Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weiten öffentlichen Teilnahmewettbewerb - Überdachung des Neuen ZOB am Esslinger Bahnhof Stadtmitte

Stadt Esslingen am Neckar

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme der Leistungen orientiert an HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9) für die Überdachung des gesamten Neuen ZOB auf der Basis eines von der Stadt gestellten Vorentwurfs.
Der Vorentwurf beruht auf dem Wettbewerbsbeitrag, den der Bewerber Werner Sobek GmbH & Co. KG im aufgehobenen VOF-Verfahren mit Planungswettbewerb eingereicht hatte. Der Vorentwurf wird allen zu Verhandlungen aufgeforderten Bewerbern vollständig zur Verfügung gestellt, so dass eine Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-11 Auftragsbekanntmachung
2011-09-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: Planung gemäß HOAI Leistungsphasen 3 bis 9 - ohne Baugesuch.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Ritterstr. 17
Postleitzahl: 73728
Postort: Esslingen am Neckar
Kontakt
Internetadresse: http://www.esslingen.de 🌏
E-Mail: beate.skorsetz@esslingen.de 📧
Telefon: +49 71135122338 📞
Fax: +49 711351255338 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2011-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 93-152692
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
(1) Grundsätzlicher Ablauf des Verfahrens: Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen Teilnahmeantrag ausschließlich mit den unter III.2.1) bis III.2.3) bezeichneten Unterlagen ab. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die dort genannten Unterlagen eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge dürfen keine darüber hinausgehenden Unterlagen enthalten bspw. Ideenskizzen für die unter II.1.5) genannte Aufgabe enthalten. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen Mindestvoraussetzungen überprüft (rechtzeitiger Eingang, verschlossene Umschläge, vollständige unter III.2.1) bis III.2.3) bezeichnete Unterlagen und Nachweise, Vorgaben für Bewerbergemeinschaften, etc.). Dann wird anhand der unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als fünf Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der unter IV.1.2) genannten objektiven Kriterien die fünf Bewerber ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden. Bewerber, die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden oder die nicht zu den fünf ausgewählten gehören, werden darüber gem. § 10 Abs. 5 VOF informiert. Im zweiten Schritt des Verfahrens werden die ausgewählten Bewerber zu je einem gesonderten Präsentations- und Verhandlungstermin (geplant: 20.06. und 21.06.) von 1,5 Stunden eingeladen. In diesem Termin präsentiert jeder Bewerber zwei von ihm selbst ausgewählte Projekte und erläutert dabei seine grundsätzliche Herangehensweise. Diese Präsentations- und Verhandlungstermine sind Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers dafür, mit welchem Bewerber er den Vertrag schließt. In Anlehnung an das im "VOF-Vergabeverfahren Leitfaden" der Architektenkammer Baden-Württemberg vorgeschlagene Verfahren, legt der Auftraggeber seiner Entscheidung folgende Kriterien zugrunde, die in der Einladung zu den Gesprächen soweit erforderlich durch Unterkriterien konkretisiert werden: I. "Präsentation zweier vergleichbarer Projekte" II. "Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke" III. "Termine und Kosten" IV. "Honorar" V. "Gesamteindruck der Präsentation" Jeder Gesprächstermin endet mit einer gemeinsam ausgehandelten Festlegung (Angebot) der Person des Projektleiters, des Projektteams, der Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung und des Honorars. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der nach den o.g. Kriterien die meisten Punkte gesammelt hat. (2) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt. (3) Fragen sind nur schriftlich (auch E-Mail) an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. (4) Die Bewerbungen sind formlos und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit eindeutiger Kennzeichnung "Bewerbung Teilnahmewettbewerb ZOB-Dach" bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig. (5) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A3 Seite zu begrenzen. (6) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. (7) Bewerbungen sind in Papierform einzureichen. (8) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. (9) Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle. (10) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. (11) Die Bearbeiter/Projektleiter der ausgewählten Büros müssen am Bietergespräch des Verhandlungsverfahrens teilnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme der Leistungen orientiert an HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9) für die Überdachung des gesamten Neuen ZOB auf der Basis eines von der Stadt gestellten Vorentwurfs.
Der Vorentwurf beruht auf dem Wettbewerbsbeitrag, den der Bewerber Werner Sobek GmbH & Co. KG im aufgehobenen VOF-Verfahren mit Planungswettbewerb eingereicht hatte. Der Vorentwurf wird allen zu Verhandlungen aufgeforderten Bewerbern vollständig zur Verfügung gestellt, so dass eine Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen ist.
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Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Esslingen am Neckar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der Teilnahmefrist einzureichen. Nach § 5 Abs. 3 VOF hat der Auftraggeber Ermessen, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Wegen der Beschleunigung des Vergabeverfahrens übt der Auftraggeber sein Ermessen dahingehend aus, dass er fehlende Erklärungen und Nachweise gem. III.2.1) bis III.2.3) nicht nachfordern wird. Nachweise und Erklärungen, die nicht zur Teilnahmefrist vorliegen, führen daher zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
