Verkauf eines Gesellschaftsanteils und Dienstleistungskonzession für das städtische Krematorium

SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin, vertreten durch die Stadtwerke

Verkauf eines Gesellschaftsanteils und einer Dienstleistungskonzession für das städtische Krematorium.
Gründung einer Feuerbestattungs GmbH unter 51 %-Beteiligung der Landeshauptstadt Schwerin, Eigenbetrieb SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, und Erteilung einer Dienstleistungskonzession.
Die Landeshauptstadt Schwerin betreibt ein kommunales Krematorium. Die Benutzung des Krematoriums richtet sich nach den derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der Feuerbestattungen im Krematorium der Landeshauptstadt Schwerin (AGB Feuerbestattungen Schwerin). Für die Benutzung werden Entgelte nach dem Kommunalabgabengesetz nach Maßgabe des derzeit geltenden Preisblattes für Leistungsentgelte des Krematoriums der Landeshauptstadt Schwerin erhoben. Der Wirkungskreis zieht sich über den Schweriner Raum hinaus und ist damit nicht auf die Landeshauptstadt Schwerin mit ihren 96 000 Einwohnern beschränkt. Das Krematorium verfügt über einen breit gefächerten Kundenstamm von Bestattungsunternehmen, die teilweise über viele Jahre das Krematorium nutzen.
Die zweite Leichenschau wird z. Zt. montags bis freitags vom Gesundheitsamt Schwerin im Krematorium durchgeführt.
Das Krematorium liegt am Waldfriedhof und ist über die Wirtschaftszufahrt des Friedhofs erschlossen. Es wurde 1995 eingeweiht, steht jedoch nicht unter Denkmalschutz. In größerem Ausmaß wurde das Krematorium zuletzt 2008 für ca. 172 000 EUR und 2010 für ca. 187 000 EUR umgebaut und modernisiert.
Betriebliche Kennzahlen:
Öfen: 2 Flachbettöfen.
Schichtbetrieb: 1 – 2 Schichtig.
Kühlräume: 3.
2006 gesamt 1 636 Einäscherungen
2007 gesamt 1 653 Einäscherungen
2008 gesamt 1 907 Einäscherungen
2009 gesamt 1 742 Einäscherungen
2010 gesamt 1 309 Einäscherungen
Jahresumsatz 2010: 365 896,83 EUR netto (incl. Kühlung, ohne zweite Leichenschau).
Mitarbeiter/innen: 3 (ohne zweite Leichenschau).
Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt die Betreibung des Krematoriums verbunden mit einer Betriebspflicht im Rahmen einer Dienstleistungskonzession zu vergeben. Der Betrieb des Krematoriums hat unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, insbesondere des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der 27. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Bestattungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu erfolgen. Eine konkrete Dienstleistung wird nicht beschafft, gleichzeitig soll auch kein Entgelt an den Betreiber des Krematoriums gezahlt werden. In einem solchen Fall ist von einer sog. Dienstleistungskonzession auszugehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nicht dem formellen Vergaberecht unterliegt. Es sind jedoch die sich aus dem EU-Recht ergebenden Grundsätze über die Vergabe von öffentlichen Auftragen zu beachten, wie insbesondere das Transparenzgebot, der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Wettbewerbsprinzip. Aus diesem Grund werden die Vorschriften für das Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nur entsprechend angewendet.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-16.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-16 Auftragsbekanntmachung