Die Organisationsstruktur des Auftraggebers ist, der zunehmenden Anforderung wirtschaftlicher Geschäftsprozesse geschuldet, sehr schlank aufgestellt. Daher ist es geboten, diese Ausschreibung mit minimalem Aufwand abzuwickeln. Nach geändertem Recht können bestimmte, fehlende Unterlagen nachgefordert werden, müssen es aber nicht. Der Auftraggeber dieser Ausschreibung weist daher ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Unterlagen, insbesondere zur Eignungsprüfung, nicht nachgefordert werden, sondern zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Weiterhin ist für die Anforderung der Ausschreibungsunterlagen ein Schlusstermin (20.1.2012) gesetzt worden, damit das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt werden kann und die Bieter die Möglichkeit besitzen, ergänzende Fragen zur Ausschreibung fristgerecht stellen zu können.Für die Beantwortung der Bieterfragen wählt der Auftraggeber den Weg über Email mit einfacher Signatur. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die in den Ausschreibungsunterlagen genannte Kontaktstelle nimmt Fragen der Bieter unter der angegebenen Email - Adresse auf. Auf gleichem Wege werden die Bieterfragen allen Bietern beantwortet.