Vergabe von Rechten zur Belieferung von bis zu 293 Tankstellen an deutschen Bundesautobahnen mit Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff und AdBlue (als lose Ware ex Zapfsäule) ab dem Jahr 2013 im Wege eines Auktionsverfahrens
Die Autobahn Tank & Rast GmbH beabsichtigt für einen Teil der Bundesautobahntankstellen, an denen sie Konzessionen gemäß § 15 FStrG hält, die Belieferungsrechte für Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe sowie AdBlue (als lose Ware ex Zapfsäule) ab dem Jahr 2013 neu zu vergeben. Die Belieferungsrechte werden für die Dauer von 5 Jahren neu vergeben. Die Autobahn Tank & Rast GmbH trägt die wesentlichen Investitionen an den betroffenen Bundesautobahntankstellen. Bieter müssen im Zuschlagsfall im Wesentlichen nur für markenspezifische Ausstattungsgegenstände (Dachrandblenden, Preismasten, etc.) Investitionen übernehmen. Das Vergabeverfahren ist für den Herbst 2011 geplant und findet im Rahmen einer Ausschreibung statt. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines webbasierten Auktionsverfahrens mit maximal 10 geschlossenen Runden. Im Rahmen der Ausschreibung werden die Belieferungsrechte für Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe sowie AdBlue (als lose Ware ex Zapfsäule) als Bündel vergeben, wobei die ausgeschriebenen Lose bis zu 3 Bundesautobahntankstellen umfassen. Alle Lose werden zeitgleich versteigert. Ein Bieter kann maximal 30 % des mengenbezogenen Auktionsvolumens ersteigern. Bietergemeinschaften sind zulässig, müssen jedoch ihre Kartellrechtskonformität eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen. Der Ausschreibung ist eine Präqualifikation vorgeschaltet, in welcher Kraftstoffunternehmen bzw. Bietergemeinschaften (Gemeinschaften von Unternehmen) ihre Eignung nachzuweisen haben. Interessenten können die Zusendung einer Präqualifikationsunterlage, die das Präqualifikationsverfahren näher beschreibt, formlos bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse beantragen. Notwendige Bestandteile des Antrags sind die Anschrift des Interessenten, die rechtsgültige Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters und die Angabe von dessen E-Mail-Adresse. Um Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen zu erhalten, müssen Interessenten das Präqualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen. Sie müssen hierbei auch ein Angebot auf Abschluss einer Vereinbarung abgeben, die die alternative Verpflichtung zum Verkauf oder zur Verpachtung der Zapfsäulen an einer Tankstelle sowie zur Fortsetzung der Belieferung der Tankstelle über den 31.12.2012 hinaus für maximal 9 Monate nach den Bestimmungen des bestehenden BAT-Vertrags regelt (sog. Zusatzvereinbarung Ausschreibung). Die präqualifizierten Kraftstoffunternehmen sind verpflichtet, an einer Schulung und einer Testauktion teilzunehmen, in deren Rahmen sie in die Grundzüge der Durchführung des webbasierten Auktionsverfahrens eingewiesen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-09.
Auftragsbekanntmachung (2011-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Benzin
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Benzin📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Andreas-Hermes-Straße 7-9
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.tank.rast.de🌏
E-Mail: ausschreibung-belieferungsrechte@tank.rast.de📧
Telefon: +49 2289220📞
Fax: +49 2289224110 📠
Die Autobahn Tank & Rast GmbH hat die Regeln für die Ausschreibung zuvor mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Das Bundeskartellamt hat hierzu mit Beschluss vom 20.1.2011 festgestellt, dass vorbehaltlich neuer Erkenntnisse kein Anlass zum Tätigwerden besteht.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber. Die Ausschreibung unterliegt nicht dem Vergaberecht. Die Autobahn Tank & Rast GmbH behält sich vor, die Ausschreibung jederzeit zu modifizieren oder abzubrechen. In diesem Fall stehen den teilnehmenden Unternehmen keine Ersatzansprüche zu.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH behält sich außerdem vor, die Ausschreibung auch nach Beendigung der Auktion abzubrechen und die gesamte Ausschreibung aufzuheben, sofern sie in einem nennenswerten Anteil von Losen zu einem unwirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Autobahn Tank & Rast GmbH hat hierzu vor Beginn der Auktion für jedes Los einen Wert oberhalb des Mindestgebots festgelegt und bei einem Notar hinterlegt, der im Verhältnis zur wirtschaftlichen Ertragskraft des betreffenden Loses angemessen ist. Bei Unterschreiten dieses Wertes geht die Autobahn Tank & Rast GmbH für das betreffende Los von einem unwirtschaftlichen Ergebnis der Auktion aus.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH hat die Regeln für die Ausschreibung zuvor mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Das Bundeskartellamt hat hierzu mit Beschluss vom 20.1.2011 festgestellt, dass vorbehaltlich neuer Erkenntnisse kein Anlass zum Tätigwerden besteht.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber. Die Ausschreibung unterliegt nicht dem Vergaberecht. Die Autobahn Tank & Rast GmbH behält sich vor, die Ausschreibung jederzeit zu modifizieren oder abzubrechen. In diesem Fall stehen den teilnehmenden Unternehmen keine Ersatzansprüche zu.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH behält sich außerdem vor, die Ausschreibung auch nach Beendigung der Auktion abzubrechen und die gesamte Ausschreibung aufzuheben, sofern sie in einem nennenswerten Anteil von Losen zu einem unwirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Autobahn Tank & Rast GmbH hat hierzu vor Beginn der Auktion für jedes Los einen Wert oberhalb des Mindestgebots festgelegt und bei einem Notar hinterlegt, der im Verhältnis zur wirtschaftlichen Ertragskraft des betreffenden Loses angemessen ist. Bei Unterschreiten dieses Wertes geht die Autobahn Tank & Rast GmbH für das betreffende Los von einem unwirtschaftlichen Ergebnis der Auktion aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Autobahn Tank & Rast GmbH beabsichtigt für einen Teil der Bundesautobahntankstellen, an denen sie Konzessionen gemäß § 15 FStrG hält, die Belieferungsrechte für Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe sowie AdBlue (als lose Ware ex Zapfsäule) ab dem Jahr 2013 neu zu vergeben. Die Belieferungsrechte werden für die Dauer von 5 Jahren neu vergeben. Die Autobahn Tank & Rast GmbH trägt die wesentlichen Investitionen an den betroffenen Bundesautobahntankstellen. Bieter müssen im Zuschlagsfall im Wesentlichen nur für markenspezifische Ausstattungsgegenstände (Dachrandblenden, Preismasten, etc.) Investitionen übernehmen.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH beabsichtigt für einen Teil der Bundesautobahntankstellen, an denen sie Konzessionen gemäß § 15 FStrG hält, die Belieferungsrechte für Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe sowie AdBlue (als lose Ware ex Zapfsäule) ab dem Jahr 2013 neu zu vergeben. Die Belieferungsrechte werden für die Dauer von 5 Jahren neu vergeben. Die Autobahn Tank & Rast GmbH trägt die wesentlichen Investitionen an den betroffenen Bundesautobahntankstellen. Bieter müssen im Zuschlagsfall im Wesentlichen nur für markenspezifische Ausstattungsgegenstände (Dachrandblenden, Preismasten, etc.) Investitionen übernehmen.
Das Vergabeverfahren ist für den Herbst 2011 geplant und findet im Rahmen einer Ausschreibung statt. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines webbasierten Auktionsverfahrens mit maximal 10 geschlossenen Runden. Im Rahmen der Ausschreibung werden die Belieferungsrechte für Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe sowie AdBlue (als lose Ware ex Zapfsäule) als Bündel vergeben, wobei die ausgeschriebenen Lose bis zu 3 Bundesautobahntankstellen umfassen. Alle Lose werden zeitgleich versteigert. Ein Bieter kann maximal 30 % des mengenbezogenen Auktionsvolumens ersteigern. Bietergemeinschaften sind zulässig, müssen jedoch ihre Kartellrechtskonformität eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen.
