Menge oder Umfang
Der Auftrag beinhaltet die Vergabe je einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb der beiden gegenüberliegenden Nebenbetriebe "Nord" - Fahrtrichtung Schweinfurt - und "Süd" - Fahrtrichtung Erfurt - auf den Rastanlagen Thüringer Wald auf der Bundesautobahn A 71 (Raststätten mit Tankstellen als Kompaktanlagen, d.h. Tankstelle und Raststätte werden baulich unter einem Dach auf dem vorgesehenen Betriebsgrundstück errichtet) mit einem zu integrierenden Themenbereich zu dem Thema der Thüringer Waldautobahn. Es werden zwei separate Konzessionsverträge abgeschlossen.Die Konzessionen werden durch Abschluss der Konzessionsverträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – vertreten durch den Freistaat Thüringen, und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt.Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzessionen auf einen Dritten übertragen, und zwar durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag.Der Konzessionsgeber erwartet an diesem Standort die Umsetzung eines baulichen Konzeptes für die Tankstellen und Raststätten als technische und gastronomische Dienstleistungsorte mit einem zu integrierenden Themenbereich zum Thema der „Thüringer Waldautobahn“. Dabei sollen die Chancen und die Potenziale der Lage der Nebenbetriebe sowie deren thematische Prägung genutzt werden und die Unverwechselbarkeit des Standortes durch eine individuelle hochwertige architektonische Gestaltung zum Ausdruck gebracht werden.Durch die thematische Prägung der Gestaltung sollen die Besucher der Nebenbetriebe über den Standort und das Projekt „Thüringer Waldautobahn“ substantiell informiert werden.Hierbei können die Bieter auf folgende Aspekte und Potenziale des Standortes zurückgreifen:— Darstellung des historischen Kontextes wie z.B.: Geschichte des Autobahnbaus in Deutschland, Deutsche Einheit, Verkehrsprojekte Deutsche Einheit,— Vertiefung von Einzelaspekten wie z.B.:—— Ingenieurbauwerke,—— Tunnelbau,—— Tunnelsicherheit,—— Umwelt,—— Archäologie,—— Region Thüringer Wald o.ä,— Wegbeschreibungen zur Erreichung markanter Bauwerke vom Standort der Nebenbetriebe aus,— zusätzliche Informationsangebote wie z.B.:—— themenbezogene Literaturangebote, Flyer, Broschüren o.ä,— zusätzliche Angebote für themenbezogene Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen wie z.B. Schulen, Fachverbände,— Merchandising (Verkaufsartikel mit thematischem Bezug zur Thüringer Waldautobahn /zu den Nebenbetrieben).Der Konzessionsgeber ist bereit, zur Stärkung der thematischen Prägung der Gestaltung dem Konzessionsnehmer die Exponate einer bereits bestehenden Ausstellung zur Verfügung zu stellen. Die Ausstellung „Thüringer Waldautobahn“ wurde vom Mai 2008 bis Februar 2009 im Deutschen Straßenmuseum in Germersheim gezeigt. Sie wird seit Juni 2009 bis voraussichtlich Ende 2011 im Congress Centrum Suhl (CCS) gezeigt. Die Ausstellung ist multimedial angelegt und in Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr entstanden. Die Ausstellung vermittelt die technischen Besonderheiten der Thüringer Waldautobahn in plastischer und informativer Form, rückt aber auch Natur, Landschaft und Menschen im Umfeld der Autobahn in den Blick. Anhand von Teilstücken der Autobahn in Modellform erlebt der Ausstellungsbesucher die Bauwerke und Streckenführungen aus der Vogelperspektive und wird über die Bau- und Planungsgeschichte informiert. Die Umsetzung der Ausstellung erfolgte durch das Bauhaus-TransferZentrumDESIGN im Auftrag der Bauhaus-Universität Weimar.Erwünscht, jedoch nicht verpflichtend, ist die Übernahme und Integration der in der Ausstellung gezeigten Modelle zur sog. „Kammquerung“ des Rennsteigs sowie der vor- und nachgelagerten Brücken (Reichenbach, Zahme Gera, Wilde Gera und Haseltal Suhl). Der Freistaat Thüringen wird dem Konzessionsnehmer im Gegenzug zur Übernahme der vorgenannten Modelle die Kosten erstatten, die ihm für Schutzvorkehrungen (Plexiglasabdeckungen) entstehen, um die Modelle dem Publikumsverkehr auf den Nebenbetrieben beschädigungsgeschützt zugänglich zu machen.Dem Bieter ist für den Fall des Rückgriffs auf die bestehende Ausstellung freigestellt, die Integration der Ausstellung in unterschiedlichen Varianten vorzunehmen. Diese Varianten können die Verwendung der bestehenden Ausstellung im vollen Umfang oder in Teilen sowie die Ergänzung bzw. Umwandlung der bestehenden Ausstellung oder deren Neukonzeption umfassen.Die themenbezogenen Informationen / Exponate / Medien können in das Dienstleistungs-Raumprogramm der Nebenbetriebe integriert oder aber wahlweise in einem eigens der thematischen Prägung der Nebenbetriebe gewidmeten Präsentationsbereich gezeigt werden.Dem Konzessionsnehmer ist es freigestellt, auf welchem der beiden Nebenbetriebe er den spezifischen Themenbereich ausführt. Er hat allerdings auf beiden Nebenbetrieben eine themenbezogene Grundinformation (z.B. Informationsbroschüren) zu bieten und klare Hinweise vorzusehen, wie interessierte Verkehrsteilnehmer zu der Anlage gelangen können, auf der der spezifische Themenbereich präsentiert ist. Der Freistaat Thüringen und DEGES werden dem Konzessionsnehmer themenbezogenes Informationsmaterial (im Wesentlichen in Form von CD´s/DVD´s zur Thüringer Waldautobahn und anderen Verkehrsprojekten Deutsche Einheit) zur Verfügung stellen.In diesem Zusammenhang wird auf einen vorhandenen Wirtschaftsweg hingewiesen. Er ermöglicht aufgrund seiner Lage grundsätzlich ein fußläufiges Aufsuchen des jeweils anderen Nebenbetriebs (Distanz rd. 1 km) vom gegenüberliegenden Betrieb aus. Wenn der Weg hierfür genutzt werden soll, so hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten für eine den Sicherheitsanforderungen umfassend entsprechde Ausgestaltung des Weges zu sorgen.Für den Fall der Integration der thematischen Information in das allgemeine Dienstleistungs-Raumprogramm der Nebenbetriebe ist in einem der beiden Nebenbetriebe ein ca. 15 - 20 m² großer, akustisch abgetrennter Bereich vorzusehen, in dem die Besucher sich dem Thema „Thüringer Waldautobahn“ und Autobahn im Allgemeinen in Ruhe widmen und sich durch unterschiedliche Medien inhaltlich informieren können. Hier können beispielsweise Videopräsentationen zu Themen wie Tunnelsicherheit, Umwelt und anderen Aspekten der Autobahn vorgeführt werden.Die Umsetzung der thematischen Prägung nach Abschluss des Konzessionsvertrags erfolgt auf der Grundlage des letztgültigen Angebots des Konzessionsnehmers nach inhaltlicher Abstimmung mit dem Konzessionsgeber und dessen ausdrücklicher Zustimmung. Sie ist vollumfänglich verbindlich.Soweit Exponate der o.g. Ausstellung in die Nebenbetriebe integriert werden, werden diese dem Konzessionsnehmer unentgeltlich übereignet. Die Übereignung und Übergabe der Exponate erfolgt nach Vertragsschluss. Der Ort der Übergabe und Übereignung wird vom Konzessionsgeber noch bestimmt werden. Mit Übergabe und Übereignung trägt der Konzessionsnehmer sämtliche Risiken für die übergebenen Exponate.Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, in den ersten 10 Jahren ab Inbeteriebnahme der Nebenbetriebe die thematische Prägung der Gestaltung durch Unterhaltungsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Hat der Konzessionsnehmer in seinem Angebot eine über diesen Mindestzeitraum hinausgehende Aufrechterhaltung der thematischen Prägung vorgesehen, so ist diese bei der Angebotswertung positiv berücksichtigte Verpflichtung verbindlich umzusetzen.Verkehrsanlagen:Die Verkehrsanlagen der Nebenbetriebe Thüringer Wald sind bereits im Zuge des Neubaus der A 71 errichtet worden.Betriebsgrundstücke:Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Thüringer Wald Nord weist eine Gesamtfläche von 15 500 qm auf. Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Thüringer Wald Süd weist eine Gesamtfläche von 13 600 qm auf.Der Kaufpreis für die Betriebsgrundstücke beträgt max. 2 EUR/qm.Erschließungskosten:Die Erschließung (Wasser / Abwasser / Stromleitungen sind vorhanden) der Nebenbetriebe ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlagen vorbereitet worden. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten.Die Kosten hierfür werden für die Anlage Thüringer Wald Nord unverbindlich auf rd. 110 000 EUR und für die Anlage Thüringer Wald Süd unverbindlich auf rd 100 000 EUR geschätzt.Der Konzessionsnehmer hat ferner die Kosten in Höhe von 439 050 EUR für die Anlage Thüringer Wald Nord und in Höhe von 349 370,- EUR für die Anlage Thüringer Wald Süd für die bereits vorbereitete Erschließung zu tragen.Der Konzessionsnehmer hat die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlagen (einschließlich Verkehrsanlagen) zu übernehmen. Die Kosten werden für die Anlagen Thüringer Wald Nord und Süd unverbindlich auf je rd 30 000 EUR jährlich geschätzt.Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird.Parkstände im Bereich der Verkehrsanlagen:Die Parkstandkapazität beträgt auf der Nordseite:— 63 Pkw–Parkstände,— 40 Lkw-Parkstände,— 5 Bus-Parkstände.Im Bereich des Betriebsgrundstücks auf der Nordseite wurden im Zuge der Planfeststellung folgende Parkstände geplant (Errichtung durch den Konzessionsnehmer):— 12 Pkw-Parkstände, darunter 5 Behindertenparkstände.Die Parkstandkapazität beträgt auf der Südseite:— 63 Pkw–Parkstände,— 40 Lkw-Parkstände,— 5 Bus-Parkstände.Im Bereich des Betriebsgrundstücks auf der Südseite wurden im Zuge der Planfeststellung folgende Parkstände geplant (Errichtung durch den Konzessionsnehmer): 12 Pkw-Parkstände, darunter 5 Behindertenparkstände.Verkehrsbelastung:Für den Abschnitt der BAB A 71, Anschlussstelle Gräfenroda bis zur Anschlussstelle Ilmenau West, beträgt die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) für beide Richtungsfahrbahnen zusammen zur Zeit ca. 32 000 Kfz (davon ca. 5 000 Lkw).Für den Prognosehorizont 2025 wurde ein DTV von 52 000 Kfz ermittelt (davon ca. 11 000 Lkw). Die Prognosedaten wurden der Bedarfsplanprognose 2025 des BMVBS entnommen. Eine getrennte Ausweisung der Prognosedaten nach Richtungsfahrbahn liegt nicht vor.Die Prognosedaten dienen lediglich als Anhaltspunkt und enthalten keinerlei verbindliche Zusagen. Das Verkehrsmengenrisiko ist vollumfänglich vom Konzessionsnehmer zu tragen.Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:— der Konzessionsnehmer hat die Nebenbetriebe, Verkehrsanlagen und Grünflächen auf seinen Betriebsgrundstücken auf seine Kosten zu errichten und zu unterhalten.- Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der A 71 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der gesetzlichen Zweckbestimmung eines Nebenbetriebes (vgl. § 15 Abs. 1 FStrG) entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot,— Berücksichtigung des Themas "Thüringer Waldautobahn" gemäß den Anforderungen, die sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe, der Leistungsbeschreibung und dem letztgültigen Angebot des Konzessionsnehmers ergeben,— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBl. I S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762),— Erwerb des Eigentums an den Nebenbetriebsgrundstücken für die Laufzeit der Konzessionen,— Erschließung der Nebenbetriebe durch Errichtung der Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz,— die Nebenbetriebe sollen über 24 h ganzjährig geöffnet sein,— die Nebenbetriebe sollen 2012 geplant und gebaut werden.Inbetriebnahme:Die Inbetriebnahme der Nebenbetriebe soll spätestens Anfang 2013 erfolgen.Konzession:Die regelmäßig 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzessionen beginnt mit dem Abschluss der Konzessionsverträge.