Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zur Versorgung von Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin nach § 33 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V für die häusliche Therapie bezogen auf 5 Gebietslose. Die Versorgungen erfolgen im Rahmen von Versorgungspauschalen für Erst- und Folgeversorgungen gemäß den jeweils im Vertrag definierten Vergütungszeiträumen. Der Leistungsumfang umfasst neben der leihweisen Gebrauchsüberlassung des jeweiligen Hilfsmittels nach vertragsärztlicher Verordnung an den Versicherten insbesondere auch die produktbezogene Einweisung des verordnenden Arztes, nach Bedarf auch die Einweisung und Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen, die Lieferung des jeweils zugehörigen Zubehörs und Verbrauchsmaterials der Untergruppen 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, die Bereitstellung einer Service-Nummer für telefonische Anfragen von Versicherten bzw. betreuenden Personen, Ärzten und der Auftraggeberin, die Rückholung des Hilfsmittels, Reparaturen und regelmäßige Wartungen des jeweiligen Hilfsmittels sowie technische Kontrollen, die Bereitstellung von Ersatzgeräten und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, jeweils während des gesamten Vergütungszeitraumes. Die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung für die Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung), der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, aber nicht EMG gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) sowie dem jeweils zugehörigen Zubehör und Verbrauchsmaterial der Untergruppen: 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 beschriebenen, allgemeinen medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung stellen die Mindestanforderungen an die abzugebenen Hilfsmittel dar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt in 5 Gebietslosen. Für die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin wurden 4 Lose gebildet, die den Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) in Baden-Württemberg entsprechen. Das Gebietslos 5 umfasst alle Postleitzahlengebiete in Deutschland, in denen Versicherte der AOK Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben und die nicht bereits vom Postleitzahlengebiet der Gebietslose 1 bis 4 erfasst sind. Für die Zuordnung der Versicherten zum jeweiligen Gebietslos ist der Wohnsitz der Versicherten zu Beginn der jeweiligen Versorgung innerhalb eines Vergütungszeitraumes maßgeblich. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberin schreibt die Versorgung ihrer Versicherten für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beginnt am 1.10.2011 und endet mit Ablauf des 30.9.2013. Hat sich der Vertragsschluss aufgrund eines durch ein Vergabenachprüfungsverfahren ausgelösten Zuschlagsverbotes über den 31.8.2011 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am auf den Zuschlag folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. Das Ende der Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend. Auf die unter II.2.2) dargestellte Verlängerungsoption wird hingewiesen. Die Angaben zum geschätzten Wert des Auftrags beziehen sich auf einen Zeitraum von 24 Monaten.Der Leistungsumfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Auftraggeberin stellt die ihr vorliegenden Abrechnungsdaten aus der Vergangenheit zur Verfügung. In den Bewerbungsbedingungen werden die Mengengerüste über die Versorgung je Gebietslos im Zeitraum vom 1.7.2009 bis 30.6.2010 (Referenzzeitraum) dargestellt. Darüber hinaus wird auch die Anzahl der im Zeitraum vom 1.7.2009 bis 30.6.2010 versorgten Versicherten je Gebietslos ausgewiesen. Als Grundlage dafür dienen die Daten der Auftraggeberin zu abgerechneten Versorgungspauschalen mit einem Versorgungsbeginn (Erst- oder Folgepauschale) zwischen dem 1.7.2009 und dem 30.6.2010 auf Grundlage der bisher gültigen Verträge über Versorgungspauschalen nach § 127 Abs.2 SGB V.Die Erteilung des Zuschlags ist nicht mit der Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens verbunden. Der Umfang der Beauftragung hängt - außer von der Genehmigung durch die Auftraggeberin in bestimmten Fällen - maßgeblich von Faktoren ab, die sich dem Einfluss der Auftraggeberin entziehen, insbesondere von dem Bedarf der Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte. Die Angaben zum Auftragsvolumen im Rahmen dieser Bekanntmachung sind reine Schätzwerte, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen. Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Versorgungsfälle eintreten und Leistungen abgerufen werden.2 500 000,003 500 000,00
Die Ausschreibung erfolgt in 5 Gebietslosen. Für die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin wurden 4 Lose gebildet, die den Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) in Baden-Württemberg entsprechen. Das Gebietslos 5 umfasst alle Postleitzahlengebiete in Deutschland, in denen Versicherte der AOK Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben und die nicht bereits vom Postleitzahlengebiet der Gebietslose 1 bis 4 erfasst sind. Für die Zuordnung der Versicherten zum jeweiligen Gebietslos ist der Wohnsitz der Versicherten zu Beginn der jeweiligen Versorgung innerhalb eines Vergütungszeitraumes maßgeblich. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberin schreibt die Versorgung ihrer Versicherten für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beginnt am 1.10.2011 und endet mit Ablauf des 30.9.2013. Hat sich der Vertragsschluss aufgrund eines durch ein Vergabenachprüfungsverfahren ausgelösten Zuschlagsverbotes über den 31.8.2011 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am auf den Zuschlag folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. Das Ende der Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend. Auf die unter II.2.2) dargestellte Verlängerungsoption wird hingewiesen. Die Angaben zum geschätzten Wert des Auftrags beziehen sich auf einen Zeitraum von 24 Monaten.Der Leistungsumfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Auftraggeberin stellt die ihr vorliegenden Abrechnungsdaten aus der Vergangenheit zur Verfügung. In den Bewerbungsbedingungen werden die Mengengerüste über die Versorgung je Gebietslos im Zeitraum vom 1.7.2009 bis 30.6.2010 (Referenzzeitraum) dargestellt. Darüber hinaus wird auch die Anzahl der im Zeitraum vom 1.7.2009 bis 30.6.2010 versorgten Versicherten je Gebietslos ausgewiesen. Als Grundlage dafür dienen die Daten der Auftraggeberin zu abgerechneten Versorgungspauschalen mit einem Versorgungsbeginn (Erst- oder Folgepauschale) zwischen dem 1.7.2009 und dem 30.6.2010 auf Grundlage der bisher gültigen Verträge über Versorgungspauschalen nach § 127 Abs.2 SGB V.Die Erteilung des Zuschlags ist nicht mit der Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens verbunden. Der Umfang der Beauftragung hängt - außer von der Genehmigung durch die Auftraggeberin in bestimmten Fällen - maßgeblich von Faktoren ab, die sich dem Einfluss der Auftraggeberin entziehen, insbesondere von dem Bedarf der Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte. Die Angaben zum Auftragsvolumen im Rahmen dieser Bekanntmachung sind reine Schätzwerte, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen. Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Versorgungsfälle eintreten und Leistungen abgerufen werden.2 500 000,003 500 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Heilbronner Str. 184
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: hilfsmittelvergabe-pg09@bw.aok.de📧
Fax: +49 7112593913703 📠
Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens drei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wenn im Rahmen dieser Bekanntmachung von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterscheidungen zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens drei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wenn im Rahmen dieser Bekanntmachung von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterscheidungen zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 500 000,00 💰
3 500 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin nach § 33 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V für die häusliche Therapie bezogen auf 5 Gebietslose. Die Versorgungen erfolgen im Rahmen von Versorgungspauschalen für Erst- und Folgeversorgungen gemäß den jeweils im Vertrag definierten Vergütungszeiträumen. Der Leistungsumfang umfasst neben der leihweisen Gebrauchsüberlassung des jeweiligen Hilfsmittels nach vertragsärztlicher Verordnung an den Versicherten insbesondere auch die produktbezogene Einweisung des verordnenden Arztes, nach Bedarf auch die Einweisung und Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen, die Lieferung des jeweils zugehörigen Zubehörs und Verbrauchsmaterials der Untergruppen 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, die Bereitstellung einer Service-Nummer für telefonische Anfragen von Versicherten bzw. betreuenden Personen, Ärzten und der Auftraggeberin, die Rückholung des Hilfsmittels, Reparaturen und regelmäßige Wartungen des jeweiligen Hilfsmittels sowie technische Kontrollen, die Bereitstellung von Ersatzgeräten und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, jeweils während des gesamten Vergütungszeitraumes. Die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung für die Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung), der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, aber nicht EMG gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) sowie dem jeweils zugehörigen Zubehör und Verbrauchsmaterial der Untergruppen: 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 beschriebenen, allgemeinen medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung stellen die Mindestanforderungen an die abzugebenen Hilfsmittel dar.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin nach § 33 SGB V mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V für die häusliche Therapie bezogen auf 5 Gebietslose. Die Versorgungen erfolgen im Rahmen von Versorgungspauschalen für Erst- und Folgeversorgungen gemäß den jeweils im Vertrag definierten Vergütungszeiträumen. Der Leistungsumfang umfasst neben der leihweisen Gebrauchsüberlassung des jeweiligen Hilfsmittels nach vertragsärztlicher Verordnung an den Versicherten insbesondere auch die produktbezogene Einweisung des verordnenden Arztes, nach Bedarf auch die Einweisung und Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen, die Lieferung des jeweils zugehörigen Zubehörs und Verbrauchsmaterials der Untergruppen 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, die Bereitstellung einer Service-Nummer für telefonische Anfragen von Versicherten bzw. betreuenden Personen, Ärzten und der Auftraggeberin, die Rückholung des Hilfsmittels, Reparaturen und regelmäßige Wartungen des jeweiligen Hilfsmittels sowie technische Kontrollen, die Bereitstellung von Ersatzgeräten und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, jeweils während des gesamten Vergütungszeitraumes. Die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung für die Elektrostimulationsgeräte der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung), der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, aber nicht EMG gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) sowie dem jeweils zugehörigen Zubehör und Verbrauchsmaterial der Untergruppen: 09.99.01, 09.99.02 und 09.99.99 beschriebenen, allgemeinen medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung stellen die Mindestanforderungen an die abzugebenen Hilfsmittel dar.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 "Regierungsbezirk Stuttgart"
Kurze Beschreibung: Vgl. II.1.5).
Menge oder Umfang: Vgl. II.2.1).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Auf die unter VI.3) beschriebene Zuschlagslimitierung wird ausdrücklich hingewiesen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 "Regierungsbezirk Karlsruhe"
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3 "Regierungsbezirk Freiburg"
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4 "Regierungsbezirk Tübingen"
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5 "Deutschland außerhalb Baden-Württembergs"
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Auf die unter VI.3) beschriebene Zuschlagslimitierung wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt in 5 Gebietslosen. Für die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin wurden 4 Lose gebildet, die den Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) in Baden-Württemberg entsprechen. Das Gebietslos 5 umfasst alle Postleitzahlengebiete in Deutschland, in denen Versicherte der AOK Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben und die nicht bereits vom Postleitzahlengebiet der Gebietslose 1 bis 4 erfasst sind. Für die Zuordnung der Versicherten zum jeweiligen Gebietslos ist der Wohnsitz der Versicherten zu Beginn der jeweiligen Versorgung innerhalb eines Vergütungszeitraumes maßgeblich. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberin schreibt die Versorgung ihrer Versicherten für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beginnt am 1.10.2011 und endet mit Ablauf des 30.9.2013. Hat sich der Vertragsschluss aufgrund eines durch ein Vergabenachprüfungsverfahren ausgelösten Zuschlagsverbotes über den 31.8.2011 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am auf den Zuschlag folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. Das Ende der Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend. Auf die unter II.2.2) dargestellte Verlängerungsoption wird hingewiesen. Die Angaben zum geschätzten Wert des Auftrags beziehen sich auf einen Zeitraum von 24 Monaten.
Die Ausschreibung erfolgt in 5 Gebietslosen. Für die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin wurden 4 Lose gebildet, die den Regierungsbezirken (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) in Baden-Württemberg entsprechen. Das Gebietslos 5 umfasst alle Postleitzahlengebiete in Deutschland, in denen Versicherte der AOK Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben und die nicht bereits vom Postleitzahlengebiet der Gebietslose 1 bis 4 erfasst sind. Für die Zuordnung der Versicherten zum jeweiligen Gebietslos ist der Wohnsitz der Versicherten zu Beginn der jeweiligen Versorgung innerhalb eines Vergütungszeitraumes maßgeblich. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberin schreibt die Versorgung ihrer Versicherten für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beginnt am 1.10.2011 und endet mit Ablauf des 30.9.2013. Hat sich der Vertragsschluss aufgrund eines durch ein Vergabenachprüfungsverfahren ausgelösten Zuschlagsverbotes über den 31.8.2011 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am auf den Zuschlag folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. Das Ende der Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend. Auf die unter II.2.2) dargestellte Verlängerungsoption wird hingewiesen. Die Angaben zum geschätzten Wert des Auftrags beziehen sich auf einen Zeitraum von 24 Monaten.
