Verwertung / Vermarktung von "kommunalem" Altpapier

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck

Verwertung / Vermarktung von "kommunalem" Altpapier aus den kleinen Wertstoffhöfen (Bringsystem) und aus den kommunalen Altpapierbehältern – Landkreis-Papiertonnen - (Holsystem) des Landkreises Fürstenfeldbruck sowie Abholung dieses Altpapiers durch den Auftragnehmer vom Betriebsgelände der ROHPROG GmbH, Detmoldstraße 29, 80935 München und der Fa. Fritsch Containerdienst, Daimlerstraße 14, 82291 Mammendorf.
Verwertung / Vermarktung von Altpapier aus den großen Wertstoffhöfen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-11 Auftragsbekanntmachung
2011-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Münchner Straße 33
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Kontakt
Telefon: +49 8141519-411 📞
Fax: +49 8141519-522 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2011-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 52-085441
ABl. S-Ausgabe: 52

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwertung / Vermarktung von "kommunalem" Altpapier aus den kleinen Wertstoffhöfen (Bringsystem) und aus den kommunalen Altpapierbehältern – Landkreis-Papiertonnen - (Holsystem) des Landkreises Fürstenfeldbruck sowie Abholung dieses Altpapiers durch den Auftragnehmer vom Betriebsgelände der ROHPROG GmbH, Detmoldstraße 29, 80935 München und der Fa. Fritsch Containerdienst, Daimlerstraße 14, 82291 Mammendorf.
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Verwertung / Vermarktung von Altpapier aus den großen Wertstoffhöfen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Verwertung / Vermarktung von "kommunalem" Altpapier aus den kleinen Wertstoffhöfen und der Landkreis-Papiertonne
Kurze Beschreibung:
Verwertung / Vermarktung von "kommunalem" Altpapier aus den kleinen Wertstoffhöfen (Bringsystem) und aus den kommunalen Altpapierbehältern – Landkreis-Papiertonnen - (Holsystem) des Landkreises Fürstenfeldbruck sowie Abholung dieses gesamten Altpapiers durch den Auftragnehmer vom Betriebsgelände der ROHPROG GmbH, Detmoldstraße 29, 80935 München und der Fa. Fritsch Containerdienst, Daimlerstraße 14, 82291 Mammendorf.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verwertung / Vermarktung von "kommunalem" Altpapier aus den großen Wertstoffhöfen
Kurze Beschreibung:
Verwertung / Vermarktung von"kommunalem" Altpapier aus den großen Wertstoffhöfen.
Referenznummer: AWB-8700-7/5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fürstenfeldbruck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung für das Nichtvorliegen der in §§ 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A genannten Tatbestände. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008 - 2010). Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR haben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 5 % vom Gesamtauftragswert innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Eine Bestätigung des Bieters oder die Vorlage einer Bankerklärung ist im Angebot nicht erforderlich.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gemäß Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-05-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck
Kontakt
Kontaktperson: Frau Habereder

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-07-01 📅
Datum des Endes: 2011-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AWB-8700-7/5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens vierzehn Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Industrie- und Handelskammer in München und Oberbayern
Postanschrift: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Str. 2
Postleitzahl: 80333
Telefon: +49 895116-0 📞
Fax: +49 895116-306 📠
Quelle: OJS 2011/S 052-085441 (2011-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-07-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 135-224065
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 52-085441
ABl. S-Ausgabe: 135

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Endkosten beim Auftraggeber (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-06-20 📅
Postanschrift: Detmoldstraße 29
Postort: München
Postleitzahl: 80935
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Postanschrift: Pasteurstraße 22
Postleitzahl: 80999
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens vierzehn Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwin-gend zu beachten.
Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Str. 2.
80333 München.
Telefonnummer: +49 895116-0.
Telefax: +49 895116-306.
Quelle: OJS 2011/S 135-224065 (2011-07-14)