Überwachung des Betriebs des Endlagers Morsleben - Begutachtung von Fragestellungen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes insbesondere der Einlagerungs- und Wettertechnik

Bundesamt für Strahlenschutz

Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden wie Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die Endlagerüberwachung in allen Fragen der Überwachung des praktischen Strahlenschutzes sowie der Strahlenschutzinstrumentierung des ERAM. Bedarf besteht im Wesentlichen an:
— der strahlenschutzfachlichen Prüfung betrieblicher Arbeitsfreigaben für Tätigkeiten innerhalb von Strahlenschutzbereichen und Verdachtsflächen,
— der Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne,
— die Bearbeitung von Fragen im Rahmen atomrechtlicher Verfahren zur Änderung mit Bezug zum praktischen Strahlenschutz (z.B. Einrichtungen und Aufhebungen von Strahlenschutzbereichen) sowie zur Strahlenschutzinstrumentierung, insbes. die Unterstützung bei der Prüfung einer Veränderung auf ihre Wesentlichkeit im Sinne der § 9b Abs. 1 Satz 1,
— der Aufklärung und Bewertung von besonderen Vorkommnissen, insbes. von meldepflichtigen Ereignissen,
— Funktions- und Abnahmeprüfungen zur strahlenschutztechnischen Eignung verschiedener Anlagen, Systemen und Komponenten,
— die Begleitung Wiederkehrender Prüfungen an Anlagenteilen, Systemen und Komponenten der Strahlenschutzinstrumentierung.
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Endlagerüberwachung im Zusammenhang mit Fragen des praktischen Strahlenschutzes vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sämtlicher Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Begeleitung der Funktions- und Abnahmeprüfungen ist es erforderlich, das ERAM zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zum ERAM während des Auftragszeitraums zu rechnen.
Eignung:
Für die im Rahmen dieses Auftrages zu erbringenden Leistungen muss der Bewerber/Bieter ausreichend qualifiziertes Personal (Qualifikation i. S. von Berufsausbildung, wissenschaftlicher Werdegang, Arbeitsschwerpunkte Referenzprojekte und ggf. Spezialkenntnisse etc.) zur Verfügung stellen Die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde ist anhand von Nachweisen zu belegen. Die für die Beauftragung der Arbeiten geforderten Kenntnisse und Erfahrungen sind anhand von mindestens vier Referenzprojekten, jeweils unter Angabe einer Kontaktperson (inkl. Kontaktdaten), nachzuweisen. Nachweise zur technischen und personellen Ausrüstung (Kapazität) sind nachzuweisen. Erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen!
Unterauftragnehmer (UAN) und Bietergemeinschaften:
Eine Teilnahme von Bietergemeinschaften und das Hinzuziehen von UAN sind grdsl. gestattet. Dies ist bereits im Teilnahmewettbewerb anzugeben. Entsprechende Nachweise zur Eignung (Kenntnisse, Fähigkeiten, Qualifikationen – s.o.) der UAN bzw. Teilen der Bietergemeinschaft sind mit der Abgabe der Teilnahmeanträge zu erbringen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-18.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-18 Auftragsbekanntmachung
2012-03-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge