Wahrnehmung der Aufgaben der "Bescheinigenden Stelle" für die EU-Zahlstelle DE 04 Bayern Landwirtschaft; Prüfung der Zulassungskriterien zur Neuakkreditierung
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gewährt als zugelassene EU-Zahlstelle jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (2010: ca. 1,1 Mrd. EUR) sowie aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (2010: ca. 220 000 000 EUR) an ca. 120 000 Landwirte, Unternehmen und sonstige Beteiligte. Der Fördervollzug erfolgt über 57 nachgeordnete Dienststellen sowie weitere Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG). Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006), die nach internationalen Prüfstandards sowie unter Berücksichtigung etwaiger Leitlinien und Mitteilungen der EU-Kommission die zugelassene Zahlstelle während und nach dem EU-Haushaltsjahr (16. Oktober – 15. Oktober) prüft. Sie bescheinigt unter Berücksichtigung der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Rechnungen der zugelassenen Zahlstelle und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 01. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres zwei Berichte (je einen für die Bereiche EGFL und ELER) über ihre Feststellungen unter Beachtung formeller und inhaltlicher Vorgaben des EU-Rechts. Dabei nimmt sie auch zur Einhaltung der Zulassungskriterien durch die EU-Zahlstelle Stellung (Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006). Ferner prüft die Bescheinigende Stelle auch die der Zahlstelle obliegende Beseitigung von Mängeln, die die Bescheinigende Stelle bei ihrer Prüftätigkeit festgestellt hat (sog. „follow up“). Die EU-Zahlstelle DE 04 Bayern Landwirtschaft wurde mit Wirkung zum 01. April 2011 unter Vorbehalt gestellt und eine organisatorische Neuordnung der Zahlstellenaufgaben im Staatsministerium eingeleitet. Die Zahlstelle wird nach erfolgreichem Abschluss dieser Neuordnung von der Zuständigen Behörde wieder uneingeschränkt zugelassen. Diese Neuakkreditierung muss bis 31. März 2012 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Prüfung der Zulassungskriterien durch eine unabhängige Einrichtung (Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 885/2006).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsprüfung
Menge oder Umfang:
Erfüllung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle für die Zahlstelle DE 04 Bayern für die EU-Haushaltsjahre 2012-2014 (optional bis 2016) und Prüfung der Zulassungskriterien zur Neuakkreditierung bis 31.3.2012.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsprüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Ludwigstraße 2
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmelf.bayern.de🌏
E-Mail: uwe.possin@stmelf.bayern.de📧
Telefon: +49 892182-2498📞
Fax: +49 892182-2740 📠
Der Text der EU-Bekanntmachung sowie das zu verwendende Formblatt "Scientology-Schutzerklärung" können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail angefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gewährt als zugelassene EU-Zahlstelle jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (2010: ca. 1,1 Mrd. EUR) sowie aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (2010: ca. 220 000 000 EUR) an ca. 120 000 Landwirte, Unternehmen und sonstige Beteiligte. Der Fördervollzug erfolgt über 57 nachgeordnete Dienststellen sowie weitere Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG).
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) gewährt als zugelassene EU-Zahlstelle jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (2010: ca. 1,1 Mrd. EUR) sowie aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (2010: ca. 220 000 000 EUR) an ca. 120 000 Landwirte, Unternehmen und sonstige Beteiligte. Der Fördervollzug erfolgt über 57 nachgeordnete Dienststellen sowie weitere Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG).
Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006), die nach internationalen Prüfstandards sowie unter Berücksichtigung etwaiger Leitlinien und Mitteilungen der EU-Kommission die zugelassene Zahlstelle während und nach dem EU-Haushaltsjahr (16. Oktober – 15. Oktober) prüft. Sie bescheinigt unter Berücksichtigung der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Rechnungen der zugelassenen Zahlstelle und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 01. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres zwei Berichte (je einen für die Bereiche EGFL und ELER) über ihre Feststellungen unter Beachtung formeller und inhaltlicher Vorgaben des EU-Rechts. Dabei nimmt sie auch zur Einhaltung der Zulassungskriterien durch die EU-Zahlstelle Stellung (Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006). Ferner prüft die Bescheinigende Stelle auch die der Zahlstelle obliegende Beseitigung von Mängeln, die die Bescheinigende Stelle bei ihrer Prüftätigkeit festgestellt hat (sog. „follow up“).
Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006), die nach internationalen Prüfstandards sowie unter Berücksichtigung etwaiger Leitlinien und Mitteilungen der EU-Kommission die zugelassene Zahlstelle während und nach dem EU-Haushaltsjahr (16. Oktober – 15. Oktober) prüft. Sie bescheinigt unter Berücksichtigung der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Rechnungen der zugelassenen Zahlstelle und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 01. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres zwei Berichte (je einen für die Bereiche EGFL und ELER) über ihre Feststellungen unter Beachtung formeller und inhaltlicher Vorgaben des EU-Rechts. Dabei nimmt sie auch zur Einhaltung der Zulassungskriterien durch die EU-Zahlstelle Stellung (Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006). Ferner prüft die Bescheinigende Stelle auch die der Zahlstelle obliegende Beseitigung von Mängeln, die die Bescheinigende Stelle bei ihrer Prüftätigkeit festgestellt hat (sog. „follow up“).
Die EU-Zahlstelle DE 04 Bayern Landwirtschaft wurde mit Wirkung zum 01. April 2011 unter Vorbehalt gestellt und eine organisatorische Neuordnung der Zahlstellenaufgaben im Staatsministerium eingeleitet. Die Zahlstelle wird nach erfolgreichem Abschluss dieser Neuordnung von der Zuständigen Behörde wieder uneingeschränkt zugelassen. Diese Neuakkreditierung muss bis 31. März 2012 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Prüfung der Zulassungskriterien durch eine unabhängige Einrichtung (Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 885/2006).
Die EU-Zahlstelle DE 04 Bayern Landwirtschaft wurde mit Wirkung zum 01. April 2011 unter Vorbehalt gestellt und eine organisatorische Neuordnung der Zahlstellenaufgaben im Staatsministerium eingeleitet. Die Zahlstelle wird nach erfolgreichem Abschluss dieser Neuordnung von der Zuständigen Behörde wieder uneingeschränkt zugelassen. Diese Neuakkreditierung muss bis 31. März 2012 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Prüfung der Zulassungskriterien durch eine unabhängige Einrichtung (Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 1 und 2 Verordnung (EG) Nr. 885/2006).
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Option zur Verlängerung der Prüftätigkeit um zwei weitere EU-Haushaltsjahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: ZB-7023-1/4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass das Unternehmen den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen nachgekommen ist,
— Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 6 EG VOL/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren gem. § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A,
— Vorlage einer Erklärung über den Umsatz der letzten 3 Jahre im Branchenbereich „Öffentlicher Sektor – Prüftätigkeiten/EU-Förderungen“ gem. § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erfahrungsnachweise in Form einer Referenzliste über Aufträge, die die Wahrnehmung der Aufgaben einer Bescheinigenden Stelle im Bereich EGFL und ELER gem. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006 in den Mitgliedstaaten/Beitrittsstaaten der Europäischen Union zum Gegenstand hatten. Es ist mindestens 1 Beauftragung in den vergangenen 3 Jahren nachzuweisen. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:
— Erfahrungsnachweise in Form einer Referenzliste über Aufträge, die die Wahrnehmung der Aufgaben einer Bescheinigenden Stelle im Bereich EGFL und ELER gem. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006 in den Mitgliedstaaten/Beitrittsstaaten der Europäischen Union zum Gegenstand hatten. Es ist mindestens 1 Beauftragung in den vergangenen 3 Jahren nachzuweisen. Dazu sind folgende Angaben erforderlich:
Vertragspartner mit Angabe einer Kontaktperson einschließlich der Kontaktmöglichkeiten (Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse), Vertragsdauer und Vertragsgegenstand,
— Darstellung der personellen Kapazitäten im Unternehmen (Anzahl, Ausbildung) im Bereich „Öffentlicher Sektor – Prüftätigkeiten / EU Förderung“,
— Benennung des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters mit Angaben zum Lebenslauf, zur beruflichen Qualifikation und zu seinen Erfahrungen im Bereich „Prüftätigkeiten als Bescheinigende Stelle gem. Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006 sowie Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005“ in Mitgliedstaaten/Beitrittsstaaten der Europäischen Union in den vergangenen 3 Jahren,
— Benennung des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters mit Angaben zum Lebenslauf, zur beruflichen Qualifikation und zu seinen Erfahrungen im Bereich „Prüftätigkeiten als Bescheinigende Stelle gem. Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 885/2006 sowie Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1290/2005“ in Mitgliedstaaten/Beitrittsstaaten der Europäischen Union in den vergangenen 3 Jahren,
— Darstellung der bei der Aufgabenwahrnehmung als Bescheinigende Stelle zur Anwendung kommenden international anerkannten Prüfstandards i.S.d. Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 885/2006,
— Angabe zu den deutschen Unternehmensstandorten und Erklärung, von welchem voraussichtlichen Standort aus das Projektteam die Aufgaben der Bescheinigenden Stelle wahrnehmen würde.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Einhaltung der vorgegebenen Fristen sowie Vorlage aller geforderten Unterlagen; Umfang der Erfahrungen im Aufgabenbereich.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-07-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dr. Possin
Internetadresse: www.stmelf.bayern.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-10-16 📅
Datum des Endes: 2015-02-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-7023-1/4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass Rügen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden sollten. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebes, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass Rügen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden sollten. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebes, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 107-176416 (2011-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 891 700,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge