Weiter- bzw. Neuentwicklung einer Individualsoftware zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen von der derzeit aktuellen Version 3.1 zur künftigen Version 4.0
Die von der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern und der Unfallkasse des Bundes zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen herausgegebene „Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung sowie in Betrieben und Einrichtungen der Länder und Kommunen“, Version 3.1 (kurz: HH 3.1), muss erneuert werden, um den aktuellen Anforderungen der Anwender gerecht zu werden. Die Handlungshilfe wurde zwar mehrfach überarbeitet, sie verwendet allerdings noch die ursprüngliche, aus dem Jahr 1997 stammende, mittlerweile veraltete technologische Basis. Die Unfallkasse des Bundes möchte die Handlungshilfe erneuern, um die Anforderungen der Anwender besser zu erfüllen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Handlungshilfe von noch mehr Kunden eingesetzt wird und somit die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in stärkerem Maße systematisch erfolgt. Letztlich ist damit die Erwartung verbunden, dass Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen reduziert werden können. Bei der Untersuchung wurden sowohl die aktuellen Anforderungen bei ausgewählten Kunden (BKA, WSV, BMF), die bereits die Handlungshilfe einsetzen, aufgenommen, als auch bei Kunden, die bisher die Beurteilung der Arbeitsbedingungen auf andere Weise durchführen (BA, THW, BPOL, BMU). Die wesentlichen dabei erkannten und als umzusetzen bewerteten Anforderungen sind: Kontinuität: Die von den Kunden erstellten Dokumente und Inhalte werden in das neue System übernommen. Handhabung: Die Umstellung der Anwendung vereinfacht die Handhabung für den Anwender und gestaltet die Datenpflege und Aktualisierung durch die UK-Bund komfortabler. Online- und Offlinebetrieb: Möglichkeit zur Online- und Offlinebearbeitung von Prüflisten und die Möglichkeit, diese mit dem zentralen Datenbestand zu synchronisieren. Änderung der Inhalte: Fachliche Änderungen können einfacher eingebracht werden. Modularität: Das Konzept der integrierten Bausteine und Tools wird durch stärke Modularität verbessert. Der Im- und Export der Inhalte zu anderen Systemen wird optimiert. Integrationsfähigkeit: Für die Übernahme von Daten aus anderen Systemen und die Übergabe von Daten an andere Systeme werden neue Schnittstellen implementiert. Hierzu gehören Verzeichnisdienste (LDAP), Personal-/ Ressourcenverwaltungssysteme (SAP, Raumbuch), Bürokommunikationssysteme (Word, Excel, Outlook) sowie andere Arbeitsschutzmanagementsysteme (z.B. des Umweltbundesamtes oder SAP Environment, Health & Safety). Plattform- und Produktunabhängigkeit: Die Anwendung wird mit modernen Techniken so implementiert, dass sie mit einer großen Vielfalt von Betriebssystemen, Applikationsservern und Datenbanken harmoniert. Das zukünftige System soll als Web-Anwendung entsprechend der von SAGA für E-Government-Anwendungen empfohlenen Mehrschichtenarchitektur realisiert werden. Die gesamte Projektabwicklung erfolgt in deutscher Sprache (Wort/Schrift).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2011-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware
Menge oder Umfang: 1 500 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 1 500 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Analyse- oder Wissenschaftssoftware📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Weserstraße 47
Postleitzahl: 26382
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.uk-bund.de🌏
E-Mail: vergabe-handlungshilfe@uk-bund.de📧
Telefon: +49 4421407407📞
Fax: +49 4421407406 📠
Alle nicht berücksichtigten Bewerber werden gemäß § 101 a Abs. 1 GWB spätestens vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Rechtlicher Hinweis:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zur Beachtung und Berücksichtigung: Erste Bietergespräche mit ausgewählten Bietern sind in der 28. KW in Wilhelmshaven vorgesehen.
Alle nicht berücksichtigten Bewerber werden gemäß § 101 a Abs. 1 GWB spätestens vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Rechtlicher Hinweis:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zur Beachtung und Berücksichtigung: Erste Bietergespräche mit ausgewählten Bietern sind in der 28. KW in Wilhelmshaven vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die von der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern und der Unfallkasse des Bundes zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen herausgegebene „Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung sowie in Betrieben und Einrichtungen der Länder und Kommunen“, Version 3.1 (kurz: HH 3.1), muss erneuert werden, um den aktuellen Anforderungen der Anwender gerecht zu werden.
Die von der Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern und der Unfallkasse des Bundes zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen herausgegebene „Handlungshilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung sowie in Betrieben und Einrichtungen der Länder und Kommunen“, Version 3.1 (kurz: HH 3.1), muss erneuert werden, um den aktuellen Anforderungen der Anwender gerecht zu werden.
Die Handlungshilfe wurde zwar mehrfach überarbeitet, sie verwendet allerdings noch die ursprüngliche, aus dem Jahr 1997 stammende, mittlerweile veraltete technologische Basis.
Die Unfallkasse des Bundes möchte die Handlungshilfe erneuern, um die Anforderungen der Anwender besser zu erfüllen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Handlungshilfe von noch mehr Kunden eingesetzt wird und somit die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in stärkerem Maße systematisch erfolgt. Letztlich ist damit die Erwartung verbunden, dass Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen reduziert werden können.
