Die AOK Nordost schreibt die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten gem. § 127 Abs. 1 SGB V aus. Sie erbringt gegenüber ihren Versicherten gemäß § 33 SGB V Leistungen zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gem. § 139 SGB V. Gegenstand der Ausschreibung sind die aufgeführten Hilfsmittelarten d. h. die Versorgung mit folgenden Hilfsmitteln, die zu Lasten der Auftraggeberin in ihrer Eigenschaft als Krankenkasse abgerechnet werden: — Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung (Hilfsmittelpositionsnummer 09.37.01), — Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation (Hilfsmittelpositionsnummer 09.37.02), — Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (Hilfsmittelpositionsnummer: 09.37.03) sowie, — Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (Hilfsmittelpositionsnummer: 09.37.04). Gegenstand der Rahmenvereinbarungen sind neben dem Zurverfügungstellen der Elektrostimulationsgeräte auch alle zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Versorgungs- sowie Serviceleistungen, wie z.B. Einweisung und Beratung, Reparaturen / Wartungen etc. Die Versorgung der Versicherten erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit durch Leistungserbringer gem. § 126 SGB V, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Der Leistungsumfang und die zu erwartende Versorgungsmenge sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Rosenthaler Straße 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 3034646-2777 📠
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der unten genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND
2. Jeder Bieter kann auf alle Regionallose bieten, jedoch den Zuschlag für maximal 3 Regionallose erhalten.
3. Die Verdingungsunterlagen können nach vorheriger Registrierung kostenfrei von der Ausschreibungsplattform der Auftraggeberin herunter geladen werden (www.aok-business.de/ausschreibungen).
4. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
5. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeber. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann die Auftraggeberin den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer vom Auftraggeber festzusetzenden, angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht diese Frist erfolglos, werden die Angebote gem. § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOLA ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer ("andere Unternehmen" i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
Offizielle Bezeichnung: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der unten genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND
2. Jeder Bieter kann auf alle Regionallose bieten, jedoch den Zuschlag für maximal 3 Regionallose erhalten.
3. Die Verdingungsunterlagen können nach vorheriger Registrierung kostenfrei von der Ausschreibungsplattform der Auftraggeberin herunter geladen werden (www.aok-business.de/ausschreibungen).
4. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
5. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeber. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann die Auftraggeberin den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer vom Auftraggeber festzusetzenden, angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht diese Frist erfolglos, werden die Angebote gem. § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOLA ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer ("andere Unternehmen" i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost schreibt die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten gem. § 127 Abs. 1 SGB V aus. Sie erbringt gegenüber ihren Versicherten gemäß § 33 SGB V Leistungen zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gem. § 139 SGB V.
Die AOK Nordost schreibt die Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten gem. § 127 Abs. 1 SGB V aus. Sie erbringt gegenüber ihren Versicherten gemäß § 33 SGB V Leistungen zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gem. § 139 SGB V.
Gegenstand der Ausschreibung sind die aufgeführten Hilfsmittelarten d. h. die Versorgung mit folgenden Hilfsmitteln, die zu Lasten der Auftraggeberin in ihrer Eigenschaft als Krankenkasse abgerechnet werden:
— Biphasische, niederfrequente Elektrostimulationsgeräte bei Inkontinenz (Hilfsmittelpositionsnummer: 09.37.03) sowie,
— Elektrostimulationsgeräte zur funktionellen Elektrostimulation (Hilfsmittelpositionsnummer: 09.37.04).
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen sind neben dem Zurverfügungstellen der Elektrostimulationsgeräte auch alle zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Versorgungs- sowie Serviceleistungen, wie z.B. Einweisung und Beratung, Reparaturen / Wartungen etc.
Gegenstand der Rahmenvereinbarungen sind neben dem Zurverfügungstellen der Elektrostimulationsgeräte auch alle zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Versorgungs- sowie Serviceleistungen, wie z.B. Einweisung und Beratung, Reparaturen / Wartungen etc.
Die Versorgung der Versicherten erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit durch Leistungserbringer gem. § 126 SGB V, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.
Die Versorgung der Versicherten erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit durch Leistungserbringer gem. § 126 SGB V, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Regionallos 1
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V im Gebiet Berlin Nord.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regionallos 2
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V im Gebiet Berlin-Süd.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regionallos 3
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V im Gebiet Brandenburg- Nord.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regionallos 4
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten entsprechend den Anforderungen der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V im Gebiet Brandenburg-Süd.
Beschreibung der Optionen: Max. zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Region Berlin, Brandenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend mit dem Angebot einzureichen:
(1) Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate);
(2) rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A.
Allgemeine Hinweise: zu (1) Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. Zu (1) und (2) für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Allgemeine Hinweise: zu (1) Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. Zu (1) und (2) für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend mit dem Angebot einzureichen:
(1) Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Angabe des Gesamtumsatzes bezüglich der Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses oder gleichwertig in Höhe von mindestens 50 000,00 EUR pro Jahr unter Angabe der Auftraggeber bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Angabe des Gesamtumsatzes bezüglich der Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses oder gleichwertig in Höhe von mindestens 50 000,00 EUR pro Jahr unter Angabe der Auftraggeber bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
(2) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebs- haftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 2 000 000 EUR gegen Personenschäden, 1 000 000 EUR gegen Sachschäden; alternativ, falls keine besteht Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebs- haftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 2 000 000 EUR gegen Personenschäden, 1 000 000 EUR gegen Sachschäden; alternativ, falls keine besteht Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Allgemeine Hinweise: für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zur Erfüllung der Anforderungen an die Eignung zur Hilfsmittelerbringung gem. § 126 SGB V;
(2) rechtsverbindlich unterzeichnete Namensliste (im Original) über die Einsetzung der geforderten Mindestanzahl von 4 geeigneten Mitarbeitern nebst Nachweisen zur Fachqualifikation und berufspraktischen Erfahrungszeit;
(3) Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13488 oder DIN EN ISO 13485, oder DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Normen durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifizierungsurkunde einer akkreditierten Stelle bzw. betreffend ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung von entsprechenden Stellen anderer Mitgliedstaaten in Kopie.
(3) Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13488 oder DIN EN ISO 13485, oder DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Normen durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifizierungsurkunde einer akkreditierten Stelle bzw. betreffend ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung von entsprechenden Stellen anderer Mitgliedstaaten in Kopie.
Allgemeine Hinweise: für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der jährlichen Auftragssumme (netto) binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder anzunehmen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-05-16 📅
Öffnungsort: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband im Namen der unter VI.3 genannten Auftraggeberin
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-07-01 📅
Datum des Endes: 2013-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der unten genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND
2. Jeder Bieter kann auf alle Regionallose bieten, jedoch den Zuschlag für maximal 3 Regionallose erhalten.
3. Die Verdingungsunterlagen können nach vorheriger Registrierung kostenfrei von der Ausschreibungsplattform der Auftraggeberin herunter geladen werden (www.aok-business.de/ausschreibungen).
4. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2. und Ziff. III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
5. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeber. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann die Auftraggeberin den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer vom Auftraggeber festzusetzenden, angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht diese Frist erfolglos, werden die Angebote gem. § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOLA ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer ("andere Unternehmen" i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeber. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile eines Loses erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) können mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann die Auftraggeberin den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer vom Auftraggeber festzusetzenden, angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht diese Frist erfolglos, werden die Angebote gem. § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOLA ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer ("andere Unternehmen" i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Ziffer I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe, d. h. bis zum 16.5.2011 um 12:00 Uhr (MESZ), gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs.3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Ziffer I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe, d. h. bis zum 16.5.2011 um 12:00 Uhr (MESZ), gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs.3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Quelle: OJS 2011/S 070-113613 (2011-04-05)
Ergänzende Angaben (2011-05-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse durch.
Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.
Der AOK-Bundesverband führte das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse durch.
Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptlieferort Region Berlin, Brandenburg.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-06-07 📅
Postanschrift: Endelnder Feld 9
Postort: Dorsten
Postleitzahl: 46286
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
Postanschrift: In Oberwiesen 18
Postort: Salem
Postleitzahl: 88682
4️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 086-139816
Quelle: OJS 2011/S 123-203275 (2011-06-28)