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(2) Soweit nicht anders verlangt, sind bei Erklärungen Eigenerklärungen des/der Bewerber/s ausreichend. Bei von Dritten ausgestellten Nachweisen sind nicht beglaubigte Kopien ausreichend.
(3) Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise Erklärungen und Angaben vorlegen, bzw. machen. Bewerbergemeinschaften müssen außerdem eine Erklärung vorlegen, in der (1) alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft genannt werden, (2) ein von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird, (3) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Diese Erklärung muss mit dem Teilnahmeantrag im Original vorliegen und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben sein.
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(4) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind vorzulegen:
Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung gem. § 19 VOF:
— Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer,
— Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister.
Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2, 3 VOF:
— Zu Abhängigkeiten/wirtschaftlichen Verknüpfungen von/mit anderen Unternehmen (bspw. Organigramm),
— Ob und auf welche Art bei diesem Auftrag mit Anderen zusammengearbeitet werden soll,
— Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen,
— dazu, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 a) bis g) VOF vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflicht über mind. 1 500 000 EUR bei Personenschäden und mind. 500 000 EUR bei Sachschäden abzuschließen (§ 5 Abs. 4 a) VOF). Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis/Erklärung für jedes Mitglied erforderlich (vgl. III.2.1) (3).
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(2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet (§ 4 Abs. 9 a) VOF).
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(3) Erklärung, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden zu sein, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen (§ 4 Abs. 9 b) VOF).
(4) Nachweis darüber, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen worden ist (Unbedenklichkeitsbescheinigung) (§ 4 Abs. 9 d) VOF).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Studiennachweise/Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen (§ 5 Abs. 5 a) VOF).
(2) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit (Abschluss innerhalb der letzten 3 Jahre) sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eigenerklärungen).
Für die Anforderungen an die Referenzen wird auf IV.1.2)hingewiesen. Die dort genannten Kriterien dienen der Auswahl bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern und sind keine inhaltlichen Mindestanforderungen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A3 Seite zu begrenzen.
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(3) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 5 Abs. 5 d) VOF).
(4) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für den Auftrag verfügen wird
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Argeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in anzunehmen.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Projektes zu beschreiben.
Eine Änderung der Person der Bewerber oder Bewerbergemeinschaften bzw. Bieter oder Bietergemeinschaften ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bewerber/Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
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Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbewerber/-bieter, sofern sie nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachlichen Anforderungen für Architekten.
Bzw. Stadtplaner sowie für Ingenieure für Tragwerksplanung erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre.
Arbeitsgemeinschaften sein.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die folgende.
Geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres.
Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung.
Architekt/in oder Stadtplaner/in bzw. Ingenieur/in für Tragwerksplanung zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen,
Wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
Dessen Anerkennung nach 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen.
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen.
Bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und.
Der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Aufgrund der engen Verzahnung des ZOB-Daches mit.
Der Ausführungsplanung des geplanten ZOB bis Ende.
2011 und dem Baubeginn der Südtangente im Mai 2011
Ist die weitere Planung des ZOB-Dachs auf der Basis.
Des von der Stadt gestellten Vorentwurfs sehr dringlich.
(Festlegung Leitungen, Fundamente usw.).
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Referenzen, bei Bewerbergemeinschaften auch Referenzen einzelner Mitglieder. Dabei berücksichtigt der Auftraggeber folgende Aspekte:
— Qualität der Referenz (positiv: jüngeren Datums, großvolumiges Projekt hinsichtlich Auftragssumme),
— ausgezeichnetes realisiertes Projekt,
— Wettbewerbserfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung). Nur Erfolge in Wettbewerben, keine Mehrfachaufträge, keine Ergebnisse von Verhandlungsverfahren,
— Darstellung der Referenz (Übersichtlichkeit) Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A3 Seite zu begrenzen.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Präsentation zweier vergleichbarer Projekts (50)
2. Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke (20)
3. Termine und Kosten (10)
4. Honorar (10)
5. Gesamteindruck der Präsentation (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Esslingen am Neckar
Kontakt
Kontaktperson: Baurechtsamt - Vergabestelle
Frau Skorsetz

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Grundsätzlicher Ablauf des Verfahrens:
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen Teilnahmeantrag ausschließlich mit den unter III.2.1) bis III.2.3) bezeichneten Unterlagen ab. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die dort genannten Unterlagen eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge dürfen keine darüber hinausgehenden Unterlagen enthalten bspw. Ideenskizzen für die unter II.1.5) genannte Aufgabe enthalten. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen Mindestvoraussetzungen überprüft (rechtzeitiger Eingang, verschlossene Umschläge, vollständige unter III.2.1) bis III.2.3) bezeichnete Unterlagen und Nachweise, Vorgaben für Bewerbergemeinschaften, etc.).
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Dann wird anhand der unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als fünf Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der unter IV.1.2) genannten objektiven Kriterien die fünf Bewerber ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden. Bewerber, die aus formalen Gründen oder wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden oder die nicht zu den fünf ausgewählten gehören, werden darüber gem. § 10 Abs. 5 VOF informiert.
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Im zweiten Schritt des Verfahrens werden die ausgewählten Bewerber zu je einem gesonderten Präsentations- und Verhandlungstermin (geplant: 20.06. und 21.06.) von 1,5 Stunden eingeladen. In diesem Termin präsentiert jeder Bewerber zwei von ihm selbst ausgewählte Projekte und erläutert dabei seine grundsätzliche Herangehensweise. Diese Präsentations- und Verhandlungstermine sind Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers dafür, mit welchem Bewerber er den Vertrag schließt. In Anlehnung an das im "VOF-Vergabeverfahren Leitfaden" der Architektenkammer Baden-Württemberg vorgeschlagene Verfahren, legt der Auftraggeber seiner Entscheidung folgende Kriterien zugrunde, die in der Einladung zu den Gesprächen soweit erforderlich durch Unterkriterien konkretisiert werden:
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I. "Präsentation zweier vergleichbarer Projekte"
II. "Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke"
III. "Termine und Kosten"
IV. "Honorar"
V. "Gesamteindruck der Präsentation"
Jeder Gesprächstermin endet mit einer gemeinsam ausgehandelten Festlegung (Angebot) der Person des Projektleiters, des Projektteams, der Methoden zur Kosten- und Terminverfolgung und des Honorars.
Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der nach den o.g. Kriterien die meisten Punkte gesammelt hat.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(3) Fragen sind nur schriftlich (auch E-Mail) an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
(4) Die Bewerbungen sind formlos und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag mit eindeutiger Kennzeichnung "Bewerbung Teilnahmewettbewerb ZOB-Dach" bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
Mehr anzeigen
(5) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A3 Seite zu begrenzen.
(6) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(7) Bewerbungen sind in Papierform einzureichen.
(8) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
(9) Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle.
(10) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben.
(11) Die Bearbeiter/Projektleiter der ausgewählten Büros müssen am Bietergespräch des Verhandlungsverfahrens teilnehmen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-4049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101b GWB.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 093-152692 (2011-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-09-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Ritterstr.17
Kontakt
Fax: +49 7113512552338 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 187-305279
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 93-152692
ABl. S-Ausgabe: 187

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Präsentation zweier vergleichbarer Projekte (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-07-18 📅
Name: Werner Sobek Stuttgart GmbH & Co.KG
Postanschrift: Albstr.14
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.wernersobek.com 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Beate Skorsetz

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str.17
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2011/S 187-305279 (2011-09-28)