Getrennte Sammlung auf Abruf von Sperrabfall (Fraktionen Gebrauchtholz, Altmetall (Mischschrott), Restsperrmüll) und Elektro- und Elektronikaltgeräte, mobile Sammlung von Schadstoffen (Schadstoffmobil) und Sammlung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen, jeweils in einem Teilgebiet des Landkreises Jerichower Land. Sämtliche erfassten Abfälle sind zu transportieren. Außerdem ist die Verwertung/Entsorgung von Gebrauchtholz, Altmetall (Mischschrott), Schadstoffen und verbotswidrig abgelagerten Abfällen Gegenstand des Auftrags. Ferner sind die Einrichtung und der Betrieb zweier Annahmestellen für Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräte Auftragsgegenstand. An einer dieser beiden Annahmestellen muss gleichzeitig eine Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte eingerichtet und betrieben werden. Aus Gründen der Vereinfachung ist der Einsatz des derzeitigen Betreibers der Kleinannahmestellen als Unterauftragnehmer für die Annahmestellen inkl. Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte angeraten und erwünscht. Für den Fall des Einsatzes des derzeitigen Betreibers der Kleinannahmestellen als Unterauftragnehmer für diese Teilleistungen ist der Containerdienst für Sperrabfall an den beiden Kleinannahmestellen im Entsorgungsgebiet und der Containerdienst für Elektro- und Elektronikaltgeräte an einer der Kleinannahmestellen im Entsorgungsgebiet zu leisten. Die Möglichkeit, dass der Bieter auch für den Containerdienst einen Unterauftragnehmer einsetzt, bleibt hiervon unberührt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Pro Jahr fallen folgende Abfallmengen an:— ca. 1 800 Mg Sperrmüll (davon Gebrauchtholz: 630 Mg, Altmetall (Mischschrott): ca. 54 Mg, Restsperrabfall, ca. 1 116 Mg),— ca. 280 500 Stück Elektro- und Elektronikaltgeräte (davon SG 1: ca. 36 600 kg, SG 2: ca. 83 000 kg, SG 3: ca. 136 000 kg, SG 4: ca. 400 kg, SG 5:52 000 kg) und— ca. 46 800 kg Schadstoffe verschiedener Abfallschlüsselnummern gemäß AVV.
Pro Jahr fallen folgende Abfallmengen an:— ca. 1 800 Mg Sperrmüll (davon Gebrauchtholz: 630 Mg, Altmetall (Mischschrott): ca. 54 Mg, Restsperrabfall, ca. 1 116 Mg),— ca. 280 500 Stück Elektro- und Elektronikaltgeräte (davon SG 1: ca. 36 600 kg, SG 2: ca. 83 000 kg, SG 3: ca. 136 000 kg, SG 4: ca. 400 kg, SG 5:52 000 kg) und— ca. 46 800 kg Schadstoffe verschiedener Abfallschlüsselnummern gemäß AVV.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 39288
Postort: Burg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkjl.de/🌏
E-Mail: fb-umwelt@lkjl.de📧
Fax: +49 39219499670 📠
Getrennte Sammlung auf Abruf von Sperrabfall (Fraktionen Gebrauchtholz, Altmetall (Mischschrott), Restsperrmüll) und Elektro- und Elektronikaltgeräte, mobile Sammlung von Schadstoffen (Schadstoffmobil) und Sammlung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen, jeweils in einem Teilgebiet des Landkreises Jerichower Land. Sämtliche erfassten Abfälle sind zu transportieren. Außerdem ist die Verwertung/Entsorgung von Gebrauchtholz, Altmetall (Mischschrott), Schadstoffen und verbotswidrig abgelagerten Abfällen Gegenstand des Auftrags.
Getrennte Sammlung auf Abruf von Sperrabfall (Fraktionen Gebrauchtholz, Altmetall (Mischschrott), Restsperrmüll) und Elektro- und Elektronikaltgeräte, mobile Sammlung von Schadstoffen (Schadstoffmobil) und Sammlung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen, jeweils in einem Teilgebiet des Landkreises Jerichower Land. Sämtliche erfassten Abfälle sind zu transportieren. Außerdem ist die Verwertung/Entsorgung von Gebrauchtholz, Altmetall (Mischschrott), Schadstoffen und verbotswidrig abgelagerten Abfällen Gegenstand des Auftrags.
Ferner sind die Einrichtung und der Betrieb zweier Annahmestellen für Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräte Auftragsgegenstand. An einer dieser beiden Annahmestellen muss gleichzeitig eine Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte eingerichtet und betrieben werden. Aus Gründen der Vereinfachung ist der Einsatz des derzeitigen Betreibers der Kleinannahmestellen als Unterauftragnehmer für die Annahmestellen inkl. Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte angeraten und erwünscht. Für den Fall des Einsatzes des derzeitigen Betreibers der Kleinannahmestellen als Unterauftragnehmer für diese Teilleistungen ist der Containerdienst für Sperrabfall an den beiden Kleinannahmestellen im Entsorgungsgebiet und der Containerdienst für Elektro- und Elektronikaltgeräte an einer der Kleinannahmestellen im Entsorgungsgebiet zu leisten. Die Möglichkeit, dass der Bieter auch für den Containerdienst einen Unterauftragnehmer einsetzt, bleibt hiervon unberührt.
Ferner sind die Einrichtung und der Betrieb zweier Annahmestellen für Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräte Auftragsgegenstand. An einer dieser beiden Annahmestellen muss gleichzeitig eine Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte eingerichtet und betrieben werden. Aus Gründen der Vereinfachung ist der Einsatz des derzeitigen Betreibers der Kleinannahmestellen als Unterauftragnehmer für die Annahmestellen inkl. Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte angeraten und erwünscht. Für den Fall des Einsatzes des derzeitigen Betreibers der Kleinannahmestellen als Unterauftragnehmer für diese Teilleistungen ist der Containerdienst für Sperrabfall an den beiden Kleinannahmestellen im Entsorgungsgebiet und der Containerdienst für Elektro- und Elektronikaltgeräte an einer der Kleinannahmestellen im Entsorgungsgebiet zu leisten. Die Möglichkeit, dass der Bieter auch für den Containerdienst einen Unterauftragnehmer einsetzt, bleibt hiervon unberührt.
Menge oder Umfang:
Pro Jahr fallen folgende Abfallmengen an:
— ca. 1 800 Mg Sperrmüll (davon Gebrauchtholz: 630 Mg, Altmetall (Mischschrott): ca. 54 Mg, Restsperrabfall, ca. 1 116 Mg),
— ca. 280 500 Stück Elektro- und Elektronikaltgeräte (davon SG 1: ca. 36 600 kg, SG 2: ca. 83 000 kg, SG 3: ca. 136 000 kg, SG 4: ca. 400 kg, SG 5:52 000 kg) und
— ca. 46 800 kg Schadstoffe verschiedener Abfallschlüsselnummern gemäß AVV.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Jerichower Land.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis einzureichen:
— aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat außerdem Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Absatz 1 KrW-/AbfG, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. ein gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Vorlage einer aktuellen Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Absatz 1 KrW-/AbfG, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. ein gleichwertiger Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Vorlage der jeweiligen Zulassung der einzelnen geplanten Zwischenlager und Verwertungsanlagen/Entsorgungsanlagen für die einzelnen Abfallarten bei Schadstoffen gemäß der Benennung der jeweiligen Einrichtung in Ziffer 9 der Anlage F der Vergabeunterlagen. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit).
— Vorlage der jeweiligen Zulassung der einzelnen geplanten Zwischenlager und Verwertungsanlagen/Entsorgungsanlagen für die einzelnen Abfallarten bei Schadstoffen gemäß der Benennung der jeweiligen Einrichtung in Ziffer 9 der Anlage F der Vergabeunterlagen. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit).
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass für die Leistungserbringung sichergestellt wird, dass das genutzte Fahrzeug für die mobile Schadstoffsammlung in allen Bereichen den sicherheitstechnischen der TRGS 520 entspricht,
— dass mein/unser Unternehmen sicherstellt, dass geeignetes und geschultes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird. Insbesondere wird sichergestellt, dass eine „beauftragte Person“ nach der Gefahrgutverordnung zur Verfügung steht und die verantwortlichen Mitarbeiter Pflichtschulungen in diesem oder ggf. anderen Bereichen gemäß den einschlägigen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben wahrnehmen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit),
— dass mein/unser Unternehmen sicherstellt, dass geeignetes und geschultes Personal für die Leistungserbringung eingesetzt wird. Insbesondere wird sichergestellt, dass eine „beauftragte Person“ nach der Gefahrgutverordnung zur Verfügung steht und die verantwortlichen Mitarbeiter Pflichtschulungen in diesem oder ggf. anderen Bereichen gemäß den einschlägigen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben wahrnehmen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit),
— dass sämtliche Abfälle und Reststoffe umweltgerecht verwertet/entsorgt werden.
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
— Angaben zum vorgesehenen Fahrzeug für die Mobile Schadstoffsammlung (Alter und Art, Zulassung) (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit),
— Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl, Typ (z.B. Alter und Art der sonstigen vorgesehenen Fahrzeuge) (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit),
— Verbindliche Benennung der beiden geplanten Annahmestellen für Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräte, wovon eine gleichzeitig als Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte genutzt wird. Eine der beiden Annahmestellen ist in Burg zu betreiben, die andere Annahmestelle ist in einer maximalen Entfernung von 15 Straßenkilometer in südlicher Richtung um folgende Adresse zu betreiben: Am Markt 10, 39291 Möckern, OT Möckern. Für eine der beiden zu benennenden Standorte kann das landkreiseigenen Grundstück in Burg (Deponie Burg, Berliner Chaussee 138a, 39288 Burg) genutzt werden. Ist die Nutzung dieses Grundstücks geplant, ist dies ebenfalls anzugeben (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit),
— Verbindliche Benennung der beiden geplanten Annahmestellen für Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräte, wovon eine gleichzeitig als Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte genutzt wird. Eine der beiden Annahmestellen ist in Burg zu betreiben, die andere Annahmestelle ist in einer maximalen Entfernung von 15 Straßenkilometer in südlicher Richtung um folgende Adresse zu betreiben: Am Markt 10, 39291 Möckern, OT Möckern. Für eine der beiden zu benennenden Standorte kann das landkreiseigenen Grundstück in Burg (Deponie Burg, Berliner Chaussee 138a, 39288 Burg) genutzt werden. Ist die Nutzung dieses Grundstücks geplant, ist dies ebenfalls anzugeben (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit),
— Verbindliche Benennung des geplanten Betriebshofs in einer maximalen Entfernung von 50 Straßenkilometer um folgende Adresse: Landratsamt Burg, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg),
— Verbindliche Benennung der Transportziele und der Verwertungsanlagen für Gebrauchtholz und Altmetall (Mischschrott) (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit),
— Verbindliche Benennung der Entsorgungsanlagen und ggf. Zwischenlager für jede zu entsorgende Abfallart bei Schadstoffen (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens 14 Kalendertage nach Mitteilung über die Auftragserteilung vorzulegen ist.
Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für die Verwertung von Gebrauchtholz) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit den jeweiligen Mengengerüsten und den Laufzeiten in Jahren multipliziert.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für die Verwertung von Gebrauchtholz) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit den jeweiligen Mengengerüsten und den Laufzeiten in Jahren multipliziert.
Die Sicherheit ist in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zu leisten. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind.
Der Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird.
Der Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen sind in den Vertragsbedingungen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie,
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass:
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Einreichungsdatum des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert im Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Einreichungsdatum des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert im Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation fünf Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation fünf Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer nachfordern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer nachfordern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich, per Fax oder E-Mail zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich, per Fax oder E-Mail zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Präqualifizierung:
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Der Auftraggeber akzeptiert Präqualifizierungszertifikate. Diejenigen Nachweise, die durch die Präqualifizierung abgedeckt sind, muss der zertifizierte Bieter nicht einreichen. Die Bieter sind angehalten, zu überprüfen, welche Nachweise im Einzelnen abgedeckt sind. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, für den Fall, dass ein weiterer Informationsbedarf besteht, einzelne Nachweise nachzufordern. Ferner sind Nachweise, die über das Zertifikat hinausgehen (beispielsweise Bilanzen, GuV, Nachweise über die Zulassung von Anlagen etc.), gleichwohl einzureichen.
Eigenerklärungen und andere Angaben (bspw. in Anlage F) sind unabhängig vom Zertifikat zu leisten.
Die Frist für die Nachreichung von Nachweisen wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Frist für die Nachreichung von Nachweisen wird 7 Kalendertage ab Versand des diesbezüglichen Schreibens per Fax durch den Auftraggeber betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind gegen Zahlung per Verrechnungsscheck zu erhalten. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungschecks und der Interessensbekundung mit Angabe der Kontaktdaten des Interessenten.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-11 📅
Öffnungsort:
Landkreis Jerichower Land - Vergabestelle, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Jerichower Land - Vergabestelle, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg, DEUTSCHLAND.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Jerichower Land
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Jerichower Land - Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
Herrn Bruelheide
Name: Landkreis Jerichower Land - Vergabestelle (Zimmer 32)
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=16471🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 165-272873 (2011-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-07 📅
Name: Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH
Postanschrift: Am Mühlenfeld 16
Postort: Genthin
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ajl-mbh.de📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Erteilung des Zuschlags ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig, da gem. § 114 Abs. 2GWB ein wirksam erteilter Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden kann.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Erteilung des Zuschlags ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig, da gem. § 114 Abs. 2GWB ein wirksam erteilter Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden kann.