplanten Stillstand (bis 25. KW 2012) des MHKW Ruhleben.
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Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer die voraussichtlich zu entsorgenden Abfallmengen pro Woche mit einer Vorlaufzeit von 1 bis 2 Wochen zu melden. Eine Teilmenge von 200 to/Tag (1 200 to/Woche) kann mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden seitens des Auftraggebers angekündigt werden.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit den o. g. Vorlaufzeiten täglich bis zu 700 to über 6 Tage pro Woche (4 200 to/Woche) abzunehmen.
Im Jahr 2012 muss diese Entsorgungsmöglichkeit auch für bis zu drei ungeplante Stillstände des MHKW Ruhleben von je bis zu einer Woche zur Verfügung stehen.
Zur Absicherung der Entsorgungssicherheit wird der Nachweis ausreichender Ausweichmöglichkeiten für störungsbedingte Anlagenstillstände gefordert. Im Umkreis von bis zu 75 km, der in Anlage A6a vorgesehenen Behandlungsanlage, muss der Auftragnehmer über ein genehmigtes Zwischenlager (z.B. Ballenlager) mit einer Mindestkapazität von 10 000 to (verfügbare und freie Kapazität) verfügen, um jederzeit schwankende Anlagenverfügbarkeiten seiner Anlage(n) ausgleichen zu können.
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Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) und die Vertragsbedingungen (Teil B) in diesen Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE300.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Auftragnehmers (Teil A, Anlage A1).
Selbstauskunft des Bieters (Teil A, Anlage A2).
Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung in der nach den Vertragsbedingungen geforderten Höhe (Teil B - Besondere Vertragsbedingungen) (Teil A, Anlage A.5),
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung in der nach den Vertragsbedingungen geforderten Höhe (Teil B - Besondere Vertragsbedingungen) (Teil A, Anlage A.5),
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung in der nach den Vertragsbedingungen geforderten Höhe (Teil B - Besondere Vertragsbedingungen) (Teil A, Anlage A.5).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung bzgl. dem Einsatz von Fachpersonal, Qualifikation und Berufserfahrung (Teil A, Anlage A2),
— Eigenerklärung zum Sicherungskonzept (Teil B, Anlage C5),
— Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der notwendigen Fahrzeugtechnik, in ausreichender Kapazität (Teil C, Anlage C4),
— Nachweise über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die ausgeschriebenen Leistungen (Transportleistung und für jede/n benannte/n Behandlungsanlage/Umschlagplatz) im Sinne des § 52 KrW-/AbfG, ggf. Nachweis der Beantragung der Erweiterung auf die hier ausgeschriebenen Abfallschlüsselnummern (grundsätzlich analog zum MHKW-Ruhleben; siehe Teil C, Anlage C6) oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes,
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— Darstellung (Teil A, Anlage A3) über in den letzten drei Jahren (abgeschlossene oder noch laufende) erbrachte vergleichbare Leistungen (Transport und Behandlungsleistung für vertragsgegenständliche Abfälle), unter Angabe der entsorgten Abfallmengen, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber unter Angabe eines Ansprechpartners und der Telefonnummer,
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— Darstellung der vorgesehenen Behandlungsanlagen in Anlage A6a mit Angaben zu den einzelnen Betreibern, sowie Angabe und Nachweis, dass die vorgesehenen Behandlungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die ausgeschriebene Gesamtmenge verfügen,
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— Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BimSchV für die Behandlungsanlage(n) und Erläuterungen zum beabsichtigten thermischen Behandlungsverfahren. Die in Anlage A6a vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n) muss/müssen auf Grundlage der R1-Formel jeweils eine Energieeffizienz von mindestens 60 % Wirkungsgrad (für alte Anlagen, Genehmigung vor 1.1.2009) bzw. von mindestens 65 % (für neue Anlagen, Genehmigung nach 31.12.2008) aufweisen,
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— bei Verbringung ins Ausland: Nachweis der Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Verbringung und Bestätigung über den Behandlungsstatus der Anlage(n),
— tabellarische Darlegung der laufenden (Fremd-) Überwachung der Anlage, d.h. Nennung der Genehmigungsbehörden für die benannten Behandlungsanlagen und Mitteilung des Sachverständigen der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung.
