Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie

Der AOK-Bundesverband im Namen der unter VI.3 genannten Auftraggeberin

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V – gemäß Vergabebekanntmachung – zur Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten. Die Ausschreibung richtet sich an Apotheker.
Die Zuschlagserteilung im Rahmen der Ausschreibung verpflichtet zur Versorgung der Leistungserbringer, die in einem Gebietslos Versicherte der Krankenkasse mit parenteralen Zubereitungen in der Onkologie ambulant ärztlich behandeln. Zu einem solchen Gebietslos zusammengefasst werden jeweils Leistungserbringer in einem bestimmten definierten Teilgebiet Berlins. Die Belieferung im Rahmen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus erfolgt jedoch weiterhin ausschließlich außerhalb der ausgeschriebenen Verträge über die Krankenhausapotheken, sofern ein Vertrag gem. § 129 a SGB V mit der AOK Nordost besteht und die Belieferung der jeweiligen Personen und/oder Ambulanzen durch die Krankenhausapotheke gemäß § 14 Abs. 7 ApoG gesetzlich zulässig ist. Betroffene Einrichtungen sind mit Stand der Bekanntmachung die folgende:
— Die Charité – Universitätsmedizin Berlin,
— Sana Kliniken Berlin-Brandenburg, Berlin-Lichtenberg,
— Helios Kliniken GmbH, Helios Klinikum Berlin-Buch.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V (im folgenden Dispensaire-Einrichtungen) nach § 14 Abs. 7 Apothekengesetz (ApoG) von einer Belieferung durch die Krankenhausapotheke ausgeschlossen sind. Der Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung verpflichtet daher auch zur Belieferung von Dispensaire-Einrichtungen, sofern solche in dem jeweiligen Los vorhanden sind. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob ein Vertrag gemäß § 129 a SGB V besteht. Besteht mit dem Träger eines Krankenhauses kein Vertrag nach § 129 a SGB V, so ist die Belieferung sämtlicher ambulant abgegebener ausschreibungsgenständlicher Arzneimittel vom Auftragsvolumen erfasst.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-27.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-27 Auftragsbekanntmachung
2011-06-17 Ergänzende Angaben
2011-07-07 Ergänzende Angaben
2012-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge