Vergabe einer Baukonzession zur Errichtung eines Vier-Sterne-Golfhotels auf der Golfanlage Golf Valley München

Gemeinde Valley

Die Gemeinde Valley, vertreten durch ihren 1. Bürgermeister, Herrn Andreas Hallmannsecker, hat als Eigentümerin eines rund 110 ha großen Geländes ein Erbbaurecht zugunsten der Golf Valley GmbH bestellt. Auf dem Grundstück hat die Golf Valley GmbH die Golfanlage Golf Valley München mit einem 27-Loch-Designer-Golfcourse, einem 9-Loch-Golfpark, Clubhaus und Übungseinrichtungen errichtet.
Die Gemeinde Valley beabsichtigt einem Baukonzessionär auf einer Grundstücksfläche von rund 7 800 m² und einer Geschossfläche von 8 000 m² das Recht zur Bebauung mit einem Hotel über ein Erbbaurecht einzuräumen. Das Hotel soll ca. 100 bis 150 Zimmereinheiten aufweisen, als Hotel der Vier-Sterne-Kategorie (Deutsche Hotelklassifizierung nach DEHOGA) mit einem Konferenzbereich errichtet und bis Ende Mai 2013 betriebsbereit fertig gestellt sein und anschließend betrieben werden. Die Errichtung und der Betrieb des Hotels erfolgen auf eigenes Risikos des Baukonzessionärs.
Die Betreibergesellschaft der Golfanlage hat ihre Bereitschaft und Interesse gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber erklärt, Gespräche über eine enge Zusammenarbeit zwischen Hotel- und Golfbetreiber aufzunehmen mit dem Ziel, eine Vereinbarung über Sonderkonditionen im gegenseitigen Leistungsaustausch herbeizuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Hotels
Menge oder Umfang:
Auf der Golfanlage Valley stellt die Gemeinde Valley eine Grundstücksfläche zur Bebauung mit einem Hotel durch einen Baukonzessionär zur Verfügung. Das Baugrundstück weist eine Fläche von ca. 7 800 m² aus und soll für einen Hotelneubau der Kategorie Vier-Sterne (Deutsche Hotelklassifizierung nach DEHOGA) mit ca. 100 bis 150 Zimmereinheiten und einem Konferenzbereich genutzt werden. Die betriebsbereite Fertigstellung soll bis Ende Mai 2013 erfolgen.Das Grundstück ist voll erschlossen.. Mit der Bautätigkeit des Investors kann frühestens im Spätsommer 2011 begonnen werden. Spätester Baubeginn ist Frühjahr 2012.Es wird eine Betriebsverpflichtung für ein Hotel (mindestens Vier-Sterne Kategorie nach DEHOGA), ca. 100 bis 150 Zimmereinheiten und Konferenzflächen von mindestens 450 m² NF gemäß DIN 277 und einer Tiefgarage mit mindestens ca. 100 Stellplätzen vereinbart.Die Gemeinde Valley beabsichtigt, dem Baukonzessionär ein Erbbaurecht für die Dauer von mindestens 50 Jahren einzuräumen.Die Anzahl der Vollgeschosse ist auf E + II bis III Geschosse festgelegt. Weitere Einzelheiten kann der Bewerber einer "Projektinformation" (z. B. Bebauungsplan etc.) entnehmen, die unter der bei Ziff. I 1) genannten Internetadresse zum Download zur Verfügung gestellt wird.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Hotels 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Pfarrweg 1
Postleitzahl: 83626
Postort: Valley
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-valley.de 🌏
E-Mail: bgm@gemeinde-valley.de 📧
Fax: +49 80243831 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 37-060269
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen: Bewerberfragen zum Inhalt der Veröffentlichung dürfen ausschließlich bis zum 15.3.2011 (12:00) ausschließlich an die E-Mail-Adresse bgm@ gemeinde-valley.de gestellt werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziff. I.1 genannten Adresse einzusenden/abzugeben und die verschlossenen Umschläge außen mit dem Aktenzeichen der Vergabestelle (Ziff. IV.3.1), der Bezeichnung der Maßnahme (siehe Ziff. II.1.1) sowie den Worten "Teilnahmeantrag - nicht öffnen" zu kennzeichnen. Unabhängig davon, ob Bewerber Bewerberfragen an die Vergabestelle richten wollen, werden alle Bewerber aufgefordert, ihr Teilnahmeinteresse per E-Mail unter Angabe ihrer Firma und des verantwortlichen Mitarbeiters bei der o. g. E-Mail-Adresse bekannt zu geben. Alle Teilnahmeinteressenten erhalten hierdurch automatisch Informationen zum weiteren Verfahren wie auch Antworten zu Bewerberfragen zugeleitet! Die Mitteilung des Teilnahmeinteresses ist Voraussetzung für die Vergabestelle, während des Teilnahmeverfahrens eine ordnungsgemäße Kommunikation mit allen Teilnahmeinteressenten herzustellen. Sofern ein Bewerber sein Teilnahmeinteresse angekündigt, die Arbeiten an der Bewerbung jedoch später eingestellt hat, wird er ebenfalls gebeten, der Vergabestelle per E-Mail mitzuteilen, dass die Teilnahmeabsicht aufgegeben worden ist. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber wird voraussichtlich nicht mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen. In Abhängigkeit von der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Zu Ziff. III. 2) Teilnahmebedingungen: Wertung der Teilnahmeanträge. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder von einem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Es ist auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziff. III.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig - und zwar für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - beigefügt werden. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Der Teilnahmeantrag kann dann nicht berücksichtigt werden. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung des Teilnahmeantrages im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrages führen. Die Teilnahmeunterlagen nebst Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich (nicht auf Datenträger) zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. auch mittels E-Mail, ist nicht zugelassen). Die Vergabestelle ist berechtigt, bei etwaigen notwendigen Aufklärungen oder Nachforderungen, die seitens der Vergabestelle abgeforderten Informationen oder Unterlagen per Telefax durch die Bewerber einreichen zu lassen. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter oder sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber eingereicht werden. Die Auftraggeberin prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)); 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen; 3. Stufe: Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Zu Ziff. IV. 1.2). Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen (siehe dazu Ziff. III.2.3 – Referenzangaben genau kennzeichnen) erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix mit nachfolgend benannten Punkten und Gewichtungen verwenden, bei der ein Bewerber max. 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — max. 400 Punkte auf die Bewertung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziff. III.2.1) und III.2.2). Bewertet wird die allgemeine Bankbescheinigung mit dem Gewichtungsfaktor 10, die durchschnittliche Umsatzrentabilität mit dem Gewichtungsfaktor 30, die durchschnittliche Fremdkapitalquote mit dem Gewichtungsfaktor 30, der Handelsregisterauszug mit dem Gewichtungsfaktor 5 und die Eigenerklärung zur persönlichen Lage mit dem Gewichtungsfaktor 5. — max. 600 Punkte auf die Referenzen für Errichtung und Betrieb, bezogen auf die vergleichbaren Leistungen gemäß III.2.3) Nr. 1, und auf das Konzept über das Investitionsprojekt und Bauvolumen gem. Ziff. III.2.3) Nr. 2. Bewertet wird die Aktualität der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Art der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40, der Umfang der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40 und die Qualität des eingereichten Konzeptes (Ziff. III 2.3) mit dem Gewichtungsfaktor 30. Jedes vorgenannte Bewertungskriterium wird mit 0 - 5 Punkten bewertet und gewichtet. Der Bewerber erhält: 0 Punkte, wenn die Mindestanforderungen zwar eingehalten sind, die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zu den weiteren Eignungsvoraussetzungen durchgängig ungenügend bzw. unzureichend sind und/oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält; 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers überwiegend schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen; 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung teilweise schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige uneingeschränkt wertungsfähige Aussagen enthält; 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere geringfügige Defizite oder Schwächen aufweisen; 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung nur wenige bzw. geringfügige Defizite und/oder Schwächen aufweisen; 5 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung die Anforderungen der Gemeinde Valley vollständig und uneingeschränkt erfüllen. Für die v. g. durchschnittliche Umsatzrentabilität werden folgende Punkte vergeben: 5 Punkte bei > 3 %; 4 Punkte bei > 2 bis </= 3 %; 3 Punkte bei > 1 bis </= 2 %; 2 Punkte bei > 0 bis </= 1 %; 1 Punkt bei 0 % und; 0 Punkte bei unter 0 %. Für die v. g. durchschnittliche Fremdkapitalquote werden folgende Punkte vergeben: 5 Punkte bei 0 bis < 60 %; 4 Punkte bei > 60 bis </= 70 %; 3 Punkte bei > 70 bis </= 80 %; 2 Punkte bei > 80 bis </= 90 %; 1 Punkt bei > 90 % bis </= 96 % und; 0 Punkte > 96 %. Zur Vertragslaufzeit: Die Dauer des Erbbaurechts wird im Zusammenhang mit der Endverhandlung des Erbbaurechtsvertrages abschließend festgelegt. Zu Ziff. IV.2: Zu den Zuschlagskriterien: Bei der Wertung nach dem Zuschlagskriterium "Preis" werden folgende Unterkriterien bewertet: — Gesamterbbauzins (ohne Indexierung) und Heimfallentschädigung: Gewichtung 90 %, — Zusage des Zuflusses kommunaler Steuern und Abgaben (z.B. Gewerbesteuer) an die Gemeinde Valley. Gewichtung 10 %. Bei diesem Unterkriterium wird bewertet, inwieweit der jeweilige Bieter –sich dazu bereit erklärt, eine verbindliche Zusage über den Verbleib der kommunalen Steuern und Abgaben in der Gemeinde Valley abzugeben. Bei dem Zuschlagskriterium "Sicherheiten und Akzeptanz des Erbbaurechtsvertrages" ist zu berücksichtigen, dass der spätere Bieter voraussichtlich bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe den Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages erhält. Die Verhandlungsangebote für Vertragsklauseln werden hinsichtlich der sich auf die Gemeinde Valley auswirkenden wirtschaftlichen und rechtlichen Chancen und Risiken bewertet. Zum Verfahren: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren nach § 3 VOB/A ausgestaltet. Mit der Zusendung der Aufforderung zur Abgabe der Angebote werden den Bewerbern, die sich qualifiziert haben, weitergehende Projektinformationen in der Form einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden ggf. Mindestanforderungen und Konkretisierungen der Zuschlagskriterien enthalten. Die Bewerber werden auch die Gelegenheit haben, mit dem Auftraggeber Verhandlungen zu führen und dabei ihr Angebot zu präsentieren. Sie werden alsdann aufgefordert werden, rechtsverbindliche Angebote für einen für sämtliche Bieter gleichlautenden Termin abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieterkreis während des Verfahrens einzuschränken. Die Vergabestelle behält sich des Weiteren vor, die Benennung des annehmbarsten Angebots zurückzunehmen, wenn der entsprechende Bieter nach der Auswahlentscheidung nicht innerhalb von einem Monat die Voraussetzungen für eine notarielle Beurkundung des abzuschließenden Vertrages schafft oder das Verfahren zum Abschluss der Vergabe verzögert, insbesondere auch bei Einschaltung einer Objektgesellschaft die vorstehend benannten Voraussetzungen nicht rechtzeitig beschafft. Verhandlungsangebote: Den Bietern ist es gestattet, Verhandlungsangebote für alternative Realisierungsformen und weitere Details zu nicht als Mindestanforderung benannten Anforderungen der Vergabeunterlagen zu unterbreiten. Die Vergabestelle ist in diesem Verhandlungsverfahren nicht verpflichtet, diese Angebote aufzugreifen. Nur soweit die Vergabestelle Verhandlungsangebote akzeptiert, werden diese bei der Bewertung (Zuschlagsentscheidung) berücksichtigt. Die Vergabestelle wird jeweils prüfen, ob und inwieweit entsprechende Verhandlungsangebote auch von den übrigen Bietern abgefordert werden. Im Rahmen einer zu treffenden gesonderten Absprache zur Herstellung der Erschließungsmaßnahmen für das Bauvorhaben werden die Anschlüsse für die Medien bereitgestellt und die Kosten für deren Herstellung vom Investor übernommen. Der Bezug von Medien nach Errichtung des Hotels erfolgt grundsätzlich über die Gemeinde Valley. Nähere Informationen hierzu enthält die Projektinformation. Für die Beibringung der Baugenehmigung ist der Bieter selbst verantwortlich. Die Gemeinde Valley wird ihn hierbei unterstützen. Die Rahmenbedingungen und Auflagen des Bebauungsplans nebst Fortschreibungen sind zwingend einzuhalten. Die Vergabestelle wird den Eintritt einer Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) für die Durchführung ermöglichen. Die Einbeziehung hat folgende Voraussetzungen: 1. Gründung der Objektgesellschaft durch den Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; 2. Nachweis des Abschlusses eines Hotelpachtvertrages, aufschiebend bedingt lediglich durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages vor Beurkundung; 3. Endgültige Finanzierungsbestätigung des Investors bzw. Finanzierungsinstitutes im Hinblick auf die Durchführung der Maßnahme gemäß den Vergabeunterlagen. Will der Bewerber eine entsprechende Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) einsetzen und bringt er die entsprechenden Nachweise nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle bei, kann die Vergabestelle die Endverhandlung mit dem zweitplatzierten Bieter aufnehmen und den Bewerber nicht weiter berücksichtigen. Weitere Hinweise: — Die Teilnahmeunterlagen nebst Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen, — Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers, — Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in zusätzlichen weiteren Bekanntmachungsmedien verlautbar wird und der Bekanntmachungstext in dieser zusätzlichen Bekanntmachung nicht vollständig, unrichtig verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird, — Die Vergabestelle behält sich überdies vor, das Verfahren aufzuheben, wenn eine angemessene Vergütung für die Grundstücksüberlassung nicht erzielt und die gestalterischen Anforderungen nicht erreicht werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Valley, vertreten durch ihren 1. Bürgermeister, Herrn Andreas Hallmannsecker, hat als Eigentümerin eines rund 110 ha großen Geländes ein Erbbaurecht zugunsten der Golf Valley GmbH bestellt. Auf dem Grundstück hat die Golf Valley GmbH die Golfanlage Golf Valley München mit einem 27-Loch-Designer-Golfcourse, einem 9-Loch-Golfpark, Clubhaus und Übungseinrichtungen errichtet.
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Die Gemeinde Valley beabsichtigt einem Baukonzessionär auf einer Grundstücksfläche von rund 7 800 m² und einer Geschossfläche von 8 000 m² das Recht zur Bebauung mit einem Hotel über ein Erbbaurecht einzuräumen. Das Hotel soll ca. 100 bis 150 Zimmereinheiten aufweisen, als Hotel der Vier-Sterne-Kategorie (Deutsche Hotelklassifizierung nach DEHOGA) mit einem Konferenzbereich errichtet und bis Ende Mai 2013 betriebsbereit fertig gestellt sein und anschließend betrieben werden. Die Errichtung und der Betrieb des Hotels erfolgen auf eigenes Risikos des Baukonzessionärs.
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Die Betreibergesellschaft der Golfanlage hat ihre Bereitschaft und Interesse gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber erklärt, Gespräche über eine enge Zusammenarbeit zwischen Hotel- und Golfbetreiber aufzunehmen mit dem Ziel, eine Vereinbarung über Sonderkonditionen im gegenseitigen Leistungsaustausch herbeizuführen.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Auf der Golfanlage Valley stellt die Gemeinde Valley eine Grundstücksfläche zur Bebauung mit einem Hotel durch einen Baukonzessionär zur Verfügung. Das Baugrundstück weist eine Fläche von ca. 7 800 m² aus und soll für einen Hotelneubau der Kategorie Vier-Sterne (Deutsche Hotelklassifizierung nach DEHOGA) mit ca. 100 bis 150 Zimmereinheiten und einem Konferenzbereich genutzt werden. Die betriebsbereite Fertigstellung soll bis Ende Mai 2013 erfolgen.
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Das Grundstück ist voll erschlossen.. Mit der Bautätigkeit des Investors kann frühestens im Spätsommer 2011 begonnen werden. Spätester Baubeginn ist Frühjahr 2012.
Es wird eine Betriebsverpflichtung für ein Hotel (mindestens Vier-Sterne Kategorie nach DEHOGA), ca. 100 bis 150 Zimmereinheiten und Konferenzflächen von mindestens 450 m² NF gemäß DIN 277 und einer Tiefgarage mit mindestens ca. 100 Stellplätzen vereinbart.
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Die Gemeinde Valley beabsichtigt, dem Baukonzessionär ein Erbbaurecht für die Dauer von mindestens 50 Jahren einzuräumen.
Die Anzahl der Vollgeschosse ist auf E + II bis III Geschosse festgelegt. Weitere Einzelheiten kann der Bewerber einer "Projektinformation" (z. B. Bebauungsplan etc.) entnehmen, die unter der bei Ziff. I 1) genannten Internetadresse zum Download zur Verfügung gestellt wird.
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Referenznummer: AZ:HoGoVy
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Valley, Landkreis Miesbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie (der Auszug sollte zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein);
2. Eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts:
a) Ich/Wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 8a Nr. 1 Abs. 1 a-g VOB/A genannten Bestimmungen verurteilt worden und unser Unternehmen gesetzestreu ist;
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b) Ich/Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich/Wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen sind;
d) Ich/Wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft sind. Die vorstehenden Unterlagen sind sowohl für alle Bewerber/Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und in jedem Fall für den Hotelbetreiber einzureichen. Darüber hinaus gilt: Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung beizuziehen bzw. zu verlangen (wie z. B. Gewerbezentralregisterauszug).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und zudem in jedem Fall auch des Hotelbetreibers, ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
a) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/ Kontoführung, zu finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Die Erklärung soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als sechs Monate sein;
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b) Angaben zum Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
c) Vorlage der Jahresabschlüsse mit Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen (§ 242 Abs. 3 HGB) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit die gesetzlichen Vorschriften eine Offenlegung fordern (§ 325 ff. HGB) - soweit keine Offenlegung nach deutschem Gesetz vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest mit Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Die Vergabestelle ermittelt aus den vorgelegten Daten die Kennzahlen für die durchschnittliche Umsatzrentabilität und für die durchschnittliche Fremdkapitalquote und lässt diese in die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einfließen. Die Vergabestelle behält sich vor, bei etwaigen Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusätzliche Nachweise anzufordern.
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Die vorstehenden Nachweise sind von den Bewerbern und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge wird die Vergabestelle die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderung Umsatzangaben gem. Ziff. 1b) und/oder der Anforderung Jahresabschlüsse gem. Ziff. 1 c) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziff. III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage der Bankbescheinigung nach Ziff. III.2.2) unter Ziffer 1 a) besteht nicht für Kreditinstitute, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung von Bankgeschäften zugelassen sind und die dies nachweisen.
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Soweit Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Umsatzes und der Jahresabschlüsse auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen wollen, ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens, wonach dieser/dieses bereit ist, im Auftragsfalle Leistungen zu übernehmen, und zwar mit folgendem Inhalt vorzulegen (allgemeine Nachunternehmererklärung):
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"Wir erklären hiermit, dass wir uns für den Auftragsfall bereit erklärt haben, an der Projektrealisierung dadurch mitzuwirken, dass wir folgende finanzielle Mittel und/oder Ressourcen ... für dieses Projekt erbringen bzw. bereitzustellen bereit sind.
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Wir erklären des Weiteren, dass uns die vorbenannten technischen, personellen oder wirtschaftlichen und finanziellen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der vorbenannten Leistungen zur Verfügung stehen".
Klarstellung: Ein entsprechendes Muster für eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung, das die Bewerber verwenden können, stellt die Auftraggeberin auf der Internetseite gem. Ziff. VI.3 zum Download zur Verfügung. Soweit ein Finanzierungsinstitut bereits eine qualifizierte Finanzierungserklärung oder ein Hotelbetreiber eine qualifizierte Verpflichtungserklärung abgegeben hat (dazu jeweils Ziff. III.1.3)), bedarf es nicht der Ausfüllung der allgemeinen Nachunternehmerverpflichtungserklärung für diese Beteiligten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft haben zur Beurteilung ihrer technischen Leistungsfähigkeit folgende Angaben zu machen:
1. Referenzangaben:
Es sind nur solche Referenzprojekte zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, wobei Referenzobjekte ausschließlich aus den letzten 7 Kalenderjahren berücksichtigt werden (Die Referenzen müssen Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2002 erbracht worden sind und die bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abnahmefähig abgeschlossen sein).
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1.1 Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der nachfolgend geforderten, möglichst aktuellen Referenzen für hinsichtlich Art und Umfang vergleichbare Leistungen:
Durch den Bewerber sind dabei maximal vier Referenzen für die Planung, Errichtung und Betreibung vergleichbarer Hotelimmobilien nachzuweisen. Die Referenzen sind mit den ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale erfüllen:
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1.1.1 nach Art:
— mindestens Drei- bis Vier-Sterne nach DEHOGA,
— Hotelbauten auf Golfplätzen/in Ferienregionen.
1.1.2 nach Umfang:
— mindestens 100 Zimmer,
— mit Konferenzbereich >/= 300 m² NF nach DIN 277.
1.2 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:
1.2.1 Mindestens 2 Referenzen aus den letzten 7 Kalenderjahren für Planung und Errichtung je eines Hotels mit folgenden Merkmalen:
— mindestens 3 Sterne nach DEHOGA,
— mindestens 100 Zimmer.
1.2.2 Mindestens zwei Referenzen aus den letzten 7 Kalenderjahren für den Hotelbetrieb mit folgenden Merkmalen:
— Mindestens Vier-Sterne-Standard nach DEHOGA,
— Hotels mit mindestens 100 Zimmern,
— Betrieb von Konferenzflächen mit mindestens 300 m² NF nach DIN 277.
Die Darstellung aller Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Bezeichnung und Lage des Referenzobjektes; Angaben bezüglich Errichtung und Betrieb,
— Angabe Sterne-Standard nach DEHOGA,
— Angabe der Anzahl der Zimmer,
— Angabe Quadratmeter NF nach DIN 277 für Flächengröße Konferenzflächen,
— Name, Adresse des Vertragspartners/Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber/Vertragspartner mit Telefonnummer,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die Referenzen eines Hotelbetreibers, der nicht Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist, werden nur berücksichtigt, soweit die in Ziff. III.1.3) benannte qualifizierte Verpflichtungserklärung des Hotelbetreibers vorliegt. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzanforderungen gem. Ziff. 1.1 und 1.2 im Übrigen auf Angaben von Dritten/Nachunternehmen/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziff. III.2.1) sowie III.2.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine allgemeine Nachunternehmererklärung nach Ziff. III.2.1) vorliegt.
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2. Mit dem Teilnahmeantrag wird die Abgabe eines grob skizzierten Konzepts über das Investitionsprojekt und Bauvolumen gefordert. Die bei der Projektrealisierung in Aussicht genommenen Beteiligten sollen in einem Organigramm dargestellt und erste Vorstellungen in Bezug auf Kategorie, Größe und Ausstattung des zu errichtenden Hotels bekannt gegeben werden. Die textlichen und zeichnerischen Konzeptdarstellungen sollen insgesamt 5 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Die Darstellung wird nicht vergütet.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Erbbauzins gemäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Dieses Verfahren richtet sich an Hotelbetreiber und Investoren (darunter fallen sowohl Projektentwickler wie auch Finanzinvestoren).
Eine Bewerbung ohne einen Hotelbetreiber als Bewerber oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist nur zulässig, wenn der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung eines Hotelbetreibers mit folgendem Inhalt vorlegt (Mindestanforderung):
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"Hiermit bestätigen wir, dass wir an dem Betrieb eines auf der Golfanlage Valley zu errichtenden Golfhotels (4-Sterne/ca. 100 bis 150 Zimmereinheiten mit Konferenzräumlichkeiten) gemäß der Ausschreibung der Gemeinde Valley interessiert sind. Wir beabsichtigen, der Firma ... im Auftragsfall einen entsprechenden Hotelbetreibervertrag anzubieten. Während der Bewerbung um die Teilnahme und des späteren Bieterverfahrens werden wir alle erforderlichen Informationen und Abstimmungen vornehmen, damit die Firma ... ein wettbewerbsfähiges Angebot betreffend den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Gemeinde Valley abgeben kann. Wir sehen uns in der Lage, bis zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages einen rechtsverbindlichen Betreibervertrag betreffend ein Hotel auf dem Golfplatz Valley abschließen zu können. Uns ist bekannt, dass die Firma ... an dem Investorenwettbewerb nur teilnehmen kann, wenn sie sich unter Einbeziehung der auf unsere Gesellschaft bezogenen Betreiberqualitäten qualifiziert".
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Den Formulartext der Verpflichtungserklärung kann der Bewerber im Internet unter der bei Ziff. I.1) genannten Internetadresse abrufen.
Mehrere Teilnahmeinteressenten können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften haben folgende Rechtsform vorzusehen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und die einen bevollmächtigten Vertreter bestellt. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
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Will sich ein Bewerber/Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit Dritter beziehen, die nicht entweder selbst Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind (z. B. Hotelbetreiber, Bauunternehmen, Architekten, Investoren, sonstige Finanzierer, usw.), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (siehe dazu die Anforderungen an die allgemeine Nachunternehmererklärung unter Ziff. III.2.2).
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Soweit sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Finanzierungsinstituts beziehen will, ist die Beibringung folgender Erklärung notwendig:
"Wir, ..., bestätigen hiermit, dass wir im Falle der Vergabe der Baukonzession durch die Gemeinde Valley in Bezug auf die Errichtung eines Vier-Sterne-Hotels auf dem Gelände der Golfanlage Valley an die Firma ... grundsätzlich bereit sind, die Finanzierung des Bauvorhabens zu übernehmen. Eine abschließende Finanzierungszusage steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung unserer Gremien. Uns sind indessen keinerlei Umstände bekannt, die von vornherein einer Gremienzustimmung entgegenstehen".
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Die Vergabestelle wird den Eintritt einer Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) für die Durchführung des Auftrages nach Zuschlag unter weiteren Voraussetzungen ermöglichen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe noch präzisiert werden können (siehe dazu Ziff. VI.3).
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien: Vgl. VI.3.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-04-29 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit, bemessen aus Erbbauzinsen (ohne gesonderte Bewertung der Indexierung), Heimfallentschädigung, Steuern (z. B. Gewerbesteuer) und sonstige Abgaben sowie sonstige (50)
2. Architektonische Gestaltung und Einbindung in die Golfanlage (20)
3. Detailliertes Betreiberkonzept für das Hotel (z. B. mit Kongressanteil, Wellness usw.) (10)
4. Sicherheiten und Akzeptanz des Erbbaurechtsvertrag (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Valley
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Hallmannsecker (1. Bürgermeister)
Internetadresse: www.gemeinde-valley.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2060-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AZ:HoGoVy
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:
Bewerberfragen zum Inhalt der Veröffentlichung dürfen ausschließlich bis zum 15.3.2011 (12:00) ausschließlich an die E-Mail-Adresse bgm@ gemeinde-valley.de gestellt werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziff. I.1 genannten Adresse einzusenden/abzugeben und die verschlossenen Umschläge außen mit dem Aktenzeichen der Vergabestelle (Ziff. IV.3.1), der Bezeichnung der Maßnahme (siehe Ziff. II.1.1) sowie den Worten "Teilnahmeantrag - nicht öffnen" zu kennzeichnen.
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Unabhängig davon, ob Bewerber Bewerberfragen an die Vergabestelle richten wollen, werden alle Bewerber aufgefordert, ihr Teilnahmeinteresse per E-Mail unter Angabe ihrer Firma und des verantwortlichen Mitarbeiters bei der o. g. E-Mail-Adresse bekannt zu geben. Alle Teilnahmeinteressenten erhalten hierdurch automatisch Informationen zum weiteren Verfahren wie auch Antworten zu Bewerberfragen zugeleitet! Die Mitteilung des Teilnahmeinteresses ist Voraussetzung für die Vergabestelle, während des Teilnahmeverfahrens eine ordnungsgemäße Kommunikation mit allen Teilnahmeinteressenten herzustellen. Sofern ein Bewerber sein Teilnahmeinteresse angekündigt, die Arbeiten an der Bewerbung jedoch später eingestellt hat, wird er ebenfalls gebeten, der Vergabestelle per E-Mail mitzuteilen, dass die Teilnahmeabsicht aufgegeben worden ist.
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Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versandt. Der Auftraggeber wird voraussichtlich nicht mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen. In Abhängigkeit von der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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Zu Ziff. III. 2) Teilnahmebedingungen: Wertung der Teilnahmeanträge.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder von einem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Es ist auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziff. III.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig - und zwar für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - beigefügt werden.
Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Der Teilnahmeantrag kann dann nicht berücksichtigt werden. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung des Teilnahmeantrages im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrages führen.
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Die Teilnahmeunterlagen nebst Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich (nicht auf Datenträger) zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle - Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. auch mittels E-Mail, ist nicht zugelassen). Die Vergabestelle ist berechtigt, bei etwaigen notwendigen Aufklärungen oder Nachforderungen, die seitens der Vergabestelle abgeforderten Informationen oder Unterlagen per Telefax durch die Bewerber einreichen zu lassen.
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Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter oder sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
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Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber eingereicht werden.
Die Auftraggeberin prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3));
2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen;
3. Stufe: Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Zu Ziff. IV. 1.2).
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen (siehe dazu Ziff. III.2.3 – Referenzangaben genau kennzeichnen) erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix mit nachfolgend benannten Punkten und Gewichtungen verwenden, bei der ein Bewerber max. 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
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— max. 400 Punkte auf die Bewertung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziff. III.2.1) und III.2.2).
Bewertet wird die allgemeine Bankbescheinigung mit dem Gewichtungsfaktor 10, die durchschnittliche Umsatzrentabilität mit dem Gewichtungsfaktor 30, die durchschnittliche Fremdkapitalquote mit dem Gewichtungsfaktor 30, der Handelsregisterauszug mit dem Gewichtungsfaktor 5 und die Eigenerklärung zur persönlichen Lage mit dem Gewichtungsfaktor 5.
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— max. 600 Punkte auf die Referenzen für Errichtung und Betrieb, bezogen auf die vergleichbaren Leistungen gemäß III.2.3) Nr. 1, und auf das Konzept über das Investitionsprojekt und Bauvolumen gem. Ziff. III.2.3) Nr. 2.
Bewertet wird die Aktualität der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Art der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40, der Umfang der vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40 und die Qualität des eingereichten Konzeptes (Ziff. III 2.3) mit dem Gewichtungsfaktor 30.
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Jedes vorgenannte Bewertungskriterium wird mit 0 - 5 Punkten bewertet und gewichtet. Der Bewerber erhält:
0 Punkte, wenn die Mindestanforderungen zwar eingehalten sind, die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zu den weiteren Eignungsvoraussetzungen durchgängig ungenügend bzw. unzureichend sind und/oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält;
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1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers überwiegend schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung teilweise schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige uneingeschränkt wertungsfähige Aussagen enthält;
3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere geringfügige Defizite oder Schwächen aufweisen;
4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung nur wenige bzw. geringfügige Defizite und/oder Schwächen aufweisen;
5 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung die Anforderungen der Gemeinde Valley vollständig und uneingeschränkt erfüllen.
Für die v. g. durchschnittliche Umsatzrentabilität werden folgende Punkte vergeben:
5 Punkte bei > 3 %;
4 Punkte bei > 2 bis </= 3 %;
3 Punkte bei > 1 bis </= 2 %;
2 Punkte bei > 0 bis </= 1 %;
1 Punkt bei 0 % und;
0 Punkte bei unter 0 %.
Für die v. g. durchschnittliche Fremdkapitalquote werden folgende Punkte vergeben:
5 Punkte bei 0 bis < 60 %;
4 Punkte bei > 60 bis </= 70 %;
3 Punkte bei > 70 bis </= 80 %;
2 Punkte bei > 80 bis </= 90 %;
1 Punkt bei > 90 % bis </= 96 % und;
0 Punkte > 96 %.
Zur Vertragslaufzeit:
Die Dauer des Erbbaurechts wird im Zusammenhang mit der Endverhandlung des Erbbaurechtsvertrages abschließend festgelegt.
Zu Ziff. IV.2: Zu den Zuschlagskriterien:
Bei der Wertung nach dem Zuschlagskriterium "Preis" werden folgende Unterkriterien bewertet:
— Gesamterbbauzins (ohne Indexierung) und Heimfallentschädigung: Gewichtung 90 %,
— Zusage des Zuflusses kommunaler Steuern und Abgaben (z.B. Gewerbesteuer) an die Gemeinde Valley. Gewichtung 10 %.
Bei diesem Unterkriterium wird bewertet, inwieweit der jeweilige Bieter –sich dazu bereit erklärt, eine verbindliche Zusage über den Verbleib der kommunalen Steuern und Abgaben in der Gemeinde Valley abzugeben.
Bei dem Zuschlagskriterium "Sicherheiten und Akzeptanz des Erbbaurechtsvertrages" ist zu berücksichtigen, dass der spätere Bieter voraussichtlich bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe den Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages erhält. Die Verhandlungsangebote für Vertragsklauseln werden hinsichtlich der sich auf die Gemeinde Valley auswirkenden wirtschaftlichen und rechtlichen Chancen und Risiken bewertet.
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Zum Verfahren:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren nach § 3 VOB/A ausgestaltet.
Mit der Zusendung der Aufforderung zur Abgabe der Angebote werden den Bewerbern, die sich qualifiziert haben, weitergehende Projektinformationen in der Form einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden ggf. Mindestanforderungen und Konkretisierungen der Zuschlagskriterien enthalten. Die Bewerber werden auch die Gelegenheit haben, mit dem Auftraggeber Verhandlungen zu führen und dabei ihr Angebot zu präsentieren. Sie werden alsdann aufgefordert werden, rechtsverbindliche Angebote für einen für sämtliche Bieter gleichlautenden Termin abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieterkreis während des Verfahrens einzuschränken. Die Vergabestelle behält sich des Weiteren vor, die Benennung des annehmbarsten Angebots zurückzunehmen, wenn der entsprechende Bieter nach der Auswahlentscheidung nicht innerhalb von einem Monat die Voraussetzungen für eine notarielle Beurkundung des abzuschließenden Vertrages schafft oder das Verfahren zum Abschluss der Vergabe verzögert, insbesondere auch bei Einschaltung einer Objektgesellschaft die vorstehend benannten Voraussetzungen nicht rechtzeitig beschafft.
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Verhandlungsangebote:
Den Bietern ist es gestattet, Verhandlungsangebote für alternative Realisierungsformen und weitere Details zu nicht als Mindestanforderung benannten Anforderungen der Vergabeunterlagen zu unterbreiten. Die Vergabestelle ist in diesem Verhandlungsverfahren nicht verpflichtet, diese Angebote aufzugreifen. Nur soweit die Vergabestelle Verhandlungsangebote akzeptiert, werden diese bei der Bewertung (Zuschlagsentscheidung) berücksichtigt. Die Vergabestelle wird jeweils prüfen, ob und inwieweit entsprechende Verhandlungsangebote auch von den übrigen Bietern abgefordert werden.
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Im Rahmen einer zu treffenden gesonderten Absprache zur Herstellung der Erschließungsmaßnahmen für das Bauvorhaben werden die Anschlüsse für die Medien bereitgestellt und die Kosten für deren Herstellung vom Investor übernommen. Der Bezug von Medien nach Errichtung des Hotels erfolgt grundsätzlich über die Gemeinde Valley. Nähere Informationen hierzu enthält die Projektinformation.
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Für die Beibringung der Baugenehmigung ist der Bieter selbst verantwortlich. Die Gemeinde Valley wird ihn hierbei unterstützen. Die Rahmenbedingungen und Auflagen des Bebauungsplans nebst Fortschreibungen sind zwingend einzuhalten.
Die Vergabestelle wird den Eintritt einer Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) für die Durchführung ermöglichen. Die Einbeziehung hat folgende Voraussetzungen:
1. Gründung der Objektgesellschaft durch den Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
2. Nachweis des Abschlusses eines Hotelpachtvertrages, aufschiebend bedingt lediglich durch den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages vor Beurkundung;
3. Endgültige Finanzierungsbestätigung des Investors bzw. Finanzierungsinstitutes im Hinblick auf die Durchführung der Maßnahme gemäß den Vergabeunterlagen.
Will der Bewerber eine entsprechende Projektgesellschaft (Objektgesellschaft) einsetzen und bringt er die entsprechenden Nachweise nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle bei, kann die Vergabestelle die Endverhandlung mit dem zweitplatzierten Bieter aufnehmen und den Bewerber nicht weiter berücksichtigen.
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Weitere Hinweise:
— Die Teilnahmeunterlagen nebst Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen,
— Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers,
— Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung in zusätzlichen weiteren Bekanntmachungsmedien verlautbar wird und der Bekanntmachungstext in dieser zusätzlichen Bekanntmachung nicht vollständig, unrichtig verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird,
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— Die Vergabestelle behält sich überdies vor, das Verfahren aufzuheben, wenn eine angemessene Vergütung für die Grundstücksüberlassung nicht erzielt und die gestalterischen Anforderungen nicht erreicht werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2632 📞
Fax: +49 895143-767 📠
Quelle: OJS 2011/S 037-060269 (2011-02-18)