Umgebungsüberwachung Endlagerstandort Konrad

Bundesamt für Strahlenschutz

Für das Endlager Konrad ist für die Immissionsüberwachung ein Messprogramm von einer unabhängigen Messstelle gemäß der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI), Anhang C.2 „Endlager für radioaktive Abfälle“ durchzuführen. Daneben wird ein parallel laufendes Messprogramm mit ergänzenden Messungen von vorwiegend landwirtschaftlichen Produkten im Umkreis von 10 km um das Endlager als vertrauensbildende Maßnahme absolviert. Beide Messprogramme werden von der Endlagerüberwachung (EÜ) des Auftraggebers aufgestellt und überwacht.
Der Auftragnehmer wird für EÜ als Sachverständigenorganisation nach § 20 AtG tätig und führt die Probenentnahme und anschließende Auswertung durch. Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Luft, Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser. Die erforderlichen Nachweisgrenzen liegen bei 0,05 Bq/kg bzw. 0,4 mBq/m3 (γ-Spektrometrie, spezifische Aktivität einzelner Radio-nuklide), 10 Bq/kg, bzw. 10 Bq/l Tritium, 20 Bq/kg C14, 0,04 Bq/kg Sr90, sowie 0,05 Bq/kg Ra226.
Beide Messprogramme sollen ab 2012 beginnen und sind zunächst auf eine Dauer von 3 Jahren beschränkt. Als Beurteilungskriterien für die Sachverständigentätigkeit sind zur Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik insbesondere die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Regeln und Richtlinien heranzuziehen. Die Arbeiten sind ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Atom- und Strahlenschutzrechtes durchzuführen. Die Auswertung der einzelnen Messungen ist in nachvollziehbaren Berichten darzustellen. Der Bericht für das gesetzlich vorgeschriebene Messprogramm muss den Anforderungen der REI genügen.
In Absprache mit dem Auftraggeber ist der Aufwand für die Berichtsdarstellung für die ergänzenden Messungen abzustimmen.
Eignung:
Für die im Rahmen dieses Auftrages zu erbringenden Leistungen muss der Auftragnehmer (AN) ausreichend qualifiziertes Personal (Qualifikation i. S. von Berufsausbildung, wissenschaftlicher Werdegang, Arbeitsschwerpunkte, Referenzprojekte und ggf. Spezialkenntnisse etc.) zur Verfügung stellen. Die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde ist anhand von Nachweisen zu belegen. Der AN muss zudem über die für die Durchführung und Auswertung der gemäß der Aufgabenstellung anzuwendenden Untersuchungsmethoden und sonstigen einzusetzenden Messverfahren notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die für die Beauftragung der Arbeiten geforderten Kenntnisse und Erfahrungen sind anhand von mindestens fünf Referenzprojekten, jeweils unter Angabe einer Kontaktperson, nachzuweisen. Nachweise zur technischen und personellen Ausrüstung (Kapazität) sind, genauso wie eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (oder gleichwertige), nachzuweisen.
Erworbene Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen!
Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften: Eine Teilnahme von Bietergemeinschaften und das Hinzuziehen von Unterauftragnehmern sind gestattet. Dies ist bereits im Teilnahmewettbewerb anzugeben. Entsprechende Nachweise zur Eignung (Kenntnisse, Fähigkeiten, Qualifikationen – s. o.) der Unterauftragnehmer bzw. Teilen der Bietergemeinschaft sind mit der Abgabe der Teilnahmeanträge zu erbringen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-14.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-14 Auftragsbekanntmachung