Umbau des Gasthauses "Goldenes Kreuz" zu einem Haus der Vereine in Monheim - Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9
Umbau des Gasthauses "Goldenes Kreuz" zu einem Haus der Vereine in Monheim. Das Ensemble des ehemaligen Gasthauses "Goldenes Kreuz" liegt am nördlichen Rand des historischen Stadtkerns und grenzt unmittelbar an die teilweise noch erhaltene mittelalterliche Stadtmauer. Das stattliche Hauptgebäude ist nach Osten zum Marktplatz orientiert und bildet zusammen mit dem Weißenburger Tor den nördlichen Abschluss des langgestreckten Platzes. Von den südlich anschließenden Gebäuden ist es lediglich durch eine schmale Gasse getrennt. Die im rückwärtigen Bereich liegenden ehemaligen Wirtschaftsgebäude grenzen im Norden und Westen ebenfalls an die Stadtmauer bzw. folgen ihrem historischen Verlauf. Das gesamte Ensemble dominiert mit seinem umlaufenden Walmdach die Ansicht des Stadtkerns von Nordwesten. Das ehemalige "Gasthaus Goldenes Kreuz" ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles Marktplatz und als Einzeldenkmal in der Denkmalliste eingetragen. Auf dem Grundstück befinden sich neben dem stattlichen Gasthof noch 3 ehemals landwirtschaftlich genutzte Nebengebäude, die zusammen mit dem Hauptgebäude einen kleinen Innenhof umschließen. Da das Ensemble Kreuzwirt unmittelbar an die mittelalterliche Stadtmauer grenzt, wurde eine Befunduntersuchung durchgeführt. Diese ergab, dass neben der Stadtmauer auch die Teilunterkellerung nördlich des Hauptgebäudes aus dem 15. Jahrhundert stammt. Der Gasthof selbst datiert aus dem 18. Jahrhundert, wobei die Grundrissstruktur und die im Dachstuhl verwendeten alten Balken auf einen mittelalterlichen Vorgängerbau schließen lassen. Die rückwärtigen Gebäude sowie eine Reihe von Zwischenwänden stammen aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9. Die Stadt Monheim beabsichtigt das ehemalige Gasthaus "Goldenes Kreuz" in ein Haus der Vereine umzubauen. Nutzfläche: ca. 840 qm. Kosten (Kgr. 200-700, DIN 276): ca. 4 500 000 EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Umbau des Gasthauses "Goldenes Kreuz" zu einem Haus der Vereine in Monheim.Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9.Die Stadt Monheim beabsichtigt das ehemalige Gasthaus "Goldenes Kreuz" in ein Haus der Vereine umzubauen.Nutzfläche: ca. 840 qm.Kosten (Kgr. 200-700, DIN 276): ca. 4 500 000 EUR brutto.Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Umbau des Gasthauses "Goldenes Kreuz" zu einem Haus der Vereine in Monheim.Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9.Die Stadt Monheim beabsichtigt das ehemalige Gasthaus "Goldenes Kreuz" in ein Haus der Vereine umzubauen.Nutzfläche: ca. 840 qm.Kosten (Kgr. 200-700, DIN 276): ca. 4 500 000 EUR brutto.Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Monheim
Postanschrift: Marktplatz 23
Postleitzahl: 86653
Postort: Monheim
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau des Gasthauses "Goldenes Kreuz" zu einem Haus der Vereine in Monheim.
Das Ensemble des ehemaligen Gasthauses "Goldenes Kreuz" liegt am nördlichen Rand des historischen Stadtkerns und grenzt unmittelbar an die teilweise noch erhaltene mittelalterliche Stadtmauer. Das stattliche Hauptgebäude ist nach Osten zum Marktplatz orientiert und bildet zusammen mit dem Weißenburger Tor den nördlichen Abschluss des langgestreckten Platzes. Von den südlich anschließenden Gebäuden ist es lediglich durch eine schmale Gasse getrennt. Die im rückwärtigen Bereich liegenden ehemaligen Wirtschaftsgebäude grenzen im Norden und Westen ebenfalls an die Stadtmauer bzw. folgen ihrem historischen Verlauf. Das gesamte Ensemble dominiert mit seinem umlaufenden Walmdach die Ansicht des Stadtkerns von Nordwesten. Das ehemalige "Gasthaus Goldenes Kreuz" ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles Marktplatz und als Einzeldenkmal in der Denkmalliste eingetragen.
Das Ensemble des ehemaligen Gasthauses "Goldenes Kreuz" liegt am nördlichen Rand des historischen Stadtkerns und grenzt unmittelbar an die teilweise noch erhaltene mittelalterliche Stadtmauer. Das stattliche Hauptgebäude ist nach Osten zum Marktplatz orientiert und bildet zusammen mit dem Weißenburger Tor den nördlichen Abschluss des langgestreckten Platzes. Von den südlich anschließenden Gebäuden ist es lediglich durch eine schmale Gasse getrennt. Die im rückwärtigen Bereich liegenden ehemaligen Wirtschaftsgebäude grenzen im Norden und Westen ebenfalls an die Stadtmauer bzw. folgen ihrem historischen Verlauf. Das gesamte Ensemble dominiert mit seinem umlaufenden Walmdach die Ansicht des Stadtkerns von Nordwesten. Das ehemalige "Gasthaus Goldenes Kreuz" ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles Marktplatz und als Einzeldenkmal in der Denkmalliste eingetragen.
Auf dem Grundstück befinden sich neben dem stattlichen Gasthof noch 3 ehemals landwirtschaftlich genutzte Nebengebäude, die zusammen mit dem Hauptgebäude einen kleinen Innenhof umschließen.
Da das Ensemble Kreuzwirt unmittelbar an die mittelalterliche Stadtmauer grenzt, wurde eine Befunduntersuchung durchgeführt. Diese ergab, dass neben der Stadtmauer auch die Teilunterkellerung nördlich des Hauptgebäudes aus dem 15. Jahrhundert stammt. Der Gasthof selbst datiert aus dem 18. Jahrhundert, wobei die Grundrissstruktur und die im Dachstuhl verwendeten alten Balken auf einen mittelalterlichen Vorgängerbau schließen lassen. Die rückwärtigen Gebäude sowie eine Reihe von Zwischenwänden stammen aus dem 19. und 20. Jahrhundert.
Da das Ensemble Kreuzwirt unmittelbar an die mittelalterliche Stadtmauer grenzt, wurde eine Befunduntersuchung durchgeführt. Diese ergab, dass neben der Stadtmauer auch die Teilunterkellerung nördlich des Hauptgebäudes aus dem 15. Jahrhundert stammt. Der Gasthof selbst datiert aus dem 18. Jahrhundert, wobei die Grundrissstruktur und die im Dachstuhl verwendeten alten Balken auf einen mittelalterlichen Vorgängerbau schließen lassen. Die rückwärtigen Gebäude sowie eine Reihe von Zwischenwänden stammen aus dem 19. und 20. Jahrhundert.
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9.
Die Stadt Monheim beabsichtigt das ehemalige Gasthaus "Goldenes Kreuz" in ein Haus der Vereine umzubauen.
Nutzfläche: ca. 840 qm.
Kosten (Kgr. 200-700, DIN 276): ca. 4 500 000 EUR brutto.
Menge oder Umfang:
Umbau des Gasthauses "Goldenes Kreuz" zu einem Haus der Vereine in Monheim.
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 3-9.
Die Stadt Monheim beabsichtigt das ehemalige Gasthaus "Goldenes Kreuz" in ein Haus der Vereine umzubauen.
Nutzfläche: ca. 840 qm.
Kosten (Kgr. 200-700, DIN 276): ca. 4 500 000 EUR brutto.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst werden die Leistungsphasen 3-4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Monheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflicht-versicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden: 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden: 1 000 000,00 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33 HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (2006-2010) (§ 5 Abs. 5b VOF):
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Referenzprojekt ist aus dem Bereich Objektplanung bei denkmalgeschützten Gebäuden,
— derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 3 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 2 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 3-5 bzw. 6-8 (gem. § 33 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä. nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden: 1 000 000,00 EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" und/oder "Architekt" berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 20 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Objektplanung bei denkmalgeschützten Gebäuden? Wenn ja, werden 5,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 5,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 2,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR/4 000 000 EUR x 5,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 5,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 87 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 2,82 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 %/87 % x 5,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 5,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden. (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters aus dem Bereich Objektplanung bei denkmalgeschützten Gebäuden? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR/4 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-5 bzw. 6-8 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? Wenn die Leistungsphasen 3-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-5 = 42 % bzw. LPH 6-8 = 45 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 1,29 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 18 %/42 % x 3,0 Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1) hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 20 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden. (3 Referenzprojekte x max. 20 Punkte = max. 60 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Objektplanung bei denkmalgeschützten Gebäuden? Wenn ja, werden 5,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 5,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 2,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR/4 000 000 EUR x 5,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 5,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 87 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 2,82 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 %/87 % x 5,0 Punkte) - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 5,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2) hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 2 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden. (2 x 2 Referenzprojekte x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte) Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters aus dem Bereich Objektplanung bei denkmalgeschützten Gebäuden? Wenn ja, werden 4,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (4 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 4 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 2 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 2 000 000 EUR/4 000 000 EUR x 3,0 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 3-5 bzw. 6-8 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? Wenn die Leistungsphasen 3-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-5 = 42 % bzw. LPH 6-8 = 45 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 1,29 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 18 %/42 % x 3,0 Punkte) Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung-oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Monheim
Postanschrift: Marktplatz 23
Postort: Monheim
Postleitzahl: 86653
Quelle: OJS 2011/S 202-329053 (2011-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).