Das Vergabeverfahren ist für den Herbst 2011 geplant und findet im Rahmen einer Ausschreibung statt. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines webbasierten Auktionsverfahrens mit maximal 10 geschlossenen Runden. Im Rahmen der Ausschreibung werden die Belieferungsrechte für Ottokraftstoffe, Dieselkraftstoffe sowie AdBlue (als lose Ware ex Zapfsäule) als Bündel vergeben, wobei die ausgeschriebenen Lose bis zu 3 Bundesautobahntankstellen umfassen. Alle Lose werden zeitgleich versteigert. Ein Bieter kann maximal 30 % des mengenbezogenen Auktionsvolumens ersteigern. Bietergemeinschaften sind zulässig, müssen jedoch ihre Kartellrechtskonformität eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen.
Der Ausschreibung ist eine Präqualifikation vorgeschaltet, in welcher Kraftstoffunternehmen bzw. Bietergemeinschaften (Gemeinschaften von Unternehmen) ihre Eignung nachzuweisen haben. Interessenten können die Zusendung einer Präqualifikationsunterlage, die das Präqualifikationsverfahren näher beschreibt, formlos bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse beantragen. Notwendige Bestandteile des Antrags sind die Anschrift des Interessenten, die rechtsgültige Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters und die Angabe von dessen E-Mail-Adresse.
Der Ausschreibung ist eine Präqualifikation vorgeschaltet, in welcher Kraftstoffunternehmen bzw. Bietergemeinschaften (Gemeinschaften von Unternehmen) ihre Eignung nachzuweisen haben. Interessenten können die Zusendung einer Präqualifikationsunterlage, die das Präqualifikationsverfahren näher beschreibt, formlos bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse beantragen. Notwendige Bestandteile des Antrags sind die Anschrift des Interessenten, die rechtsgültige Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters und die Angabe von dessen E-Mail-Adresse.
Um Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen zu erhalten, müssen Interessenten das Präqualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen. Sie müssen hierbei auch ein Angebot auf Abschluss einer Vereinbarung abgeben, die die alternative Verpflichtung zum Verkauf oder zur Verpachtung der Zapfsäulen an einer Tankstelle sowie zur Fortsetzung der Belieferung der Tankstelle über den 31.12.2012 hinaus für maximal 9 Monate nach den Bestimmungen des bestehenden BAT-Vertrags regelt (sog. Zusatzvereinbarung Ausschreibung).
Um Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen zu erhalten, müssen Interessenten das Präqualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen. Sie müssen hierbei auch ein Angebot auf Abschluss einer Vereinbarung abgeben, die die alternative Verpflichtung zum Verkauf oder zur Verpachtung der Zapfsäulen an einer Tankstelle sowie zur Fortsetzung der Belieferung der Tankstelle über den 31.12.2012 hinaus für maximal 9 Monate nach den Bestimmungen des bestehenden BAT-Vertrags regelt (sog. Zusatzvereinbarung Ausschreibung).
Die präqualifizierten Kraftstoffunternehmen sind verpflichtet, an einer Schulung und einer Testauktion teilzunehmen, in deren Rahmen sie in die Grundzüge der Durchführung des webbasierten Auktionsverfahrens eingewiesen werden.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: RR 6004
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit, aufgeteilt in lokale Teillose.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller, vollständiger Auszug aus dem Handelsregister des Bewerbers, der möglichst nicht älter als drei (3) Monate ist, oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Registers (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), ist vorzulegen,
— Eigenerklärung des Bewerbers zu der Frage, ob er als Integriertes Kraftstoff-unternehmen oder Nicht-Integriertes Kraftstoffunternehmen einzustufen ist. Kraftstoffunternehmen, die weder direkt noch indirekt (über verbundene Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff. AktG) über eigene Raffineriekapazitäten in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz verfügen, sind Nicht-Integrierte Kraftstoffunternehmen. Kapazitäten von Gemeinschaftsraffinerien sind den Eigentümern bzw. Muttergesellschaften direkt zuzurechnen,
— Eigenerklärung des Bewerbers zu der Frage, ob er als Integriertes Kraftstoff-unternehmen oder Nicht-Integriertes Kraftstoffunternehmen einzustufen ist. Kraftstoffunternehmen, die weder direkt noch indirekt (über verbundene Unternehmen i.S.v. §§ 15 ff. AktG) über eigene Raffineriekapazitäten in der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz verfügen, sind Nicht-Integrierte Kraftstoffunternehmen. Kapazitäten von Gemeinschaftsraffinerien sind den Eigentümern bzw. Muttergesellschaften direkt zuzurechnen,
— Eigenerklärung, wonach der Bewerber versichert, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen könnten. Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers bzw. Bieters von der Teilnahme an der Ausschreibung führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Teilnehmers – insbesondere:
— Eigenerklärung, wonach der Bewerber versichert, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen könnten. Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers bzw. Bieters von der Teilnahme an der Ausschreibung führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Teilnehmers – insbesondere:
—— Straftaten, die im Geschäftsbetrieb oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr- oder Vorteilsgewährung,
—— Straftaten, die im Geschäftsbetrieb oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr- oder Vorteilsgewährung,
—— das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen oder privaten Vergabestelle tätig werden,
—— das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen oder privaten Vergabestelle tätig werden,
— Eigenerklärung, wonach bis zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Präqualifizierung,
—— über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
—— der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet,
—— der Bewerber im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Kraftstoffunternehmen, die in den vergangenen 5 Jahren vor Stellung des Antrags auf Präqualifizierung bereits in eigener operativer Verantwortung Kraftstoffe auf Basis eines Vertrags mit der Autobahn Tank & Rast GmbH an einer Bundesautobahntankstelle geliefert und vertrieben haben, gelten per se als präqualifiziert, soweit ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien unter Ziffer III.2.2) (Bonitätsprüfung) nachgewiesen ist.
Kraftstoffunternehmen, die in den vergangenen 5 Jahren vor Stellung des Antrags auf Präqualifizierung bereits in eigener operativer Verantwortung Kraftstoffe auf Basis eines Vertrags mit der Autobahn Tank & Rast GmbH an einer Bundesautobahntankstelle geliefert und vertrieben haben, gelten per se als präqualifiziert, soweit ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien unter Ziffer III.2.2) (Bonitätsprüfung) nachgewiesen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Tank & Rast behält sich vor, sich von den Bewerbern zur Eignungsprüfung geprüfte und bestätigte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen zu lassen. Diese müssen nicht bereits mit dem Antrag auf Präqualifizierung vorgelegt werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Tank & Rast behält sich vor, sich von den Bewerbern zur Eignungsprüfung geprüfte und bestätigte Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen zu lassen. Diese müssen nicht bereits mit dem Antrag auf Präqualifizierung vorgelegt werden,
— Vorlage einer aktuellen aussagekräftigen Auskunft eines Kreditinstituts (nicht älter als 3 Monate), die mindestens Informationen zu folgenden Punkten enthält:
—— Art und Dauer der Geschäftsbeziehung,
—— Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten,
—— Einschätzung der finanziellen Verhältnisse (Bonität),
—— Beurteilung der Kreditwürdigkeit,
— Finanzielle Leistungsfähigkeit ist im Rahmen der Präqualifizierung gegeben, wenn die Bankauskunft eine Bonität in Höhe von mindestens 80 000,- EUR belegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis, dass der Bewerber bzw. eine Bietergemeinschaft in den letzten 5 Kalenderjahren einen Kraftstoffabsatz mit Ottokraftstoff / Dieselkraftstoff in Höhe von 15 000 m³ p.a. über öffentliche und bemannte Straßentankstellen erzielt hat,
— Namentliche Benennung des operativ Verantwortlichen des Tankstellengeschäftes des Bewerbers. Die operativ verantwortliche Person muss über mindestens (3) Jahre operative Berufserfahrung im Tankstellengeschäft verfügen,
Die Bieter verpflichten sich, im Zuschlagsfall die ausreichende und ordnungsgemäße Versorgung der betreffenden Bundesautobahntankstellen mit Ottokraftstoffen, Dieselkraftstoffen sowie AdBlue (als lose Ware ex Zapfsäule) sicher zu stellen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Vertragsdauer in der Ausschreibung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-05-06 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. höchster Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Autobahn Tank & Rast GmbH - Bereich Tankstellengeschäft
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Autobahn Tank & Rast GmbH - Bereich Tankstellengeschäft
Drn. Christian Rau
Die Autobahn Tank & Rast GmbH hat die Regeln für die Ausschreibung zuvor mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Das Bundeskartellamt hat hierzu mit Beschluss vom 20.1.2011 festgestellt, dass vorbehaltlich neuer Erkenntnisse kein Anlass zum Tätigwerden besteht.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH hat die Regeln für die Ausschreibung zuvor mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Das Bundeskartellamt hat hierzu mit Beschluss vom 20.1.2011 festgestellt, dass vorbehaltlich neuer Erkenntnisse kein Anlass zum Tätigwerden besteht.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber. Die Ausschreibung unterliegt nicht dem Vergaberecht. Die Autobahn Tank & Rast GmbH behält sich vor, die Ausschreibung jederzeit zu modifizieren oder abzubrechen. In diesem Fall stehen den teilnehmenden Unternehmen keine Ersatzansprüche zu.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber. Die Ausschreibung unterliegt nicht dem Vergaberecht. Die Autobahn Tank & Rast GmbH behält sich vor, die Ausschreibung jederzeit zu modifizieren oder abzubrechen. In diesem Fall stehen den teilnehmenden Unternehmen keine Ersatzansprüche zu.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH behält sich außerdem vor, die Ausschreibung auch nach Beendigung der Auktion abzubrechen und die gesamte Ausschreibung aufzuheben, sofern sie in einem nennenswerten Anteil von Losen zu einem unwirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Autobahn Tank & Rast GmbH hat hierzu vor Beginn der Auktion für jedes Los einen Wert oberhalb des Mindestgebots festgelegt und bei einem Notar hinterlegt, der im Verhältnis zur wirtschaftlichen Ertragskraft des betreffenden Loses angemessen ist. Bei Unterschreiten dieses Wertes geht die Autobahn Tank & Rast GmbH für das betreffende Los von einem unwirtschaftlichen Ergebnis der Auktion aus.
Die Autobahn Tank & Rast GmbH behält sich außerdem vor, die Ausschreibung auch nach Beendigung der Auktion abzubrechen und die gesamte Ausschreibung aufzuheben, sofern sie in einem nennenswerten Anteil von Losen zu einem unwirtschaftlichen Ergebnis führt. Die Autobahn Tank & Rast GmbH hat hierzu vor Beginn der Auktion für jedes Los einen Wert oberhalb des Mindestgebots festgelegt und bei einem Notar hinterlegt, der im Verhältnis zur wirtschaftlichen Ertragskraft des betreffenden Loses angemessen ist. Bei Unterschreiten dieses Wertes geht die Autobahn Tank & Rast GmbH für das betreffende Los von einem unwirtschaftlichen Ergebnis der Auktion aus.
Quelle: OJS 2011/S 029-048069 (2011-02-09)
Ergänzende Angaben (2011-03-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben