Veräußerung der Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH und/oder deren Tochtergesellschaften, der Spielbank Flensburg GmbH, der Spielbank Schenefeld GmbH, der Spielbank Sylt GmbH, der Spielbank Lübeck GmbH und der Spielbank Kiel GmbH

GVB Schleswig-Holstein Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH

Die GVB, eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Landes Schleswig-Holstein, ist ihrerseits 100 %ige Gesellschafterin der Spielbank SH GmbH. Diese wiederum ist 100 %ige Gesellschafterin der Träger der 5 Spielbanken in Schleswig-Holstein, nämlich der Spielbank Flensburg GmbH, der Spielbank Schenefeld GmbH, der Spielbank Sylt GmbH, der Spielbank Lübeck GmbH und der Spielbank Kiel GmbH. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Spielbanken in Schleswig-Holstein zu privatisieren. Aus diesem Grunde beabsichtigt die GVB die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH an einen Erwerber (Gesamtlösung) und/oder die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an den genannten Tochtergesellschaften (Einzellösung) an einen oder mehrere Erwerber. Es ist eine Vollprivatisierung beabsichtigt. Die Spielbanken sollen mit einem Anspruch auf eine insgesamt 15-jährige Spielbankkonzession veräußert werden. Darüber hinaus kann die Spielbank ermächtigt werden, neben dem klassischen „Großen Spiel“ und dem Automatenspiel auch „Online Live Gaming“ und „Virtuelles Gaming“ anzubieten (für den Marktbereich Schleswig-Holstein).
Es handelt sich um eine reine Geschäftsanteilsveräußerung ohne irgendeinen Dienstleistungscharakter. Die CPV-Ziffer ist lediglich gewählt worden, weil der CPV-Katalog keine Ziffer für die Veräußerung von Geschäftsanteilen an Spielcasinos enthält.
Die GVB weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren nach dem GWB-Vergaberecht handelt, sondern um ein strukturiertes Bieterverfahren, für das der Rechtsschutz nach dem GWB vor den Vergabekammern und –senaten nicht eröffnet ist. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Daraus können keine Rechte hergeleitet werden.
Bei der im Anhang A genannten Kontaktstelle kann ein Kurzprofil und ein Vordruck für eine Vertraulichkeitserklärung angefordert werden. Gegen Zeichnung der Vertraulichkeitserklärung kann voraussichtlich ab dem 10.1.2012 ein ausführliches Informationsmemorandum nebst Verfahrensbrief („Procedure Letter“) übermittelt werden. Das Informationsmemorandum enthält nähere Angaben zu der Spielbank SH GmbH, den genannten Tochtergesellschaften und deren Geschäftsbetrieb. Aus dem Verfahrensbrief sind weitere Informationen zum Verfahrensablauf und ggf. weitere erforderliche Nachweise ersichtlich. Die im Verfahrensbrief dargestellten Anforderungen und die Inhalte des Informationsmemorandums sind von den Bewerbern zu beachten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Spielkasinos
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Spielkasinos 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GVB Schleswig-Holstein Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Beteiligungen des Landes Schleswig-Holstein mbH
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 64
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Kontakt
E-Mail: axel.maack@bdo.de 📧
Telefon: +49 30885722-414 📞
Fax: +49 30885722-461 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 231-375132
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Von der im Anhang A genannten Kontaktstelle kann voraussichtlich ab dem 10.1.2012 ein ausführliches Informationsmemorandum nebst Verfahrensbrief („Procedure Letter“) gegen Zeichnung der Vertraulichkeitserklärung übermittelt werden (vgl. II.1.5)). Interessierten Unternehmen wird dringend empfohlen, dieses Informationsmemorandum und den Verfahrensbrief rechtzeitig anzufordern und bei der Interessenbekundung zu beachten. Die EU-weite Bekanntmachung dieser Leistung erfolgt freiwillig. Etwaige Rechte des Bewerbers können hieraus nicht hergeleitet werden. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag i.S.d. § 99 GWB. Damit ist das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar. Da es sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB-Vergaberechts handelt, ist der Rechtsschutz zu den Vergabekammern und Vergabesenaten nach den §§ 107 ff. GWB nicht eröffnet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GVB, eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Landes Schleswig-Holstein, ist ihrerseits 100 %ige Gesellschafterin der Spielbank SH GmbH. Diese wiederum ist 100 %ige Gesellschafterin der Träger der 5 Spielbanken in Schleswig-Holstein, nämlich der Spielbank Flensburg GmbH, der Spielbank Schenefeld GmbH, der Spielbank Sylt GmbH, der Spielbank Lübeck GmbH und der Spielbank Kiel GmbH. Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt die Spielbanken in Schleswig-Holstein zu privatisieren. Aus diesem Grunde beabsichtigt die GVB die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an der Spielbank SH GmbH an einen Erwerber (Gesamtlösung) und/oder die Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile an den genannten Tochtergesellschaften (Einzellösung) an einen oder mehrere Erwerber. Es ist eine Vollprivatisierung beabsichtigt. Die Spielbanken sollen mit einem Anspruch auf eine insgesamt 15-jährige Spielbankkonzession veräußert werden. Darüber hinaus kann die Spielbank ermächtigt werden, neben dem klassischen „Großen Spiel“ und dem Automatenspiel auch „Online Live Gaming“ und „Virtuelles Gaming“ anzubieten (für den Marktbereich Schleswig-Holstein).
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Es handelt sich um eine reine Geschäftsanteilsveräußerung ohne irgendeinen Dienstleistungscharakter. Die CPV-Ziffer ist lediglich gewählt worden, weil der CPV-Katalog keine Ziffer für die Veräußerung von Geschäftsanteilen an Spielcasinos enthält.
Die GVB weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren nach dem GWB-Vergaberecht handelt, sondern um ein strukturiertes Bieterverfahren, für das der Rechtsschutz nach dem GWB vor den Vergabekammern und –senaten nicht eröffnet ist. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Daraus können keine Rechte hergeleitet werden.
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Bei der im Anhang A genannten Kontaktstelle kann ein Kurzprofil und ein Vordruck für eine Vertraulichkeitserklärung angefordert werden. Gegen Zeichnung der Vertraulichkeitserklärung kann voraussichtlich ab dem 10.1.2012 ein ausführliches Informationsmemorandum nebst Verfahrensbrief („Procedure Letter“) übermittelt werden. Das Informationsmemorandum enthält nähere Angaben zu der Spielbank SH GmbH, den genannten Tochtergesellschaften und deren Geschäftsbetrieb. Aus dem Verfahrensbrief sind weitere Informationen zum Verfahrensablauf und ggf. weitere erforderliche Nachweise ersichtlich. Die im Verfahrensbrief dargestellten Anforderungen und die Inhalte des Informationsmemorandums sind von den Bewerbern zu beachten.
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Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es können die Spielbank SH GmbH einschließlich sämtlicher Tochtergesellschaften oder die Tochtergesellschaften einzeln erworben werden. Die GVB behält sich vor, mehrere der Tochtergesellschaften jeweils zusammen zu veräußern.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Siehe Los Nr. 1.
Losnummer: 3
4
5
Es werden Varianten akzeptiert

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Interessenbekundung hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Weitere Anforderungen ergeben sich aus dem Verfahrensbrief in Verbindung mit dem Informationsmemorandum. Die GVB behält sich ausdrücklich vor, fehlende Unterlagen und Informationen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachzufordern. Folgende Erklärungen und Nachweise hat die Interessenbekundung zu enthalten:
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1. Name, Rechtsform, Anschrift des Bewerbers sowie Angabe der Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans (soweit vorhanden).
2. Bekundung des Interesses für den Erwerb der Spielbank SH GmbH (Gesamtlösung) und/oder des Interesses am Erwerb einer oder mehrerer Spielbanken nach Möglichkeit unter Nennung einer ersten unverbindlichen Kaufpreis-Indikation.
3. Beschreibung des Unternehmens des Bewerbers. Der Bewerber hat eine kurze Beschreibung seines Unternehmens einzureichen. Mindestens erforderlich ist die Darstellung von Tätigkeitsbereichen des Unternehmens (Geschäftsbereichen), Darstellung der Organisation (Zweck und Management), Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsjahr, Historie der Geschäftsentwicklung, Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahlen, Konzernzugehörigkeit (soweit vorhanden), Angabe von verbundenen Unternehmen (soweit vorhanden) sowie Beteiligung an anderen Unternehmen (soweit vorhanden), Gesellschafter.
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4. Es ist ein aktueller Handels- bzw. Berufsregisterauszug vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Sollte der Bewerber kein deutsches Unternehmen sein, ist eine gleichwertige ausländische Bescheinigung vorzulegen.
5. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 GewO oder ein vergleichbares Dokument des Sitzlandes des Bewerbers.
6. Erklärung, dass bei keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, einer der Ausschlussgründe des § 6 Abs. 4 VOL/A vorliegt. Eine Eigenerklärung ist ausreichend.
7. Erklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 6 VOL/A-EG vorliegt. Eine Eigenerklärung ist ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit der Interessenbekundung hat der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde) nachfolgende Nachweise vorzulegen. Legt er diese nicht mit der Interessenbekundung vor, behält sich die GVB eine Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor. Ein Anspruch auf eine Nachforderung besteht nicht.
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1. Erklärung zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Die GVB erbittet Angaben zu folgenden Punkten:
1.1 Umsatz
Der Bewerber hat seinen Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren darzulegen. Bei Konzerngesellschaften ist aufzuschlüsseln nach dem Umsatz der Muttergesellschaft und dem Umsatz der anbietenden Tochter. Hierzu sind die Jahresabschlüsse in Kopie beizulegen. Besteht ein Unternehmen noch nicht 4 Jahre, sind die Nachweise über die bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
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1.2 Erklärung zur Bonität des Unternehmens
Der Bewerber hat im nachfolgenden Verfahren auf Aufforderung eine Bankbestätigung seiner Hausbank über einen bisherigen problemlosen, ordnungsgemäßen Geschäftsablauf vorzulegen. Die Erklärung muss den Zeitraum des aktuellen sowie der 2 vorangegangenen Geschäftsjahre umfassen, sollte der Bewerber bereits so lange bestehen. Ansonsten hat sich die Erklärung auf den Zeitraum des Bestehens des Unternehmens zu beziehen.
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2. Erfahrungen und Kompetenzen des Bewerbers
2.1 Darstellung der Erfahrungen und Kompetenzen des Bewerbers beim Betrieb von Spielbanken inklusive der Beteiligung an Spielbankgesellschaften.
2.2 Darstellung der Erfahrungen und Kompetenzen des Bewerbers bei der Organisation von Online-Glücksspielen.
2.3 Darstellung der Beteiligung des Bewerbers im Glücksspielmarkt in den letzten 5 Jahren.
2.4 Darstellung sämtlicher in- oder ausländischer Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen im Bereich des Glücksspiels sowie von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Glücksspielunternehmen.
2.5 Darstellung von Beteiligungen und Aktivitäten des Bewerbers und seiner Gesellschafter, die einen Interessenkonflikt zu dem Erwerb der Spielbanken in Schleswig-Holstein begründen können.
3. Persönliche Eignung/Zuverlässigkeit
3.1 Darstellung des beruflichen Werdeganges des Bewerbers oder seiner gesetzlichen Vertreter und der zur Leitung der Spielbanken vorgesehenen Personen.
3.2 Darstellung der Erfahrung der gesetzlichen Vertreter des Bewerbers und der zur Leitung der Spielbanken vorgesehenen Personen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 1 SpielBG SH i.d.F. des der EU zur Notifizierung übersandten Entwurfes. Dieser Entwurf ist im Informationsmemorandum enthalten.
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3.3 Erklärung, dass ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (§ 30 Abs. 5 BZRG) für den Bewerber, seine gesetzlichen Vertreter und der zur Leitung der Spielbank vorgesehenen Personen beantragt wurde. Ausländische Bewerber haben mitzuteilen, dass sie eine vergleichbare Bescheinigung nach der für sie geltenden nationalen Rechtsordnung beantragt haben. Existiert eine vergleichbare Bescheinigung nach der nationalen Rechtsordnung nicht, haben die ausländischen Bewerber dies mitzuteilen und auf Anforderung eine Eigenerklärung mit den Inhalten eines Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 BZRG abzugeben.
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4. Sonstige Anforderungen
4.1 Darstellung eines Sicherheitskonzeptes nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 SpielBG in der in Ziffer III.2.2), Nr. 3.2 genannten Fassung und Skizzierung eines Lösungsvorschlages zur Durchführung von online-Zugangskontrollen (u.a. auch in Bezug auf konzessionsrechtliche Markteingrenzung der Spieler/Rechner mit Wohnsitz/Standort in Schleswig-Holstein) bei Online Live Gaming und Virtuellem Gaming.
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4.2 Darstellung eines Wirtschaftlichkeitskonzeptes gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 4 SpielBG in der in Ziffer III.2.2), Nr. 3.2 genannten Fassung.
4.3 Erklärung der Bereitschaft zum Nachweis einer ausreichenden Spielbankreserve nach § 3a Abs. 2 Nr. 5 SpielBG in der in Ziffer III.2.2), Nr. 3.2 genannten Fassung im Falle des Erwerbs der Geschäftsanteile.
4.4 Erklärung der Bereitschaft zur Abgabe einer Erklärung nach § 3a Abs. 2 Nr. 6 SpielBG in der in Ziffer III.2.2), Nr. 3.2 genannten Fassung.
4.5 Darstellung eines Konzeptes, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll (vgl. § 3a Abs. 2 Nr. 7 SpielBG in der in Ziffer III.2.2), Nr. 3.2 genannten Fassung).
5. Vertraulichkeitserklärung
Vorlage einer unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung. Das Formular kann bei der im Anhang A genannten Kontaktstelle abgefordert werden.
6. Konkretisierung
Zu den Angaben zu Nr. 4.1 bis 4.5 wird im Verlauf des Verfahrens von den Interessenten Konkretisierungen erwartet.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber muss die Voraussetzungen erfüllen, die in § 3 Abs. 2 des Entwurfes des Spielbankgesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung des der EU zur Notifizierung übersandten Entwurfes als Voraussetzung für die Erteilung einer Spielbankerlaubnis genannt sind, sowie die Angaben, Nachweise und Unterlagen liefern, die in § 3a Abs. 2 des genannten Entwurfes des Spielbankgesetzes Schleswig-Holstein gefordert sind. Der Entwurf ist im Informationsmemorandum enthalten.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, - Erfahrungen im Betrieb von Spielcasinos, - Bewertung des Sicherheitskonzeptes, - Bewertung des Wirtschaftlichkeitskonzeptes. Die Kriterien sind gleichwertig.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-02-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. höchster Kaufpreis (1)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Herrn Axel Maack und Herrn Sven Riedel
E-Mail: sven.riedel@bdo.de 📧
Name: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Katharina-Heinroth-Ufer 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10787

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der im Anhang A genannten Kontaktstelle kann voraussichtlich ab dem 10.1.2012 ein ausführliches Informationsmemorandum nebst Verfahrensbrief („Procedure Letter“) gegen Zeichnung der Vertraulichkeitserklärung übermittelt werden (vgl. II.1.5)). Interessierten Unternehmen wird dringend empfohlen, dieses Informationsmemorandum und den Verfahrensbrief rechtzeitig anzufordern und bei der Interessenbekundung zu beachten.
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Die EU-weite Bekanntmachung dieser Leistung erfolgt freiwillig. Etwaige Rechte des Bewerbers können hieraus nicht hergeleitet werden. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag i.S.d. § 99 GWB. Damit ist das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar. Da es sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB-Vergaberechts handelt, ist der Rechtsschutz zu den Vergabekammern und Vergabesenaten nach den §§ 107 ff. GWB nicht eröffnet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die EU-weite Bekanntmachung dieser Leistung erfolgt freiwillig. Etwaige Rechte des Bewerbers können hieraus nicht hergeleitet werden. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag i.S.d. § 99 GWB. Damit ist das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar. Da es sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB-Vergaberechts handelt, ist der Rechtsschutz zu den Vergabekammern und Vergabesenaten nach den §§ 107 ff. GWB nicht eröffnet.
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Quelle: OJS 2011/S 231-375132 (2011-11-29)