Vergab von Prüfungsleistungen gemäß Artikel 62 Abs. 1 lit. a) VO (EG) Nr. 1083/2006 für den EFRE in der Förderperiode 2007-2013

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

Der Auftrag umfasst die Vornahme von Systemprüfungen und die Durchführung von vorhabensbezogenen Stichprobenkontrollen nach Art. 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (VO 1083/06). Der Auftrag ist in 4 Lose aufgeteilt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-06-20 Auftragsbekanntmachung
2011-10-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang: 350 000,00400 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.mdf.brandenburg.de 🌏
E-Mail: thomas.fritzsch@mdf.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 331866-6115 📞
Fax: +49 331866275486115 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2011-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 124-206197
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
1. Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen sowie die Leistungsbeschreibung zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüberhinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen. 2. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen. 3. Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung werden nicht erstattet. 4. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift). 5. Zusätzliche Informationen zum Teilnahmeantrag sind nicht vorhanden. 6. Senden Sie den Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift - Nicht öffnen! Vergabe von Prüfungsleistungen- an die genannte Kontaktstelle: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Vergabestelle, Herrn Fritzsch,Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam. 7. Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Ministeriums der Finanzen bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. 8. Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Vornahme von Systemprüfungen und die Durchführung von vorhabensbezogenen Stichprobenkontrollen nach Art. 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (VO 1083/06). Der Auftrag ist in 4 Lose aufgeteilt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Vergabe von Prüfungsleistungen gemäß Art. 62 Abs. 1 lit. a) VO (EG) Nr. 1083/2006 für den EFRE in der Förderperiode 2007-2013.
Kurze Beschreibung:
Los 1:1.2.3.1 Technologietransfer. Die Aktion Technologietransfer wird im Zuständigkeitsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt. Ziel dieser Aktion ist die Aktivierung und Intensivierung des Technologietransfers im Land Brandenburg. Gefördert werden Vorhaben, die den Technologietransfer vorrangig zwischen Brandenburger Wissenschaftseinrichtungen und Brandenburger KMU unterstützen. Zuwendungsempfänger sind nicht auf Gewinn ausgerichtete Einrichtungen wie Technologietransferstellen (Hochschultransferstellen, Branchentransferstellen und regionale Transferstellen) im Land Brandenburg.Anträge sind nach fachlicher Abstimmung und schriftlicher Bestätigung durch die Zukunfts Agentur Brandenburg GmbH (ZAB) bei der ILB einzureichen (nähere Informationen unter http://www.zab brandenburg.de/de/3224.aspx). Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens durch die ILB erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Vorraussetzungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen sind in der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) zur Förderung des wirtschaftsbezogenen Technologietransfers vom 23.8.2007 (Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 36 vom 12.9.2007, S. 1892) festgelegt.1.3.6.1 Innovative Gründungen. Die Aktion Innovative Gründungen wird im Zuständigkeitsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt.Ziel dieser Aktion ist die Stärkung der Wettbewerbs und Innovationsfähigkeit des Unternehmenssektors. Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen, die der Gründung, der Erhaltung, der Erweiterung oder der Übernahme eines innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen.Antragsberechtigt sind Gründer von innovativ ausgerichteten Unternehmen in der Vorgründungsphase (einschließlich Freiberufler) und Existenzgründer/innen in den ersten 5 Jahren nach der Gründung (als KMU) sowie Übernehmer/innen von innovativ ausgerichteten Unternehmen, soweit es sich um KMU handelt. Die Anträge sind bei der ILB einzureichen.Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens durch die ILB erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Vorraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen sind in den Fördergrundsätzen Förderung von Existenzgründungen und Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 11.8.2009 festgelegt.1.1.3.1 Brandenburg Kredit MezzanineDer Brandenburg Kredit Mezzanine wird im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) umgesetzt, das als zwischengeschaltete Stelle tätig wird. Der Fonds wird in Form eines Darlehensfonds bei der ILB verwaltet. Die Darlehen werden für Investitionen und Betriebsmittel an etablierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen gewerblichen und freiberuflichen Branchen (breiter Mittelstand) mit dem Ziel gewährt, die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen zu stärken und die Bonität zu verbessern. Besonders der Zugang zum Kapitalmarkt für künftige Vorhaben soll diesen Unternehmen damit erleichtert werden.Die Errichtung des Brandenburg Kredit Mezzanine erfolgt auf der Grundlage eines Fondsvertrages zwischen dem MWE und der ILB vom 4.11.2010. Anträge sind bei der ILB als Treuhandstelle für den Brandenburg Kredit Mezzanine des MWE einzureichen. Die Verwaltung des Fonds (Fondsmanagement) obliegt dem Fachreferat 552 Fondsmanagement II, Bereich Beteiligungsmanagement und die Gewährung von Darlehen dem Fachreferat 354 Programmfinanzierung, Bereich Finanz und Rechnungswesen der ILB. Ggfs. wird es eine Änderung der Finanzierungsstruktur bzgl. der Mittelherkunft geben, dies bedeutet jedoch keine Abweichung von den zu prüfenden Systemkomponenten oder Ausweitung des Prüfumfangs. Die Voraussetzungen der Darlehensgewährung sind in den Finanzierungsgrundsätzen für den Brandenburg Kredit Mezzanine vom 4.11.2011 festgelegt.1.3.2.5 M4 MarkterschließungDie Aktion M4 Markterschließung wird im Zuständigkeitsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt.Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbs und Anpassungsfähigkeit, insbesondere für die internationale Markterschließung sowie Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen im In und Ausland.Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht oder landesweit tätige Verbände.Die Antragsstellung erfolgt bei der ILB. Anträge für Maßnahmen des Wissenstransfers sind nach einer Erstberatung durch die Zukunfts Agentur Brandenburg GmbH (ZAB) bei der ILB einzureichen (nähere Informationen unter http://www.zab brandenburg.de/de/3224.aspx).Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens durch die ILB erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Vorraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen sind in der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) zur Förderung der Unternehmensaktivitäten im Management, Marketing, bei Messen und bei der Markterschließung im In und Ausland von kleineren und mittleren Unternehmen (M4) vom 20.2.2009 (Amtsblatt des Land Brandenburg Nr. 10 vom 18.3.2009, S. 478) festgelegt.1.2.8.1 ProVIELDie Aktion ProVIEL wird im Zuständigkeitsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt.Mit der Maßnahme zielt das Land Brandenburg darauf ab, die Weiterentwicklung fortgeschrittener Anwendungen auf dem Gebiet innovativer Projekte durch die Nutzung vorhandener neuer Technologien anzuregen und bei der Implementierung entsprechender Lösungen Unterstützung anzubieten.Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben. Der Förderhöchstbetrag ist auf 100.000,00 Euro festgelegt. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die an dem im jeweils laufenden Jahr ausgeschriebenen Ideenwettbewerb teilgenommen haben und von der Jury als Sieger ausgewählt worden sind. Die Zuwendung wird als De minimis oder Kleinbeihilfe ausgereicht. Innerhalb von drei Kalenderjahren darf der Gesamtbetrag der De minimis Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200 000,00 EUR nicht überschreiten. Für Unternehmen, die im Straßentransportsektor tätig sind, beträgt diese Höchstgrenze 100 000,00 EUR. Anträge sind nach fachlicher Begutachtung durch die Durchführungsinstanz TT Consult in dreifacher Ausfertigung bei der ILB einzureichen. Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme bewilligt die ILB die Anträge.Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens durch die ILB erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Vorraussetzungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen sind in der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der innovativen Nutzung neuer Technologien im Rahmen der Maßnahme ProVIEL vom 16.4.2010 (Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 18 vom 12.5.2010, S. 777) festgelegt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 130 000,00 💰
150 000,00 💰
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 24.2.2.1 Abfallwirtschaft / 4.2.2.2 Immissionsschutz Kommune / 4.2.2.3 Immissionsschutz Unternehmen = Förderrichtlinie UmweltschutzDie Aktion Umweltschutz wird im Zuständigkeitsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt. Ziel des Programms ist einerseits die Vermeidung bzw. Verhinderung von Emissionen und Immissionsbelastungen sowie energiebedingter Umweltbelastungen, andererseits die Optimierung der Abfallbehandlung und der Abschluss von Altdeponien.Potentielle Begünstigte sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände im Land Brandenburg, kommunale Unternehmen (bei Fördergegenständen der Abfallwirtschaft nur Eigengesellschaften) sowie in den Bereichen der Lufterhaltung und Lärmminderung und des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung auch kleinere und mittlere Unternehmen, wenn ein besonders hohes öffentliches Interesse an der Fördermaßnahme besteht. Die Anträge sind bei der ILB einzureichen. Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens durch die ILB erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Vorraussetzungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen/Zuweisungen sind in der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Immissions und Klimaschutzes (Förderrichtlinie Umweltschutz) vom 18.6.2008 (Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 30 vom 30.7.2008, S. 1881) festgelegt.4.1.1.1 Nachhaltige Stadtentwicklung Kommunen / 4.1.1.2 Nachhaltige Stadtentwicklung KMUDie Aktionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung werden für die kommunale Förderung, als auch für die Förderung von KMU, im Geschäftsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt.Ziel dieser Aktionen ist es, in den Bereichen Stadtverkehr, Ökologie und kulturelle bzw. soziale Infrastruktur wichtige Beiträge zur Innenentwicklung und Standortattraktivität der städtischen Lagen zu leisten. Die Förderung erfolgt hierbei auf der Grundlage der von den Städten erarbeiteten integrierten Stadtentwicklungskonzepte (IStEK).Gefördert werden Städte des Landes Brandenburg, die auf der Grundlage des im EFRE OP, Punkt 3.4.1 beschriebenen Auswahlverfahrens in das Förderprogramm zur nachhaltigen Stadtentwicklung aufgenommen wurden. Weiterhin können KMU in den genannten Städten entsprechend der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung Zuschüsse erhalten.Die Annahme und Bearbeitung des Antrags für Kommunen erfolgt im Landesbetrieb für Bauen und Verkehr (LBV) und wird nach Prüfung und Bestätigung der Förderfähigkeit mit einem Prüfvermerk an die ILB weitergeleitet. Die Annahme und Bearbeitung des Antrags für KMU erfolgt bei der ILB.Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens und die Gewährung der Zuschüsse durch die ILB obliegt für Kommunen dem Referat 504 und für KMU dem Referat 601. Grundlage ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen sind in der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung (NSER) Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 14.6.2010 (Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 29 vom 28.7.2010, S. 1141) festgelegt.4.2.1.1 Trinkwasser/AbwasserDie Aktion Trinkwasser/Abwasser wird im Zuständigkeitsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt.Ziel der Aktion ist die Gewährleistung der Ver und Entsorgungssicherheit im Bereich der Trinkwasserver und Abwasserentsorgung. Gefördert werden Neubau, Erweiterung, Verbesserung und Sanierung von Anlagen der Wasserver und Abwasserentsorgung.Zuwendungsempfänger sind Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung nach vorheriger Anmeldung und Aufnahme in die Förderlisten gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und öffentlichen Abwasserableitungs und Abwasserbehandlungsanlagen vom 28.3.2011 (nicht im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht).Der Antrag ist bei der ILB in zweifacher Ausfertigung einzureichen, eine weitere Ausfertigung erhält der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Stellungnahme.Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens durch die ILB erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Vorraussetzungen und Bedingungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen sind in der o.g. Richtlinie festgelegt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 90 000,00 💰
100 000,00 💰
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 32.3.1.1 Geodateninfrastruktur KMU / 2.3.1.2 Geodateninfrastruktur Kommune. Die Aktion Geodateninfrastruktur KMU/Kommune wird im Zuständigkeitsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt. Ziel ist der Aufbau einer Geodateninfrastruktur, die einen effizienten und Ressourcen schonenden Umgang mit Geodaten ermöglicht. Mit einer funktionierenden Geodateninfrastruktur werden Geodaten auf der Grundlage von internationalen Standards und Diensten für eine möglichst umfassende Nutzung (Recherche, Bezug, Verknüpfung, Verarbeitung) durch Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft über das Internet zugänglich gemacht. Empfänger der Bewilligung sind Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg, staatliche Hochschulen, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen im Sinne des § 65 LHO sowie Freiberuflern und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen), die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben. Die Anträge auf Gewährung einer Förderung sind über das Ministerium des Innern (MI) an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Das MI legt die Anträge dem Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) zur fachtechnischen Prüfung vor, sofern dieser nicht selbst Antragssteller ist. Das MI erarbeitet unter Berücksichtigung des Prüfungsergebnisses eine Stellungnahme und leitet diese gemeinsam mit dem Antrag an die bewilligende Stelle, die ILB weiter. Die entscheidet über die Zuweisung auf Grundlage der fachtechnischen Prüfung und der Stellungnahme des MI und übernimmt das Anforderungs und Auszahlungsverfahren für die zugesagten Mittel. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt unter Einbeziehung des MI und des Landesbetriebs LGB. Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens durch die ILB erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Vorraussetzungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen sind in der Richtlinie des Ministeriums des Inneren (MI) zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg, GDI Förderrichtlinie vom 18.12.2009 (Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 51 vom 30.12.2009 S. 2598) festgelegt.2.3.2.1 Geodateninfrastruktur Land. Die Aktion Geodateninfrastruktur Land wird im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums des Inneren (MI) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt.Ziel ist der Aufbau einer Geodateninfrastruktur, die einen effizienten und Ressourcen schonenden Umgang mit Geodaten ermöglicht. Mit einer funktionierenden Geodateninfrastruktur werden Geodaten auf der Grundlage von internationalen Standards und Diensten für eine möglichst umfassende Nutzung (Recherche, Bezug, Verknüpfung, Verarbeitung) durch Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft über das Internet zugänglich gemacht.Empfänger der Bewilligung sind Landesoberbehörden, untere Landesbehörden, Landesbetriebe, Einrichtungen und Gerichte des Landes Brandenburg.Die Anträge auf Gewährung einer Förderung sind an das Ministerium des Innern (MI), als bewilligende Stelle zu richten. Das MI legt die Anträge dem Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) zur fachtechnischen Prüfung vor, sofern dieser nicht selbst Antragssteller ist. In diesem Fall übernimmt eine andere geeignete Landeseinrichtung die fachtechnische Prüfung. Zur förderrechtlichen Prüfung übergibt das MI die Anträge der ILB. Das MI entscheidet über die Zuweisung auf Grundlage der fachtechnischen Prüfung und der Stellungnahme der ILB und übernimmt das Anforderungs- und Auszahlungsverfahren für die zugesagten Mittel. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt unter Einbeziehung der Stelle, die die fachtechnische Prüfung vorgenommen hat (LGB) und der ILB.Die Voraussetzungen der Zuweisungsgewährung sind in den Grundsätzen zur Strukturfondsförderung von GDI Maßnahmen des Landes (GDI Fördergrundsätze) vom 18.6.2008, geändert mit Wirkung vom 1.7.2009 (Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 24 vom 18.6.2008, S. 1464,) festgelegt.2.1.1.2 Zukunftsfähige HochschulenDie Aktion Zukunftsfähige Hochschulen wird für Geräteinvestitionsförderung im Zuständigkeitsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt. Die Förderung von Hochschulbau Vorhaben wird im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen (MdF) und des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB) umgesetzt. Die Förderung von Ersteinrichtung der Hochschulbau Vorhaben wird im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt.Ziel der Förderung der Investitionen ist die Stärkung des Forschungs, Entwicklungs und Lehrpotentials der Brandenburgischen Hochschulen und die Schaffung leistungsfähiger Wissenschaftsinfrastrukturen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen zu gewährleisten und Impulse für die Nutzung und Übertragung von Wissen für die wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs zu geben. Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Brandenburg und zusätzlich für Bauvorhaben Gemeinnützige Einrichtungen, deren Zweck die Förderung von Forschung und Entwicklung ist, sofern die Investition stets im Land Brandenburg erfolgt. Anträge für Geräteinvestitionen sind über das MWFK bei der ILB einzureichen. Anträge für Hochschulbau Vorhaben und Ersteinrichtungen sind beim MWFK einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege entsprechend der Zuständigkeit für das Bewilligungsverfahren.Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens der Förderung von Geräteinvestitionen durch die ILB erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Vorraussetzungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen sind im Hochschulinvestitionsprogramm des MWFK und in den Fördergrundsätzen des MWFK Wettbewerbs und zukunftsfähige Hochschulen Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur von Forschung und Entwicklung vom 8.12.2009 festgelegt.3.1.2.1 BBI Straßen / 3.2.1.1 Straßen. Die Aktionen Straßen und BBI Straßen werden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt. Ziel der Aktion Straßen ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Landesstraßennetzes durch Bau oder Instandsetzung bzw. Sanierung von Landesstraßen einschließlich Brückenbau und straßenbegleitenden Radwegen zur Anbindung der regionalen Wachstumskerne und Wirtschaftsstandorte.Besonderheit für die Aktion BBI Straßen ist, dass die geplanten Bau oder Instandsetzungsmaßnahmen zusätzlich der Anbindung an den BBI dienen. Antragsberechtigt sind die einzelnen Niederlassungen des Landesbetriebs Straßenwesen. Diese reichen als Endbegünstigte ihre Anträge auf Gewährung einer Förderung in der Zentrale des Landesbetriebs Straßenwesen in Hoppegarten ein und erhalten einen Zuweisungsbescheid. Die Mittelabrufe werden für alle Niederlassungen durch die Zentrale des Landesbetriebs Straßenwesen gegenüber dem MIL getätigt, welches auch die Prüfung der Mittelabrufe durchführt. Die Erstattung der erklärten Kosten erfolgt durch das MIL an die Zentrale des Landesbetriebs Straßenwesen. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt durch den Landesbetrieb für Bauen und Verkehr (LBV).Grundlage für die Gewährung einer Förderung ist das Landesstraßenbauprogramm und das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) vom 28.7.2009 (GVBl. Teil I vom 13.8.2009, S. 358).3.2.2.1 GVZ GüterverkehrszentrenDie Aktion Güterverkehrszentren wird im Zuständigkeitsbereich der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt.Ziel des Programms ist die Weiterentwicklung der Güterverkehrs und Logistikzentren einschließlich der zentralen Anlagen des kombinierten Ladungsverkehrs zu intermodalen Schnittstellen mit dem Zweck, die Verlagerung von Gütertransporten, vorzugsweise im sog. Kombinierten Verkehr, von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu unterstützen und die Systemvorteile der verschiedenen Verkehrsträger miteinander zu verknüpfen.Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Gebietskörperschaften gemäß den enumerativ aufgezählten Vorhaben in den Fördergrundsätzen Förderung von Investitionen in der EFRE Periode 2007 2013 im Bereich Verkehrsinfrastruktur Kombinierter Verkehr des Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) vom 31.5.2007, aktualisiert am 16.7.2010. Anträge sind bei der ILB einzureichen.Die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens durch die ILB erfolgt auf Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten und der ILB vom 28.1.2009.Die Vorraussetzungen für die Gewährung einer Förderung in Form von Zuschüssen sind in den Fördergrundsätzen Förderung von Investitionen in der EFRE Periode 2007 2013 im Bereich Verkehrsinfrastruktur Kombinierter Verkehr des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) vom 16.7.2010 festgelegt.Die Förderung erfolgt dabei in Abstimmung und Ergänzung zur GRW Förderung mit der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW (GRW I) vom 22.12.2010 und auf Grundlage des Operationellen Programms (OP) für das Land Brandenburg EFRE.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 110 000,00 💰
120 000,00 💰
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
LOS 4IT /Datenbanksystem efREporter Version 2. Der efREporter dient der Erfassung und Verwaltung der Daten über die Buchführung, die Begleitung sowie die Berichterstattung der eingesetzten Finanzmittel im Rahmen der EFRE Strukturfondsintervention. Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des Systems regeln die Unionsvorschriften. Die konkrete Einrichtung und Ausgestaltung des Systems obliegt dem Land Brandenburg.Im Rahmen der Systemprüfung des efREporters in der Version 2 für die Förderperiode 2007 2013 ist zu prüfen, ob das im Land Brandenburg implementierte Programmsystem des efREporters und die dabei eingesetzten IT Systeme hinsichtlich der Aspekte Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit geeignet sind, zuverlässige finanzielle und statistische Informationen zur Mittelverwaltung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu liefern. Ebenso ist zu prüfen, ob die Funktionalität und Form der Datenübertragung an die Europäische Kommission gemäß der zugrunde liegenden Verordnungen (EG) 1083/2006 und 1828/2006 und die Einhaltung der Anforderungen der IT Sicherheit gewährleistet ist. Die Prüfung soll auf allen Ebenen der am Einsatz des efREporters und der Datenerfassung und verwaltung beteiligten Stellen stattfinden, d.h. zwischengeschaltete Stellen, Bescheinigungs und Verwaltungsbehörde EFRE. Anhand von Einzelfällen soll ebenfalls überprüft werden, ob die im efREporter eingepflegten Daten mit der tatsächlichen Aktenlage übereinstimmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 20 000,00 💰
30 000,00 💰
350 000,00 💰
400 000,00 💰
Referenznummer: 11 O 1080-44/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg, Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. 1. Darstellung des Bewerbers bzw. seines Unternehmen, des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals einschließlich einer Angabe über die interne Aufgabenverteilung. Erwünscht sind insbesondere Lebensläufe mit einer Darstellung des beruflichen Werdegangs und die Vorlage entsprechender Ausbildungsnachweise. Aus der Darstellung sollte auch hervorgehen, welche Kenntnisse und welche spezifischen Erfahrungen mit Förderprogrammen bestehen.Sofern beabsichtigt ist, Leistungen auf Dritte zu übertragen, ist im Einzelnen anzugeben, um welche Leistungsteile es sich handeln soll. 2. Angabe der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen und Erfahrungen im Bereich der unter Ziffer II.1.5) (kurze Beschreibung des Auftrages) dargestelltenwesentlichen Leistungspflichten. 3. Unterschriebene Erklärung, dass keine bestehenden Aufträge durch öffentliche Stellen des Landes Brandenburg in Bezug auf die Umsetzung oder Kontrolle von EFRE-kofinanzierten Förderrichtlinien (Förderprogrammen) der Förderperiode 2007-2013 existieren.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. 4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz für Leistungen, die mitder zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherigeTätigkeit zu machen. 5. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnungbeantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. 6. Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. 7. Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. 8. steuerliche Unbedenklichkeitserklärung bzw. steuerliche Bescheinigung des Finanzamtes, die Erklärung darf nicht älter als 3 Monate sein. 9. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. 10. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgibt. 11. Nachweis über Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. 12. Berufshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch eine schriftliche Bestätigung eines Berufshaftpflichtversicherers mit Sitz in der EU.
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Mindeststandards:
Mindestdeckungssummen von 10 000 000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensereignis.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
13. Liste über durchgeführte vergleichbare Prüfungsleistungen im Bereich der Strukturfonds, insbesondere des EFRE in der Förderperiode 2000 bis 2006 bzw. in der Förderperiode 2007 bis 2013 mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber. 14. Angaben zur Qualifikation des Projektleiters (Studium, Berufszulassung, Dauer und Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit/Prüfungstätigkeit unter besonderer Berücksichtigung einschlägiger Erfahrungen mit der Durchführung von System- und/oder Projektkontrollen im Bereich der europäischen Strukturfonds und hierbeiinsbesondere des EFRE unter Angabe der Projekte, in denen diese Erfahrungen gewonnen wurden. 15. Angaben zu der Anzahl und der Qualifikation derjenigen Prüfer/innen, die im Rahmen des Auftrags ständig eingesetzt werden sollen - Kernteam -(Studium, Berufszulassung, Dauer und Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit/Prüfungstätigkeit unter besonderer Berücksichtigung einschlägiger Erfahrungen mit der Durchführung von System- und/oderProjektkontrollen im Bereich der europäischen Strukturfonds und hierbei insbesondere des EFRE unter Angabe der Projekte, in denen diese Erfahrungen gewonnen wurden. 16. Angaben zu der Anzahl und der Qualifikation des Personals, auf das bei der Bewältigung von Belastungsspitzen gegebenenfalls zurückgegriffenwerden kann - back- up- Team - (Studium, Berufszulassung, Dauer und Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit/Prüfungstätigkeit unter besonderer Berücksichtigung einschlägiger Erfahrungen mit der Durchführung von System- und/oder Projektkontrollen im Bereich der europäischenStrukturfonds und hierbei insbesondere des EFRE unter Angabe der Projekte, in denen diese Erfahrungen gewonnen wurden). 17. Darstellung der Vorkehrungen zur Vermeidung eines Interessenkonflikts im Einzelfall (chinese wall).
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Mindeststandards:
Der/die Projektleiter/in muss Wirtschaftsprüfer/in i.S.d. § 1 WPO sein. Der Bewerber muss wenigstens eine Referenz über durchgeführte vergleichbare Prüfungsleistungen im Bereich desjenigen Strukturfondsangeben können, auf den sich dasjenige Los bezieht, für das das Angebot abgegeben wird.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 10 000 000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensereignis. Der Auftraggeber ist bereit, die Haftung des späteren Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 10 000 000,00 EUR zu beschränken.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigteVertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Für den Fall der Auftragserteilung muss der Bewerber gewährleisten, dass der elektronische Informationsaustausch mit dem Auftraggeber ggf. im Wege des geschützten Datenaustausches erfolgt.Sämtliche Prüfungen bzw. Kontrollen sind nach internationalen Prüfungsstandards (ISA oder INTOSAI) zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Dies schließt die Unabhängigkeit der Prüfungen zwingend ein. Ausgeschlossen werden müssen daher Prüfungsgesellschaften, die mit einer anderen öffentlichen Stelle des Landes Brandenburg einen Vertrag zur Umsetzung oder zur Kontrolle von Förderprogrammen bzw. -vorhaben abgeschlossen haben, die mit Mitteln des EFRE kofinanziert sind. Im Fall möglicher Interessenkonflikte (Prüfung von Projekten bestehender Mandanten) muss durch geeignete Maßnahmen (z.B. chinese wall) sichergestellt sein, dass die Prüfung unabhängig erfolgen kann.Zur Sicherstellung der Qualität der Prüfungsleistungen muss der Bewerber im Auftragsfall gewährleisten, dass die jeweils vorgesehenen Prüfungsteams sowohl Systemprüfungen als auch Stichprobenkontrollen durchführen. Eine personelle Trennung ist in dieser Hinsicht ausdrücklich nicht gewünscht.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Sinne des § 1 WPO.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-08-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Fritzsch
Internetadresse: www.mdf.brandenburg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-10-04 📅
Datum des Endes: 2011-12-20 📅
2012-02-29 📅
2012-03-31 📅
2012-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 11 O 1080-44/11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabkammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Auf die Fristen in § 107 GWB sowie auf den § 108 GWB wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2011/S 124-206197 (2011-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 379 640,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Kontakt
E-Mail: thomas.fritzsch@mdf.brandenburg 📧
Telefon: +49 3318666115 📞
Fax: +49 3318666888 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 195-317574
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 124-206197
ABl. S-Ausgabe: 195

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 11 O 1080 - 44/11

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität (60)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-09-16 📅
Name: Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Kurfürstendamm 23
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣
Name: Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrichstraße 140
Postleitzahl: 10117
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Fritzsch

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 124-206197

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Telefon: +49 3318661617 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2011/S 195-317574 (2011-10-07)