Der Auftraggeber kündigt hiermit an, den vorgesehenen Vertragszeitraum bis 31.12.2012 ggf. auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung nach § a Nr. 2 lit. G) VOL/A bis max. 30.6.2013 fortzusetzen. Es würde sich um eine neue Dienstleistung handeln, die in der Wiederholung der in der Leistungsbeschreibung (II: der Vergabeunterlagen) dargestellten Leistungen besteht und durch den gleichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben würde, das den Zuschlag in diesem Vergabeverfahren erhält.