Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber an dessen Übergabestelle auf dem Gelände der AVA GmbH, Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg das gesammelte Altpapier aus der Papiertonne der Stadt Augsburg (ca. 22 000 t/a) zur ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung. Die Zusammensetzung des Altpapiers ergibt sich aus dem Erfassungssystem. Dem Auftragnehmer steht es dabei frei, das übergebene Altpapier direkt oder über eine vorhergehende Behandlung (Sortierung, Verpressung, Lagerung....) zu vermarkten. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber alle erforderlichen Dokumente für die Nachweisführung gegenüber den Dualen Systemen. Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Ca. 22 000 t Altpapier pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Riedinger Str. 40
Postleitzahl: 86153
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.augsburg.de🌏
E-Mail: leitung.aws@augsburg.de📧
Telefon: +49 821324-4809📞
Fax: +49 821324-4862 📠
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber an dessen Übergabestelle auf dem Gelände der AVA GmbH, Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg das gesammelte Altpapier aus der Papiertonne der Stadt Augsburg (ca. 22 000 t/a) zur ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung. Die Zusammensetzung des Altpapiers ergibt sich aus dem Erfassungssystem. Dem Auftragnehmer steht es dabei frei, das übergebene Altpapier direkt oder über eine vorhergehende Behandlung (Sortierung, Verpressung, Lagerung....) zu vermarkten. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber alle erforderlichen Dokumente für die Nachweisführung gegenüber den Dualen Systemen.
Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber an dessen Übergabestelle auf dem Gelände der AVA GmbH, Am Mittleren Moos 60, 86167 Augsburg das gesammelte Altpapier aus der Papiertonne der Stadt Augsburg (ca. 22 000 t/a) zur ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung. Die Zusammensetzung des Altpapiers ergibt sich aus dem Erfassungssystem. Dem Auftragnehmer steht es dabei frei, das übergebene Altpapier direkt oder über eine vorhergehende Behandlung (Sortierung, Verpressung, Lagerung....) zu vermarkten. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber alle erforderlichen Dokumente für die Nachweisführung gegenüber den Dualen Systemen.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Beschreibung der Optionen:
Sofern der Auftraggeber der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 31.12.2013 widerspricht, verlängert sich die Laufzeit bis zum 31.12.2015.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Augsburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist,
— Eigenerklärung mit allgemeinen Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist,
— Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einer Freiheits- oder Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt wurden und dass ein solches Verfahren nicht anhängig ist,
— Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung mit Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Beschreibung des vorgesehenen Transportsystems (z.B. Abrollcontainer, Sattelauflieger, ...), ggf. weitere Behandlung (z.B. Sortierung, Verpressung, ...) und Benennung der vorgesehenen Verwertungsfirmen (Papierfabriken).
Weitere Ausführungen zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen und Erklärungen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften und benennen ein vertretungsbefugtes Mitglied.
Weitere Details s. Verdingungsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Die besonderen Vertragsbedingungen sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck mit der Anforderung der Verdingungsunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-07-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Lindauer
Internetadresse: www.augsburg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zu III.2):
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen (III.2.1 bis III.2.3) vollständig eingereicht werden. Im Falle des Fehlens solcher Unterlagen, kann eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung erfolgen (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A). Werden die fehlenden Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss.
Zusätzliche Bestimmungen zu den Angebotsbedingungen sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 106-173956 (2011-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-11-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschafts- und Städtereinigungsbetrieb der Stadt Augsburg