Für den Auftraggeber sind der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, der/die Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Behandlungsanlage(n) und Erläuterungen zum beabsichtigten thermischen Behandlungsverfahren und der Nachweis, dass die vorgesehenen Behandlungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die ausgeschriebene Gesamtmenge verfügen, von entscheidender Bedeutung, so dass diese Nachweise mit dem Angebot abgefragt werden und auf einen Nachweis über Eigenerklärungen verzichtet wird.
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Mindeststandards:
— Mindestanforderung zum Sicherungskonzept: Der Bieter muss über ein genehmigtes Zwischenlager (z.B. ein Ballenlager) verfügen, welches eine Mindestkapazität von 10.000 to (verfügbare und freie Kapazität) besitzt und sich im Umkreis von bis zu 75 km der in Anlage A6a vorgesehenen Behandlungsanlage befindet, um jederzeit schwankende Anlagenverfügbarkeiten ausgleichen zu können,
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— Mindestanforderung zur Zertifizierung: Der Bieter muss bei Angebotsabgabe mindestens für gemischte Siedlungsabfälle inkl. Bord-/ Cateringabfälle (AVV-Nr.: 20 03 01) und Krankenhausabfälle (AVV-Nr.: 18 01 04) zertifiziert sein,
— Mindestanforderung zu Referenzen/Erfahrungen: Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 25.000 to Siedlungsabfälle inklusive Krankenhausabfälle pro Jahr thermisch behandelt hat,
— Mindestanforderung zur Behandlungsanlage: Der Bieter muss mindestens eine weitere Behandlungs-anlage benennen, die im Falle eines Anlagenausfalles die Abfälle im Rahmen der Entsorgungssicherheit behandelt und über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die ausgeschriebene Gesamtmenge verfügt (Teil A, Anlage 6b).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, die sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsmäßige und fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche, Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz, Vertragsstrafen sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen erstreckt, hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft zu stellen. Diese muss gemäß § 18 VOL/B unwiderruflich, unbefristet, selbstschuldnerisch nach deutschem Recht unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung (es sei denn, die Forderung des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt) sowie Vorausklage (Vertragserfüllungsbürgschaft) in Höhe von 100.000 Euro (Netto) erteilt werden. Leistung bzw. Ablösung der Sicherheit durch Hinterlegung ist ausgeschlossen. § 18 Nr. 2 Abs. 2 VOL/B ist nicht anzuwenden.
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Die Bürgschaften müssen von einem nach § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B zugelassenen und nach § 17 Nr. 3 VOL/B vom Auftraggeber als tauglich anerkannten Bürgen gestellt werden. Konzernbürgschaften werden nicht anerkannt.
In der Bürgschaftsurkunde ist zu bestimmen, dass die Forderungen gegen den Bürgen nicht früher verjähren, als die besicherten Ansprüche gegen den Auftragnehmer.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-18 📅
Öffnungsort: BSR, Zentraler Einkauf.
Ort des Eröffnungstermins: BSR, Zentraler Einkauf.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)
Kontakt
Kontaktperson: Stefan Hahn
Internetadresse: www.bsr.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-26 📅
Datum des Endes: 2012-06-29 📅
Zusätzliche Informationen
— Sämtliche Unterlagen (einschl. Anlagen) zur Ausschreibung sind im Einkaufsportal der BSR hinterlegt. Die Nutzung kann erst nach entsprechender Anmeldung auf der vorne genannten Internet-Adresse (Seite 1) erfolgen,
— Das schriftliche Angebot ist bis spätestens 17.10.2011; 10:00 Uhr (MEZ), bei der:
Berliner Stadtreinigung.
Zentraler Einkauf.
Stefan Hahn – FEA50.
Ringbahnstraße 96.
12103 Berlin.
(in kompletter 2-facher Ausfertigung; 1 Original und 1 als solche gekennzeichnete Kopien die für die spätere Archivierung abgeheftet werden können -gelochte Form-) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist deutlich als Angebot „EU-Ausschreibung – Übernahme, Transport und thermische Behandlung von Siedlungsabfällen während des geplanten Stillstandes, zzgl. eventueller ungeplanter Stillstände des MHKW Ruhleben“ mit dem Zusatz „BITTE NICHT ÖFFNEN“ zu kennzeichnen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn nach Zurückweisung einer Rüge durch die Vergabestelle mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 171-281628 (2011-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Kontakt
E-Mail: stefan.hahn@bsr.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 234-378638
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 171-281628
ABl. S-Ausgabe: 234

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-22 📅
Name: E.ON Energy from Waste AG
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2011/S 234-378638 (2011-12-01)