Untersuchung von Chlorpestiziden, Alkylphenolen, Alkylphosphaten, PAK, Phthalaten, zinnorganischen Verbindungen, polybromierten Diphenylethern, kurzkettigen Cloralkanen, Pefluortensiden, Planzenschutz- und Arzneimitteln und künstlichen Süßstoffen an 204 Proben aus Fließ- und Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Labordienste
Menge oder Umfang:
“204 Wasserproben.172 300,00”
Gesamtwert des Auftrags: 57 100,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Labordienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Goldberger Straße 12
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Kontakt
Internetadresse: http://www.lung.mv-regierung.de🌏
E-Mail: ina.jaschinski@lung.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3843777100📞
Fax: +49 38437779100 📠
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 57 100,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der Quotient aus den gewichteten Punkten der Zuschlagskriterien Nr. 1 - 6 und aus dem Preis stellt das Preis-/Leistungsverhältnis dar. Der auf diese Weise...”
Der Quotient aus den gewichteten Punkten der Zuschlagskriterien Nr. 1 - 6 und aus dem Preis stellt das Preis-/Leistungsverhältnis dar. Der auf diese Weise ermittelte wirtschaftlichste Bieter erhielt den Zuschlag.
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Quelle: OJS 2011/S 080-131101 (2011-04-19)