Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit saugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich einschließlich der dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Saugende Inkontinenzhilfen sind abgebildet unter den folgenden Positionsnummern aus dem Hilfsmittelverzeichnis: 15.25.01.0: Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung, Größe 1; 15.25.01.1: Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung, Größe 2; 15.25.01.2: Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung, Größe 3; 15.25.01.3: Rechteckvorlagen, Größe 1; 15.25.01.4: Rechteckvorlagen, Größe 2; 15.25.01.5: Vorlagen für Urininkontinenz; 15.25.02.0: Netzhosen, Größe 1; 15.25.02.1: Netzhosen, Größe 2; 15.25.03.0: Inkontinenzhosen, Größe 1; 15.25.03.1: Inkontinenzhosen, Größe 2; 15.25.03.2: Inkontinenzhosen, Größe 3; 15.25.03.n: Pants bzw. Pull Ons. Enthalten sind auch die Kinderversorgungen und die Versorgungen von Patienten mit einem Körperumfang über 150 cm. Werden darüber hinaus nichtgelistete Produkte angeboten, sind nach Vertragsabschluss unaufgefordert vor Lieferung der Produkte die jeweiligen technischen Produktbeschreibungen der einzelnen saugenden Inkontinenzhilfen und eine Bestätigung einer unabhängigen Prüfstelle zur Genehmigung vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die geforderten Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses erfüllt werden. Der Auftrag ist aufgeteilt in 5 Lose (s. Vergabeunterlagen). Für jedes Los sind Mengenkontingente festgelegt. Ein Anspruch auf Ausschöpfung der Kontingente besteht nicht. Sind die Kontingente ausgeschöpft, kann die Auftraggeberin den Vertrag vorzeitig beenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Schätzung der Anzahl der Versorgungsmonate (zu versorgende Versicherte) innerhalb von 12 Monaten im Vertragszeitraum:— Los A: ca. 13.671 (ca. 2.632),— Los B: ca. 11.183 (ca. 2.279),— Los C: ca. 15.727 (ca. 3.082),— Los D: ca. 13.942 (ca. 2.730),— Los E: ca. 16.550 (ca. 3.230).
Schätzung der Anzahl der Versorgungsmonate (zu versorgende Versicherte) innerhalb von 12 Monaten im Vertragszeitraum:— Los A: ca. 13.671 (ca. 2.632),— Los B: ca. 11.183 (ca. 2.279),— Los C: ca. 15.727 (ca. 3.082),— Los D: ca. 13.942 (ca. 2.730),— Los E: ca. 16.550 (ca. 3.230).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Kölner Str. 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-hessen-online.de/🌏
E-Mail: hilfsmittelvergabe@he.aok.de📧
Fax: +49 6196406-311 📠
Die Auftraggeberin nutzt eine Vergabeplattform, erreichbar unter: http://www.aok-hessen-online.de/. Auf dieser Seite stellt die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen zur Verfügung. Dort kann man sich als Interessent registrieren und anschließend alle Unterlagen herunterladen. Weiterhin werden Antworten zu ggf. gestellten Fragen auf dieser Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber werden von der Auftraggeberin per E-Mail darüber informiert und können sich auch diese auf der Vergabeplattform herunterladen.
Die Auftraggeberin nutzt eine Vergabeplattform, erreichbar unter: http://www.aok-hessen-online.de/. Auf dieser Seite stellt die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen zur Verfügung. Dort kann man sich als Interessent registrieren und anschließend alle Unterlagen herunterladen. Weiterhin werden Antworten zu ggf. gestellten Fragen auf dieser Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber werden von der Auftraggeberin per E-Mail darüber informiert und können sich auch diese auf der Vergabeplattform herunterladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit saugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich einschließlich der dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Saugende Inkontinenzhilfen sind abgebildet unter den folgenden Positionsnummern aus dem Hilfsmittelverzeichnis:
Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit saugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich einschließlich der dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Saugende Inkontinenzhilfen sind abgebildet unter den folgenden Positionsnummern aus dem Hilfsmittelverzeichnis:
15.25.01.2: Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung, Größe 3;
15.25.01.3: Rechteckvorlagen, Größe 1;
15.25.01.4: Rechteckvorlagen, Größe 2;
15.25.01.5: Vorlagen für Urininkontinenz;
15.25.02.0: Netzhosen, Größe 1;
15.25.02.1: Netzhosen, Größe 2;
15.25.03.0: Inkontinenzhosen, Größe 1;
15.25.03.1: Inkontinenzhosen, Größe 2;
15.25.03.2: Inkontinenzhosen, Größe 3;
15.25.03.n: Pants bzw. Pull Ons.
Enthalten sind auch die Kinderversorgungen und die Versorgungen von Patienten mit einem Körperumfang über 150 cm.
Werden darüber hinaus nichtgelistete Produkte angeboten, sind nach Vertragsabschluss unaufgefordert vor Lieferung der Produkte die jeweiligen technischen Produktbeschreibungen der einzelnen saugenden Inkontinenzhilfen und eine Bestätigung einer unabhängigen Prüfstelle zur Genehmigung vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die geforderten Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses erfüllt werden. Der Auftrag ist aufgeteilt in 5 Lose (s. Vergabeunterlagen). Für jedes Los sind Mengenkontingente festgelegt. Ein Anspruch auf Ausschöpfung der Kontingente besteht nicht. Sind die Kontingente ausgeschöpft, kann die Auftraggeberin den Vertrag vorzeitig beenden.
Werden darüber hinaus nichtgelistete Produkte angeboten, sind nach Vertragsabschluss unaufgefordert vor Lieferung der Produkte die jeweiligen technischen Produktbeschreibungen der einzelnen saugenden Inkontinenzhilfen und eine Bestätigung einer unabhängigen Prüfstelle zur Genehmigung vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die geforderten Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses erfüllt werden. Der Auftrag ist aufgeteilt in 5 Lose (s. Vergabeunterlagen). Für jedes Los sind Mengenkontingente festgelegt. Ein Anspruch auf Ausschöpfung der Kontingente besteht nicht. Sind die Kontingente ausgeschöpft, kann die Auftraggeberin den Vertrag vorzeitig beenden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los A
Kurze Beschreibung: s. II.1.5) und II.2.1)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los B
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los C
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los D
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los E
Menge oder Umfang:
Schätzung der Anzahl der Versorgungsmonate (zu versorgende Versicherte) innerhalb von 12 Monaten im Vertragszeitraum:
— Los A: ca. 13.671 (ca. 2.632),
— Los B: ca. 11.183 (ca. 2.279),
— Los C: ca. 15.727 (ca. 3.082),
— Los D: ca. 13.942 (ca. 2.730),
— Los E: ca. 16.550 (ca. 3.230).
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um 1 Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: HE 1/11-15s
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass keine Steuerschulden bestehen, mit Angabe des zuständigen Finanzamts sowie Steuernummer (Anhang 12 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Zertifizierung DIN EN ISO 9001 oder mindestens gleich- bzw. höherwertig verfügt oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen kann (Anhang 12 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung, dass aktuell keine Beitragsrückstände zur Sozialversicherung bestehen mit Angabe des Hauptsozialversicherungsträgers (Anhang 12 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit (Anhang 12 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass die eigene Wertungssumme (siehe Ziffer 2.17 der Vergabeunterlagen) des eingereichten Angebotes 20 Prozent des durchschnittlich jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 Kalenderjahre nicht übersteigt. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass die eigene Wertungssumme (siehe Ziffer 2.17 der Vergabeunterlagen) des eingereichten Angebotes 20 Prozent des durchschnittlich jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 Kalenderjahre nicht übersteigt. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
a) Nachweis über eine Präqualifizierungsbestätigung von einer benannten Präqualifizierungsstelle oder
b) Zulassungsurkunde nach § 126 SGB V in der bis zum 31.3.2007 gültigen Fassung oder
c) Abgabeberechtigung anderer Kostenträger, gültig bis 31.12.2010.
— Kann die fachliche Voraussetzung nach Punkten a) bis c) nicht belegt werden, sind die in den folgenden Ziffern 1 bis 5 genannten Nachweise zu erbringen bzw. Angaben zu machen:
1.) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des hauptsächlich zuständigen Sozialversicherungsträgers, die bescheinigt, dass Mitarbeiter dort sozialversichert sind und keinerlei Beitragsrückstände bestehen;
2.) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die bescheinigt, dass keinerlei Rückstände bzgl. Steuerzahlungen bestehen;
3.) Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung;
4.) Benennung des Inhabers und fachlichen Leiters (Voraussetzungen s. Anhang 1 der Vergabeunterlagen);
5.) Sofern kein Verkaufs-/Empfangsbereich zur Verfügung steht, ist eine Erklärung abzugeben, dass Vorführ- und ggf. Testmustern (konfektionierte Produkte) vorgehalten werden.
— Weitere fachliche Voraussetzung:
— Nachweis über für den Bieter tätiges Fachpersonal. Bei Vertragsabschluss müssen mindestens 2 qualifizierte MitarbeiterInnen pro Los ganztägig beschäftigt werden und die Vertretung sichergestellt sein (Voraussetzungen s. Anhang 1 der Vergabeunterlagen).
— Nachweis über für den Bieter tätiges Fachpersonal. Bei Vertragsabschluss müssen mindestens 2 qualifizierte MitarbeiterInnen pro Los ganztägig beschäftigt werden und die Vertretung sichergestellt sein (Voraussetzungen s. Anhang 1 der Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit dem Angebot ist vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (Anhang 12 der Vergabeunterlagen).
Im Auftragsfall ist vorzulegen:
— innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR bei Personenschäden und mindestens 500 000 EUR bei Sachschäden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.1.1), III.2.1), Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die Benennung des Fachpersonals kann durch jedes oder auch nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft erfolgen. Das Gleiche gilt für Unterauftragnehmer, sofern diese die Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen durch Hausbesuch in der Anwendung und Auswahl der Produkte durchführen.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.1.1), III.2.1), Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die Benennung des Fachpersonals kann durch jedes oder auch nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft erfolgen. Das Gleiche gilt für Unterauftragnehmer, sofern diese die Beratung des Versicherten bzw. der betreuenden Personen durch Hausbesuch in der Anwendung und Auswahl der Produkte durchführen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 21
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-05-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Hauptabteilung Medizinprodukte-Pflege-Zahnärzte, Abteilung Hilfsmittel
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ruth Nau
Adresse des Käuferprofils: http://www.aok-hessen-online.de/🌏
Name: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
URL der Dokumente: http://www.aok-hessen-online.de/🌏
Postanschrift: Gernsheimer Str. 43
Postort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HE 1/11-15s
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachden Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachden Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstellter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobenen Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach derRechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobenen Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach derRechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2011/S 037-060447 (2011-02-21)
Ergänzende Angaben (2011-02-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben