Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:
Bewerberfragen zum Inhalt der Veröffentlichung dürfen ausschließlich bis zum 15.3.2011 (12:00) ausschließlich an die E-Mail-Adresse bgm@ gemeinde-valley.de gestellt werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziff. I.1 genannten Adresse einzusenden/abzugeben und die verschlossenen Umschläge außen mit dem Aktenzeichen der Vergabestelle (Ziff. IV.3.1), der Bezeichnung der Maßnahme (siehe Ziff. II.1.1) sowie den Worten "Teilnahmeantrag - nicht öffnen" zu kennzeichnen.
Unabhängig davon, ob Bewerber Bewerberfragen an die Vergabestelle richten wollen, werden alle Bewerber aufgefordert, ihr Teilnahmeinteresse per E-Mail unter Angabe ihrer Firma und des verantwortlichen Mitarbeiters bei der o. g. E-Mail-Adresse bekannt zu geben. Alle Teilnahmeinteressenten erhalten hierdurch automatisch Informationen zum weiteren Verfahren wie auch Antworten zu Bewerberfragen zugeleitet! Die Mitteilung des Teilnahmeinteresses ist Voraussetzung für die Vergabestelle, während des Teilnahmeverfahrens eine ordnungsgemäße Kommunikation mit allen Teilnahmeinteressenten herzustellen. Sofern ein Bewerber sein Teilnahmeinteresse angekündigt, die Arbeiten an der Bewerbung jedoch später eingestellt hat, wird er ebenfalls gebeten, der Vergabestelle per E-Mail mitzuteilen, dass die Teilnahmeabsicht aufgegeben worden ist.
Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber wird voraussichtlich nicht mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen. In Abhängigkeit von der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zu Ziff. III. 2) Teilnahmebedingungen: Wertung der Teilnahmeanträge.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder von einem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Es ist auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziff. III.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig - und zwar für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - beigefügt werden.
Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Der Teilnahmeantrag kann dann nicht berücksichtigt werden. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung des Teilnahmeantrages im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrages führen.
Die Teilnahmeunterlagen nebst Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich (nicht auf Datenträger) zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. auch mittels E-Mail, ist nicht zugelassen). Die Vergabestelle ist berechtigt, bei etwaigen notwendigen Aufklärungen oder Nachforderungen, die seitens der Vergabestelle abgeforderten Informationen oder Unterlagen per Telefax durch die Bewerber einreichen zu lassen.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter oder sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber eingereicht werden.
Die Auftraggeberin prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3));
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen;
3. Stufe: Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Zu Ziff. IV. 1.2).
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen (siehe dazu Ziff. III.2.3 – Referenzangaben genau kennzeichnen) erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix mit nachfolgend benannten Punkten und Gewichtungen verwenden, bei der ein Bewerber max. 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— max. 400 Punkte auf die Bewertung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziff. III.2.1) und III.2.2).
Bewertet wird die allgemeine Bankbescheinigung mit dem Gewichtungsfaktor 10, die durchschnittliche Umsatzrentabilität mit dem Gewichtungsfaktor 30, die durchschnittliche Fremdkapitalquote mit dem Gewichtungsfaktor 30, der Handelsregisterauszug mit dem Gewichtungsfaktor 5 und die Eigenerklärung zur persönlichen Lage mit dem Gewichtungsfaktor 5.
— max. 600 Punkte auf die Referenzen für Errichtung und Betrieb, bezogen auf die vergleichbaren Leistungen gemäß III.2.3) Nr. 1, und auf das Konzept über das Investitionsprojekt und Bauvolumen gem. Ziff. III.2.3) Nr. 2.
Bewertet wird die Aktualität der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Art der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40, der Umfang der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40 und die Qualität des eingereichten Konzeptes (Ziff. III 2.3) mit dem Gewichtungsfaktor 30.
Jedes vorgenannte Bewertungskriterium wird mit 0 - 5 Punkten bewertet und gewichtet. Der Bewerber erhält:
0 Punkte, wenn die Mindestanforderungen zwar eingehalten sind, die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zu den weiteren Eignungsvoraussetzungen durchgängig ungenügend bzw. unzureichend sind und/oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält;
1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers überwiegend schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung teilweise schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige uneingeschränkt wertungsfähige Aussagen enthält;
3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere geringfügige Defizite oder Schwächen aufweisen;
4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung nur wenige bzw. geringfügige Defizite und/oder Schwächen aufweisen;
5 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung die Anforderungen der Gemeinde Valley vollständig und uneingeschränkt erfüllen.
Für die v. g. durchschnittliche Umsatzrentabilität werden folgende Punkte vergeben:
5 Punkte bei > 3 %;
4 Punkte bei > 2 bis = 3 %;
3 Punkte bei > 1 bis = 2 %;
2 Punkte bei > 0 bis = 1 %;
1 Punkt bei 0 % und;
0 Punkte bei unter 0 %.
Für die v. g. durchschnittliche Fremdkapitalquote werden folgende Punkte vergeben:
5 Punkte bei 0 bis < 60 %;
4 Punkte bei > 60 bis = 70 %;
3 Punkte bei > 70 bis = 80 %;
2 Punkte bei > 80 bis = 90 %;
1 Punkt bei > 90 % bis = 96 % und;
0 Punkte > 96 %.
Zur Vertragslaufzeit:
Die Dauer des Erbbaurechts wird im Zusammenhang mit der Endverhandlung des Erbbaurechtsvertrages abschließend festgelegt.
Zu Ziff. IV.2: Zu den Zuschlagskriterien:
Bei der Wertung nach dem Zuschlagskriterium "Preis" werden folgende Unterkriterien bewertet:
— Gesamterbbauzins (ohne Indexierung) und Heimfallentschädigung: Gewichtung 90 %,
— Zusage des Zuflusses kommunaler Steuern und Abgaben (z.B. Gewerbesteuer) an die Gemeinde Valley. Gewichtung 10 %.
Bei diesem Unterkriterium wird bewertet, inwieweit der jeweilige Bieter –sich dazu bereit erklärt, eine verbindliche Zusage über den Verbleib der kommunalen Steuern und Abgaben in der Gemeinde Valley abzugeben.
Bei dem Zuschlagskriterium "Sicherheiten und Akzeptanz des Erbbaurechtsvertrages" ist zu berücksichtigen, dass der spätere Bieter voraussichtlich bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe den Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages erhält. Die Verhandlungsangebote für Vertragsklauseln werden hinsichtlich der sich auf die Gemeinde Valley auswirkenden wirtschaftlichen und rechtlichen Chancen und Risiken bewertet.
Zum Verfahren:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren nach § 3 VOB/A ausgestaltet.
Mit der Zusendung der Aufforderung zur Abgabe der Angebote werden den Bewerbern, die sich qualifiziert haben, weitergehende Projektinformationen in der Form einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden ggf. Mindestanforderungen und Konkretisierungen der Zuschlagskriterien enthalten. Die Bewerber werden auch die Gelegenheit haben, mit dem Auftraggeber Verhandlungen zu führen und dabei ihr Angebot zu präsentieren. Sie werden alsdann aufgefordert werden, rechtsverbindliche Angebote für einen für sämtliche Bieter gleichlautenden Termin abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieterkreis während des Verfahrens einzuschränken. Die Vergabestelle behält sich des Weiteren vor, die Benennung des annehmbarsten Angebots zurückzunehmen, wenn der entsprechende Bieter nach der Auswahlentscheidung nicht innerhalb von einem Monat die Voraussetzungen für eine notarielle Beurkundung des abzuschließenden Vertrages schafft oder das Verfahren zum Abschluss der Vergabe verzögert, insbesondere auch bei Einschaltung einer Objektgesellschaft die vorstehend benannten Voraussetzungen nicht rechtzeitig beschafft.
Verhandlungsangebote:
Den Bietern ist es gestattet, Verhandlungsangebote für alternative Realisierungsformen und weitere Details zu nicht als Mindestanforderung benannten Anforderungen der Vergabeunterlagen zu unterbreiten. Die Vergabestelle ist in diesem Verhandlungsverfahren nicht verpflichtet, diese Angebote aufzugreifen. Nur soweit die Vergabestelle Verhandlungsangebote akzeptiert, werden diese bei der Bewertung (Zuschlagsentscheidung) berücksichtigt. Die Vergabestelle wird jeweils prüfen, ob und inwieweit entsprechende Verhandlungsangebote auch von den übrigen Bietern abgefordert werden.
Im Rahmen einer zu treffenden gesonderten Absprache zur Herstellung der Erschließungsmaßnahmen für das Bauvorhaben werden die Anschlüsse für die Medien bereitgestellt und die Kosten für deren Herstellung vom Investor übernommen. Der Bezug von Medien nach Errichtung des Hotels erfolgt grundsätzlich über die Gemeinde Valley. Nähere Informationen hierzu enthält die Projektinformation.
Für die Beibringung der Baugenehmigung ist der Bieter selbst verantwortlich. Die Gemeinde Valley wird ihn hierbei unterstützen. Die Rahmenbedingungen und Auflagen des Bebauungsplans nebst Fortschreibungen sind zwingend einzuhalten.
Die Vergabestelle wird den Eintritt einer Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) für die Durchführung ermöglichen. Die Einbeziehung hat folgende Voraussetzungen:
1. Gründung der Objektgesellschaft durch den Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
2. Nachweis des Abschlusses eines Hotelpachtvertrages, aufschiebend bedingt lediglich durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages vor Beurkundung;
3. Endgültige Finanzierungsbestätigung des Investors bzw. Finanzierungsinstitutes im Hinblick auf die Durchführung der Maßnahme gemäß den Vergabeunterlagen.
Will der Bewerber eine entsprechende Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) einsetzen und bringt er die entsprechenden Nachweise nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle bei, kann die Vergabestelle die Endverhandlung mit dem zweitplatzierten Bieter aufnehmen und den Bewerber nicht weiter berücksichtigen.
Weitere Hinweise:
— Die Teilnahmeunterlagen nebst Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen,
— Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
— Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in zusätzlichen weiteren Bekanntmachungsmedien verlautbar wird und der Bekanntmachungstext in dieser zusätzlichen Bekanntmachung nicht vollständig, unrichtig verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
— Die Vergabestelle behält sich überdies vor, das Verfahren aufzuheben, wenn eine angemessene Vergütung für die Grundstücksüberlassung nicht erzielt und die gestalterischen Anforderungen nicht erreicht werden.