Verarbeitung/Verwertung von Bioabfall

Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb

Verarbeitung/Verwertung von ca. 20 000 Mg Biabfall, das entspricht ca. 10 000 Mg/Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang: Verarbeitung/Verwertung von ca. 20 000 Mg Bioabfall.360 000500 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Sternstraße 13
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.magdeburg.de/sab 🌏
E-Mail: g.eichentopf@sab.magdeburg.de 📧
Telefon: +49 3915404645 📞
Fax: +49 3915404605 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2011-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 108-178672
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: 1.1.2012, Ende: 31.12.2013.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 360 000 💰
500 000 💰
Kurze Beschreibung:
Verarbeitung/Verwertung von ca. 20 000 Mg Biabfall, das entspricht ca. 10 000 Mg/Jahr.
Menge oder Umfang: Verarbeitung/Verwertung von ca. 20 000 Mg Bioabfall.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Vergabe-Nr.: 10/11

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (entfällt bei Präqualifizierungsnachweis).
Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU - Vergaberichtlinie 2004/18/EG (entfällt bei Präqualifizierungsnachweis).
Verzeichnis NAN (wenn vorhanden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A oder Präqualifizierungsnachweis,
— Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie, Deckungssumme siehe Leistungsbeschreibung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu den erforderlichen Kapazitäten der Umladestation und/oder Behandlungsanlage,
— Nachweis Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertige Einstufung für die Umladestation und/oder Behandlungsanlage,
— Genehmigungsbescheid inkl. Positivkatalog der Umladestation und/oder der (nachgeschalteten) Behandlungsanlage,
— Verwertungsweg und Nachweis der gesicherten Verwertung durch Vertrag oder Eignerklärung Eichschein/e.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entsprechend Leistungsverzeichnis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Banküberweisung, Empfänger: Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb, Sternstraße 13, 39104 Magdeburg, Konto-Nr.: 35 006 199, BLZ: 810 532 72, Geldinstitut: Stadsparkasse Magdeburg, Verwendungszweck: 10/11 - Biotonne. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Der Kostenbeitrag wird nicht erstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-07-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Frau Eichentopf
Internetadresse: www.magdeburg.de/sab 🌏
Name: Landeshauptstadt Magdeburg - Eigenbetrieb - Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Kontaktperson: Herrn Schulze
Telefon: +49 3916357274 📞
E-Mail: n.schulze@sab.magdeburg.de 📧
Fax: +49 3916357275 📠
URL für weitere Informationen: www.magdeburg.de/sab 🌏
URL der Dokumente: www.magdeburg.de/sab 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr.: 10/11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str.2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-0 📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/ 🌏
Fax: +49 345514-1115 📠
Internetadresse: http://www.bds-magdeburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbescränkungen) - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2011/S 108-178672 (2011-05-27)