Verwertung von jährlich ca. 5 800 bis 8 500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen) aus dem Landkreis Uckermark und ggf. Transport ab Übergabestelle, ab dem 1.1.2012
UDG Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 5 800 bis 8 500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus dem Landkreis Uckermark sowie erforderlichenfalls der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage, ab dem 1.1.2012. Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-02.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-09-02 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-01-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2011-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Verwertung von ca. 5 800 bis 8 500 Mg/a PPK.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Franz-Wienholz-Straße 25a
Postleitzahl: 17291
Postort: Prenzlau
Kontakt
Internetadresse: http://www.udg-uckermark.de 🌏
Fax: +49 3984835111 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 171-281672
ABl. S-Ausgabe: 171
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 21 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Uckermark.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-20 📅
Öffnungsort:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: UDG Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Armin Habereder
Name: Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Herrn Dr. Frank Wenzel
Fax: +49 30726102610 📠
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2011/S 171-281672 (2011-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Verwertung von ca. 5 800 bis 8 500 Mg/a PPK.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Franz-Wienholz-Straße 25a
Postleitzahl: 17291
Postort: Prenzlau
Kontakt
Internetadresse: http://www.udg-uckermark.de 🌏
Fax: +49 3984835111 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 171-281672
ABl. S-Ausgabe: 171
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 5 800 bis 8 500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus dem Landkreis Uckermark sowie erforderlichenfalls der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage, ab dem 1.1.2012. Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
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Einseitige Verlängerungsoption des AG um ein Jahr.
Die Verlängerungsoption muss vom AG spätestens bis zum 30.9.2013, 30.9.2014 bzw. 30.9.2015 schriftlich ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Uckermark.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden:
— Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
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— Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses.
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
— Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO.
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1 als nach III.2.2 und III.2.3):
— die Vergabestelle kann gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Zusätzlich behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf gesonderte Aufforderung zu fordern,
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— der Auftraggeber behält sich vor, bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer und die verbindliche, schriftliche Erklärung des/der Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Lieferleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern.
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Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten besteht.
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Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Zuverlässigkeit (z.B. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen) muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung…
… von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen,
… der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungs-deckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Soweit die vorhandene Betriebshaftpflichtversicherung nicht die geforderte Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung, dass im Auftragsfall eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt.
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Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Nachweis einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 10 Abs. 2 UmweltHG zulässiger Vorsorgenachweise,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 7 Abs. 2 lit.c) EG VOL/A.
Grundsätzlich soll mit dem Angebot vorgelegt werden:
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. A EG VOL/A, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 5 Jahren vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum,
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— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 52 KrW-/AbfG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen oder Vorlage des Genehmigungsbescheides der Verwertungsanlage.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatliche Rechnungen für ausgeführte Leistungen (nähere Angaben in den Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden nach Zahlungseingang des Betrags in Höhe von 20,00 EUR auf das Konto:
Kontoinhaber: Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH,
Konto-Nr. 3624006729,
BLZ: 17056060 Sparkasse Uckermark (IBAN: DE 74 1705 6060 3624 0067 29, BIC: WELADED1UMP, Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 157068288), Verwendungszweck: PPK-Ausschreibung Landkreis Uckermark versandt. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-20 📅
Öffnungsort:
UDG Uckermärkische Deinstleistungsgesellschaft mbH, Franz-Wienholz-Straße 25a, 17291 Prenzlau.
Ort des Eröffnungstermins: UDG Uckermärkische Deinstleistungsgesellschaft mbH, Franz-Wienholz-Straße 25a, 17291 Prenzlau.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: UDG Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Armin Habereder
Name: Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Herrn Dr. Frank Wenzel
Fax: +49 30726102610 📠
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 15.7.2005 (BGBl. I, S. 2114) in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung. Es wird insoweit insbesondere auf auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 102 ff. GWB verwiesen. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
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1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn es nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nach dem Verständnis der Vergabestelle nur dann erhoben, wenn sie spätestens sieben Tage nach Kenntnis des Bewerbeverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-01-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 5-006827
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 171-281672
ABl. S-Ausgabe: 5
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-29 📅
Name: SCA Recycling Deutschland GmbH
Postanschrift: Kufsteiner Straße 27
Postort: Raubling
Postleitzahl: 83064
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/d1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 005-006827 (2012-01-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 5-006827
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 171-281672
ABl. S-Ausgabe: 5
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-29 📅
Name: SCA Recycling Deutschland GmbH
Postanschrift: Kufsteiner Straße 27
Postort: Raubling
Postleitzahl: 83064
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/d1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 15.7.2005 (BGBl. I, S. 2114) in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung. Es wird insoweit insbesondere auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 102 ff. GWB verwiesen. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn es nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nach dem Verständnis der Vergabestelle nur dann erhoben, wenn sie spätestens sieben Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht.
Mehr anzeigen
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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