Versorgung mit Breitbandtechnologien im Landkreis Mittelsachsen
In allen unterversorgten Stadt- und Gemeindeteilen der Städte und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen soll die flächendeckende Verfügbarkeit von zuverlässigen und hochwertigen Breitbandanschlüssen zu vertretbaren Preisen hergestellt werden. Der Freistaat Sachsen fördert die Bereitstellung des Zugangs zu leistungsfähigen und breitbandigen Internetdiensten in ländlichen Räumen, in denen bisher keine oder nur unzureichende Möglichkeiten zur Nutzung dieser Internetdienste zu vertretbaren Preisen bestanden. Mit diesem Vergabeverfahren sollen im Landkreis Mittelsachsen Breitbandinfrastrukturen in den als unterversorgt ermittelten Stadt- und Gemeindeteilen der Lose 1 - 32 nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung - RL ILE/2007) und der Lose 33 - 34 nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Infra) geschaffen werden. Die Ausschreibung umfasst im Ergebnis 34 Lose mit 293 Stadt- und Gemeindeteilen in 50 Städten und Gemeinden. Die Ausschreibung erfolgt technologie- und anbieterneutral. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines/mehrerer Versorgungsverträge mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Es müssen in allen Bereichen der zu versorgenden Lose Mindestübertragungsraten von 2 000 kbit/s downstream und 192 kbit/s upstream zu vertretbaren Preisen für einen Zeitraum von 7 Jahren ab Herstellung der Verfügbarkeit garantiert werden. Höhere Übertragungsraten sind ausdrücklich gewünscht. Die vorstehenden Angaben gelten, soweit nicht in den Ausführungen zu den einzelnen Losen etwas anderes ausgeführt wird. Auf der Vorleistungsebene ist nach dem Verfahren sowie den Kriterien für die Preisfestsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) offener Zugang zu gewähren. Der oder die Netzwerkbetreiber müssen über eine Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG verfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-06-16
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Auftragsbekanntmachung
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2012-01-13
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2012-04-23
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Ergänzende Angaben
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