VOF-Verhandlungsverfahren - Gebäudeplanung nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für den Neubau Institutsgebäude FR Physik - Optoelektronik und Experimentalphysik/Photophysik an der TU Dresden

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden II

Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Gebäudeplanung nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (zunächst Leistungsphase 3 und 4 nach Anlage 11 zu § 33 HOAI) für den Neubau eines Institutsgebäudes FR Physik - Optoelektronik und Experimentalphysik /Photophysik der Technischen Universität Dresden. Zu planen ist ein Neubau mit einer Nutzfläche von ca. 3 200 m NFa 1-6 zur Unterbringung von Laborflächen (ca. 1 560 m) und Büroflächen (ca. 1 500 m). Bei den Laborflächen handelt es sich insbesondere um Elektroniklabore sowie physikalisch-technische Labore/Versuchsräume. Die Liegenschaft soll auf einem Grundstück (Grundstücksgröße ca. 3 700 m) im Randgebiet des Universitätsgeländes - Gemarkung Räcknitz (Fl. 22y, 58f und 58) Ecke Helmholtzstraße/Nöthnitzer Straße errichtet werden. Das Baufeld wird dreiseitig von 3 anliegenden Straßen umschlossen. Nördlich ist es die Hallwachsstraße, westlich die Helmholtzstraße und südlich die Nöthnitzer Straße. Auf dem westlich benachbarten Grundstück befindet sich das Gebäude des IFW - Leibniz-Institutes mit 4 Vollgeschossen, nördlich schließt die Mensa der TU Dresden an. Östlich grenzt das Flurstück direkt an ein Einfamiliengrundstück. Auf vorliegende Forderung des Stadtplanungsamtes Dresden ist der Neubau maximal dreigeschossig auszubilden, damit sich geforderte Grundfläche und Höhe in den Kontext der Umgebung einfügen. Das zu bebauende Grundstück wird durch zwei Primärleitungen der Fernwärme gekreuzt, die vor dem Neubaubeginn noch umverlegt werden müssen (DREWAG-Partner). Das zu bebauende Gelände liegt am Fuße der Südhöhe und fällt von Süden nach Norden ab. Das Gefälle beträgt ca. 5 %. Der problematische Baugrund (Lößlehm, verwitterter Mergelgestein sowie auftretendes Schichten- und Hangwasser) fordert ein gesondertes geotechnisches Gutachten. Mit den Planungen der Baumaßnahme soll im 1. Quartal 2012 begonnen werden, die Baumaßnahme soll bis spätestens 4. Quartal 2014 abgeschlossen sein. Bestandteil des VOF-Verhandlungsverfahrens ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlages. Die dazugehörige Aufgabenstellung und Bewertung werden mit der Aufforderung zur Verhandlung gemäß § 11 Abs. 2 bekannt gegeben. Als Grundlagen für die Planung dienen im Vorfeld die erstellte Machbarkeitsstudie und die Entscheidungsunterlage (ES).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-01.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-01 Auftragsbekanntmachung
2013-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge