Verbundsystem Essen-Horst-Überruhr
Wassergewinnung Essen GmbH
Lieferung von frischer, granulierter Aktivkohle.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-07.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-09-07 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2011-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neue Aktivkohle
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Neue Aktivkohle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Langenberger Straße 306
Postleitzahl: 45277
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wg-essen.de 🌏
E-Mail: sabine.bohlenz@gelsenwasser.de 📧
Telefon: +49 2097081714 📞
Fax: +49 2097081717 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 174-286101
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von frischer, granulierter Aktivkohle.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Siehe II.2.1).
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 1.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 2.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 3.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 4.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 5.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 6.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 7.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 8.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 9.
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 10.
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 11.
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 12.
Menge oder Umfang:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wassergewinnung Essen GmbH
Haupttätigkeit: Water
Kontakt
Kontaktperson: Sabine Bohlenz
Internetadresse: www.wg-essen.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2013-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-07 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Notice_buyer_profile
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 89-145693
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2011/S 174-286101 (2011-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neue Aktivkohle
Menge oder Umfang:
Lieferung von frischer granulierter Aktivkohle der Körnung 0,60 – 2,36 mm in neu errichtete, offene Aktivkohlebecken aus Stahlbeton (Beckenanzahl: 12; Füllvolumen je Becken: max. 240 m³; Füllhöhe: max. 3 m).Lieferumfang (Lose 1 bis 12) ein bis 12 Beckenfüllungen. Die Ermittlung bzw. der Nachweis der Liefermenge erfolgt unter Berücksichtigung der Spülkriterien, der Schüttdichte, der Rückspüldichte sowie der Aufmasse am/im Adsorptionsbecken.Die Aktivkohle muss grundsätzlich folgenden normativen und gesetzlichen Anforderungen genügen:1. Trinkwasserverordnung 2001 in der aktuellen Fassung, insbesondere § 11 "Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren",2. DIN EN 12915 -1 (Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Granulierte Aktivkohle – Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle) – in der gültigen Fassung oder gleichwertig,3. Anforderungen an die Aktivkohle.Bei der Verwendung des Basisstoffes Steinkohle wird ausschließlich agglomerierte Aktivkohle zugelassen, welche nach folgendem Verfahrensprinzip hergestellt wird:— Pulverisieren der gesamten Mischung Steinkohle,— Agglomerieren,— Brechen/Mahlen,— Voraktivieren,— Aktivieren (Wasserdampf),— Sieben.Die Verwendung bzw. das Vermischen von bzw. mit direkt aktivierter Aktivkohle ist nicht zugelassen.3.1 Folgende Qualitätskriterien (Schwellenwerte) sind zu garantieren und einzuhalten.— pH-Wert* > 7,— Aufschwimmbare Anteile (%)* < 1,0,— Iodzahl (mg/g I2) > 900,— Geruch* keine Abweichung, produktspezifisch,— Sichtkontrolle* keine Auffälligkeiten, Fremdkörper o.ä.,— Benetzbarkeit* > 99.* Für diese Parameter können die spezifischen Prüfverfahren zur Verfügung gestellt werden.Bei Nichteinhaltung der Schwellenwerte wird die Kohle nicht angenommen. Die Durchführung der Prüfung auf Basis von Batch-Verfahren wird seitens des Auftraggebers durchgeführt.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Neue Aktivkohle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Langenberger Straße 306
Postleitzahl: 45277
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wg-essen.de 🌏
E-Mail: sabine.bohlenz@gelsenwasser.de 📧
Telefon: +49 2097081714 📞
Fax: +49 2097081717 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 174-286101
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
A) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Vorschriften der SektVO. Die Wassergewinnung Essen GmbH ist Sektorenauftraggeberin im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB i.V.m. § 1 Abs. 1 SektVO. Die Wahl des Verhandlungsverfahrens steht ihr gem. 101a Abs. 7 S. 2 GWB frei;
B) Der Bewerber hat anzugeben, für welches Los er sich bewirbt;
C) Es ist vorgesehen, die Zahl der Bewerber nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs auf 5 Bewerber je Los zu reduzieren.
Die Bewerberauswahl richtet sich nach objektiven Regeln und Kriterien. Die diesbezüglich geforderten Nachweise untergliedern sich in 4 Gruppen:
1. Mindestbedingungen.
Die in den Teilnahmebedingungen gem. Ziff. III.2.1) bis Ziff. III.2.3) mit einem (M) gekennzeichneten Mindestbedingungen müssen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfüllt sein. Andernfalls erfolgt zwingend der Ausschluss des Bewerbers.
Mindestbedingungen sind:
— Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 SektVO (Ziff. III.2.1) a) und b)),
— Nachweis der Eintragung in das Handels- oder Berufsregister (Ziff. I-II.2.1) c)),
— Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR pauschal je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Ziff. III.2.2) b)),
— Eigenerklärung, dass sowohl das Vergabeverfahren als auch die sich evtl. anschließende Auftragsabwicklung in Wort und Schrift in deutscher Sprache erfolgt (Ziff. III.2.1) g)).
2. Reine Informationsangaben.
Mithilfe der reinen Informationsangaben verschafft sich die Vergabestelle Einblick in die Unternehmensstruktur (Eigentumsverhältnisse) und Standortverankerung. Eine Bewertung der Nachweise im Hinblick auf die Bewerberauswahl findet nicht statt. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen nicht beigebrachter Informationsangaben findet nicht unmittelbar statt. Werden jedoch Nachweise und/oder Eigenerklärungen, die reine Informationsangaben sind, trotz Nachforderung durch die Vergabestelle nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht beigebracht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Reine Informationsangaben sind:
— Eigenerklärung zur Gesellschaftsstruktur und ggfs. Konzernzugehörigkeit sowie Angaben zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen (Ziff. III.2.1) d)),
— Eigenerklärung über Unternehmens- und Produktionsstandorte (Ziff. III.2.1) e)).
3. "Ganz-oder-gar-nicht"- Angabe.
Dieser Nachweis wird einer Bewertung zur Bestimmung der Teilnehmerreihenfolge zugeführt. Das Vorliegen einer Zertifizierung wird mit einer Punktzahl von 40 bewertet, das Nichtvorliegen mit 0 Punkten. Eine Bewertung des Nachweises mit einer anderen als den zuvor genannten Punktzahlen erfolgt nicht.
Ein Ausschluss vom Verfahren mangels Vorliegen des Nachweises findet nicht statt.
Das Kriterium wird mit 10 % gewichtet.
"Ganz-oder-gar-nicht"-Angabe ist:
— aktueller Nachweis einer Zertifizierung nach EN ISO 9000-9004 oder gleichwertig (Ziff. III.2.3) b)).
4. Klassifizierungsnachweise.
Diese Nachweise werden einer Bewertung zur Bestimmung der Teilnehmerreihenfolge zugeführt. Für jeden einzelnen Nachweis kann eine Höchstwertung von 40 Punkten vergeben werden. Dabei erfolgt eine relative Bewertung, die sich nach der unterschiedlichen Qualität der eingereichten Nachweise bemisst. Der qualitativ hochwertigste der von allen Bewerbern eingereichten Nachweise wird mit der Höchstpunktzahl von 40 bewertet.
Die Nachweise der übrigen Bewerber werden in Orientierung an dem relativen Unterschied zu diesem besten Nachweis bewertet und mit einer Punktzahl zwischen 0 und 40 versehen. Bei vergleichbarer Qualität kann dieselbe Punktzahl an unterschiedliche Bewerber vergeben werden. Ein Ausschluss aufgrund eines fehlenden Nachweises findet nicht statt. Vielmehr wird ein fehlender Nachweis dem qualitätslosen Nachweis gleich mit 0 Punkten bewertet.
Klassifizierungsnachweise sind:
— Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im ausgeschriebenen Warenbereich. Der Mindestumsatz beträgt 1 500 000 EUR. Niedrigere Umsatzzahlen werden mit 0 Punkten bewertet. (Ziffer III.2.2) a)),
— Die beigebrachten Referenzen (Ziff. III.2.3) a)),
— Eigenerklärung über eine hinreichende bestehende Produktionskapazität im ausgeschriebenen Warenbereich.
Die erforderliche Mindestproduktionskapazität beläuft sich auf die ausgeschrieben Warenmenge. Niedrigere Produktionskapazitäten werden mit 0 Punkten bewertet. (Ziff. III.2.3) c)).
Die Klassifizierungsnachweise werden jeweils mit 30 % gewichtet.
Im Anschluss an die Bewertung der einzelnen Kriterien werden die jeweils vergebenen Punkte der vorgesehenen Gewichtung zugeführt, indem die Punkte mit der Gewichtungsangabe multipliziert werden. Im Anschluss erfolgt eine Reduzierung der Teilnehmerzahl auf die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl.
D) Es obliegt den Bewerbern, die "Gleichwertigkeit" der vorgelegten mit den in den Teilnahmebedingungen geforderten Nachweisen nachvollziehbar darzulegen;
E) Die Einreichung der schriftlichen Teilnahmeanträge hat postalisch in einem fest verschlossenen Umschlag zu erfolgen mit dem gut sichtbaren Hinweis auf dem Umschlag:
"Achtung! Teilnahmeanträge im Vergabeverfahren! Bitte nicht öffnen!".
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von frischer, granulierter Aktivkohle.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Siehe II.2.1).
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 1.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 2.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 3.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 4.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 5.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 6.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 7.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 8.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 9.
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 10.
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 11.
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Befüllung Aktivkohlebecken 12.
Menge oder Umfang:
Lieferung von frischer granulierter Aktivkohle der Körnung 0,60 – 2,36 mm in neu errichtete, offene Aktivkohlebecken aus Stahlbeton (Beckenanzahl: 12; Füllvolumen je Becken: max. 240 m³; Füllhöhe: max. 3 m).
Lieferumfang (Lose 1 bis 12) ein bis 12 Beckenfüllungen. Die Ermittlung bzw. der Nachweis der Liefermenge erfolgt unter Berücksichtigung der Spülkriterien, der Schüttdichte, der Rückspüldichte sowie der Aufmasse am/im Adsorptionsbecken.
Die Aktivkohle muss grundsätzlich folgenden normativen und gesetzlichen Anforderungen genügen:
1. Trinkwasserverordnung 2001 in der aktuellen Fassung, insbesondere § 11 "Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren",
2. DIN EN 12915 -1 (Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Granulierte Aktivkohle – Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle) – in der gültigen Fassung oder gleichwertig,
3. Anforderungen an die Aktivkohle.
Bei der Verwendung des Basisstoffes Steinkohle wird ausschließlich agglomerierte Aktivkohle zugelassen, welche nach folgendem Verfahrensprinzip hergestellt wird:
— Pulverisieren der gesamten Mischung Steinkohle,
— Agglomerieren,
— Brechen/Mahlen,
— Voraktivieren,
— Aktivieren (Wasserdampf),
— Sieben.
Die Verwendung bzw. das Vermischen von bzw. mit direkt aktivierter Aktivkohle ist nicht zugelassen.
3.1 Folgende Qualitätskriterien (Schwellenwerte) sind zu garantieren und einzuhalten.
— pH-Wert* > 7,
— Aufschwimmbare Anteile (%)* < 1,0,
— Iodzahl (mg/g I2) > 900,
— Geruch* keine Abweichung, produktspezifisch,
— Sichtkontrolle* keine Auffälligkeiten, Fremdkörper o.ä.,
— Benetzbarkeit* > 99.
* Für diese Parameter können die spezifischen Prüfverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Bei Nichteinhaltung der Schwellenwerte wird die Kohle nicht angenommen. Die Durchführung der Prüfung auf Basis von Batch-Verfahren wird seitens des Auftraggebers durchgeführt.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags müssen folgende, jeweils rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärungen und Nachweise beigebracht werden:
a) Eigenerklärung, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen die §§ 108e, 129, 129a, 129b, 261,264, 299, 333, oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder einem sonstigen Verstoß gegen eine in § 21 Abs. 1 SektVO vom 29.9.2009 genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist (M);
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b) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des § 21 Abs. 4 Nr. 1-5 SektVO vom 29.9.2009 vorliegt (M);
c) Aktueller Auszug der Eintragung in das Handels- oder Berufsregister oder gleichwertig (nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, Kopie des Originalauszugs ist ausreichend) (M);
d) Eigenerklärung zur Gesellschaftsstruktur und ggfs. Konzernzugehörigkeit sowie Angaben zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen;
e) Eigenerklärung über Unternehmens- und Produktionsstandorte;
f) Eigenerklärung, dass der Teilnahmeantrag, das sich anschließende Ausschreibungsverfahren sowie im Auftragsfall die gesamte Auftragsabwicklung in Wort und Schrift in deutscher Sprache erfolgt (M).
Für die unter Buchst. a) und b) benannten Eigenerklärungen stellt die Vergabestelle jeweils Vordrucke zur Verfügung, die beim Auftraggeber per Mail unter sabine.bohlenz@gelsenwasser.de angefordert werden können.
Die Nichterfüllung der als Mindestbedingungen mit (M) gekennzeichneten Kriterien führt ohne weitere Beurteilung der restlichen Kriterien zum Ausschluss vom Verfahren.
Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende Nachweise und Erklärungen, die nicht Mindestbedingungen sind, nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung besteht nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber/innen entscheiden, von keinem Bewerber/keiner Bewerberin etwaig fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Werden Nachweise und/oder Eigenerklärungen trotz Nachforderung durch die Vergabestelle nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht beigebracht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
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Mit Abgabe des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise und Eigenerklärungen beigebracht werden:
a) Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im ausgeschriebenen Warenbereich. Der Mindestumsatz beträgt 1 500 000 EUR;
b) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR pauschal je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Nachweis nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, Kopie des Originalnachweises der Versicherung ist ausreichend) (M).
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Die Nichterfüllung der als Mindestbedingungen mit (M) gekennzeichneten Kriterien führt ohne weitere Beurteilung der restlichen Kriterien zum Ausschluss vom Verfahren.
Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende Nachweise und Eigenerklärungen, die nicht Mindestbedingungen sind, nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung besteht nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber/innen entscheiden, von keinem Bewerber/keiner Bewerberin etwaig fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Werden Nachweise und/oder Eigenerklärungen trotz Nachforderung durch die Vergabestelle nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht beigebracht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
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Mit Abgabe des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise und Eigenerklärungen beigebracht werden:
a) Eigenerklärung über mindestens 3 gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachte vergleichbare Leistungen (Referenzen). Diese Referenzleistungen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit dem in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Auftragsgegenstand die in Ziff. II.2.1) dieser Bekanntmachung vorgesehene Gesamtmenge je Los (eine Beckenfüllung) erfüllen. Der Auftraggeber behält sich eine stichprobenartige Überprüfung der Referenzen vor.
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Zu diesem Zweck sind der Vergabestelle Ansprechpartner bei den Referenzauftraggebern mitzuteilen (mit Tel-/Fax-Nr. und E-Mail-Adresse);
b) Aktueller Nachweis einer Zertifizierung nach EN ISO 9000-9004 oder gleichwertig (Kopie des Originalnachweises ist ausreichend);
c) Eigenerklärung über eine hinreichende bestehende Produktionskapazität im ausgeschriebenen Warenbereich. Die erforderliche Mindestproduktionskapazität beläuft sich auf die ausgeschrieben Warenmenge.
Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung besteht nicht.
Insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber/innen entscheiden, von keinem Bewerber/keiner Bewerberin etwaig fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern.
Werden Nachweise und/oder Eigenerklärungen trotz Nachforderung durch die Vergabestelle nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht beigebracht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen einen Bevollmächtigten bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichtet haben. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung eines Teilnahmeantrags gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wassergewinnung Essen GmbH
Haupttätigkeit: Water
Kontakt
Kontaktperson: Sabine Bohlenz
Internetadresse: www.wg-essen.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2013-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-07 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Notice_buyer_profile
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 89-145693
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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