VOF-Verfahren SBH VOF 02/2011 - Grunderneuerung mit energetischer Modernisierung an 8 Schulen im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg in 8 Fachlosen
Architektenleistungen gem. HOAI § 33 in Verbindung mit Anlage 11 in stufenweiser Beauftragung (LPH 1-4, 5-7, 8-9) für die äußere und innere Grunderneuerung mit energetischer Modernisierung der Schulbelegenheit Wesperloh 19, Schule Wesperloh (als Los 1 vgl. Angaben zu den Losen 1; geschätzte Gesamtkosten 8 800 000 EUR), der Schulbelegenheit Stephanstraße 103, Schule An der Gartenstadt (als Los 2 vgl. Angaben zu den Losen 2; geschätzte Gesamtkosten 8 000 000 EUR), der Schulbelegenheit Kirchwerder Hausdeich 341, Stadtteilschule Kirchwerder (als Los 3 vgl. Angaben zu den Losen 3; geschätzte Gesamtkosten 8 000 000 EUR), der Schulbelegenheit Brockdorffstraße 64, Schule Brockdorffstraße (als Los 4 vgl. Angaben zu den Losen 4; geschätzte Gesamtkosten 7 700 000 EUR), der Schulbelegenheit Oppelner Straße 45, Schule Oppelner Straße (als Los 5 vgl. Angaben zu den Losen 5; geschätzte Gesamtkosten 7 600 000 EUR), der Schulbelegenheit Humboldtstraße 30, Schule Humboldtstraße (als Los 6 vgl. Angaben zu den Losen 6; geschätzte Gesamtkosten 6 900 000 EUR)), der Schulbelegenheit Rahewinkel 9, Schule Rahewinkel (als Los 7 vgl. Angaben zu den Losen 7; geschätzte Gesamtkosten 6 900 000 EUR) und der Schulbelegenheit Ladenbeker Weg 13, STS Bergedorf (als Los 8 vgl. Angaben zu den Losen 8; geschätzte Gesamtkosten 6 000 000 EUR).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Architektenleistungen für die in den Losen (siehe Anhang B) genannten Aufgaben. Die dort angegebenen Kosten sind geschätzte Gesamtkosten und somit nicht identisch mit anrechenbaren Kosten gemäß HOAI. Es wird ein Fachlos an jeweils eine(n) Bewerber(in) vergeben werden.
Architektenleistungen für die in den Losen (siehe Anhang B) genannten Aufgaben. Die dort angegebenen Kosten sind geschätzte Gesamtkosten und somit nicht identisch mit anrechenbaren Kosten gemäß HOAI. Es wird ein Fachlos an jeweils eine(n) Bewerber(in) vergeben werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: anja.brandenberger@sbh.fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4042823-6271 📠
Architektenleistungen gem. HOAI § 33 in Verbindung mit Anlage 11 in stufenweiser Beauftragung (LPH 1-4, 5-7, 8-9) für die äußere und innere Grunderneuerung mit energetischer Modernisierung der Schulbelegenheit Wesperloh 19, Schule Wesperloh (als Los 1 vgl. Angaben zu den Losen 1; geschätzte Gesamtkosten 8 800 000 EUR), der Schulbelegenheit Stephanstraße 103, Schule An der Gartenstadt (als Los 2 vgl. Angaben zu den Losen 2; geschätzte Gesamtkosten 8 000 000 EUR), der Schulbelegenheit Kirchwerder Hausdeich 341, Stadtteilschule Kirchwerder (als Los 3 vgl. Angaben zu den Losen 3; geschätzte Gesamtkosten 8 000 000 EUR), der Schulbelegenheit Brockdorffstraße 64, Schule Brockdorffstraße (als Los 4 vgl. Angaben zu den Losen 4; geschätzte Gesamtkosten 7 700 000 EUR), der Schulbelegenheit Oppelner Straße 45, Schule Oppelner Straße (als Los 5 vgl. Angaben zu den Losen 5; geschätzte Gesamtkosten 7 600 000 EUR), der Schulbelegenheit Humboldtstraße 30, Schule Humboldtstraße (als Los 6 vgl. Angaben zu den Losen 6; geschätzte Gesamtkosten 6 900 000 EUR)), der Schulbelegenheit Rahewinkel 9, Schule Rahewinkel (als Los 7 vgl. Angaben zu den Losen 7; geschätzte Gesamtkosten 6 900 000 EUR) und der Schulbelegenheit Ladenbeker Weg 13, STS Bergedorf (als Los 8 vgl. Angaben zu den Losen 8; geschätzte Gesamtkosten 6 000 000 EUR).
Architektenleistungen gem. HOAI § 33 in Verbindung mit Anlage 11 in stufenweiser Beauftragung (LPH 1-4, 5-7, 8-9) für die äußere und innere Grunderneuerung mit energetischer Modernisierung der Schulbelegenheit Wesperloh 19, Schule Wesperloh (als Los 1 vgl. Angaben zu den Losen 1; geschätzte Gesamtkosten 8 800 000 EUR), der Schulbelegenheit Stephanstraße 103, Schule An der Gartenstadt (als Los 2 vgl. Angaben zu den Losen 2; geschätzte Gesamtkosten 8 000 000 EUR), der Schulbelegenheit Kirchwerder Hausdeich 341, Stadtteilschule Kirchwerder (als Los 3 vgl. Angaben zu den Losen 3; geschätzte Gesamtkosten 8 000 000 EUR), der Schulbelegenheit Brockdorffstraße 64, Schule Brockdorffstraße (als Los 4 vgl. Angaben zu den Losen 4; geschätzte Gesamtkosten 7 700 000 EUR), der Schulbelegenheit Oppelner Straße 45, Schule Oppelner Straße (als Los 5 vgl. Angaben zu den Losen 5; geschätzte Gesamtkosten 7 600 000 EUR), der Schulbelegenheit Humboldtstraße 30, Schule Humboldtstraße (als Los 6 vgl. Angaben zu den Losen 6; geschätzte Gesamtkosten 6 900 000 EUR)), der Schulbelegenheit Rahewinkel 9, Schule Rahewinkel (als Los 7 vgl. Angaben zu den Losen 7; geschätzte Gesamtkosten 6 900 000 EUR) und der Schulbelegenheit Ladenbeker Weg 13, STS Bergedorf (als Los 8 vgl. Angaben zu den Losen 8; geschätzte Gesamtkosten 6 000 000 EUR).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schule Wesperloh, Wesperloh 19
Kurze Beschreibung:
Innere und äußere Energetische Sanierung an den Pavillonbauten, dem Kreuzbau und der Pausenhalle, sowie Anpassungsmaßnahmen an die Forderungen einer wachsenden Grundschule.
Menge oder Umfang: Für die Schule Wesperloh ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.Die Schulanlage wurde ab 1960 nach Entwürfen von Paul Seitz errichtet und ist im Verzeichnis der erkannten Denkmäler in Hamburg erfasst. Anpassungsmaßnahmen an die Forderungen einer wachsenden Grundschule sind notwendig. Auf dem Gelände sind energetische und konstruktive Sanierungsmaßnahmen an Pavillonbauten, am Kreuzbau und der Pausenhalle vorzunehmen. Es wird mit schadstoffbelasteten Bauteilen gerechnet. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.Fertigstellungstermin ist 2013.Geschätzte Gesamtkosten 8 800 000 EUR.
Für die Schule Wesperloh ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.
Die Schulanlage wurde ab 1960 nach Entwürfen von Paul Seitz errichtet und ist im Verzeichnis der erkannten Denkmäler in Hamburg erfasst. Anpassungsmaßnahmen an die Forderungen einer wachsenden Grundschule sind notwendig. Auf dem Gelände sind energetische und konstruktive Sanierungsmaßnahmen an Pavillonbauten, am Kreuzbau und der Pausenhalle vorzunehmen. Es wird mit schadstoffbelasteten Bauteilen gerechnet. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.
Die Schulanlage wurde ab 1960 nach Entwürfen von Paul Seitz errichtet und ist im Verzeichnis der erkannten Denkmäler in Hamburg erfasst. Anpassungsmaßnahmen an die Forderungen einer wachsenden Grundschule sind notwendig. Auf dem Gelände sind energetische und konstruktive Sanierungsmaßnahmen an Pavillonbauten, am Kreuzbau und der Pausenhalle vorzunehmen. Es wird mit schadstoffbelasteten Bauteilen gerechnet. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.
Fertigstellungstermin ist 2013.
Geschätzte Gesamtkosten 8 800 000 EUR.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schule An der Gartenstadt, Stephanstraße 103
Kurze Beschreibung:
Innere und äußere, sowie energetische und technische Sanierung des Schulensembles.
Menge oder Umfang: Für die Schule an der Gartenstadt ist eine innere und äußere energetische und technische Sanierung vorgesehen. Die Gebäudesubstanz ist seit der Errichtung im Jahr 1964 nicht maßgeblich verändert worden. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden. Besondere Berücksichtigung sollte in dieser Gegenüberstellung die Vollständigkeit des ursprünglichen Schulensembles finden.Fertigstellungstermin ist 2013.Geschätzte Gesamtkosten 8 000 000 EUR.
Für die Schule an der Gartenstadt ist eine innere und äußere energetische und technische Sanierung vorgesehen. Die Gebäudesubstanz ist seit der Errichtung im Jahr 1964 nicht maßgeblich verändert worden. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden. Besondere Berücksichtigung sollte in dieser Gegenüberstellung die Vollständigkeit des ursprünglichen Schulensembles finden.
Für die Schule an der Gartenstadt ist eine innere und äußere energetische und technische Sanierung vorgesehen. Die Gebäudesubstanz ist seit der Errichtung im Jahr 1964 nicht maßgeblich verändert worden. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden. Besondere Berücksichtigung sollte in dieser Gegenüberstellung die Vollständigkeit des ursprünglichen Schulensembles finden.
Geschätzte Gesamtkosten 8 000 000 EUR.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Stadtteilschule Kirchwerder, Kirchwerder Hausdeich 341
Kurze Beschreibung: Innere und äußere, energetische und technische Sanierung des Schulensembles.
Menge oder Umfang: Für die Stadtteilschule Kirchwerder ist eine innere und äußere energetische und technische Sanierung vorgesehen. Die Unterrichtsgebäude stammen überwiegend aus den 70er Jahren. Sie umfassen die Verwaltung mit Fachräumen und mehrere kleine freistehende Klassenhäuser, die seit der Errichtung nicht modernisiert wurden. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung.In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.Fertigstellungstermin ist 2013.Geschätzte Gesamtkosten 8 000 000 EUR.
Für die Stadtteilschule Kirchwerder ist eine innere und äußere energetische und technische Sanierung vorgesehen. Die Unterrichtsgebäude stammen überwiegend aus den 70er Jahren. Sie umfassen die Verwaltung mit Fachräumen und mehrere kleine freistehende Klassenhäuser, die seit der Errichtung nicht modernisiert wurden. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung.
Für die Stadtteilschule Kirchwerder ist eine innere und äußere energetische und technische Sanierung vorgesehen. Die Unterrichtsgebäude stammen überwiegend aus den 70er Jahren. Sie umfassen die Verwaltung mit Fachräumen und mehrere kleine freistehende Klassenhäuser, die seit der Errichtung nicht modernisiert wurden. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung.
In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Schule Brockdorffstraße, Brockdorffstr. 64
Kurze Beschreibung:
Innere und äußere, energetische und technische Sanierung für die Häuser 1 bis 5, die Pausenhalle, die Verwaltung und die Hausmeisterwohnung aus den 60er Jahren.
Menge oder Umfang: Für die Schule Brockdorffstraße ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.Die Sanierung bezieht die Häuser 1 bis 5, die Pausenhalle, die Verwaltung und die Hausmeisterwohnung aus den 60er Jahren ein. Sie wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren umgesetzt. Pro Jahr sind zwei Gebäude hinsichtlich der Fenster, Außenwände und Dächer zu sanieren. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.Fertigstellungstermin ist 2014.Geschätzte Gesamtkosten 7 700 000 EUR.
Für die Schule Brockdorffstraße ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.
Die Sanierung bezieht die Häuser 1 bis 5, die Pausenhalle, die Verwaltung und die Hausmeisterwohnung aus den 60er Jahren ein. Sie wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren umgesetzt. Pro Jahr sind zwei Gebäude hinsichtlich der Fenster, Außenwände und Dächer zu sanieren. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.
Die Sanierung bezieht die Häuser 1 bis 5, die Pausenhalle, die Verwaltung und die Hausmeisterwohnung aus den 60er Jahren ein. Sie wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren umgesetzt. Pro Jahr sind zwei Gebäude hinsichtlich der Fenster, Außenwände und Dächer zu sanieren. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.
Fertigstellungstermin ist 2014.
Geschätzte Gesamtkosten 7 700 000 EUR.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Schule Oppelner Straße 45
Kurze Beschreibung:
Innere und äußere, energetische und technische Sanierung des Kreuzbaus und der Außenanlagen.
Menge oder Umfang: Für die Schule Oppelner Straße aus den 70er Jahren, ist eine innere und äußere energetische und technische Sanierung vorgesehen. Sie umfasst die Grundsanierung des Kreuzbaus und die Sanierung der Außenanlagen. Die Sielleitungen sind in Teilbereichen zu erneuern. Die Turnhalle wird in Zukunft dem Stadtteil als Begegnungsstätte dienen. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte die Sanierung kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubauten gegenübergestellt werden.Fertigstellungstermin ist 2015.Geschätzte Gesamtkosten 7 600 000 EUR.
Für die Schule Oppelner Straße aus den 70er Jahren, ist eine innere und äußere energetische und technische Sanierung vorgesehen. Sie umfasst die Grundsanierung des Kreuzbaus und die Sanierung der Außenanlagen. Die Sielleitungen sind in Teilbereichen zu erneuern. Die Turnhalle wird in Zukunft dem Stadtteil als Begegnungsstätte dienen. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte die Sanierung kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubauten gegenübergestellt werden.
Für die Schule Oppelner Straße aus den 70er Jahren, ist eine innere und äußere energetische und technische Sanierung vorgesehen. Sie umfasst die Grundsanierung des Kreuzbaus und die Sanierung der Außenanlagen. Die Sielleitungen sind in Teilbereichen zu erneuern. Die Turnhalle wird in Zukunft dem Stadtteil als Begegnungsstätte dienen. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte die Sanierung kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubauten gegenübergestellt werden.
Fertigstellungstermin ist 2015.
Geschätzte Gesamtkosten 7 600 000 EUR.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Schule Humboldtstraße, Humboldtstr. 30
Kurze Beschreibung:
Innere und äußere, energetische und technische Sanierung, sowie der Zubau von einer kleinen Mensa.
Menge oder Umfang: Für die Schule Humboldtstraße ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.Betrachtet werden 2-geschossige Unterrichts- und Verwaltungsgebäude aus den 60er Jahren mit hohem Sanierungsstau. Geplant ist ein zusätzlicher Raumbedarf von ca. 170m² Hauptnutzfläche für die Essenausgabe in Form von Küche und Mensa. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsprüfung soll ein kompakter Neubau der Sanierung von mehreren Gebäuden gegenübergestellt werden.Fertigstellungstermin ist Ende 2014.Geschätzte Gesamtkosten 6 900 000 EUR.
Für die Schule Humboldtstraße ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.
Betrachtet werden 2-geschossige Unterrichts- und Verwaltungsgebäude aus den 60er Jahren mit hohem Sanierungsstau. Geplant ist ein zusätzlicher Raumbedarf von ca. 170m² Hauptnutzfläche für die Essenausgabe in Form von Küche und Mensa. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsprüfung soll ein kompakter Neubau der Sanierung von mehreren Gebäuden gegenübergestellt werden.
Betrachtet werden 2-geschossige Unterrichts- und Verwaltungsgebäude aus den 60er Jahren mit hohem Sanierungsstau. Geplant ist ein zusätzlicher Raumbedarf von ca. 170m² Hauptnutzfläche für die Essenausgabe in Form von Küche und Mensa. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsprüfung soll ein kompakter Neubau der Sanierung von mehreren Gebäuden gegenübergestellt werden.
Fertigstellungstermin ist Ende 2014.
Geschätzte Gesamtkosten 6 900 000 EUR.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Schule Rahewinkel, Rahewinkel 9
Kurze Beschreibung: Innere und äußere, energetische und technische Sanierung des Standortes.
Menge oder Umfang: Für die Schule Rahewinkel ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.Wichtige Maßnahmen sind die Modernisierung der Heizungsanlage und –regelung, eine ausreichende Außenwanddämmung, die Verbesserung der Winddichtigkeit der Fenster im gesamten Gebäude sowie die Sanierung von Teilen der Dachdeckung und -entwässerung. Es wird mit schadstoffbelasteten Bauteilen gerechnet. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.Fertigstellungstermin ist Ende 2014.Geschätzte Gesamtkosten 6 900 000 EUR.
Für die Schule Rahewinkel ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.
Wichtige Maßnahmen sind die Modernisierung der Heizungsanlage und –regelung, eine ausreichende Außenwanddämmung, die Verbesserung der Winddichtigkeit der Fenster im gesamten Gebäude sowie die Sanierung von Teilen der Dachdeckung und -entwässerung. Es wird mit schadstoffbelasteten Bauteilen gerechnet. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.
Wichtige Maßnahmen sind die Modernisierung der Heizungsanlage und –regelung, eine ausreichende Außenwanddämmung, die Verbesserung der Winddichtigkeit der Fenster im gesamten Gebäude sowie die Sanierung von Teilen der Dachdeckung und -entwässerung. Es wird mit schadstoffbelasteten Bauteilen gerechnet. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Stadtteilschule Bergedorf, Ladenbeker Weg 13
Kurze Beschreibung:
Innere und äußere, energetische und technische Sanierung der Klassenhäuser 1 und 2, Sowie die barrierefreie Gestaltung der Außenanlagen.
Menge oder Umfang: Für die Stadtteilschule Bergedorf ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.Die Sanierung bewzieht sich auf die Klassenhäuser 1 und 2, sowie die barrierefreie Gestaltung der Außenanlagen. In beiden Klassenhäusern ist eine Grundsanierung der Fassade, teilweise der Fenster, die Erneuerung der sanitären Anlagen mit barrierefreien WC’s, der Einbau eines Aufzuges, die komplette malermäßige Überarbeitung der Räume, eine teilweise Erneuerung des Fußbodens nötig. Die bestehenden Heizungs- und Elektroanlagen sind zu ertüchtigen. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.Fertigstellungstermin ist 2014.Geschätzte Gesamtkosten 6 000 000 EUR.
Für die Stadtteilschule Bergedorf ist eine innere und äußere, energetische und technische Sanierung entsprechend der aktuellen EnEV vorgesehen.
Die Sanierung bewzieht sich auf die Klassenhäuser 1 und 2, sowie die barrierefreie Gestaltung der Außenanlagen. In beiden Klassenhäusern ist eine Grundsanierung der Fassade, teilweise der Fenster, die Erneuerung der sanitären Anlagen mit barrierefreien WC’s, der Einbau eines Aufzuges, die komplette malermäßige Überarbeitung der Räume, eine teilweise Erneuerung des Fußbodens nötig. Die bestehenden Heizungs- und Elektroanlagen sind zu ertüchtigen. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.
Die Sanierung bewzieht sich auf die Klassenhäuser 1 und 2, sowie die barrierefreie Gestaltung der Außenanlagen. In beiden Klassenhäusern ist eine Grundsanierung der Fassade, teilweise der Fenster, die Erneuerung der sanitären Anlagen mit barrierefreien WC’s, der Einbau eines Aufzuges, die komplette malermäßige Überarbeitung der Räume, eine teilweise Erneuerung des Fußbodens nötig. Die bestehenden Heizungs- und Elektroanlagen sind zu ertüchtigen. Zur Vermeidung von Störungen des Schulbetriebes ggf. notwendige Ausweichflächen- und Umsetzplanungen sind Bestandteile der Leistung. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die Sanierung einem kompakten, funktional und energetisch optimierten Neubau gegenübergestellt werden.
Geschätzte Gesamtkosten 6 000 000 EUR.
Beschreibung der Optionen: Es wird eine stufenweise Beauftragung je Los erfolgen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: SBH-VOF 02/2011
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die in der VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in der VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
a) Spezifisches Anschreiben (formlos);
b) ausgefüllter Bewerbungsbogen, anzuforderen bei der im Anhang A unter II) genannten Kontaktstelle;
c) Eigenerklärung nach § 4 VOF (Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet und Nachweise bzw. Erklärungen darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft) - Vordruck 1 des Bewerbungsbogens;
c) Eigenerklärung nach § 4 VOF (Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet und Nachweise bzw. Erklärungen darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft) - Vordruck 1 des Bewerbungsbogens;
d) Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz - Vordruck 2 des Bewerbungsbogens;
e) Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften - Vordruck 3 des Bewerbungsbogens;
f) Angaben zu Auftragteilen in einer Bewerber-/Bietergemienschaft - Vordruck 4 des Bewerbungsbogens;
g) Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers;
h) Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift;
I) Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1 genannten Deckungssummen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammereintragungen und Diplom-Urkunden nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind für alle Leistungsbilder, bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistungsphase nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammereintragungen und Diplom-Urkunden nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind für alle Leistungsbilder, bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistungsphase nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen.
Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Seiten sind durchgehend zu nummerieren. Der Umfang der Bewerbung sollte nicht mehr als 40 Seiten, einseitig beschrieben sein. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Seiten sind durchgehend zu nummerieren. Der Umfang der Bewerbung sollte nicht mehr als 40 Seiten, einseitig beschrieben sein. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Bewerbung ist in einem als "Teilnahmeantrag" (mit Angabe der Vergabnummer) gekennzeichneten, verschlossen Umschlag einzureichen.
Hinweis: - Die unter Punkt IV 2.1 dargestellten Kriterien werden in der Verhandlung mit 1 bis 5 Punkten bewertet und mit der angegebenen Gewichtung multipliziert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es wird darauf hingewiesen, dass die in der VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass die in der VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
2.2.1 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr).
2.2.2 Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Nachweis des durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mit mind. dem Auftragswert (jährliches Honorar).
Um auch Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF bei stichhaltigen Gründen (z.B. erst vor kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege, nachgewiesen werden kann (z.B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter oder ähnliches).
Um auch Berufsanfängerinnen bzw. Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF bei stichhaltigen Gründen (z.B. erst vor kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege, nachgewiesen werden kann (z.B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter oder ähnliches).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es wird darauf hingewiesen, dass die in der VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in der VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
2.3.1 Auswahl von max. drei Referenzprojekten seit 2005 mit auf den Auftrag bezogene erbrachte Leistungen incl. Angabe des Rechnungswertes, der ausgeführten Leistungsphasen nach HOAI, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nummer. Den Referenzprojekten ist ein Bestätigungsschreiben des Auftraggebers beizufügen. Gewertet werden nicht fertiggestellte Projekte nur, wenn sie sich in der LPH 8 befinden.
2.3.1 Auswahl von max. drei Referenzprojekten seit 2005 mit auf den Auftrag bezogene erbrachte Leistungen incl. Angabe des Rechnungswertes, der ausgeführten Leistungsphasen nach HOAI, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nummer. Den Referenzprojekten ist ein Bestätigungsschreiben des Auftraggebers beizufügen. Gewertet werden nicht fertiggestellte Projekte nur, wenn sie sich in der LPH 8 befinden.
2.3.2 Erklärung über die aktuelle Anzahl der vom Bewerber ständig Beschäftigten mit Angaben zu deren Funktionen.
Mindeststandards: Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt (Leistungsphase 2-8) seit 2005.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 500 000,- EUR für Personen- sowie 500 000,- EUR für Sachschäden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber(innen), die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.).
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 500 000,- EUR für Personen- sowie 500 000,- EUR für Sachschäden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber(innen), die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Sonstige besondere Bedingungen:
Die mit der Ausführung des Auftrages befassten Beschäftigten werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 in der jeweils geltenden Fassung förmlich verpflichtet. Die Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrages hinaus.
Die mit der Ausführung des Auftrages befassten Beschäftigten werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 in der jeweils geltenden Fassung förmlich verpflichtet. Die Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrages hinaus.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nachweis der Eintragung in die Architektenliste oder entsprechender EU-Nachweis.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 8
Höchstzahl der Bewerber: 32
Objektive Auswahlkriterien:
Auswahlkriterien sind die wirtschaftliche (15 %) und die technische Leistungsfähigkeit (85 %). Ein Muster des Wertungsbogens mit der Wichtung der Auswahlkriterien wird den Bewerber(innen) mit den anzufordernden Unterlagen zugesandt.
Bei Punktgleichheit und gleicher fachlichen Qualifikation wird nach Losverfahren entschieden.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gewährleistung von Kosten und Terminsicherheit in der Planung und Baudurchführung (35)
2. Qualität der zu erwartenden Leistungen im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, insbesondere durch Darstellung der Erfahrung im Schulbau, Bauen im Bestand bei laufendem Betrieb unter Berücksichtigung energetischer Maßnahmen. (30)
3. Fachliche Qualifikation (§ 4 Abs. 3 VOF), Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Person (30)
4. Honorar (HOAI) in Bezug auf Leistungen im Bestand (§ 35 HOAI) und Nebenkosten (§ 7 HOAI) (5)
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg
Kontakt
Kontaktperson: Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg, Service und Finanzen
Frau Anja Brandenberger
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SBH-VOF 02/2011
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg, Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Düsternstraße 10
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20345
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4042840-2039 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH | Schulbau Hamburg, Service und Finanzen, Abteilung Recht 3E
Postanschrift: An der Stadthasubrücke 1
Postleitzahl: 20355
Quelle: OJS 2011/S 014-021911 (2011-01-19)
Ergänzende Angaben (2011-01-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: SBH VOF 02/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 2. Qualität der zu erwartenden Leistungen im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, insbesondere durch Darstellung der Erfahrung im Schulbau, Bauen im Bestand bei laufendem Betrieb unter Berücksichtigung energetischer Maßnahmen (30)
3. Fachliche Qualifikation, Kommunikatinsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (30)
4. Preis/Honorar in Bezug auf Leistungen im Bestand und Nebenkosten (5)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-15 📅
Name: pmp Projekt GmbH
Postanschrift: Max-Brauer-Allee 79
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-12-06 📅
Name: Haslob Kruse + Partner Architekten BDA
Postanschrift: Rembertistraße 32
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28203
3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-18 📅
Name: IBUS Architekten
Postanschrift: Alt-Tempelhof 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-09 📅
Name: ppp architekten gmbh
Postanschrift: Kanalstraße 52
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23552
5️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-12 📅
Name: Planungsgemeinschaft blauraum architekten BDA - assmann beraten + bauen
Postanschrift: Paul-Nevermann-Platz 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kirsten Spann
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Fax: +49 40427927120 📠
Quelle: OJS 2013/S 226-393949 (2013-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-21 📅
Name: BDS Bechtloff. Steffen. Architekten BDA
Postanschrift: Große Elbstraße 145c
Postleitzahl: 22767
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2014/S 128-229325 (2014-07-03)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-01 📅
Name: Trapez Architektur
Postanschrift: Stadtdeich 7
Postleitzahl: 20095
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.