Der Leistungsumfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Auftraggeberin stellt die ihr vorliegenden Abrechnungsdaten aus der Vergangenheit zur Verfügung. In den Bewerbungsbedingungen werden die Mengengerüste über die Versorgung je Gebietslos im Zeitraum vom 1.7.2009 bis 30.6.2010 (Referenzzeitraum) dargestellt. Darüber hinaus wird auch die Anzahl der im Zeitraum vom 1.7.2009 bis 30.6.2010 versorgten Versicherten je Gebietslos ausgewiesen. Als Grundlage dafür dienen die Daten der Auftraggeberin zu abgerechneten Versorgungspauschalen mit einem Versorgungsbeginn (Erst- oder Folgepauschale) zwischen dem 1.7.2009 und dem 30.6.2010 auf Grundlage der bisher gültigen Verträge über Versorgungspauschalen nach § 127 Abs.2 SGB V.
Der Leistungsumfang ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Die Auftraggeberin stellt die ihr vorliegenden Abrechnungsdaten aus der Vergangenheit zur Verfügung. In den Bewerbungsbedingungen werden die Mengengerüste über die Versorgung je Gebietslos im Zeitraum vom 1.7.2009 bis 30.6.2010 (Referenzzeitraum) dargestellt. Darüber hinaus wird auch die Anzahl der im Zeitraum vom 1.7.2009 bis 30.6.2010 versorgten Versicherten je Gebietslos ausgewiesen. Als Grundlage dafür dienen die Daten der Auftraggeberin zu abgerechneten Versorgungspauschalen mit einem Versorgungsbeginn (Erst- oder Folgepauschale) zwischen dem 1.7.2009 und dem 30.6.2010 auf Grundlage der bisher gültigen Verträge über Versorgungspauschalen nach § 127 Abs.2 SGB V.
Die Erteilung des Zuschlags ist nicht mit der Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens verbunden. Der Umfang der Beauftragung hängt - außer von der Genehmigung durch die Auftraggeberin in bestimmten Fällen - maßgeblich von Faktoren ab, die sich dem Einfluss der Auftraggeberin entziehen, insbesondere von dem Bedarf der Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte. Die Angaben zum Auftragsvolumen im Rahmen dieser Bekanntmachung sind reine Schätzwerte, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen. Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Versorgungsfälle eintreten und Leistungen abgerufen werden.
Die Erteilung des Zuschlags ist nicht mit der Zusicherung eines bestimmten Auftragsvolumens verbunden. Der Umfang der Beauftragung hängt - außer von der Genehmigung durch die Auftraggeberin in bestimmten Fällen - maßgeblich von Faktoren ab, die sich dem Einfluss der Auftraggeberin entziehen, insbesondere von dem Bedarf der Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte. Die Angaben zum Auftragsvolumen im Rahmen dieser Bekanntmachung sind reine Schätzwerte, die auf Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen. Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr dafür, ob bzw. in welcher Zahl, welchem Umfang und welcher Art während der Vertragslaufzeit Versorgungsfälle eintreten und Leistungen abgerufen werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist – ungeachtet einer etwaigen Verschiebung der Laufzeit – berechtigt, die Vertragslaufzeit ein- oder zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern („Verlängerungsoption“). In diesem Fall hat die Auftraggeberin den Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Würde die Ausübung der Verlängerungsoption dazu führen, dass die Vertragslaufzeit den 31.12.2015 überschreitet, endet der Vertrag im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption mit Ablauf dieses Tages.
Die Auftraggeberin ist – ungeachtet einer etwaigen Verschiebung der Laufzeit – berechtigt, die Vertragslaufzeit ein- oder zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern („Verlängerungsoption“). In diesem Fall hat die Auftraggeberin den Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Würde die Ausübung der Verlängerungsoption dazu führen, dass die Vertragslaufzeit den 31.12.2015 überschreitet, endet der Vertrag im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption mit Ablauf dieses Tages.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 20 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: Nr. 2011-01
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel sicherstellen und die einschlägigen Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen gemäß § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V in der jeweils gültigen Fassung (zuletzt aktualisiert am 18.10.2010 mit Wirkung zum 1.1.2011) für die einheitliche Anwendung der Anforderungen an Leistungserbringer bei der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V einhalten. Diesen Nachweis haben die Bieter – wie nachfolgend näher beschrieben – für jede Betriebsstätte zu erbringen, in welcher mindestens eine der folgenden Teilleistungen der vertragsgegenständlichen Versorgung erbracht bzw. in deren Verantwortung die Versorgung durchgeführt werden soll („versorgende Betriebsstätte“):
b) Die Bieter haben nachzuweisen, dass sie die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel sicherstellen und die einschlägigen Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen gemäß § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V in der jeweils gültigen Fassung (zuletzt aktualisiert am 18.10.2010 mit Wirkung zum 1.1.2011) für die einheitliche Anwendung der Anforderungen an Leistungserbringer bei der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V einhalten. Diesen Nachweis haben die Bieter – wie nachfolgend näher beschrieben – für jede Betriebsstätte zu erbringen, in welcher mindestens eine der folgenden Teilleistungen der vertragsgegenständlichen Versorgung erbracht bzw. in deren Verantwortung die Versorgung durchgeführt werden soll („versorgende Betriebsstätte“):
— Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel,
— Wartung und technische Kontrolle der Hilfsmittel,
— Reparatur der Hilfsmittel,
— Wiederaufbereitung der Hilfsmittel oder,
— Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen.
Dabei hat der Bieter zur Erbringung des Nachweises über die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung im Hinblick auf jede versorgende Betriebsstätte jeweils die Möglichkeit, aa) entweder ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29. März 2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand für jede versorgende Betriebsstätte einzureichen; bb) oder die Voraussetzungen durch individuellen Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit den darin geforderten Angaben, Erklärungen und Eignungsnachweisen zu erbringen. Diese geforderten Eignungsnachweise umfassen:
Dabei hat der Bieter zur Erbringung des Nachweises über die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung im Hinblick auf jede versorgende Betriebsstätte jeweils die Möglichkeit, aa) entweder ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29. März 2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand für jede versorgende Betriebsstätte einzureichen; bb) oder die Voraussetzungen durch individuellen Eignungsnachweis nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit den darin geforderten Angaben, Erklärungen und Eignungsnachweisen zu erbringen. Diese geforderten Eignungsnachweise umfassen:
(1) Nachweis der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch Vorlage (jeweils in Kopie) entweder
— der Gewerbeanmeldung bei Gewerbebetrieb bzw. einer entsprechenden Eigenerklärung bei Gewerbebetreibenden, die nicht zum Eintrag verpflichtet sind, oder,
— eines Ausdrucks oder eines Auszugs aus dem Handelsregister oder,
— der Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer) oder,
— der Erklärung der Zugehörigkeit zu freien Berufen.
Ausländische Bieter haben ggf. einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen.
Ausländische Bieter haben ggf. einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen.
(2) Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO (nur bei Gewerbetreibenden); ausländische Bieter haben ggf. einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus einem gleichwertigen Register oder öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen.
(2) Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO (nur bei Gewerbetreibenden); ausländische Bieter haben ggf. einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus einem gleichwertigen Register oder öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen.
(3) Aktueller Versicherungsnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die mindestens Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdeckt, für die versorgende Betriebsstätte (nicht älter als 12 Monate seit Angebotsfristende); in Kopie vorzulegen.
(3) Aktueller Versicherungsnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die mindestens Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdeckt, für die versorgende Betriebsstätte (nicht älter als 12 Monate seit Angebotsfristende); in Kopie vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise gemäß Ziff. (1), (2) und (3) für jedes Mitglied zu erbringen, welches an einer Betriebsstätte unmittelbar an der Leistungserbringung beteiligt ist, selbst wenn dieses Mitglied nicht Inhaber der Betriebsstätte ist, soweit nicht das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29. März 2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand vorlegt.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise gemäß Ziff. (1), (2) und (3) für jedes Mitglied zu erbringen, welches an einer Betriebsstätte unmittelbar an der Leistungserbringung beteiligt ist, selbst wenn dieses Mitglied nicht Inhaber der Betriebsstätte ist, soweit nicht das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft ein von einer – nach § 5a der Vereinbarung gemäß § 126 Abs. 1a SGB V über das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern vom 29. März 2010 – benannten Präqualifizierungsstelle ausgestelltes Präqualifizierungszertifikat gemäß § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand vorlegt.
(4) Benennung und Angabe der Qualifikation sowie Nachweis der persönlichen Eignung des fachlichen Leiters bzw. der verantwortlichen Person zur Hilfsmittelversorgung bezüglich des Ausschreibungsgegenstandes. Dieser Nachweis ist entweder durch entsprechende Erklärung der Eignung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen nebst Beifügen des entsprechenden Qualifikationsnachweises oder durch Vorlage einer kassenrechtlichen Zulassung gem. § 126 SGB V (in der bis zum 31.3.2007 gültigen Fassung) oder einer bis zum 31.12.2010 erteilten vergleichbaren Abgabeberechtigung auf Basis der Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 SGB V in der seinerzeit geltenden Fassung jeweils einschließlich des Nachweises, dass der/die vom Bieter benannte fachliche Leiter/verantwortliche Person davon umfasst ist, zu erbringen.
(4) Benennung und Angabe der Qualifikation sowie Nachweis der persönlichen Eignung des fachlichen Leiters bzw. der verantwortlichen Person zur Hilfsmittelversorgung bezüglich des Ausschreibungsgegenstandes. Dieser Nachweis ist entweder durch entsprechende Erklärung der Eignung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen nebst Beifügen des entsprechenden Qualifikationsnachweises oder durch Vorlage einer kassenrechtlichen Zulassung gem. § 126 SGB V (in der bis zum 31.3.2007 gültigen Fassung) oder einer bis zum 31.12.2010 erteilten vergleichbaren Abgabeberechtigung auf Basis der Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 SGB V in der seinerzeit geltenden Fassung jeweils einschließlich des Nachweises, dass der/die vom Bieter benannte fachliche Leiter/verantwortliche Person davon umfasst ist, zu erbringen.
c) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen; die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Buchstabe a) ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
c) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen; die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Buchstabe a) ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer gemäß § 7 Abs.3 lit. b VOL/A-EG vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A). Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen der ausgeschriebenen Versorgung erbringen sollen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer gemäß § 7 Abs.3 lit. b VOL/A-EG vorzulegen sowie nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A). Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen der ausgeschriebenen Versorgung erbringen sollen:
— Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel,
— Wartung und technische Kontrolle der Hilfsmittel,
— Reparatur der Hilfsmittel,
— Wiederaufbereitung der Hilfsmittel oder,
— Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen, nicht dagegen für Dienstleister, die ausschließlich mit der Logistik, d.h. dem Transport, beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können ausschließlich in schriftlicher Form abgegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Einweisung bzw. Beratung (auch telefonisch) der Ärzte und/oder Versicherten bzw. der betreuenden Personen, nicht dagegen für Dienstleister, die ausschließlich mit der Logistik, d.h. dem Transport, beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können ausschließlich in schriftlicher Form abgegeben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe III.2.1); III. 2.2).
Der Bieter setzt in ausreichender Anzahl Fachkräfte zur direkten persönlichen und produktbezogenen Einweisung und Beratung (auch telefonisch) der Versicherten bzw. der betreuenden Personen und Ärzte ein, die über eine Befähigung als Medizinprodukteberater gemäß § 31 Medizinproduktegesetz (MPG) in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand verfügen. Die Fachkunde der vorgenannten Fachkräfte und ihre Zuverlässigkeit hat der Bieter im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß III.2.1) a) ebenso zu bestätigen.
Der Bieter setzt in ausreichender Anzahl Fachkräfte zur direkten persönlichen und produktbezogenen Einweisung und Beratung (auch telefonisch) der Versicherten bzw. der betreuenden Personen und Ärzte ein, die über eine Befähigung als Medizinprodukteberater gemäß § 31 Medizinproduktegesetz (MPG) in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand verfügen. Die Fachkunde der vorgenannten Fachkräfte und ihre Zuverlässigkeit hat der Bieter im Rahmen der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß III.2.1) a) ebenso zu bestätigen.
Mindeststandards: Siehe III.2.1); III. 2.2).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen nach den Bedingungen des Vertrages, der Bestandteil der Bewerbungsbedingungen ist. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-07-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich II.2
Referat Hilfsmittel
Name: AOK Baden-Württemberg
Kontaktperson: Fachbereich II.2,
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-10-01 📅
Datum des Endes: 2013-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Nr. 2011-01
Zusätzliche Informationen
Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens drei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchstens drei Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i.S.d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wenn im Rahmen dieser Bekanntmachung von Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterscheidungen zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str.17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter I.1) genannten Vergabestelle (Kontaktstelle) unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe, d. h. bis zum 17.5.2011 um 12:00 Uhr, gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter VI.4.1. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter I.1) genannten Vergabestelle (Kontaktstelle) unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe, d. h. bis zum 17.5.2011 um 12:00 Uhr, gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter VI.4.1. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2011/S 067-108786 (2011-04-01)
Ergänzende Angaben (2011-04-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben