Veräußerung der Konversionsfläche US-Kaserne in Babenhausen (Hessen)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Verkauf der ehemaligen US-Kaserne in Babenhausen. Die rd. 60 ha große Liegenschaft wurde bis Ende 2007 von den US-Streitkräften genutzt. Die Liegenschaft hat eine Gesamtgröße von rd. 144 ha. Diese teilen sich auf in Kasernenfläche mit rd. 60 ha und dem ehemaligen Standortübungsplatz (nun Natura-2000-Gebiet) mit Sonderlandeplatz in einer Größe von rd. 84 ha. Das Natura-2000-Gebiet und der Sonderlandeplatz ist dem Bundesforst überlassen und nicht Teil der Veräußerungsfläche. Das Kasernengelände gliedert sich in die Bereiche Wohnen (ehemalige Housing-Area), historischer Bereich und technischer Bereich (Hallen). Die Flächenaufteilung auf der rd. 60 ha großen Veräußerungsfläche stellt sich wie folgt dar: Der historische Bereich, der durch Verwaltungs- und Versorgungsgebäude geprägt ist und unter Denkmalschutz steht, hat eine Größe von ca. 18 ha. Der technische (Gewerbe-) Bereich mit einer Größe von ca. 15. ha verfügt überwiegend über Fahrzeug- und Lagerhallen. In der ehemaligen Housing-Area mit einer Größe von ca. 15 ha befinden sich Mehrfamilien- Doppel- und Reihenhäuser mit insgesamt 359 Wohneinheiten und einer Gesamt Bruttogeschoßfläche von 47.094 m², wovon 116 Wohneinheiten, Reihen- oder Doppelhaushälften und 242 Wohneinheiten Geschosswohnungsbau sind. Ferner sind ein Einfamilienhaus (Standortkommandant) und Gemeinbedarfsflächen mit Gebäuden für Schulen und Kindergärten vorhanden.
Eine räumliche Konkretisierung der Planungsziele und Qualitätskriterien für die Entwicklung der Kaserne liegt seit Februar 2011 in Form eines parlamentarisch legitimierten, städtebaulichen Rahmenplans vor. Die vertiefte Rahmenplanung wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. mit Silber zertifiziert. Für die Nachnutzung wurden von der Stadt Babenhausen folgende Leitlinien, die möglichst weitgehend berücksichtigt werden sollen, beschlossen.
— Die Nutzung soll durch Gewerbebetriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Wohnen erfolgen,
— Das Nachnutzungskonzept soll das Entstehen von Versorgungseinrichtungen mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie der sozialen Infrastruktur vorsehen,
— Eine denkmalschutzgerechte Nachnutzung des historischen Teilbereichs aus den Jahren 1900/01 ist in das Konzept zu integrieren,
— Der laufende Energiebedarf für die Nutzungen des Areals soll zum überwiegenden Teil aus regional erzeugten, erneuerbaren Energien (z.B. Sonnenstrahlung, Erdwärme, Biomasse) gedeckt werden,
— Auf dem Areal sollen öffentliche Grünflächen entstehen,
— Alle durch Neubau oder Umbau entstehenden Gebäude sollen ebenso wie die gesamte technische Infrastruktur insbesondere zur verkehrlichen Erschließung sowie zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach den Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit geplant und realisiert werden.
Der Rahmenplan sieht vor, das auf dem Areal vier Teilbereiche mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten entstehen: Ein Kreativquartier mit Schwerpunkt Büro, Kultur, Bildung und Dienstleistung im Bereich der historischen Kaserne, ein Gewerbequartier im ehemaligen technischen Bereich und ein Wohnquartier im Bereich der ehemaligen Housing-Area. Zudem sind Bereiche für eine soziale Infrastruktur vorgesehen, etwa für eine Schule und eine Einrichtung der Kinderbetreuung. Als vierter Teilbereich kommt ein zentraler Freiraum in der Mitte des Gebietes hinzu, der die verschiedenen Bereiche der Kaserne untereinander verbindet.
Der Rahmenplan stellt eine Nutzungsvariante dar, die in Abstimmung mit der Stadt geändert bzw. angepasst werden kann, soweit die von der Stadt Babenhausen beschlossenen Leitlinien möglichst weitgehend berücksichtigt werden.
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Babenhausen, welcher in deren Ermessen steht oder die Sicherung dessen Abschlusses nach den Anforderungen der Stadt ist in diesem Zusammenhang erforderlich und Mindestanforderung für eine Veräußerung. Dessen Bedingungen verhandelt der Bieter mit der Stadt. Die regelungen dieses städtebaulichen Vertrages können über die in einem Bebauungsplan möglichen Festsetzungen hinausgehen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die vorliegende Konstellation bei Beachtung der neuen nationalen Rechtsprechung unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten als Baukonzession zu beurteilen ist. Mit der Abgabe des Angebotes wird vom Bieter neben der Nennung eines Kaufpreises die Einreichung eines Entwurfs eines Nutzungskonzeptes unter Verwendung von Plänen im Maßstab von mindestens 1:2000 erwartet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-24.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-11-24
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Auftragsbekanntmachung
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