Versorgung mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie sowie zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses)

Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.

Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse erbringt gegenüber ihren Versicherten gemäß § 33 SGB V Leistungen über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie sowie zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen entsprechend der Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V. Gegenstand der Ausschreibung sind ausschließlich die in § 1 der Rahmenvereinbarung i. V. m. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) aufgeführten Hilfsmitteluntergruppen/-arten, d. h. die Versorgung mit folgenden Hilfsmitteln, die zu Lasten der Auftraggeberin in ihrer Eigenschaft als Krankenkasse abgerechnet werden:
Fachgebiet A:
Sauerstofftherapiegeräte (Sauerstoffkonzentratoren) (Hilfsmittelpositionsnummer: 14.24.04.0, 14.99.99.0, 14.99.99.1), Sauerstofftherapiegeräte für die Versorgung mit Druckgas, einschließlich Sauerstoff, als unabdingbarer, funktioneller Bestandteil (Hilfsmittelpositionsnummern: 14.24.04.2, 14.24.05.0, 14.24.05.4, 14.24.05.5, 14.24.05.7, 14.24.05.8, 14.99.99.0, 14.99.99.1),
Fachgebiet B:
Sauerstofftherapiegeräte für Flüssiggas, einschließlich Sauerstoff, als unabdingbarer, funktioneller Bestandteil (Hilfsmittelpositionsnummern: 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.6, 14.24.05.9, 14.99.99.0, 14.99.99.1) sowie.
Fachgebiet C:
Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Hilfsmittelpositionsnummer: 14.24.20, 14.24.21, 14.24.22, 14.24.23, 14.24.24, 14.24.25, 14.99.99.0, 14.99.99.1).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherten der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse in dem betreffenden Teillos mit Hilfsmitteln zu versorgen. Inhalt der Rahmenvereinbarungen sind neben der Zurverfügungstellung der Hilfsmittel, alle zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile sowie alle im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Versorgungs- sowie Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Notdienst etc.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-23 Auftragsbekanntmachung
2011-09-30 Ergänzende Angaben
2011-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 185-302712
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND. 2. Der Bieter kann auf alle 15 Teillose bieten. Jedoch gilt folgende Zuschlagslimitierung: Der Bieter kann für das Fachgebiet A (Teillose 1, 2, 7, 8) für maximal 2 der 4 Teillose den Zuschlag erhalten. Er kann für das Fachgebiet B (Teillose 3, 4, 9, 10) für maximal 2 der 4 Teillose den Zuschlag erhalten. Er kann für das Fachgebiet C (Teillose 5, 6, 11, 12, 13, 14, 15) für maximal 4 der 7 Teillose den Zuschlag erhalten. 3. Teillose 1-12 haben eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2012 bis 31.12.2015. Teillose 13-15 haben eine Vertragslaufzeit vom 1.5.2012 bis 30.4.2016. 4. Die Vergabeunterlagen können nach vorheriger Registrierung kostenfrei von der Ausschreibungsplattform der Auftraggeberin herunter geladen werden (www.aok-business.de/ausschreibungen). 5. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlichder Zuverlässigkeit (Punkt III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Punkt III.2.2. und Punkt III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen. 6. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Zu unterscheiden sind: a) Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und b) Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen. Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen. Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse erbringt gegenüber ihren Versicherten gemäß § 33 SGB V Leistungen über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie sowie zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen entsprechend der Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 SGB V. Gegenstand der Ausschreibung sind ausschließlich die in § 1 der Rahmenvereinbarung i. V. m. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) aufgeführten Hilfsmitteluntergruppen/-arten, d. h. die Versorgung mit folgenden Hilfsmitteln, die zu Lasten der Auftraggeberin in ihrer Eigenschaft als Krankenkasse abgerechnet werden:
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Fachgebiet A:
Sauerstofftherapiegeräte (Sauerstoffkonzentratoren) (Hilfsmittelpositionsnummer: 14.24.04.0, 14.99.99.0, 14.99.99.1), Sauerstofftherapiegeräte für die Versorgung mit Druckgas, einschließlich Sauerstoff, als unabdingbarer, funktioneller Bestandteil (Hilfsmittelpositionsnummern: 14.24.04.2, 14.24.05.0, 14.24.05.4, 14.24.05.5, 14.24.05.7, 14.24.05.8, 14.99.99.0, 14.99.99.1),
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Fachgebiet B:
Sauerstofftherapiegeräte für Flüssiggas, einschließlich Sauerstoff, als unabdingbarer, funktioneller Bestandteil (Hilfsmittelpositionsnummern: 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.6, 14.24.05.9, 14.99.99.0, 14.99.99.1) sowie.
Fachgebiet C:
Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen (Hilfsmittelpositionsnummer: 14.24.20, 14.24.21, 14.24.22, 14.24.23, 14.24.24, 14.24.25, 14.99.99.0, 14.99.99.1).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherten der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse in dem betreffenden Teillos mit Hilfsmitteln zu versorgen. Inhalt der Rahmenvereinbarungen sind neben der Zurverfügungstellung der Hilfsmittel, alle zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile sowie alle im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten erforderlichen Versorgungs- sowie Serviceleistungen, wie z. B. Einweisung und Beratung, Notdienst etc.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Teillos 1
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Sauerstoffkonzentratoren) sowie Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas in der Region Berlin Nord.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Teillos 2
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Sauerstoffkonzentratoren) sowie Sauerstofftherapiegeräte mit Druckgas in der Region Berlin Süd.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Teillos 3
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten für Flüssiggas in der Region Berlin Nord.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Teillos 4
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten für Flüssiggas in der Region Berlin Süd.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Teillos 5
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen in der Region Berlin Nord.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Teillos 6
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen in der Region Berlin Süd.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Teillos 7
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Sauerstoffkonzentratoren) und Sauerstofftherapiegeräten mit Druckgas in der Region Brandenburg Nord.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Teillos 8
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Sauerstoffkonzentratoren) und Sauerstofftherapiegeräten mit Druckgas in der Region Brandenburg Süd.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Teillos 9
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten für Flüssiggas in der Region Brandenburg Nord.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Teillos 10
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten für Flüssiggas in der Region Brandenburg Süd.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Teillos 11
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen in der Region Brandenburg Nord.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Teillos 12
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen in der Region Brandenburg Süd.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Teillos 13
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen in der Region Schwerin.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Teillos 14
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen in der Region Rostock.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Teillos 15
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen in der Region Neubrandenburg.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate);
2) unterzeichnete Eigenerklärung nach § 6 Absatz 4 und 6 VOL/A-EG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) unterzeichnete Erklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Angabe der Umsätze bezüglich der besonderen Leistungsart (Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses oder gleichwertig) in Höhe von mindestens 100 000,00 EUR, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
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2) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 2 000 000,- EUR gegen Personenschäden, 1 000 000,- EUR gegen Sachschäden; alternativ, falls keine oder nicht in genannter Höhe besteht: Abgabe einer Eigenerklärung.
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Hinweis: Zu (1) und (2) für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Punkt VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachgebiete A und B (zusammen), Fachgebiet C (separat):
1) Eigenerklärungen zur Erfüllung der Anforderungen an die Eignung zur Hilfsmittelerbringung gemäß § 126 Absatz 1 SGB V (fachliche Leitung): Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V oder Abgabeberechtigung gemäß § 126 SGB V alte Fassung oder Abgabe einer Eigenerklärung zum Nachweis der Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 SGB V zuzüglich Nachweise gemäß den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (Link: www.gkv-spitzenverband.de/hilfsmittel_eignungskriterien.gkvnet);
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2) Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall mindestens 4 geeignete Mitarbeiter/innen im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt werden und Nachweise zu der geforderten Fachqualifikation und berufspraktischen Erfahrungszeit vorgelegt werden. Eine Namensliste der einzusetzenden Mitarbeiter/innen bzw. die Nachweise zur Fachqualifikation und berufspraktischen Erfahrung können freiwillig bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Sie müssen aber spätestens zum Vertragsschluss vorgelegt werden:
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a) Mindestens 2 Mitarbeiter/innen mit abgeschlossener Ausbildung als Elektroniker/in für Geräte und Systeme (oder mit vergleichbaren Kenntnissen) und mindestens einjähriger berufspraktischer Erfahrung im Zusammenhang mit der Wartung, sicherheitstechnischen Kontrolle und Reparatur von Sauerstofftherapiegeräten und/oder Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen.
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b) Mindestens 2 Mitarbeiter/innen, die durch regelmäßige Schulung vom Hersteller gem. den Anforderungen des § 31 MPG (Medizinproduktegesetz) befähigt sind, in die Handhabung, Anwendung und den Betrieb von Sauerstofftherapiegeräten und/oder Systemen zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen sachgerecht einzuweisen.
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3) Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13488 oder DIN EN ISO 13485 oder DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Normen durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifizierungsurkunde einer akkreditierten Stelle bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung von entsprechenden Stellen anderer Mitgliedstaaten in Kopie.
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Hinweis zu (1) - (3) für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Punkt VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der jährlichen Auftragssumme (netto) mit Vertragsbeginn. Im Fall der Zuschlagserteilung für mehrere Teillose sind für die jährliche Auftragssumme die für die zugeschlagenen Teillose geltenden Angebotspreise zu addieren.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder anzunehmen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-11-02 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Datum des Beginns: 2012-05-01 📅
Datum des Endes: 2016-04-30 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.
2. Der Bieter kann auf alle 15 Teillose bieten. Jedoch gilt folgende Zuschlagslimitierung:
Der Bieter kann für das Fachgebiet A (Teillose 1, 2, 7, 8) für maximal 2 der 4 Teillose den Zuschlag erhalten. Er kann für das Fachgebiet B (Teillose 3, 4, 9, 10) für maximal 2 der 4 Teillose den Zuschlag erhalten. Er kann für das Fachgebiet C (Teillose 5, 6, 11, 12, 13, 14, 15) für maximal 4 der 7 Teillose den Zuschlag erhalten.
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3. Teillose 1-12 haben eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2012 bis 31.12.2015. Teillose 13-15 haben eine Vertragslaufzeit vom 1.5.2012 bis 30.4.2016.
4. Die Vergabeunterlagen können nach vorheriger Registrierung kostenfrei von der Ausschreibungsplattform der Auftraggeberin herunter geladen werden (www.aok-business.de/ausschreibungen).
5. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlichder Zuverlässigkeit (Punkt III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Punkt III.2.2. und Punkt III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
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6. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
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Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Zu unterscheiden sind:
a) Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und
b) Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen.
Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen.
Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
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Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Punkt I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2011/S 185-302712 (2011-09-23)
Ergänzende Angaben (2011-09-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 191-310639
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 185-302712
ABl. S-Ausgabe: 191
Quelle: OJS 2011/S 191-310639 (2011-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-12-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband GbR führte im Namen der unter VI.2 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 242-391875
ABl. S-Ausgabe: 242

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-05 📅
Name: Jonas Medizintechnik Handelsgesellschaft mbH
Postanschrift: Oderstraße 73
Postort: Teltow
Postleitzahl: 14513
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Zuther+Hautmann GmbH & Co. KG
Postanschrift: Siegfried-Marcus-Straße 31
Postort: Waren/Müritz
Postleitzahl: 17192

3️⃣
Name: Sapio Life GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gewerbegebiet Märkische Straße
Postort: Dabendorf
Postleitzahl: 15806

4️⃣

5️⃣

6️⃣

7️⃣
Name: Critical Care Gesellschaft für home care Medizintechnik mbH & Co. KG
Postanschrift: Kirchhoffstraße 5
Postort: Kaltenkirchen
Postleitzahl: 24568

8️⃣

9️⃣

1️⃣0️⃣
Name: Schulte-Derne RehaTechnik GmbH
Postanschrift: Rietzer Straße 18
Postort: Brandenburg
Postleitzahl: 14776

1️⃣1️⃣
Postanschrift: Kaltenkirchen
Postort: Kirchhoffstraße 5

1️⃣2️⃣

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
9
8
10
12
7
6

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 191-310639
Quelle: OJS 2011/S 242-391875 (2011-12-13)