Verhandlungsverfahren Dieselnetz Eifel-Westerwald-Sieg
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
Wettbewerbliche Vergabe gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im SPNV im Dieselnetz Eifel-Westerwald-Sieg (in Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen) voraussichtlich im Zeitraum von 2015-2027; ca. 5 800 000 Zkm/a.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-09-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2011-10-06 | Ergänzende Angaben |
| 2011-10-14 | Ergänzende Angaben |
| 2012-12-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2011-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 5 800 000 Zkm/a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.spnv-nord.de 🌏
E-Mail: info@spnv-nord.de 📧
Telefon: +49 261-30291700 📞
Fax: +49 261-30291720 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 183-299958
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 78-128387
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Dieselnetz EWS Los 1.
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: 1.-3. ca. 1 700 000 Zkm/a,4. ca. 500 000 Zkm/a.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Dieselnetz EWS Los 2.
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Ca. 3,6 Zkm/a.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen: Verkehrsleistung RB 92 (rlp): Andernach - Kaisersesch.
Referenznummer: 2008018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: AEG i.V.m. EBZugV.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-11-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Silke Rutkowski
Internetadresse: www.spnv-nord.de 🌏
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2008018
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 78-128387
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2011/S 183-299958 (2011-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 5 800 000 Zkm/a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.spnv-nord.de 🌏
E-Mail: info@spnv-nord.de 📧
Telefon: +49 261-30291700 📞
Fax: +49 261-30291720 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 183-299958
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 78-128387
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:
Die Vergabe wird gemeinsam von dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Nordrhein-Westfalen), der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (Hessen) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (Rheinland-Pfalz) (Federführer) vorgenommen. Zuordnung zu den Losen: AT in Los 1 sind der RMV und der SPNV-Nord; AT in Los 2 sind der NWL, RMV und der SPNV-Nord.
Hinweis:
Bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle sind Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen) per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg anzufordern. Die Unterlagen werden dem EVU in einem Anschreiben auf dem Postweg durch die in Ziffer I.1) benannte Stelle übermittelt und auf Wunsch vorab per E-Mail zugesandt.
Diese Unterlagen enthalten auch Formblätter zur Einreichung des Teilnahmeantrages; diese Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Fassungen ist unzulässig, sofern in den Teilnahmeunterlagen nichts anderes geregelt ist.
Die Teilnahmeunterlagen untergliedern sich wie folgt:
Informationspapier zum Vergabegegenstand.
— Anlage T.1 Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren,
— Anlage T.2 Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand,
— Anlage T.3 Erklärung über die Bietergemeinschaft,
— Anlage T.4 Erklärung über die kartellrechtliche Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen,
— Anlage T.5 Positionspapier der Kartellbehörden.
Hinweis: Enthalten diese Bekanntmachung oder die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des EVU Unklarheiten, so hat das EVU die AT nach vorgenanntem Verfahren unverzüglich nach Erkennen dieser Unklarheiten vor Abgabe des Antrages auf Teilnahme am Vergabeverfahren (Teilnahmeantrag) darauf hinzuweisen. Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu den Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
Das EVU muss bei Abgabe des Teilnahmeantrags für die Dauer der Vergabeverfahren jeweils einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner benennen. Bietergemeinschaften müssen im Angebotsschreiben jeweils einen einzigen Ansprechpartner benennen.
Die Teilnahmeanträge sowie etwaige nachträgliche Änderungen und Berichtigungen desselben müssen mit dem deutlichen Vermerk "Vergabeverfahren Dieselnetz EWS – Nicht öffnen" auf dem verschlossenen Umschlag in vollständiger Form, rechtsverbindlich unterschrieben bis zum Freitag, den 21.10.2011 um 12:00 Uhr bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sein. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der vorgenannten Teilnahmefrist eingehen, werden bei der Teilnehmerauswahl nicht berücksichtigt.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Teilnahmeanträge sind erforderlichenfalls mit Stempel/Vermerk "Vertraulich" zu kennzeichnen, wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie Telegramm, Fax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
Änderungen des EVU an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen sind unzulässig.
Hinweis: Die AT bitten davon Abstand zu nehmen, eigene Unterlagen beizufügen, deren Vorlage bei Abgabe des Teilnahmeantrages gemäß dieser Bekanntmachung nicht ausdrücklich gefordert wird.
Zu III Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen:
Allgemeine Anforderungen:
Das EVU weist seine Eignung für die zu vergebende Leistung durch Vorlage der in Ziffer III aufgeführten Unterlagen und Erklärungen nach. Die Unterlagen und Erklärungen sind mit Abgabe des Antrags auf Teilnahme an dem Vergabeverfahren in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den EVU zu tragen. Die EVU tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
Bei den in Ziffer III genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich nicht um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die AT prüfen die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen. Den AT steht es frei, auch nach Einreichung des Teilnahmeantrags Auskünfte einzuholen und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden. Teilnahmeanträge, die unvollständig eingereicht werden oder eine der vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. Die AT können das EVU auffordern, die vorgelegten Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
Die Nachweise gemäß Ziffer III dürfen – mit Ausnahme der Geschäftsberichte und des Jahresabschlusses inkl. Bestätigungsvermerk (vgl. III.2.2) – am Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 3 Monate sein.
Die AT weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend unvollständige Teilnahmeanträge nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 16 Absatz 2, Absatz 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen werden können.
Hinweis: gemäß § 4 EBZugV gilt der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit als erbracht, wenn der Bieter eine juristische Person ist, die sich überwiegend im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, eines Landes, einer kommunalen Gebietskörperschaft oder eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften befindet. Dies gilt auch für Bieter, die sich unmittelbar oder mittelbar überwiegend im Eigentum eines Mitgliedstaates der Europäischen Union befinden. Es genügt in den oben aufgeführten Fällen als Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters. Die geforderte Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand wird jedoch von jedem Bieter für die Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt.
Zu III.1.3) Bietergemeinschaften:
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder mit vollständigen Adressangaben aufgeführt sind, in der der für den Abschluss des Vertrages sowie für die Beantwortung von eventuellen Rückfragen zu den Angeboten bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber den AT rechtsverbindlich vertritt sowie in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für die o.g. Erklärung über die Bietergemeinschaft muss der Vordruck in Anlage T.3 verwendet werden.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften sind die Regelungen zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen zu beachten:
Die AT müssen Angebote ausschließen, bei denen EVU in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben; § 16 Abs. 3 lit. f VOL/A. Eine solche Verhaltensweise kann in der Missachtung kartellrechtlicher Verbote liegen. Bietergemeinschaften haben bei ihrer Bildung die kartellrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. Anlage T.5 Kartellrechtliche Beurteilung von Bietergemeinschaften bei Vergabe von Nahverkehrsleistungen). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot darzulegen, wie die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dazu ist das Formblatt in Anlage T.4 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen) zu verwenden. Die AT behalten sich das Recht vor, in dieser Frage weitere Erkundigungen, auch bei Dritten, einzuholen.
Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Teilnahmefrist ist unzulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft müssen die Nachweise und Erklärungen zur Zuverlässigkeit, zur kartellrechtlichen Zulässigkeit der Unternehmenskooperation und die kommunalverfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Dieselnetz EWS für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Es ist somit ausreichend, wenn einer der Partner die erforderlichen Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit und Fachkunde erbringt, sofern sichergestellt ist, dass dieser Partner innerhalb der Bietergemeinschaft für die betriebliche Umsetzung der Vertragspflichten allein verantwortlich ist.
Zu Ziffer IV.1.1) Verfahrensart:
Die Leistungen werden nach den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) in Form eines Verhandlungsverfahrens vergeben. Es handelt sich um Vergaben von Aufträgen über nicht-prioritäre Dienstleistungen im Sinne der der Kategorie 18 des Anhangs I Teil B der VOL/A ("Eisenbahnen"); CPV 60210000. Es gelten daher die § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 (§ 1 EG Absatz 3 VOL/A in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV).
Die zu vergebenden Leistungen bzw. die vertraglichen Spezifikationen können aus nachfolgenden Gründen nach Art und Umfang vorab und ohne Verhandlungen mit den Bietern nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass hinreichend vergleichbare Angebote bei Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu erwarten sind:
Aufgrund der Finanzmarktkrise ist insbesondere die Finanzierung von Fahrzeugen im Eisenbahnverkehr für die EVU als deutlich erschwert zu betrachten. Die Aufgabenträger sind daher grundsätzlich bereit, Finanzierungshilfen zu gewähren, über deren Art und Umfang mit den Bietern verhandelt werden muss.
Auf die zu vergebende Leistung wirken sich Infrastrukturausbauvorhaben aus, deren Realisierungszeitpunkte noch nicht konkret benannt werden können, so dass für die AT bei Einleitung des Verfahrens noch Unsicherheiten im Umfang der Leistung wie auch in der Anzahl und damit des Finanzierungsbedarfs für die hierfür benötigten Fahrzeuge bestehen. Außerdem kann der Fall eintreten, dass für eine bestimmte Zeit Übergangskonzepte realisiert werden müssen. Daher ist ein Dialog mit den Bietern zwingend, um übermäßige Risikoaufschläge zu verhindern und ein optimales SPNV-Angebot zu realisieren.
Um für die vergabegegenständlichen SPNV-Leistungen ein wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen, beabsichtigen die AT, in dem anstehenden Verfahren Gebrauchtfahrzeuge zuzulassen. Die Möglichkeit ihres Einsatzes hängt u.a. von den in Punkt 2. angesprochenen Infrastrukturmaßnahmen im Kontext zu den vorgesehenen Betriebsprogrammen ab.
Des Weiteren soll auch ein diskriminierungsfreies Bewertungssystem zum Einsatz kommen, das den Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen berücksichtigt. Dies kann jedoch erst in Kenntnis der von den Bietern in Betracht gezogenen Fahrzeugkonzepten final entwickelt werden.
Aus vorstehenden Gründen, haben sich die AT entschlossen, die Leistungen im Wege von freihändigen Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 4 Absatz 4 VgV i.V.m. § 3 Absatz 1 und Absatz 5 lit. h) VOL/A zu vergeben.
Die Vergabeverfahren erfolgen jeweils in 2 Stufen:
In der 1. Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt der sog. Teilnahmewettbewerb, d.h. die Auswahl der Teilnehmer als Bewerber (im Folgenden EVU genannt) für das Vergabeverfahren.
Die EVU bekunden ihr Interesse an der Erbringung dieser Leistungen durch fristgerechte Anträge unter Darlegung ihrer Qualifikation gegenüber den AT.
Die AT werden alle EVU für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens zulassen, die die Anforderungen dieser Bekanntmachung erfüllen.
Die EVU werden anschließend unverzüglich über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Damit ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen.
In der 2. Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren mit einer oder mehreren Verhandlungsphasen.
Darin werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten EVU die vorläufigen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Diese Unterlagen sind die Grundlage für die ersten Verhandlungsgespräche.
Die EVU erhalten dann die Möglichkeit, die zur Verfügung gestellten, vorläufigen Vergabeunterlagen zu sichten und Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge an die AT zu richten. Sofern Änderungswünsche oder Vorschläge vorgebracht werden, sind diese mit Aussagen zu den damit verbundenen Vorteilen für die AT zu verbinden. Die AT sind grundsätzlich bereit, über diese Vorschläge mit den EVU zu verhandeln.
Anschließend werden die ausgewählten EVU einzeln zu einer ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Auf Grundlage der eingegangenen Fragen, Hinweisen und Änderungsvorschlägen der EVU (unter Ausweis der damit verbundenen Vorteilhaftigkeit für die AT) sowie insbesondere hinsichtlich der erwarteten Infrastrukturzustände und deren Auswirkungen auf den Leistungsgegenstand, sollen die Verhandlungen mit den EVU geführt werden. Die AT sind berechtigt, in den Verhandlungen mit den EVU weitere Themen zu erörtern und zu verhandeln sowie externe Personen als Berater wie auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Bedarf hinzuzuziehen. Die genauen Verhandlungstermine werden zwischen den AT und den EVU mindestens eine Woche vor den Verhandlungen vereinbart.
Werden einzelnen Teilnehmern in den Verhandlungen wichtige Aufklärungen über den Inhalt der Vergabeunterlagen in ihrer vorläufigen Form gegeben, werden diese unverzüglich nach Ende der jeweiligen Verhandlung auch den übrigen Teilnehmern in schriftlicher Form mitgeteilt. Die Teilnehmer können sich hierzu schriftlich gegenüber den AT äußern. Dieses Vorgehen kann zu mehreren Gesprächen in der ersten Verhandlungsrunde mit den Teilnehmern führen.
Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Vergabeunterlagen durch die AT modifiziert und den Teilnehmern zeitnah zur Verfügung gestellt. Konzepte der EVU, die der Geheimhaltung im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses unterliegen, werden an die anderen Teilnehmer nicht weitergeleitet. Die EVU sind gehalten ihre Geschäftsgeheimnisse kenntlich zu machen. Dies gilt jedoch nicht für Vorschläge der EVU, die später in die Vergabeunterlagen einfließen.
Auf Grundlage der den EVU nach Abschluss der Verhandlungen vorliegenden, modifizierten Vergabeunterlagen sind diese aufgefordert, jeweils ein erstes verbindliches Angebot für die zu vergebende Leistungen abzugeben. Damit ist die 1. Verhandlungsrunde abgeschlossen.
Die AT behalten sich vor, bereits nach der 1. Verhandlungsrunde den Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste der vorliegenden Angebote zu erteilen oder den Kreis der Teilnehmer zu reduzieren.
Damit wäre die 2. Stufe des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls, nach Ablauf der Vorinformationsfrist gemäß § 101a GWB, durch Zuschlagserteilung das Vergabeverfahren insgesamt abgeschlossen.
Sollte nach der 1. Verhandlungsphase für die AT noch kein wirtschaftliches Angebot vorliegen, werden weitere Verhandlungsphasen durchgeführt, die dem Ablauf der oben beschriebenen 1. Verhandlungsphase entsprechen.
Die AT werden die Verhandlungen beenden, wenn wirtschaftliche Angebote vorliegen bzw. das Vergabeverfahren aufheben, wenn spätestens nach Ablauf der 3. Verhandlungsrunde keine wirtschaftlichen Angebote vorliegen sollten.
Die AT beabsichtigen derzeit, den in Ziffer 2.2 beschriebenen Verfahrensablauf in folgendem zeitlichen Rahmen durchzuführen:
1. Teilnahmewettbewerb/Frist zur Einreichung der Anträge 21.10.2011,
2. Beginn Verhandlungsverfahren:
— Beginn erste Verhandlungsphase: 31.10.2011,
— Schriftliche Anregungen der EVU zu Änderungen der Vergabeunterlagen: bis 16.12.2011,
— Erste Verhandlungsrunde: KW 02 in 2012,
— Überarbeitung der Vergabeunterlagen mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebots mit Zuschlagsoption: vsl. 31.1.2012,
— Frist zur Abgabe eines Angebotes mit Zuschlagsoption: 16.3.2012,
— ggf. zweite Verhandlungsrunde: NN,
— ggf. Überarbeitung der Vergabeunterlagen: NN,
— ggf. Abgabe eines zweiten Angebotes: NN,
— spätester Zeitpunkt für den Zuschlag: 31.10.2012.
Der Zeitplan ist unverbindlich und kann durch die AT in deren eigenen Ermessen und im erforderlichen Rahmen geändert werden.
Kostenerstattung: Für das Bearbeiten und Einreichen der Teilnahmeanträge in der 1. Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb), für die Teilnahme an den Verhandlungen und das Einbringen von Verbesserungs- und Änderungsvorschlägen sowie für das Bearbeitung und Einreichen der Angebote in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) wird dem EVU keine Entschädigung gewährt.
Hinweis:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Eine Rüge, die später als 14 Tage nach Kenntnis vom Rechtsverstoß erfolgt, ist nicht mehr unverzüglich.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Aufgabenträger, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wettbewerbliche Vergabe gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im SPNV im Dieselnetz Eifel-Westerwald-Sieg (in Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen) voraussichtlich im Zeitraum von 2015-2027; ca. 5 800 000 Zkm/a.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Dieselnetz EWS Los 1.
Kurze Beschreibung:
SPNV-Verkehrsdienstleistungen im Bereich Eifel, Koblenz, Lahntal und…
… Aartal;1. RE 25 Gießen – Limburg – Koblenz,2. RB Mayen - Andernach - Koblenz – Bad Ems – Limburg,3. RB Limburg – Diez – Zollhaus,4. RB 92 (RLP) Andernach – Kaisersesch (optional).
… Aartal;
1. RE 25 Gießen – Limburg – Koblenz,
2. RB Mayen - Andernach - Koblenz – Bad Ems – Limburg,
3. RB Limburg – Diez – Zollhaus,
4. RB 92 (RLP) Andernach – Kaisersesch (optional).
1.-3. ca. 1 700 000 Zkm/a,
4. ca. 500 000 Zkm/a.
Bezeichnung des Loses: Dieselnetz EWS Los 2.
Kurze Beschreibung:
SPNV-Verkehrsdienstleistungen im Bereich Limburg, Westerwald und…
… Sieg;RB 28 Limburg - Altenkirchen - Au - Betzdorf - Siegen - Kreuztal,RB 29 Siershahn – Montabaur – Limburg,RB 93 Betzdorf – Siegen – Erndtebrück – Bad Berleburg,RB 95 Dillenburg – Siegen,RB 96 Betzdorf – Herdorf – Haiger – Dillenburg,RB 92 (NRW) Finnentrop – Olpe,RB 91 Brückenfahrten Siegen - Finnentrop.
… Sieg;
RB 28 Limburg - Altenkirchen - Au - Betzdorf - Siegen - Kreuztal,
RB 29 Siershahn – Montabaur – Limburg,
RB 93 Betzdorf – Siegen – Erndtebrück – Bad Berleburg,
RB 95 Dillenburg – Siegen,
RB 96 Betzdorf – Herdorf – Haiger – Dillenburg,
RB 92 (NRW) Finnentrop – Olpe,
RB 91 Brückenfahrten Siegen - Finnentrop.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen: Verkehrsleistung RB 92 (rlp): Andernach - Kaisersesch.
Referenznummer: 2008018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regionen Vordereifel, Lahntal, Westerwald, Sieg in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das EVU muss nachweisen, dass es über die zur Aufgabenerfüllung notwendige Zuverlässigkeit verfügt.
Das EVU erklärt im Teilnahmeantrag, dass es und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit gemäß § 1 EBZugV erfüllen.
Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus zu erklären oder darzulegen, dass die Teilnahme am Verhandlungsverfahren in Verbindung mit der Abgabe eines Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z.B. durch eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde oder ein Rechtsgutachten erfolgen, dass die Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an dem EVU mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall der kommunalen Minderheitsbeteiligung).
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Das EVU erklärt im Teilnahmeantrag, dass:
— es finanziell leistungsfähig im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 2 AEG i.V.m. § 2 EBZugV ist,
— dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
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— dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden,
— dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet,
— dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind.
Das EVU erklärt in seinem Teilnahmeantrag weiter, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem EVU oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder waren. Für diese Erklärung ist das Formblatt in Anlage T.2 der Teilnahmeunterlagen (Erklärung über Beihilfen) zu verwenden.
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Das EVU hat seinem Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren die Kopien des Geschäftsberichts sowie des Jahresabschlusses (letztes, abgeschlossene Geschäftsjahr) inkl. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Lagebericht) beizufügen; dieser Nachweis ist zwingend beizufügen.
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Geschäftsbericht sowie Jahresabschluss inkl. Bestätigungsvermerk müssen mindestens für das Jahr 2010 erstellt worden sein.
Der Bewerber muss zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen sein. Das EVU erklärt im Teilnahmeantrag, dass es über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach dem AEG verfügt.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss eine beglaubigte Kopie seiner Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vorlegen.
Das EVU hat zwingend Auskunft über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV, u.a. auch bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperationen zu erteilen. Referenzprojekte sollten einen Umfang von mind. 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr umfassen. Im Hinblick hierauf werden – z.B. bei Neugründung der bietenden Gesellschaft – die Erfahrungen und Referenzen der Gesellschafter als ausreichend anerkannt, wenn das EVU plausibel darlegt, dass die Erfahrungen tatsächlich in der neuen Gesellschaft genutzt werden können.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtungen soll das ausgewählte EVU Sicherheitsleistungen gem. den Vergabeunterlagen erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Aufgabenträger (AT) und das EVU schließen einen Brutto-Vertrag ab. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt bei den Aufgabenträgern.
Die AT übernehmen weiter das Risiko der Entwicklung von Energie- und Personalkosten auf der Basis statistischer Indizeentwicklungen.
Die Infrastrukturkosten für fahrplanmäßig erbrachte Fahrten sind für das EVU durchlaufende Positionen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: AEG i.V.m. EBZugV.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-11-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Silke Rutkowski
Internetadresse: www.spnv-nord.de 🌏
Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2008018
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 78-128387
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:
Die Vergabe wird gemeinsam von dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (Nordrhein-Westfalen), der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (Hessen) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (Rheinland-Pfalz) (Federführer) vorgenommen. Zuordnung zu den Losen: AT in Los 1 sind der RMV und der SPNV-Nord; AT in Los 2 sind der NWL, RMV und der SPNV-Nord.
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Hinweis:
Bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle sind Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen) per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg anzufordern. Die Unterlagen werden dem EVU in einem Anschreiben auf dem Postweg durch die in Ziffer I.1) benannte Stelle übermittelt und auf Wunsch vorab per E-Mail zugesandt.
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Diese Unterlagen enthalten auch Formblätter zur Einreichung des Teilnahmeantrages; diese Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Fassungen ist unzulässig, sofern in den Teilnahmeunterlagen nichts anderes geregelt ist.
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Die Teilnahmeunterlagen untergliedern sich wie folgt:
Informationspapier zum Vergabegegenstand.
— Anlage T.1 Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren,
— Anlage T.2 Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand,
— Anlage T.3 Erklärung über die Bietergemeinschaft,
— Anlage T.4 Erklärung über die kartellrechtliche Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen,
— Anlage T.5 Positionspapier der Kartellbehörden.
Hinweis: Enthalten diese Bekanntmachung oder die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des EVU Unklarheiten, so hat das EVU die AT nach vorgenanntem Verfahren unverzüglich nach Erkennen dieser Unklarheiten vor Abgabe des Antrages auf Teilnahme am Vergabeverfahren (Teilnahmeantrag) darauf hinzuweisen. Fragen zu dieser Bekanntmachung, zum Teilnahmewettbewerb und zu den Teilnahmeunterlagen sind ebenfalls unverzüglich schriftlich bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen.
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Das EVU muss bei Abgabe des Teilnahmeantrags für die Dauer der Vergabeverfahren jeweils einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner benennen. Bietergemeinschaften müssen im Angebotsschreiben jeweils einen einzigen Ansprechpartner benennen.
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Die Teilnahmeanträge sowie etwaige nachträgliche Änderungen und Berichtigungen desselben müssen mit dem deutlichen Vermerk "Vergabeverfahren Dieselnetz EWS – Nicht öffnen" auf dem verschlossenen Umschlag in vollständiger Form, rechtsverbindlich unterschrieben bis zum Freitag, den 21.10.2011 um 12:00 Uhr bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sein. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der vorgenannten Teilnahmefrist eingehen, werden bei der Teilnehmerauswahl nicht berücksichtigt.
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Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Teilnahmeanträge sind erforderlichenfalls mit Stempel/Vermerk "Vertraulich" zu kennzeichnen, wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie Telegramm, Fax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
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Änderungen des EVU an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen sind unzulässig.
Hinweis: Die AT bitten davon Abstand zu nehmen, eigene Unterlagen beizufügen, deren Vorlage bei Abgabe des Teilnahmeantrages gemäß dieser Bekanntmachung nicht ausdrücklich gefordert wird.
Zu III Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen:
Allgemeine Anforderungen:
Das EVU weist seine Eignung für die zu vergebende Leistung durch Vorlage der in Ziffer III aufgeführten Unterlagen und Erklärungen nach. Die Unterlagen und Erklärungen sind mit Abgabe des Antrags auf Teilnahme an dem Vergabeverfahren in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den EVU zu tragen. Die EVU tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
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Bei den in Ziffer III genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich nicht um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die AT prüfen die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen. Den AT steht es frei, auch nach Einreichung des Teilnahmeantrags Auskünfte einzuholen und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden. Teilnahmeanträge, die unvollständig eingereicht werden oder eine der vorstehenden Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. Die AT können das EVU auffordern, die vorgelegten Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
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Die Nachweise gemäß Ziffer III dürfen – mit Ausnahme der Geschäftsberichte und des Jahresabschlusses inkl. Bestätigungsvermerk (vgl. III.2.2) – am Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 3 Monate sein.
Die AT weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechend unvollständige Teilnahmeanträge nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 16 Absatz 2, Absatz 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen werden können.
Hinweis: gemäß § 4 EBZugV gilt der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit als erbracht, wenn der Bieter eine juristische Person ist, die sich überwiegend im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, eines Landes, einer kommunalen Gebietskörperschaft oder eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften befindet. Dies gilt auch für Bieter, die sich unmittelbar oder mittelbar überwiegend im Eigentum eines Mitgliedstaates der Europäischen Union befinden. Es genügt in den oben aufgeführten Fällen als Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters. Die geforderte Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand wird jedoch von jedem Bieter für die Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt.
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Zu III.1.3) Bietergemeinschaften:
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen durch Bietergemeinschaften ist zulässig.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder mit vollständigen Adressangaben aufgeführt sind, in der der für den Abschluss des Vertrages sowie für die Beantwortung von eventuellen Rückfragen zu den Angeboten bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber den AT rechtsverbindlich vertritt sowie in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Für die o.g. Erklärung über die Bietergemeinschaft muss der Vordruck in Anlage T.3 verwendet werden.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften sind die Regelungen zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen zu beachten:
Die AT müssen Angebote ausschließen, bei denen EVU in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben; § 16 Abs. 3 lit. f VOL/A. Eine solche Verhaltensweise kann in der Missachtung kartellrechtlicher Verbote liegen. Bietergemeinschaften haben bei ihrer Bildung die kartellrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. Anlage T.5 Kartellrechtliche Beurteilung von Bietergemeinschaften bei Vergabe von Nahverkehrsleistungen). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot darzulegen, wie die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Dazu ist das Formblatt in Anlage T.4 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Unternehmenskooperationen) zu verwenden. Die AT behalten sich das Recht vor, in dieser Frage weitere Erkundigungen, auch bei Dritten, einzuholen.
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Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Teilnahmefrist ist unzulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft müssen die Nachweise und Erklärungen zur Zuverlässigkeit, zur kartellrechtlichen Zulässigkeit der Unternehmenskooperation und die kommunalverfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Dieselnetz EWS für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Es ist somit ausreichend, wenn einer der Partner die erforderlichen Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit und Fachkunde erbringt, sofern sichergestellt ist, dass dieser Partner innerhalb der Bietergemeinschaft für die betriebliche Umsetzung der Vertragspflichten allein verantwortlich ist.
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Zu Ziffer IV.1.1) Verfahrensart:
Die Leistungen werden nach den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) in Form eines Verhandlungsverfahrens vergeben. Es handelt sich um Vergaben von Aufträgen über nicht-prioritäre Dienstleistungen im Sinne der der Kategorie 18 des Anhangs I Teil B der VOL/A ("Eisenbahnen"); CPV 60210000. Es gelten daher die § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 (§ 1 EG Absatz 3 VOL/A in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV).
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Die zu vergebenden Leistungen bzw. die vertraglichen Spezifikationen können aus nachfolgenden Gründen nach Art und Umfang vorab und ohne Verhandlungen mit den Bietern nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass hinreichend vergleichbare Angebote bei Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zu erwarten sind:
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Aufgrund der Finanzmarktkrise ist insbesondere die Finanzierung von Fahrzeugen im Eisenbahnverkehr für die EVU als deutlich erschwert zu betrachten. Die Aufgabenträger sind daher grundsätzlich bereit, Finanzierungshilfen zu gewähren, über deren Art und Umfang mit den Bietern verhandelt werden muss.
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Auf die zu vergebende Leistung wirken sich Infrastrukturausbauvorhaben aus, deren Realisierungszeitpunkte noch nicht konkret benannt werden können, so dass für die AT bei Einleitung des Verfahrens noch Unsicherheiten im Umfang der Leistung wie auch in der Anzahl und damit des Finanzierungsbedarfs für die hierfür benötigten Fahrzeuge bestehen. Außerdem kann der Fall eintreten, dass für eine bestimmte Zeit Übergangskonzepte realisiert werden müssen. Daher ist ein Dialog mit den Bietern zwingend, um übermäßige Risikoaufschläge zu verhindern und ein optimales SPNV-Angebot zu realisieren.
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Um für die vergabegegenständlichen SPNV-Leistungen ein wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen, beabsichtigen die AT, in dem anstehenden Verfahren Gebrauchtfahrzeuge zuzulassen. Die Möglichkeit ihres Einsatzes hängt u.a. von den in Punkt 2. angesprochenen Infrastrukturmaßnahmen im Kontext zu den vorgesehenen Betriebsprogrammen ab.
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Des Weiteren soll auch ein diskriminierungsfreies Bewertungssystem zum Einsatz kommen, das den Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen berücksichtigt. Dies kann jedoch erst in Kenntnis der von den Bietern in Betracht gezogenen Fahrzeugkonzepten final entwickelt werden.
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Aus vorstehenden Gründen, haben sich die AT entschlossen, die Leistungen im Wege von freihändigen Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 4 Absatz 4 VgV i.V.m. § 3 Absatz 1 und Absatz 5 lit. h) VOL/A zu vergeben.
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Die Vergabeverfahren erfolgen jeweils in 2 Stufen:
In der 1. Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt der sog. Teilnahmewettbewerb, d.h. die Auswahl der Teilnehmer als Bewerber (im Folgenden EVU genannt) für das Vergabeverfahren.
Die EVU bekunden ihr Interesse an der Erbringung dieser Leistungen durch fristgerechte Anträge unter Darlegung ihrer Qualifikation gegenüber den AT.
Die AT werden alle EVU für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens zulassen, die die Anforderungen dieser Bekanntmachung erfüllen.
Die EVU werden anschließend unverzüglich über das Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes informiert. Damit ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen.
In der 2. Stufe des Vergabeverfahrens erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren mit einer oder mehreren Verhandlungsphasen.
Darin werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten EVU die vorläufigen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Diese Unterlagen sind die Grundlage für die ersten Verhandlungsgespräche.
Die EVU erhalten dann die Möglichkeit, die zur Verfügung gestellten, vorläufigen Vergabeunterlagen zu sichten und Fragen, Hinweise und Änderungsvorschläge an die AT zu richten. Sofern Änderungswünsche oder Vorschläge vorgebracht werden, sind diese mit Aussagen zu den damit verbundenen Vorteilen für die AT zu verbinden. Die AT sind grundsätzlich bereit, über diese Vorschläge mit den EVU zu verhandeln.
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Anschließend werden die ausgewählten EVU einzeln zu einer ersten Verhandlungsrunde eingeladen. Auf Grundlage der eingegangenen Fragen, Hinweisen und Änderungsvorschlägen der EVU (unter Ausweis der damit verbundenen Vorteilhaftigkeit für die AT) sowie insbesondere hinsichtlich der erwarteten Infrastrukturzustände und deren Auswirkungen auf den Leistungsgegenstand, sollen die Verhandlungen mit den EVU geführt werden. Die AT sind berechtigt, in den Verhandlungen mit den EVU weitere Themen zu erörtern und zu verhandeln sowie externe Personen als Berater wie auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bei Bedarf hinzuzuziehen. Die genauen Verhandlungstermine werden zwischen den AT und den EVU mindestens eine Woche vor den Verhandlungen vereinbart.
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Werden einzelnen Teilnehmern in den Verhandlungen wichtige Aufklärungen über den Inhalt der Vergabeunterlagen in ihrer vorläufigen Form gegeben, werden diese unverzüglich nach Ende der jeweiligen Verhandlung auch den übrigen Teilnehmern in schriftlicher Form mitgeteilt. Die Teilnehmer können sich hierzu schriftlich gegenüber den AT äußern. Dieses Vorgehen kann zu mehreren Gesprächen in der ersten Verhandlungsrunde mit den Teilnehmern führen.
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Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden die Vergabeunterlagen durch die AT modifiziert und den Teilnehmern zeitnah zur Verfügung gestellt. Konzepte der EVU, die der Geheimhaltung im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses unterliegen, werden an die anderen Teilnehmer nicht weitergeleitet. Die EVU sind gehalten ihre Geschäftsgeheimnisse kenntlich zu machen. Dies gilt jedoch nicht für Vorschläge der EVU, die später in die Vergabeunterlagen einfließen.
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Auf Grundlage der den EVU nach Abschluss der Verhandlungen vorliegenden, modifizierten Vergabeunterlagen sind diese aufgefordert, jeweils ein erstes verbindliches Angebot für die zu vergebende Leistungen abzugeben. Damit ist die 1. Verhandlungsrunde abgeschlossen.
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Die AT behalten sich vor, bereits nach der 1. Verhandlungsrunde den Zuschlag auf das insgesamt wirtschaftlichste der vorliegenden Angebote zu erteilen oder den Kreis der Teilnehmer zu reduzieren.
Damit wäre die 2. Stufe des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls, nach Ablauf der Vorinformationsfrist gemäß § 101a GWB, durch Zuschlagserteilung das Vergabeverfahren insgesamt abgeschlossen.
Sollte nach der 1. Verhandlungsphase für die AT noch kein wirtschaftliches Angebot vorliegen, werden weitere Verhandlungsphasen durchgeführt, die dem Ablauf der oben beschriebenen 1. Verhandlungsphase entsprechen.
Die AT werden die Verhandlungen beenden, wenn wirtschaftliche Angebote vorliegen bzw. das Vergabeverfahren aufheben, wenn spätestens nach Ablauf der 3. Verhandlungsrunde keine wirtschaftlichen Angebote vorliegen sollten.
Die AT beabsichtigen derzeit, den in Ziffer 2.2 beschriebenen Verfahrensablauf in folgendem zeitlichen Rahmen durchzuführen:
1. Teilnahmewettbewerb/Frist zur Einreichung der Anträge 21.10.2011,
2. Beginn Verhandlungsverfahren:
— Beginn erste Verhandlungsphase: 31.10.2011,
— Schriftliche Anregungen der EVU zu Änderungen der Vergabeunterlagen: bis 16.12.2011,
— Erste Verhandlungsrunde: KW 02 in 2012,
— Überarbeitung der Vergabeunterlagen mit Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebots mit Zuschlagsoption: vsl. 31.1.2012,
— Frist zur Abgabe eines Angebotes mit Zuschlagsoption: 16.3.2012,
— ggf. zweite Verhandlungsrunde: NN,
— ggf. Überarbeitung der Vergabeunterlagen: NN,
— ggf. Abgabe eines zweiten Angebotes: NN,
— spätester Zeitpunkt für den Zuschlag: 31.10.2012.
Der Zeitplan ist unverbindlich und kann durch die AT in deren eigenen Ermessen und im erforderlichen Rahmen geändert werden.
Kostenerstattung: Für das Bearbeiten und Einreichen der Teilnahmeanträge in der 1. Stufe des Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb), für die Teilnahme an den Verhandlungen und das Einbringen von Verbesserungs- und Änderungsvorschlägen sowie für das Bearbeitung und Einreichen der Angebote in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) wird dem EVU keine Entschädigung gewährt.
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Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Eine Rüge, die später als 14 Tage nach Kenntnis vom Rechtsverstoß erfolgt, ist nicht mehr unverzüglich.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Aufgabenträger, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2011/S 183-299958 (2011-09-21)
Ergänzende Angaben (2011-10-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 195-316932
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 183-299958
ABl. S-Ausgabe: 195
Quelle: OJS 2011/S 195-316932 (2011-10-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 195-316932
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 183-299958
ABl. S-Ausgabe: 195
Quelle: OJS 2011/S 195-316932 (2011-10-06)
Ergänzende Angaben (2011-10-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 201-326426
ABl. S-Ausgabe: 201
Quelle: OJS 2011/S 201-326426 (2011-10-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 201-326426
ABl. S-Ausgabe: 201
Quelle: OJS 2011/S 201-326426 (2011-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 26130291700 📞
Fax: +49 26130291720 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 240-394940
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (90)
2. Qualität und Alter der Fahrzeuge (10)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-31 📅
Name: DB Regio AG Region Südwest
Postanschrift: Erthalstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-30 📅
Name: Hessische Landesbahn GmbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 18
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60329
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dr. Thomas Geyer
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Quelle: OJS 2012/S 240-394940 (2012-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 26130291700 📞
Fax: +49 26130291720 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 240-394940
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Zu I.1: Aufgabenträger
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) (federführend),
weitere Aufgabenträger:
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (ZWL), Friedrich-Ebert-Str. 19, 59425 Unna
Rhein-Main Verkehrsverbund GmbH (RMV), Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a. Ts.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (90)
2. Qualität und Alter der Fahrzeuge (10)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-31 📅
Name: DB Regio AG Region Südwest
Postanschrift: Erthalstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-30 📅
Name: Hessische Landesbahn GmbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 18
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60329
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dr. Thomas Geyer
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Quelle: OJS 2012/S 240-394940 (2012-12-11)
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