Vergabe zweier Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe auf den Rastanlagen Thüringer Wald Nord und Süd auf der Bundesautobahn A 71

Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES GmbH

Verfahren zur Vergabe zweier Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätten und Tankstellen als Kompaktanlagen) auf den Rastanlagen Thüringer Wald Nord und Süd auf der Bundesautobahn BAB A71 nördlich der AS Gräfenroda, Betriebskilometer von 109,2 bis 110,1; Flurstück Gemarkung Geraberg, Gemeinde Geraberg, Flur 5, an einen Konzessionsnehmer. Mit diesem werden zwei separate Verträge abgeschlossen. Die Konzessionen haben jeweils eine Laufzeit von 30 Jahren und können auf Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden.
Die Nebenbetriebe sind mit einer thematischen Prägung zum Thema "Thüringer Waldautobahn" zu gestalten. Näheres siehe II.2.1).
Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.6.2007 - BGBl. I S. 1206, zuletzt geändert am 31.7.2009 - BGBl. I S. 2585), und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der gesetzlichen Zweckbestimmung eines Nebenbetriebes (vgl. § 15 Abs. 1 FStrG) entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Die Nebenbetriebe sollen 2012 geplant und gebaut werden. Sie sollen spätestens Anfang 2013 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzessionen beginnt mit Abschluss der Konzessionsverträge.
Die Dienstleistungskonzessionen sollen in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind in dieser Bekanntmachung genannt. Aus den Teilnehmern am Teilnahmewettbewerb werden 4 geeignete Bewerber für die Abgabe von Angeboten ausgewählt. Mit diesen Bietern werden, soweit sie wertbare Angebote vorgelegt haben, Verhandlungsgespräche geführt, nach deren Abschluss letztgültige Angebote zu legen sind. Das bestbewertete Angebot erhält den Zuschlag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-06-01 Auftragsbekanntmachung
2012-08-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Restaurant- und Bewirtungsdienste
Menge oder Umfang:
Der Auftrag beinhaltet die Vergabe je einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb der beiden gegenüberliegenden Nebenbetriebe "Nord" - Fahrtrichtung Schweinfurt - und "Süd" - Fahrtrichtung Erfurt - auf den Rastanlagen Thüringer Wald auf der Bundesautobahn A 71 (Raststätten mit Tankstellen als Kompaktanlagen, d.h. Tankstelle und Raststätte werden baulich unter einem Dach auf dem vorgesehenen Betriebsgrundstück errichtet) mit einem zu integrierenden Themenbereich zu dem Thema der Thüringer Waldautobahn. Es werden zwei separate Konzessionsverträge abgeschlossen.Die Konzessionen werden durch Abschluss der Konzessionsverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – vertreten durch den Freistaat Thüringen, und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt.Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzessionen auf einen Dritten übertragen, und zwar durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag.Der Konzessionsgeber erwartet an diesem Standort die Umsetzung eines baulichen Konzeptes für die Tankstellen und Raststätten als technische und gastronomische Dienstleistungsorte mit einem zu integrierenden Themenbereich zum Thema der „Thüringer Waldautobahn“. Dabei sollen die Chancen und die Potenziale der Lage der Nebenbetriebe sowie deren thematische Prägung genutzt werden und die Unverwechselbarkeit des Standortes durch eine individuelle hochwertige architektonische Gestaltung zum Ausdruck gebracht werden.Durch die thematische Prägung der Gestaltung sollen die Besucher der Nebenbetriebe über den Standort und das Projekt „Thüringer Waldautobahn“ substantiell informiert werden.Hierbei können die Bieter auf folgende Aspekte und Potenziale des Standortes zurückgreifen:— Darstellung des historischen Kontextes wie z.B.: Geschichte des Autobahnbaus in Deutschland, Deutsche Einheit, Verkehrsprojekte Deutsche Einheit,— Vertiefung von Einzelaspekten wie z.B.:—— Ingenieurbauwerke,—— Tunnelbau,—— Tunnelsicherheit,—— Umwelt,—— Archäologie,—— Region Thüringer Wald o.ä,— Wegbeschreibungen zur Erreichung markanter Bauwerke vom Standort der Nebenbetriebe aus,— zusätzliche Informationsangebote wie z.B.:—— themenbezogene Literaturangebote, Flyer, Broschüren o.ä,— zusätzliche Angebote für themenbezogene Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen wie z.B. Schulen, Fachverbände,— Merchandising (Verkaufsartikel mit thematischem Bezug zur Thüringer Waldautobahn /zu den Nebenbetrieben).Der Konzessionsgeber ist bereit, zur Stärkung der thematischen Prägung der Gestaltung dem Konzessionsnehmer die Exponate einer bereits bestehenden Ausstellung zur Verfügung zu stellen. Die Ausstellung „Thüringer Waldautobahn“ wurde vom Mai 2008 bis Februar 2009 im Deutschen Straßenmuseum in Germersheim gezeigt. Sie wird seit Juni 2009 bis voraussichtlich Ende 2011 im Congress Centrum Suhl (CCS) gezeigt. Die Ausstellung ist multimedial angelegt und in Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr entstanden. Die Ausstellung vermittelt die technischen Besonderheiten der Thüringer Waldautobahn in plastischer und informativer Form, rückt aber auch Natur, Landschaft und Menschen im Umfeld der Autobahn in den Blick. Anhand von Teilstücken der Autobahn in Modellform erlebt der Ausstellungsbesucher die Bauwerke und Streckenführungen aus der Vogelperspektive und wird über die Bau- und Planungsgeschichte informiert. Die Umsetzung der Ausstellung erfolgte durch das Bauhaus-TransferZentrumDESIGN im Auftrag der Bauhaus-Universität Weimar.Erwünscht, jedoch nicht verpflichtend, ist die Übernahme und Integration der in der Ausstellung gezeigten Modelle zur sog. „Kammquerung“ des Rennsteigs sowie der vor- und nachgelagerten Brücken (Reichenbach, Zahme Gera, Wilde Gera und Haseltal Suhl). Der Freistaat Thüringen wird dem Konzessionsnehmer im Gegenzug zur Übernahme der vorgenannten Modelle die Kosten erstatten, die ihm für Schutzvorkehrungen (Plexiglasabdeckungen) entstehen, um die Modelle dem Publikumsverkehr auf den Nebenbetrieben beschädigungsgeschützt zugänglich zu machen.Dem Bieter ist für den Fall des Rückgriffs auf die bestehende Ausstellung freigestellt, die Integration der Ausstellung in unterschiedlichen Varianten vorzunehmen. Diese Varianten können die Verwendung der bestehenden Ausstellung im vollen Umfang oder in Teilen sowie die Ergänzung bzw. Umwandlung der bestehenden Ausstellung oder deren Neukonzeption umfassen.Die themenbezogenen Informationen / Exponate / Medien können in das Dienstleistungs-Raumprogramm der Nebenbetriebe integriert oder aber wahlweise in einem eigens der thematischen Prägung der Nebenbetriebe gewidmeten Präsentationsbereich gezeigt werden.Dem Konzessionsnehmer ist es freigestellt, auf welchem der beiden Nebenbetriebe er den spezifischen Themenbereich ausführt. Er hat allerdings auf beiden Nebenbetrieben eine themenbezogene Grundinformation (z.B. Informationsbroschüren) zu bieten und klare Hinweise vorzusehen, wie interessierte Verkehrsteilnehmer zu der Anlage gelangen können, auf der der spezifische Themenbereich präsentiert ist. Der Freistaat Thüringen und DEGES werden dem Konzessionsnehmer themenbezogenes Informationsmaterial (im Wesentlichen in Form von CD´s/DVD´s zur Thüringer Waldautobahn und anderen Verkehrsprojekten Deutsche Einheit) zur Verfügung stellen.In diesem Zusammenhang wird auf einen vorhandenen Wirtschaftsweg hingewiesen. Er ermöglicht aufgrund seiner Lage grundsätzlich ein fußläufiges Aufsuchen des jeweils anderen Nebenbetriebs (Distanz rd. 1 km) vom gegenüberliegenden Betrieb aus. Wenn der Weg hierfür genutzt werden soll, so hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten für eine den Sicherheitsanforderungen umfassend entsprechde Ausgestaltung des Weges zu sorgen.Für den Fall der Integration der thematischen Information in das allgemeine Dienstleistungs-Raumprogramm der Nebenbetriebe ist in einem der beiden Nebenbetriebe ein ca. 15 - 20 m² großer, akustisch abgetrennter Bereich vorzusehen, in dem die Besucher sich dem Thema „Thüringer Waldautobahn“ und Autobahn im Allgemeinen in Ruhe widmen und sich durch unterschiedliche Medien inhaltlich informieren können. Hier können beispielsweise Videopräsentationen zu Themen wie Tunnelsicherheit, Umwelt und anderen Aspekten der Autobahn vorgeführt werden.Die Umsetzung der thematischen Prägung nach Abschluss des Konzessionsvertrags erfolgt auf der Grundlage des letztgültigen Angebots des Konzessionsnehmers nach inhaltlicher Abstimmung mit dem Konzessionsgeber und dessen ausdrücklicher Zustimmung. Sie ist vollumfänglich verbindlich.Soweit Exponate der o.g. Ausstellung in die Nebenbetriebe integriert werden, werden diese dem Konzessionsnehmer unentgeltlich übereignet. Die Übereignung und Übergabe der Exponate erfolgt nach Vertragsschluss. Der Ort der Übergabe und Übereignung wird vom Konzessionsgeber noch bestimmt werden. Mit Übergabe und Übereignung trägt der Konzessionsnehmer sämtliche Risiken für die übergebenen Exponate.Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, in den ersten 10 Jahren ab Inbeteriebnahme der Nebenbetriebe die thematische Prägung der Gestaltung durch Unterhaltungsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Hat der Konzessionsnehmer in seinem Angebot eine über diesen Mindestzeitraum hinausgehende Aufrechterhaltung der thematischen Prägung vorgesehen, so ist diese bei der Angebotswertung positiv berücksichtigte Verpflichtung verbindlich umzusetzen.Verkehrsanlagen:Die Verkehrsanlagen der Nebenbetriebe Thüringer Wald sind bereits im Zuge des Neubaus der A 71 errichtet worden.Betriebsgrundstücke:Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Thüringer Wald Nord weist eine Gesamtfläche von 15 500 qm auf. Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Thüringer Wald Süd weist eine Gesamtfläche von 13 600 qm auf.Der Kaufpreis für die Betriebsgrundstücke beträgt max. 2 EUR/qm.Erschließungskosten:Die Erschließung (Wasser / Abwasser / Stromleitungen sind vorhanden) der Nebenbetriebe ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlagen vorbereitet worden. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten.Die Kosten hierfür werden für die Anlage Thüringer Wald Nord unverbindlich auf rd. 110 000 EUR und für die Anlage Thüringer Wald Süd unverbindlich auf rd 100 000 EUR geschätzt.Der Konzessionsnehmer hat ferner die Kosten in Höhe von 439 050 EUR für die Anlage Thüringer Wald Nord und in Höhe von 349 370,- EUR für die Anlage Thüringer Wald Süd für die bereits vorbereitete Erschließung zu tragen.Der Konzessionsnehmer hat die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlagen (einschließlich Verkehrsanlagen) zu übernehmen. Die Kosten werden für die Anlagen Thüringer Wald Nord und Süd unverbindlich auf je rd 30 000 EUR jährlich geschätzt.Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird.Parkstände im Bereich der Verkehrsanlagen:Die Parkstandkapazität beträgt auf der Nordseite:— 63 Pkw–Parkstände,— 40 Lkw-Parkstände,— 5 Bus-Parkstände.Im Bereich des Betriebsgrundstücks auf der Nordseite wurden im Zuge der Planfeststellung folgende Parkstände geplant (Errichtung durch den Konzessionsnehmer):— 12 Pkw-Parkstände, darunter 5 Behindertenparkstände.Die Parkstandkapazität beträgt auf der Südseite:— 63 Pkw–Parkstände,— 40 Lkw-Parkstände,— 5 Bus-Parkstände.Im Bereich des Betriebsgrundstücks auf der Südseite wurden im Zuge der Planfeststellung folgende Parkstände geplant (Errichtung durch den Konzessionsnehmer): 12 Pkw-Parkstände, darunter 5 Behindertenparkstände.Verkehrsbelastung:Für den Abschnitt der BAB A 71, Anschlussstelle Gräfenroda bis zur Anschlussstelle Ilmenau West, beträgt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) für beide Richtungsfahrbahnen zusammen zur Zeit ca. 32 000 Kfz (davon ca. 5 000 Lkw).Für den Prognosehorizont 2025 wurde ein DTV von 52 000 Kfz ermittelt (davon ca. 11 000 Lkw). Die Prognosedaten wurden der Bedarfsplanprognose 2025 des BMVBS entnommen. Eine getrennte Ausweisung der Prognosedaten nach Richtungsfahrbahn liegt nicht vor.Die Prognosedaten dienen lediglich als Anhaltspunkt und enthalten keinerlei verbindliche Zusagen. Das Verkehrsmengenrisiko ist vollumfänglich vom Konzessionsnehmer zu tragen.Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:— der Konzessionsnehmer hat die Nebenbetriebe, Verkehrsanlagen und Grünflächen auf seinen Betriebsgrundstücken auf seine Kosten zu errichten und zu unterhalten.- Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der A 71 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der gesetzlichen Zweckbestimmung eines Nebenbetriebes (vgl. § 15 Abs. 1 FStrG) entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot,— Berücksichtigung des Themas "Thüringer Waldautobahn" gemäß den Anforderungen, die sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe, der Leistungsbeschreibung und dem letztgültigen Angebot des Konzessionsnehmers ergeben,— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBl. I S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762),— Erwerb des Eigentums an den Nebenbetriebsgrundstücken für die Laufzeit der Konzessionen,— Erschließung der Nebenbetriebe durch Errichtung der Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz,— die Nebenbetriebe sollen über 24 h ganzjährig geöffnet sein,— die Nebenbetriebe sollen 2012 geplant und gebaut werden.Inbetriebnahme:Die Inbetriebnahme der Nebenbetriebe soll spätestens Anfang 2013 erfolgen.Konzession:Die regelmäßig 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzessionen beginnt mit dem Abschluss der Konzessionsverträge.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Restaurant- und Bewirtungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deges.de 🌏
E-Mail: vergabethwald@deges.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 106-174174
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Alle Bieter, die ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben haben, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 10 000,- EUR pauschal für den ihnen entstandenen Planungsaufwand. Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Das Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie "Auftrag, Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren zur Vergabe zweier Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätten und Tankstellen als Kompaktanlagen) auf den Rastanlagen Thüringer Wald Nord und Süd auf der Bundesautobahn BAB A71 nördlich der AS Gräfenroda, Betriebskilometer von 109,2 bis 110,1; Flurstück Gemarkung Geraberg, Gemeinde Geraberg, Flur 5, an einen Konzessionsnehmer. Mit diesem werden zwei separate Verträge abgeschlossen. Die Konzessionen haben jeweils eine Laufzeit von 30 Jahren und können auf Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden.
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Die Nebenbetriebe sind mit einer thematischen Prägung zum Thema "Thüringer Waldautobahn" zu gestalten. Näheres siehe II.2.1).
Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.6.2007 - BGBl. I S. 1206, zuletzt geändert am 31.7.2009 - BGBl. I S. 2585), und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der gesetzlichen Zweckbestimmung eines Nebenbetriebes (vgl. § 15 Abs. 1 FStrG) entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Die Nebenbetriebe sollen 2012 geplant und gebaut werden. Sie sollen spätestens Anfang 2013 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzessionen beginnt mit Abschluss der Konzessionsverträge.
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Die Dienstleistungskonzessionen sollen in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind in dieser Bekanntmachung genannt. Aus den Teilnehmern am Teilnahmewettbewerb werden 4 geeignete Bewerber für die Abgabe von Angeboten ausgewählt. Mit diesen Bietern werden, soweit sie wertbare Angebote vorgelegt haben, Verhandlungsgespräche geführt, nach deren Abschluss letztgültige Angebote zu legen sind. Das bestbewertete Angebot erhält den Zuschlag.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Der Auftrag beinhaltet die Vergabe je einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb der beiden gegenüberliegenden Nebenbetriebe "Nord" - Fahrtrichtung Schweinfurt - und "Süd" - Fahrtrichtung Erfurt - auf den Rastanlagen Thüringer Wald auf der Bundesautobahn A 71 (Raststätten mit Tankstellen als Kompaktanlagen, d.h. Tankstelle und Raststätte werden baulich unter einem Dach auf dem vorgesehenen Betriebsgrundstück errichtet) mit einem zu integrierenden Themenbereich zu dem Thema der Thüringer Waldautobahn. Es werden zwei separate Konzessionsverträge abgeschlossen.
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Die Konzessionen werden durch Abschluss der Konzessionsverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – vertreten durch den Freistaat Thüringen, und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt.
Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt.
Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzessionen auf einen Dritten übertragen, und zwar durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag.
Der Konzessionsgeber erwartet an diesem Standort die Umsetzung eines baulichen Konzeptes für die Tankstellen und Raststätten als technische und gastronomische Dienstleistungsorte mit einem zu integrierenden Themenbereich zum Thema der „Thüringer Waldautobahn“. Dabei sollen die Chancen und die Potenziale der Lage der Nebenbetriebe sowie deren thematische Prägung genutzt werden und die Unverwechselbarkeit des Standortes durch eine individuelle hochwertige architektonische Gestaltung zum Ausdruck gebracht werden.
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Durch die thematische Prägung der Gestaltung sollen die Besucher der Nebenbetriebe über den Standort und das Projekt „Thüringer Waldautobahn“ substantiell informiert werden.
Hierbei können die Bieter auf folgende Aspekte und Potenziale des Standortes zurückgreifen:
— Darstellung des historischen Kontextes wie z.B.: Geschichte des Autobahnbaus in Deutschland, Deutsche Einheit, Verkehrsprojekte Deutsche Einheit,
— Vertiefung von Einzelaspekten wie z.B.:
—— Ingenieurbauwerke,
—— Tunnelbau,
—— Tunnelsicherheit,
—— Umwelt,
—— Archäologie,
—— Region Thüringer Wald o.ä,
— Wegbeschreibungen zur Erreichung markanter Bauwerke vom Standort der Nebenbetriebe aus,
— zusätzliche Informationsangebote wie z.B.:
—— themenbezogene Literaturangebote, Flyer, Broschüren o.ä,
— zusätzliche Angebote für themenbezogene Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen wie z.B. Schulen, Fachverbände,
— Merchandising (Verkaufsartikel mit thematischem Bezug zur Thüringer Waldautobahn /zu den Nebenbetrieben).
Der Konzessionsgeber ist bereit, zur Stärkung der thematischen Prägung der Gestaltung dem Konzessionsnehmer die Exponate einer bereits bestehenden Ausstellung zur Verfügung zu stellen. Die Ausstellung „Thüringer Waldautobahn“ wurde vom Mai 2008 bis Februar 2009 im Deutschen Straßenmuseum in Germersheim gezeigt. Sie wird seit Juni 2009 bis voraussichtlich Ende 2011 im Congress Centrum Suhl (CCS) gezeigt. Die Ausstellung ist multimedial angelegt und in Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr entstanden. Die Ausstellung vermittelt die technischen Besonderheiten der Thüringer Waldautobahn in plastischer und informativer Form, rückt aber auch Natur, Landschaft und Menschen im Umfeld der Autobahn in den Blick. Anhand von Teilstücken der Autobahn in Modellform erlebt der Ausstellungsbesucher die Bauwerke und Streckenführungen aus der Vogelperspektive und wird über die Bau- und Planungsgeschichte informiert. Die Umsetzung der Ausstellung erfolgte durch das Bauhaus-TransferZentrumDESIGN im Auftrag der Bauhaus-Universität Weimar.
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Erwünscht, jedoch nicht verpflichtend, ist die Übernahme und Integration der in der Ausstellung gezeigten Modelle zur sog. „Kammquerung“ des Rennsteigs sowie der vor- und nachgelagerten Brücken (Reichenbach, Zahme Gera, Wilde Gera und Haseltal Suhl). Der Freistaat Thüringen wird dem Konzessionsnehmer im Gegenzug zur Übernahme der vorgenannten Modelle die Kosten erstatten, die ihm für Schutzvorkehrungen (Plexiglasabdeckungen) entstehen, um die Modelle dem Publikumsverkehr auf den Nebenbetrieben beschädigungsgeschützt zugänglich zu machen.
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Dem Bieter ist für den Fall des Rückgriffs auf die bestehende Ausstellung freigestellt, die Integration der Ausstellung in unterschiedlichen Varianten vorzunehmen. Diese Varianten können die Verwendung der bestehenden Ausstellung im vollen Umfang oder in Teilen sowie die Ergänzung bzw. Umwandlung der bestehenden Ausstellung oder deren Neukonzeption umfassen.
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Die themenbezogenen Informationen / Exponate / Medien können in das Dienstleistungs-Raumprogramm der Nebenbetriebe integriert oder aber wahlweise in einem eigens der thematischen Prägung der Nebenbetriebe gewidmeten Präsentationsbereich gezeigt werden.
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Dem Konzessionsnehmer ist es freigestellt, auf welchem der beiden Nebenbetriebe er den spezifischen Themenbereich ausführt. Er hat allerdings auf beiden Nebenbetrieben eine themenbezogene Grundinformation (z.B. Informationsbroschüren) zu bieten und klare Hinweise vorzusehen, wie interessierte Verkehrsteilnehmer zu der Anlage gelangen können, auf der der spezifische Themenbereich präsentiert ist. Der Freistaat Thüringen und DEGES werden dem Konzessionsnehmer themenbezogenes Informationsmaterial (im Wesentlichen in Form von CD´s/DVD´s zur Thüringer Waldautobahn und anderen Verkehrsprojekten Deutsche Einheit) zur Verfügung stellen.
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In diesem Zusammenhang wird auf einen vorhandenen Wirtschaftsweg hingewiesen. Er ermöglicht aufgrund seiner Lage grundsätzlich ein fußläufiges Aufsuchen des jeweils anderen Nebenbetriebs (Distanz rd. 1 km) vom gegenüberliegenden Betrieb aus. Wenn der Weg hierfür genutzt werden soll, so hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten für eine den Sicherheitsanforderungen umfassend entsprechde Ausgestaltung des Weges zu sorgen.
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Für den Fall der Integration der thematischen Information in das allgemeine Dienstleistungs-Raumprogramm der Nebenbetriebe ist in einem der beiden Nebenbetriebe ein ca. 15 - 20 m² großer, akustisch abgetrennter Bereich vorzusehen, in dem die Besucher sich dem Thema „Thüringer Waldautobahn“ und Autobahn im Allgemeinen in Ruhe widmen und sich durch unterschiedliche Medien inhaltlich informieren können. Hier können beispielsweise Videopräsentationen zu Themen wie Tunnelsicherheit, Umwelt und anderen Aspekten der Autobahn vorgeführt werden.
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Die Umsetzung der thematischen Prägung nach Abschluss des Konzessionsvertrags erfolgt auf der Grundlage des letztgültigen Angebots des Konzessionsnehmers nach inhaltlicher Abstimmung mit dem Konzessionsgeber und dessen ausdrücklicher Zustimmung. Sie ist vollumfänglich verbindlich.
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Soweit Exponate der o.g. Ausstellung in die Nebenbetriebe integriert werden, werden diese dem Konzessionsnehmer unentgeltlich übereignet. Die Übereignung und Übergabe der Exponate erfolgt nach Vertragsschluss. Der Ort der Übergabe und Übereignung wird vom Konzessionsgeber noch bestimmt werden. Mit Übergabe und Übereignung trägt der Konzessionsnehmer sämtliche Risiken für die übergebenen Exponate.
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Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, in den ersten 10 Jahren ab Inbeteriebnahme der Nebenbetriebe die thematische Prägung der Gestaltung durch Unterhaltungsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Hat der Konzessionsnehmer in seinem Angebot eine über diesen Mindestzeitraum hinausgehende Aufrechterhaltung der thematischen Prägung vorgesehen, so ist diese bei der Angebotswertung positiv berücksichtigte Verpflichtung verbindlich umzusetzen.
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Verkehrsanlagen:
Die Verkehrsanlagen der Nebenbetriebe Thüringer Wald sind bereits im Zuge des Neubaus der A 71 errichtet worden.
Betriebsgrundstücke:
Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Thüringer Wald Nord weist eine Gesamtfläche von 15 500 qm auf. Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Thüringer Wald Süd weist eine Gesamtfläche von 13 600 qm auf.
Der Kaufpreis für die Betriebsgrundstücke beträgt max. 2 EUR/qm.
Erschließungskosten:
Die Erschließung (Wasser / Abwasser / Stromleitungen sind vorhanden) der Nebenbetriebe ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlagen vorbereitet worden. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten.
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Die Kosten hierfür werden für die Anlage Thüringer Wald Nord unverbindlich auf rd. 110 000 EUR und für die Anlage Thüringer Wald Süd unverbindlich auf rd 100 000 EUR geschätzt.
Der Konzessionsnehmer hat ferner die Kosten in Höhe von 439 050 EUR für die Anlage Thüringer Wald Nord und in Höhe von 349 370,- EUR für die Anlage Thüringer Wald Süd für die bereits vorbereitete Erschließung zu tragen.
Der Konzessionsnehmer hat die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlagen (einschließlich Verkehrsanlagen) zu übernehmen. Die Kosten werden für die Anlagen Thüringer Wald Nord und Süd unverbindlich auf je rd 30 000 EUR jährlich geschätzt.
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Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird.
Parkstände im Bereich der Verkehrsanlagen:
Die Parkstandkapazität beträgt auf der Nordseite:
— 63 Pkw–Parkstände,
— 40 Lkw-Parkstände,
— 5 Bus-Parkstände.
Im Bereich des Betriebsgrundstücks auf der Nordseite wurden im Zuge der Planfeststellung folgende Parkstände geplant (Errichtung durch den Konzessionsnehmer):
— 12 Pkw-Parkstände, darunter 5 Behindertenparkstände.
Die Parkstandkapazität beträgt auf der Südseite:
Im Bereich des Betriebsgrundstücks auf der Südseite wurden im Zuge der Planfeststellung folgende Parkstände geplant (Errichtung durch den Konzessionsnehmer): 12 Pkw-Parkstände, darunter 5 Behindertenparkstände.
Verkehrsbelastung:
Für den Abschnitt der BAB A 71, Anschlussstelle Gräfenroda bis zur Anschlussstelle Ilmenau West, beträgt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) für beide Richtungsfahrbahnen zusammen zur Zeit ca. 32 000 Kfz (davon ca. 5 000 Lkw).
Für den Prognosehorizont 2025 wurde ein DTV von 52 000 Kfz ermittelt (davon ca. 11 000 Lkw). Die Prognosedaten wurden der Bedarfsplanprognose 2025 des BMVBS entnommen. Eine getrennte Ausweisung der Prognosedaten nach Richtungsfahrbahn liegt nicht vor.
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Die Prognosedaten dienen lediglich als Anhaltspunkt und enthalten keinerlei verbindliche Zusagen. Das Verkehrsmengenrisiko ist vollumfänglich vom Konzessionsnehmer zu tragen.
Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:
— der Konzessionsnehmer hat die Nebenbetriebe, Verkehrsanlagen und Grünflächen auf seinen Betriebsgrundstücken auf seine Kosten zu errichten und zu unterhalten.- Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der A 71 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der gesetzlichen Zweckbestimmung eines Nebenbetriebes (vgl. § 15 Abs. 1 FStrG) entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot,
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— Berücksichtigung des Themas "Thüringer Waldautobahn" gemäß den Anforderungen, die sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe, der Leistungsbeschreibung und dem letztgültigen Angebot des Konzessionsnehmers ergeben,
— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBl. I S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762),
— Erwerb des Eigentums an den Nebenbetriebsgrundstücken für die Laufzeit der Konzessionen,
— Erschließung der Nebenbetriebe durch Errichtung der Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz,
— die Nebenbetriebe sollen über 24 h ganzjährig geöffnet sein,
— die Nebenbetriebe sollen 2012 geplant und gebaut werden.
Inbetriebnahme:
Die Inbetriebnahme der Nebenbetriebe soll spätestens Anfang 2013 erfolgen.
Konzession:
Die regelmäßig 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzessionen beginnt mit dem Abschluss der Konzessionsverträge.
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um je 5 Jahre; Siehe II.1.5).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 480 Monate
Dauer: 360 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesautobahn BAB A 71, nördlich der AS Gräfenroda, Gemarkung Geraberg, Gemeinde Geraberg, Betriebs-km 109,2 - 110,1.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerbungsformulare können per E-Mail unter VergabeThWald@deges.de abgefragt oder postalisch bei der unter I.1) angegebenen Adresse angefordert werden. Bei der Anfrage ist zwingend eine Adresse zu benennen, an die die Bewerbungsformulare versandt werden sollen. Es ist anzugeben, ob der Versand per E-Mail als ausreichend angesehen wird.
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1. Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Ausschlussgründe in Anlehnung an § 6 VOL/A auf den Bewerber nicht zutreffen (Bewerbungsformular Nr. 2). Dieses Formblatt ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern auszufüllen.
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2. Ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung ist als Anlage zu Bewerbungsformular 2 (Anlage 2.1) beizufügen.
3. Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des für den Bewerber zuständigen Finanzamtes ist als Anlage 2.2 dem Bewerbungsformular 2 beizufügen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Maßgeblich für die Aktualität ist das Ausstelldatum.
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4. Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Bewerbungsformular 3) beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht:
— gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder,
— gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Die Vergabestelle ist berechtigt, für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, zur Bestätigung ihrer Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Gewerbeordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.2.1999 (BGBl. I S.202), zuletzt geändert durch Artikel 92 des Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586)) beim Bundeszentralregister anzufordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsformular 4.
2. Die Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist, gemäß Anlage 4.1 zum Bewerbungsformular Nr. 4.
3. Qualifizierte Bankauskunft gem. Bewerbungsformular Nr. 5 (Anlage 5.1).
4. Darstellung der wesentlichen Komponenten der Finanzierung (als Anlage 5.2 zu Bewerbungsformular Nr. 5), aus der hervorgeht:
— wie und in welcher Form das für diese Dienstleistungskonzession erforderliche Eigen- und Fremdkapital bereit gestellt werden soll,
— wie der Bewerber beabsichtigt, den aus dem Finanzierungskonzept erwachsenen Verpflichtungen nachzukommen beziehungsweise wie er gewährleistet, dass bei Konzessionsbeginn die erforderlichen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen,
— wie die Tragfähigkeit der Finanzierung auch bei eventuell auftretenden Mindereinnahmen oder Mehrkosten sichergestellt werden soll.
Diese Darstellung sollte den Umfang von 3 DIN A 4 Seiten nicht überschreiten.
Mindeststandards:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Mindestumsatz von 1 000 000 EUR für
Bauleistungen vorweisen.
Betriebsleistungen an Tankstellen / Rastanlagen vorweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung zur Fachkunde und Berufserfahrung der vorgesehenen Projektverantwortlichen (vgl. Ziff. III.3.2)), gegliedert nach Art der Verantwortlichkeit (Bewerbungsformular Nr. 6);
2. Aufstellung, aus der sich die Person des Planungsteamleiters und die planungsbeteiligten Unternehmen ergeben (Objektplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Lichtplanung sowie Integration der thematischen Prägung / Ausstellungsplanung) ergibt, ist als Anlage 6.1 zu Bewerbungsformular 6 beizufügen. Die Planungsbeteiligten sind mit Angabe der spezifischen Erfahrung namentlich zu nennen.
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3. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, sich auf die Eignung von Mitarbeitern von Nachunternehmern zu berufen, ist die vom Konzessionsgeber vorgefertigte Verpflichtungserklärung mit Abgabe des Teilnahmeantrages als Anlage 6.3 abzugeben.
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4. Angabe von Referenzen in Bezug auf mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen (Bewerbungsformular Nr. 7).
5. Zur Beurteilung der Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen sind klar lesbare Planunterlagen und Fotos als Anlage zu Bewerbungsformular 7 (Anlage 7.1) beizufügen.
6. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, sich auf die Eignung von Nachunternehmern zu berufen, ist die vom Auftraggeber vorgefertigte Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrages als Anlage 6.3 abzugeben.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. Der Konzessionsnehmer hat das Eigentum an den Betriebsgrundstücken für die Nebenbetriebe für die Dauer der Konzessionslaufzeit auf der Grundlage eines vorgegebenen Grundstückskaufvertrages zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt maximal 2 EUR/qm für die Betriebsgrundstücke (Gesamtfläche ca. 29 100 qm).
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2. Der Konzessionsnehmer hat die Kosten in Höhe von 788 420 EUR für die bereits vorbereitete Erschließung der Nebenbetriebe zu tragen. Er hat ferner die Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz herzustellen. Die Kosten dafür werden unverbindlich auf rd. 210 000 EUR geschätzt.
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3. Der Konzessionsnehmer hat die die Betriebskosten für die Beleuchtung der Verkehrsanlage (Kosten für Strom, Unterhaltung und Betrieb) zu übernehmen. Dies gilt auch für den Fall eines späteren Ausbaus der Verkehrsanlage.
4. Der Konzessionsnehmer hat die Nebenbetriebe, Verkehrsanlagen und Grünflächen auf seinen Betriebsgrundstücken auf seine Kosten zu errichten und zu unterhalten.
5. Der Konzessionsnehmer hat mit einem Gesamtinvestitionsvolumen (einschließlich Erschließung und Grunderwerb) von ca. 9 000 000 EUR für den Bau beider Nebenbetriebe zu rechnen. Die Aufwendungen schließen die Integration der thematischen Prägung zur Thüringer Waldautobahn ein. Für die Kostenschätzung wurde eine Verwendung und Integration vorhandener Exponate der Ausstellung zur Thüringer Waldautobahn in die Dienstleistungsräume der Nebenbetriebe mit einem Mehrbedarf von ca. 50 m² zugrundegelegt.
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Die Angabe ist unverbindlich.
6. Der Konzessionsnehmer hat eine Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung an die Bundesrepublik Deutschland zu entrichten.
7. Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbergemeinschaftserklärung des Konzessionsgebers (Bewerbungsformular Nr. 1) auszufüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
1. Qualifikation und Berufserfahrung der verantwortlichen Mitarbeiter;
2. Referenzprojekte.
Die Auswahlkriterien 1. und 2. werden zu jeweils gleichen Teilen gewichtet.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-09-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung ÖPP - Projekt Konzessionsvergabe Nebenbetriebe Thüringer Wald
Internetadresse: www.deges.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Bieter, die ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben haben, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 10 000,- EUR pauschal für den ihnen entstandenen Planungsaufwand.
Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Das Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie "Auftrag, Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Keine - siehe Angabe unter VI.3
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2011/S 106-174174 (2011-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deges Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Kontakt
E-Mail: reisdorf@deges.de 📧
Telefon: +49 3020243103 📞
Fax: +49 3020243290 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 152-254032
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 106-174174
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 25-12-R
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Freistaat Thüringen, A71 nördlich der AS Gräfenroda, Gemarkung Geraberg, Gemeinde Geraberg Betriebs-km 109,2-110,1.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bauliches Konzept (50)
2. Betriebskonzept (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-30 📅
Name: Autobahn Tank & Rast GmbH
Postanschrift: Andreas-Hermes-Str. 7-9
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Entfällt
Quelle: OJS 2012/S 152-254032 (2012-08-07)