Vergabe der Sammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen
Stadt Schmallenberg
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur:
— Sammlung und Beförderung von Restabfall,
— Sammlung und Beförderung von Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott),
— Sammlung und Beförderung Altpapier (PPK),
— Sammlung und Beförderung von Bioabfall,
— Sammlung und Beförderung von Schadstoffen/Sonderabfall,
— Behältergestellung und -Bewirtschaftung (mit Transpondertechnik) und,
— Identsystem-gestützten Sammlung in der Stadt Schmallenberg.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-11.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • Arbeitsgemeinschaft der Hufnagel Service GmbHl/Wittmann Entsorgungswirtschaft GmbH/Oberland Recycling GmbH, vertreten durch die
- • Bietergemeinschaft Hufnagel/Wittmann/Oberland
- • Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG
- • Remondis Olpe GmbH
- • SITA Mitte GmbH & Co. KG
- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-02-11 | Auftragsbekanntmachung |
| 2011-02-16 | Ergänzende Angaben |
| 2011-07-12 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2021-02-02 | Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2011-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Unterm Werth 1
Postleitzahl: 57392
Postort: Schmallenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.schmallenberg.de 🌏
E-Mail: jürgen.willmes@schmallenberg.de 📧
Telefon: +49 2972980-312 📞
Fax: +49 29729798-312 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 31-051428
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Rest- und Bioabfall sowie PPK und Behältergestellung.
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Restabfall:— Sammlung: 80 300 Leerungen (vierwöchentlich) MGB 120 l Restabfall insgesamt p.a.; 26 800 Leerungen (vierwöchentlich) MGB 240 l Restabfall insgesamt p.a.,— Beförderung: 2 600 Mg p.a. Beförderung Restabfall zur R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH.Bioabfall:— Sammlung: 130 900 Leerungen (zweiwöchentlich) Behälter MGB 120 l Bioabfall insgesamt p.a.; Sammlung: 42 000 Leerungen (2-wöchentlich) Behälter MGB 240 l Bioabfall insgesamt p.a,— Beförderung: 3 000 Mg Beförderung Bioabfall p.a. zum Kompostwerk Fa. Stratmann.Altpapier (PPK):— Sammlung: 110 500 Leerungen (vierwöchentlich) Behälter MGB 240 l Altpapier PPK-Fraktion insgesamt p.a,— Beförderung: 1 700 Mg Beförderung Altpapier PPK-Fraktion zur Fa. Reno de Medici Arnsberg GmbH.Gestellung und -Bewirtschaftung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK):— Gestellung und -Bewirtschaftung von 8 400 Behältern für die Sammlung von Restabfall,— Gestellung und -Bewirtschaftung von 7 000 Behältern für die Sammlung von Bioabfall,— Gestellung und -Bewirtschaftung von 8 500 Behältern für die Sammlung von Altpapier (PPK),— 1 500 Tauschvorgänge von Behältern sämtlicher Fraktionen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Sperrgut und Restabfallsäcken.
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: — Sammlung: 1 109 Mg Sammlung Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott) p.a.,— Beförderung: 1 109 Mg Beförderung Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott) p.a. zur R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH (Restsperrabfall) und zum Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises (Schrott),— Sammlung und Beförderung von 3 100 Stück 70 l-Zusatzsäcken für Restabfall.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Schadstoffen/Sonderabfall.
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Schmallenberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-04-05 📅
Öffnungsort: Schmallenberg.
Ort des Eröffnungstermins: Schmallenberg.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schmallenberg
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Schmallenberg - Vergabestelle -
Herrn Willmes
Name: Stadtverwaltung
Kontaktperson: Stadtverwaltung - Sachgebiet Abfallentsorgung -
Herrn Erb
Telefon: +49 29729800 📞
E-Mail: finanzabteilung@schmallenberg.de 📧
Fax: +49 297297980 📠
URL für weitere Informationen: http://www.schmallenberg.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bra.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 29318240067 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 031-051428 (2011-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Los 1:Restabfall:— Sammlung: 80.300 Leerungen (vierwöchentlich) MGB 120 l Restabfall insgesamt p.a.; 26 800 Leerungen (vierwöchentlich) MGB 240 l Restabfall insgesamt p.a.,— Beförderung: 2 600 Mg p.a. Beförderung Restabfall zur R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH.Bioabfall:— Sammlung: 130 900 Leerungen (zweiwöchentlich) Behälter MGB 120 l Bioabfall insgesamt p.a.; Sammlung: 42 000 Leerungen (zweiwöchentlich) Behälter MGB 240 l Bioabfall insgesamt p.a,— Beförderung: 3 000 Mg Beförderung Bioabfall p.a. zum Kompostwerk Fa. Stratmann.Altpapier (PPK):— Sammlung: 110 500 Leerungen (vierwöchentlich) Behälter MGB 240 l Altpapier PPK-Fraktion insgesamt p.a,— Beförderung: 1 700 Mg Beförderung Altpapier PPK-Fraktion zur Fa. Reno de Medici Arnsberg GmbH.Gestellung und -Bewirtschaftung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK):— Gestellung und -Bewirtschaftung von 8 400 Behältern für die Sammlung von Restabfall,— Gestellung und -Bewirtschaftung von 7 000 Behältern für die Sammlung von Bioabfall,— Gestellung und -Bewirtschaftung von 8 500 Behältern für die Sammlung von Altpapier (PPK),— 1 500 Tauschvorgänge von Behältern sämtlicher Fraktionen.Los 2:Sperrgut:— Sammlung: 1 109 Mg Sammlung Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott) p.a.,— Beförderung: 1 109 Mg Beförderung Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott) p.a. zur R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH (Restsperrabfall) und zum Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises (Schrott),— Sammlung und Beförderung von 3 100 Stück 70 l-Zusatzsäcken für Restabfall.Los 3:Schadstoffe/Sonderabfall:— Durchführung von 6 Sammlungen Schadstoffe/Sonderabfall p.a.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Unterm Werth 1
Postleitzahl: 57392
Postort: Schmallenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.schmallenberg.de 🌏
E-Mail: jürgen.willmes@schmallenberg.de 📧
Telefon: +49 2972980-312 📞
Fax: +49 29729798-312 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 31-051428
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsabgabe sollte auf ein Begleitschreiben verzichtet werden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass keine Unterlagen, die Bestandteil des Angebots sind, Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur:
— Sammlung und Beförderung von Restabfall,
— Sammlung und Beförderung von Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott),
— Sammlung und Beförderung Altpapier (PPK),
— Sammlung und Beförderung von Bioabfall,
— Sammlung und Beförderung von Schadstoffen/Sonderabfall,
— Behältergestellung und -Bewirtschaftung (mit Transpondertechnik) und,
— Identsystem-gestützten Sammlung in der Stadt Schmallenberg.
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Rest- und Bioabfall sowie PPK und Behältergestellung.
Kurze Beschreibung:
— Sammlung und Beförderung von Restabfall (Hausmüll und hausmüllähnlicher…
… Gewerbeabfall),— Sammlung und Beförderung von Bioabfall,— Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK),— Gestellung und -Bewirtschaftung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK)in der Stadt Schmallenberg.
… Gewerbeabfall),
— Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK),
— Gestellung und -Bewirtschaftung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK)in der Stadt Schmallenberg.
Restabfall:
— Sammlung: 80 300 Leerungen (vierwöchentlich) MGB 120 l Restabfall insgesamt p.a.; 26 800 Leerungen (vierwöchentlich) MGB 240 l Restabfall insgesamt p.a.,
— Beförderung: 2 600 Mg p.a. Beförderung Restabfall zur R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH.
Bioabfall:
— Sammlung: 130 900 Leerungen (zweiwöchentlich) Behälter MGB 120 l Bioabfall insgesamt p.a.; Sammlung: 42 000 Leerungen (2-wöchentlich) Behälter MGB 240 l Bioabfall insgesamt p.a,
— Beförderung: 3 000 Mg Beförderung Bioabfall p.a. zum Kompostwerk Fa. Stratmann.
Altpapier (PPK):
— Sammlung: 110 500 Leerungen (vierwöchentlich) Behälter MGB 240 l Altpapier PPK-Fraktion insgesamt p.a,
— Beförderung: 1 700 Mg Beförderung Altpapier PPK-Fraktion zur Fa. Reno de Medici Arnsberg GmbH.
Gestellung und -Bewirtschaftung von Behältern für die Sammlung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK):
— Gestellung und -Bewirtschaftung von 8 400 Behältern für die Sammlung von Restabfall,
— Gestellung und -Bewirtschaftung von 7 000 Behältern für die Sammlung von Bioabfall,
— Gestellung und -Bewirtschaftung von 8 500 Behältern für die Sammlung von Altpapier (PPK),
— 1 500 Tauschvorgänge von Behältern sämtlicher Fraktionen.
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Sperrgut und Restabfallsäcken.
Kurze Beschreibung:
— Sammlung und Beförderung von Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott),— Sammlung und Beförderung von 70 l-Zusatzsäcken für Restabfall in der Stadt Schmallenberg.
— Sammlung und Beförderung von 70 l-Zusatzsäcken für Restabfall in der Stadt Schmallenberg.
— Sammlung: 1 109 Mg Sammlung Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott) p.a.,
— Beförderung: 1 109 Mg Beförderung Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott) p.a. zur R.A.B.E. Abfallaufbereitung GmbH (Restsperrabfall) und zum Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises (Schrott),
— Sammlung und Beförderung von 3 100 Stück 70 l-Zusatzsäcken für Restabfall.
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Schadstoffen/Sonderabfall.
Kurze Beschreibung:
— Sammlung und Beförderung von Schadstoffen/Sonderabfall in der Stadt Schmallenberg.
Menge oder Umfang: — Durchführung von 6 Sammlungen Schadstoffe/Sonderabfall p.a in der Stadt Schmallenberg.
Los 1:
— Sammlung: 80.300 Leerungen (vierwöchentlich) MGB 120 l Restabfall insgesamt p.a.; 26 800 Leerungen (vierwöchentlich) MGB 240 l Restabfall insgesamt p.a.,
— Sammlung: 130 900 Leerungen (zweiwöchentlich) Behälter MGB 120 l Bioabfall insgesamt p.a.; Sammlung: 42 000 Leerungen (zweiwöchentlich) Behälter MGB 240 l Bioabfall insgesamt p.a,
Los 2:
Sperrgut:
Los 3:
Schadstoffe/Sonderabfall:
— Durchführung von 6 Sammlungen Schadstoffe/Sonderabfall p.a.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, am Ende der Vertragslaufzeit alle eingesetzten MGB 120 l bis 240 l oder Teile davon zum Verkehrswert zu erwerben (einseitige Kaufoption des Auftraggebers).
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Schmallenberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit:
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage G zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit:
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage G zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Absatz 1 KrW-/AbfG, die den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage G zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
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— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes, des Betriebshofes, Sitz verantwortlicher Ansprechpartner etc.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich.
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 11 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in den Verträgen (siehe Anlage 8-10 der Vergabeunterlagen).
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie,
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3.2 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Einreichungsdatum des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert im Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird,führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Der Auftraggeber legt fest, dass der Auftragnehmer:
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt;
b) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind;
c) bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen beteiligt;
d) sich bei Großaufträgen bemüht, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer nachfordern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage G zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Achtung: es besteht die Möglichkeit der Zusendung der Unterlagen als PDF-Datei per E-Mail. In diesem Fall sind die Unterlagen nicht kostenpflichtig.
Die Überweisung ist zu tätigen an: Empfänger: Stadtsparkasse Schmallenberg, Kontonummer: 42, BLZ: 460 528 55, IBAN Int. Bank Account No: DE21 4605 2855 0000 0000 42, SWIFT-BIC.: WELADED1SMB, Verwendungszweck: Sammlungsausschreibung.
Der gezahlte Betrag wird nicht erstattet.
Datum der Angebotseröffnung: 2011-04-05 📅
Öffnungsort: Schmallenberg.
Ort des Eröffnungstermins: Schmallenberg.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schmallenberg
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Schmallenberg - Vergabestelle -
Herrn Willmes
Name: Stadtverwaltung
Kontaktperson: Stadtverwaltung - Sachgebiet Abfallentsorgung -
Herrn Erb
Telefon: +49 29729800 📞
E-Mail: finanzabteilung@schmallenberg.de 📧
Fax: +49 297297980 📠
URL für weitere Informationen: http://www.schmallenberg.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bra.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 29318240067 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Zusätzliche Informationen zur Zuschlags- und Bindefrist:
Ist es dem Auftraggeber aufgrund eines Nachprüfungs- bzw. Beschwerdeverfahrens unmöglich, den Zuschlag innerhalb der Bindefrist zu erteilen, verlängert sich die Zuschlags- und Bindefrist für das Angebot bis zur rechtskräftigen Beendigung des Nachprüfungs- bzw. Beschwerdeverfahrens zuzüglich einer weiteren Frist von 15 Tagen.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 031-051428 (2011-02-11)
Ergänzende Angaben (2011-02-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 35-056719
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 31-051428
ABl. S-Ausgabe: 35
Quelle: OJS 2011/S 035-056719 (2011-02-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 35-056719
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 31-051428
ABl. S-Ausgabe: 35
Quelle: OJS 2011/S 035-056719 (2011-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-07-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 134-222264
ABl. S-Ausgabe: 134
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-06-27 📅
Postanschrift: Raiffeisenstraße 39
Postort: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Postanschrift: Rother Stein 2
3️⃣
Postanschrift: Maumker Straße 23
Postort: Lennestadt
Postleitzahl: 57368
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Internetadresse: www.bezreg-arnsberg.nrw.de/vergabekammer 🌏
Fax: +49 29318240159 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2011/S 134-222264 (2011-07-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 134-222264
ABl. S-Ausgabe: 134
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-06-27 📅
Postanschrift: Raiffeisenstraße 39
Postort: Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Postanschrift: Rother Stein 2
3️⃣
Postanschrift: Maumker Straße 23
Postort: Lennestadt
Postleitzahl: 57368
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Internetadresse: www.bezreg-arnsberg.nrw.de/vergabekammer 🌏
Fax: +49 29318240159 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hochsauerlandkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2972980216 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-062129
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 031-051428
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Zur Eintragung in II.1.7) Siehe zusätzlich Angaben unter VI.3).
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) sowie die Behältergestellung und – Bewirtschaftung für die Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK)
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen: Zur Eintragung in II.1.7) Siehe zusätzlich Angaben unter VI.3).
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Sperrgut (Restabfall und Schrott) sowie 70l Zusatzsäcken für Restabfall
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen: Zur Eintragung in II.1.7) siehe zusätzliche Angaben unter VI.3).
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Schadstoffen/Sonderabfall
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Schmallenberg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-06-10 📅
Name: Remondis Olpe GmbH
Land: Olpe 🏙️
Name: Bietergemeinschaft Hufnagel/Wittmann/Oberland
Postleitzahl: 57462 Olpe
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Unna 🏙️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzabteilung
Internetadresse: www.schmallenberg.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 025-062129 (2021-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verlängerung der folgenden Aufträge zur:
— Sammlung und Beförderung von Restabfall,
— Sammlung und Beförderung von Sperrgut (Restsperrabfall und Schrott),
— Sammlung und Beförderung Altpapier (PPK),
— Sammlung und Beförderung von Bioabfall,
— Sammlung und Beförderung von Schadstoffen/Sonderabfall,
— Behältergestellung und -Bewirtschaftung (mit Transpondertechnik) und
— Identsystem-gestützten Sammlung in der Stadt Schmallenberg um ein Jahr.
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Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hochsauerlandkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2972980216 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-062129
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 031-051428
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Zur Eintragung in II.1.7) Siehe zusätzlich Angaben unter VI.3).
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verlängerung der folgenden Aufträge zur:
— Behältergestellung und -Bewirtschaftung (mit Transpondertechnik) und
— Identsystem-gestützten Sammlung in der Stadt Schmallenberg um ein Jahr.
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt die Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) sowie die Behältergestellung und – Bewirtschaftung für die Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK) zukünftig gemeinsam mit einer Nachbarkommune im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit europaweit auszuschreiben. Der Abfallvertrag der Nachbarkommune läuft bis zum 31.12.2022. Der Vertrag der Stadt Schmallenberg läuft bis zum 31.12.2021 Um die Zusammenarbeit umsetzen zu können, ist es erforderlich den Vertrag der Stadt Schmallenberg entsprechend der Laufzeit der Nachbarkommune anzupassen. Daher wird der bestehende Vertrag um ein Jahr verlängert. Der bisherige Vertrag hatte eine Laufzeit von 10 Jahren.
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Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Sperrgut (Restabfall und Schrott) sowie 70l Zusatzsäcken für Restabfall
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt die Sammlung und Beförderung von Sperrgut (Restabfall und Schrott) sowie 70l Zusatzsäcken für Restabfall zukünftig gemeinsam mit einer Nachbarkommune im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit europaweit auszuschreiben. Der Abfallvertrag der Nachbarkommune läuft bis zum 31.12.2022. Der Vertrag der Stadt Schmallenberg läuft bis zum 31.12.2021. Um die Zusammenarbeit umsetzen zu können, ist es erforderlich den Vertrag der Stadt Schmallenberg entsprechend der Laufzeit der Nachbarkommune anzupassen. Daher wird der bestehende Vertrag um ein Jahr verlängert. Der bisherige Vertrag hatte eine Laufzeit von 10 Jahren.
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Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Schadstoffen/Sonderabfall
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schmallenberg beabsichtigt die Sammlung und Beförderung von Schadstoffen/Sonderabfall zukünftig gemeinsam mit einer Nachbarkommune im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit europaweit auszuschreiben. Der Abfallvertrag der Nachbarkommune läuft bis zum 31.12.2022. Der Vertrag der Stadt Schmallenberg läuft bis zum 31.12.2021 Um die Zusammenarbeit umsetzen zu können, ist es erforderlich den Vertrag der Stadt Schmallenberg entsprechend der Laufzeit der Nachbarkommune anzupassen. Daher wird der bestehende Vertrag um ein Jahr verlängert. Der bisherige Vertrag hatte eine Laufzeit von 10 Jahren.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Schmallenberg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-06-10 📅
Name: Remondis Olpe GmbH
Land: Olpe 🏙️
Name: Bietergemeinschaft Hufnagel/Wittmann/Oberland
Postleitzahl: 57462 Olpe
Name: Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brunnenstraße 138
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Unna 🏙️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Finanzabteilung
Internetadresse: www.schmallenberg.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu dieser Bekanntmachung insgesamt: Dies ist eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB i. V. m. § 135 zu einer Auftragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB, die die Verlängerung bestehende Verträge mit der Remondis Olpe GmbH, der Bietergemeinschaft Hufnagel/Wittmann/Oberland und der Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG um ein Jahr betrifft, die zur Erhöhung der Transparenz erfolgt. Eine Beteiligung weiterer Unternehmen ist nicht vorgesehen.
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Der Auftraggeber hat die Verlängerung der bestehende Verträge um ein Jahr rechtlich geprüft. Er ist überzeugt, dass die Vergabe gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 u. 3 sowie Abs. 3 Nr. 2 GWB rechtmäßig ist. Beim Vertragsabschluss im Jahr 2011 war für den Auftraggeber die Option der Interkommunalen Zusammenarbeit noch nicht absehbar. Es handelt sich um eine Entwicklung, die zum Ausschreibungszeitpunkt auch für einen umsichtigen Auftraggeber nicht vorhersehbar war. Die Verlängerung um ein Jahr ist die einzige Möglichkeit, den Gleichklang der Vertragslaufzeiten der beiden Gemeinden zu bekommen. Die Ausschreibung der Leistung für einen absolut marktunüblichen kurzen Zeitraum von einem Jahr würde nicht zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führen. So bestehen erfahrungsgemäß gerade am Anfang eines Sammelauftrages erhebliche Einarbeitungsaufwände, die ein neuer Auftragnehmer sämtlich in die Leistungsentgelte für das eine Vertragsjahr einkalkulieren würde. Investitionsaufwände können überdies nicht in einem Jahr abgeschrieben werden. Die Verlängerung der bestehenden Verträge ist unumgänglich, damit der Auftraggeber zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen die Möglichkeit schaffen kann, die vertragliche Leistung mit der Nachbarkommune auszuschreiben.
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Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend. Das Computerformular machte eine Eingabe erforderlich. Das Datum unter V.2.1) bezieht sich auf den Zuschlag im Vergabeverfahren 2011.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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