Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot abzugeben sind und die Nichtabgabe dieser Nachweise/Erklärungen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt. Der Hinweis auf die Eintragung in ein offizielles, allgemein zugängliches Verzeichnis zum Nachweis der Eignung oder der Umstand, dem Auftraggeber bekannt zu sein, ersetzt nicht die Vorlage der geforderten Urkunden/Eignungsnachweise.