Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen können, die aus Sicht eines Interessenten im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwänden führen können, während eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist.