Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen

Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises.
(Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-29 Auftragsbekanntmachung
2011-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Bioabfall ca. 2.400 Mg/a.Grünabfall ca. 2.100 Mg/a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Postleitzahl: 09366
Postort: Stollberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.za-sws.de 🌏
Fax: +49 3729666-125 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 167-276258
ABl. S-Ausgabe: 167

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises.
(Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord des
Erzgebirgskreises.(Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau umfasst ca. 103 000 Einwohner).
Erzgebirgskreises.
(Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau umfasst ca. 103 000 Einwohner).
Menge oder Umfang: Bioabfall ca. 2.400 Mg/a.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord des Erzgebirgskreises
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen aus dem Entsorgungsgebiet Nord des
Erzgebirgskreises.(Altlandkreis Stollberg sowie die Gemeinden Lößnitz, Thum und Gelenau umfasst ca. 103 000 Einwohner).
Erzgebirgskreises.
Menge oder Umfang: Grünabfall ca. 2.100 Mg/a.
Beschreibung der Optionen:
Einseitige Verlängerungsoption des AG um 1 Jahr.
Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2013 schriftlich ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: BE/04/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Örtlich nicht vorgeschrieben.
(siehe Vergabeunterlagen).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat. Angaben zur Rechtsform des Bieters und zu verbundenen Unternehmen.
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Auf Verlangen des Auftraggebers: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz einholen.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1 als nach III.2.2 und III.2.3):
Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Zusätzlich behält sich die Vergabestelle vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf Verlangen zu fordern.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer und die verbindliche, schriftliche Erklärung des/der Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Lieferleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern.
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Für die dort enthaltenen und geprüften Nachweise wird auch die Eintragung des Bieters in das ULV Sachsen oder in das PQ-VOL akzeptiert.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen bzw. von Nachweisen der zuständigen Behörden und Versicherungen nachzufordern.
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Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier unter III.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen; Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen; Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen, Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR für jeden Einzelfall und 2 500 000 EUR für alle Versichrungsfälle eines Jahres. Soweit die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung nicht die geforderte Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung, dass im Auftragsfall eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt. (weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen).
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Auf Verlangen: Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist; Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate); aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden: Benennung mindestens eines Referenzauftrages der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für die Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus kommunaler Sammlung mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraumes, Bezeichnung des Auftraggebers (Telefon-Nr.), Verwertungsmenge und Vergütung pro Jahr.
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Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die ausgeschriebenen Leistungen oder Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation oder gleichwertiger Nachweis entsprechend Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat gemäß § 18 VOL/B spätestens bis 18 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der prognostizierten Brutto-Auftragssumme vorzulegen. (siehe Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatliche Rechnungen für ausgeführte Leistungen (nähere Angaben in den Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden nach Zahlungseingang des Betrages in Höhe von 16 EUR auf das Konto: Kontoinhaber: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Kontonummer: 3711003531, BLZ 87054000 Sparkasse Erzgebirge (IBAN: DE72870540003711003531, BIC: WELADED1STB), Verwendungszweck: BE/04/2011 versandt. Das Entgelt wird nicht erstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-16 📅
Öffnungsort:
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Schlachthofstr. 12, 09366 Stollberg.
Ort des Eröffnungstermins: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Schlachthofstr. 12, 09366 Stollberg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Kontakt
Kontaktperson: Frau Freitag

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BE/04/2011

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-1402 📞
Internetadresse: http://www.ld-leipzig.de/de/internet/die_behoerde/aufbau_aufgaben/buero/vergabekammer.htm 🌏
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl.I, Seite 2114) zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl, Seite 1102) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht ünverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschiften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens zehn Tage nach Kenntnis des Vergabeverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2011/S 167-276258 (2011-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 236-381926
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 167-276258
ABl. S-Ausgabe: 236

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erzgebirgskreis.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. gemäß Vergabeunterlagen (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-30 📅
Name: Städtereinigung Tappe GmbH
Postanschrift: Hartensteiner Straße 15
Postort: Zwönitz
Postleitzahl: 08297
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
Quelle: OJS 2011/S 236-381926 (2011-12-05)