Wahrnehmung der Aufgaben der "Bescheinigenden Stelle" für die EU-Zahlstelle DE 04 Bayern Landwirtschaft; Prüfung der Zulassungskriterien zur Neuakkreditierung

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gewährt als zugelassene EU-Zahlstelle jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (2010: ca. 1,1 Mrd. EUR) sowie aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (2010: ca. 220 000 000 EUR) an ca. 120 000 Landwirte, Unternehmen und sonstige Beteiligte. Der Fördervollzug erfolgt über 57 nachgeordnete Dienststellen sowie weitere Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG).
Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006), die nach internationalen Prüfstandards sowie unter Berücksichtigung etwaiger Leitlinien und Mitteilungen der EU-Kommission die zugelassene Zahlstelle während und nach dem EU-Haushaltsjahr (16. Oktober – 15. Oktober) prüft. Sie bescheinigt unter Berücksichtigung der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Rechnungen der zugelassenen Zahlstelle und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 01. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres zwei Berichte (je einen für die Bereiche EGFL und ELER) über ihre Feststellungen unter Beachtung formeller und inhaltlicher Vorgaben des EU-Rechts. Dabei nimmt sie auch zur Einhaltung der Zulassungskriterien durch die EU-Zahlstelle Stellung (Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006). Ferner prüft die Bescheinigende Stelle auch die der Zahlstelle obliegende Beseitigung von Mängeln, die die Bescheinigende Stelle bei ihrer Prüftätigkeit festgestellt hat (sog. „follow up“).
Die EU-Zahlstelle DE 04 Bayern Landwirtschaft wurde mit Wirkung zum 01. April 2011 unter Vorbehalt gestellt und eine organisatorische Neuordnung der Zahlstellenaufgaben im Staatsministerium eingeleitet. Die Zahlstelle wird nach erfolgreichem Abschluss dieser Neuordnung von der Zuständigen Behörde wieder uneingeschränkt zugelassen. Diese Neuakkreditierung muss bis 31. März 2012 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Prüfung der Zulassungskriterien durch eine unabhängige Einrichtung (Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 885/2006).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-31.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-31 Auftragsbekanntmachung
2011-10-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge