Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg (Oldb), darunter u.a. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg (Oldb), darunter u.a. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, im nördlichen bzw. südlichen Stadtgebiet mit insgesamt rund 87.100 m² Reinigungsfläche, aufgeteilt in zwei Lose.
Ort der Leistung.
Oldenburg, Niedersachsen, Deutschland.
Laufzeit.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 25.7.2012 und endet am 24.6.2016.
Art der Leistung.
Gebäudereinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg mit einer Gesamtreinigungsfläche von rund 87.100,00 m², aufgeteilt in zwei Lose.
Los Nord: rund 56 500,00 m².
Los Süd: rund 30 600,00 m².
Grundlagen der Leistung.
Maßgebend für Umfang, Häufigkeit und Verfahren der Reinigungsarbeiten sind die der Ausschreibung beigefügten "Ausführungen der Gebäudeinnenreinigung“, die Raumver-zeichnisse und die Objektbeschreibungen (sh. Ausschreibungsunterlagen).
Soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen werden, gelten nacheinander die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk (Ausgabe August 2001) sowie die VOL/B.
Umfang der Leistung.
Der Auftrag umfasst die Reinigung der Gebäudeinnenflächen, Innenglasflächen und der Einrichtungsgegenstände. Dazu zählen die Reinigung und Pflege der Fußböden, Wände, Treppen (einschl. Geländer), Möbel, Fensterbänke, Heizkörper, Türen (auch Haustüren) mit Rahmen, Sanitär-, Wasch- und Duschanlagen, Umkleideräume, Sportgeräte, Spiegel, Bilder, Glasvitrinen, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie sämtliche Glasflächen in den Eingangsbereichen innen und außen.
Die in der "Ausführung der Gebäudeinnenreinigung" unter Punkt 1.1.4 aufgeführte Ferienreinigung gehört zur Unterhaltsreinigung.
Der Bieter bestätigt, dass er bereit ist, mit dem AG ein Qualitätsmesssystem für die Fremdreinigung einzurichten.
Der Reinigungsturnus ist in den Raumverzeichnissen festgelegt. Beginn und Ende der Reinigungszeit werden für jedes Objekt, neben der grundsätzlichen Regelung (siehe „Ausführung der Gebäudeinnenreinigung“, Punkt 1.3), vom Auftraggeber vorgegeben und können von diesem jederzeit geändert werden. Für die Objekte sind in den Objektbeschreibungen die täglichen Mindestreinigungsstunden angegeben.
Für jedes Objekt ist nach der Auftragserteilung ein verbindlicher Reinigungsplan zu erstel-len, in dem der Reinigungsumfang nach Reinigungstag und jeweils zu reinigender Fläche aufgeschlüsselt ist. Sofern der Reinigungstag bei reduzierter Reinigung oder einmal wöchentlicher Reinigung auf einen Feiertag fällt, ist sicherzustellen, dass die Reinigung vor oder nach dem Feiertag erfolgt.
Reinigungsarbeiten werden, soweit sie im Rahmen der Unterhaltsreinigung erledigt werden können, bei Bau- oder Renovierungsarbeiten oder anderen Anlässen nicht besonders vergütet. Wenn jedoch infolge größerer Instandsetzungs-, Bau- oder Renovierungsarbeiten zusätzliche Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen, wird der Mehraufwand nach dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz besonders vergütet. Vor Ausführung der zusätzlichen Reinigungsstunden ist der schriftliche Auftrag des AG einzuholen. Ohne vorliegenden Auftrag wird ein Mehraufwand nicht vergütet.
Werden Reinigungsflächen eines Objektes, die noch nicht im Raumverzeichnis aufgenommen sind, zusätzlich vom AN übernommen oder ändert sich die Reinigungshäufigkeit, so gelten die gleichen Konditionen wie für die ausgeschriebenen Flächen.
Der erforderliche Abstellraum für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel wird vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Er übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an den vom AN oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der AN hat den AG von derartigen Ansprüchen freizustellen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Reinigungsgeräte und Material.
Alle zur Gebäudeinnenreinigung benötigten Maschinen und Geräte stellt der AN.
Die Maschinen und Geräte müssen den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und mit dem VDE-, GS- oder gleichwertigen Zeichen versehen sein.
Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungs-, Pflege-, Arbeits- und Hilfsmittel stellt der AN. Es sind Reinigungs- und Pflegemittel der Firma Dr. Schnell oder gleichwertige zu verwenden. Zurzeit werden Reinigungsmittel der Firma Dr. Schnell auf den Reini-gungsflächen der Stadt Oldenburg eingesetzt. In der Unterhaltsreinigung wird für die Rei-nigung der Bodenbeläge aus PVC, Gummi und Linoleum das Wischpflegemittel Floortop eingesetzt. Die überwiegend im Sanitärbereich verlegten Fliesen werden mit Milizid gerei-nigt. Dieses Produkt wird auch für die Reinigung der übrigen Flächen und sanitären Anlagen im Sanitärbereich fast ausschließlich eingesetzt. Für die Oberflächenreinigung von z.B. Türen, Schränken, Tischen wird überwiegend das Produkt Forol eingesetzt.
Bei einem Produktwechsel müssen zunächst die alten Pflegemittelfilme durch eine Grund-reinigung entfernt werden. Anschließend kann mit einem neuen Produkt neu eingepflegt und in der Unterhaltsreinigung gewischt werden. Die Kosten für die Grundreinigung und Behandlung mit einem neuen auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel sind zu kalkulieren und bei Angebotsabgabe gesondert auszuweisen.
Es gelten im Zusammenhang mit den eingesetzten Reinigungs- und Pflegemitteln folgende Bestimmungen:
— die Produkte müssen den zurzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, GefStoffV) entsprechen. Sie dürfen nur gemäß diesen Bestimmungen eingesetzt werden,
— der Auftraggeber muss den Einsatz von Reinigungsmitteln zulassen,
— der Auftragnehmer hat die Reinigungskräfte anzuweisen, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Dosierungseinheiten eingehalten werden. Er hat ihnen entsprechende Dosierungshilfen zur Verfügung zu stellen (z. B. Dosierpumpen),
— der Auftraggeber kann zu Lasten des Auftragnehmers ein Prüfzeugnis von einer anerkannten Materialprüfungsstelle über die verwendeten Erzeugnisse fordern, wenn Zweifel an den Inhaltsstoffen bestehen,
— die Eignung der Produkte wird vom Auftragnehmer durch Referenzen belegt. Die Referenzen müssen den einwandfreien Reinigungszustand durch Unterhaltsreinigung in vergleichbaren Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden ohne die Durchführung zusätzlicher Grundreinigungen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren belegen,
— der Auftraggeber behält sich vor, vor einer flächendeckenden Einführung neuer Produkte vom Auftragnehmer Testreinigungen durchführen zu lassen,
— die Produkte müssen eine Tritt- und Schrittsicherheit nach DIN 51131 mit einem Gleitwertfaktor von 0,4 sicherstellen,
— Entstehen durch den Einsatz ungeeigneter Reinigungsmittel Schäden (z.B. Farb-tonabweichungen, Klebrigkeit, Glanzverlust) ist der Auftragnehmer verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen oder Schadensersatz zu leisten. Dabei sind ausdrücklich auch solche Schäden gemeint, die sich nicht nur auf die Bodenflächen beziehen, sondern die auf fehlerhafte Beschichtungen oder Wechselwirkungen zwischen Pflegemittelbestandteilen verschiedener Pflegeprodukte beruhen.
Sollte während der Vertragslaufzeit ein Produktwechsel beabsichtigt sein, verpflichtet sich der AN zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihm verwandten Mittel zur Prüfung durch eine vom AG zu bestimmende Stelle. Die entstehenden Kosten hat der AN zu tragen.
Der AG behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren zu untersagen.
Der AN hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses am Tage der letzten Reinigung sei-ne von ihm eingesetzten Maschinen, Geräte und Materialien aus den Gebäuden herauszunehmen.
Verpackungsmaterial von Produkten, Geräten oder dergleichen, die vom AN in die Objekte gebracht wurden, sind vom AN auf eigene Kosten zu entsorgen.
Das zur Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten. Der Anschluss von Waschmaschinen des AN bedarf jeweils der Zustimmung des AG. Die Geräte sind mit einer Waschtemperatur von 60° Grad zu betreiben.
Neu einzusetzende Waschmaschinen müssen gemäß Norm EN 60456 mindestens mit dem EU-Label A/A/A für Energieverbrauch, Waschwirkung und Schleuderwirkung ausgezeichnet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-08-15
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Auftragsbekanntmachung
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