Die Unfallkasse des Bundes möchte die Handlungshilfe erneuern, um die Anforderungen der Anwender besser zu erfüllen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Handlungshilfe von noch mehr Kunden eingesetzt wird und somit die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in stärkerem Maße systematisch erfolgt. Letztlich ist damit die Erwartung verbunden, dass Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen reduziert werden können.
Bei der Untersuchung wurden sowohl die aktuellen Anforderungen bei ausgewählten Kunden (BKA, WSV, BMF), die bereits die Handlungshilfe einsetzen, aufgenommen, als auch bei Kunden, die bisher die Beurteilung der Arbeitsbedingungen auf andere Weise durchführen (BA, THW, BPOL, BMU).
Bei der Untersuchung wurden sowohl die aktuellen Anforderungen bei ausgewählten Kunden (BKA, WSV, BMF), die bereits die Handlungshilfe einsetzen, aufgenommen, als auch bei Kunden, die bisher die Beurteilung der Arbeitsbedingungen auf andere Weise durchführen (BA, THW, BPOL, BMU).
Die wesentlichen dabei erkannten und als umzusetzen bewerteten Anforderungen sind:
Kontinuität: Die von den Kunden erstellten Dokumente und Inhalte werden in das neue System übernommen.
Handhabung: Die Umstellung der Anwendung vereinfacht die Handhabung für den Anwender und gestaltet die Datenpflege und Aktualisierung durch die UK-Bund komfortabler.
Online- und Offlinebetrieb: Möglichkeit zur Online- und Offlinebearbeitung von Prüflisten und die Möglichkeit, diese mit dem zentralen Datenbestand zu synchronisieren.
Änderung der Inhalte: Fachliche Änderungen können einfacher eingebracht werden.
Modularität: Das Konzept der integrierten Bausteine und Tools wird durch stärke Modularität verbessert. Der Im- und Export der Inhalte zu anderen Systemen wird optimiert.
Integrationsfähigkeit: Für die Übernahme von Daten aus anderen Systemen und die Übergabe von Daten an andere Systeme werden neue Schnittstellen implementiert. Hierzu gehören Verzeichnisdienste (LDAP), Personal-/ Ressourcenverwaltungssysteme (SAP, Raumbuch), Bürokommunikationssysteme (Word, Excel, Outlook) sowie andere Arbeitsschutzmanagementsysteme (z.B. des Umweltbundesamtes oder SAP Environment, Health & Safety).
Integrationsfähigkeit: Für die Übernahme von Daten aus anderen Systemen und die Übergabe von Daten an andere Systeme werden neue Schnittstellen implementiert. Hierzu gehören Verzeichnisdienste (LDAP), Personal-/ Ressourcenverwaltungssysteme (SAP, Raumbuch), Bürokommunikationssysteme (Word, Excel, Outlook) sowie andere Arbeitsschutzmanagementsysteme (z.B. des Umweltbundesamtes oder SAP Environment, Health & Safety).
Plattform- und Produktunabhängigkeit: Die Anwendung wird mit modernen Techniken so implementiert, dass sie mit einer großen Vielfalt von Betriebssystemen, Applikationsservern und Datenbanken harmoniert.
Das zukünftige System soll als Web-Anwendung entsprechend der von SAGA für E-Government-Anwendungen empfohlenen Mehrschichtenarchitektur realisiert werden.
Die gesamte Projektabwicklung erfolgt in deutscher Sprache (Wort/Schrift).
Beschreibung der Optionen:
Die in der Vergabeunterlage zum Teilnahmewettbewerb beschriebenen Phasen 2 und 3 werden als Option ausdrücklich beauftragt. Der künftige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Leistungserbringung der Phasen 2 und 3. Die Notwendigkeit dieser Optionen und die Reihenfolge der Erbringung werden sich im Rahmen der Projektrealisierung ergeben.
Die in der Vergabeunterlage zum Teilnahmewettbewerb beschriebenen Phasen 2 und 3 werden als Option ausdrücklich beauftragt. Der künftige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Leistungserbringung der Phasen 2 und 3. Die Notwendigkeit dieser Optionen und die Reihenfolge der Erbringung werden sich im Rahmen der Projektrealisierung ergeben.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Z42-HH4.0
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmshaven.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Die Angaben und Formalien die erforderlich sind, werden, soweit notwendig, sinngemäß beschrieben. Für die geforderten Erklärungen werden Formblätter in der Vergabeunterlage zum Teilnahmewettbewerb bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Eine Nichtverwendung oder Änderung dieser Formblätter kann zum Ausschluss des Antrages führen.
Hinweis: Die Angaben und Formalien die erforderlich sind, werden, soweit notwendig, sinngemäß beschrieben. Für die geforderten Erklärungen werden Formblätter in der Vergabeunterlage zum Teilnahmewettbewerb bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Eine Nichtverwendung oder Änderung dieser Formblätter kann zum Ausschluss des Antrages führen.
Mindestpunktzahl: 50 % aller möglichen Bewertungspunkte zur Feststellung der Eignung der Abschnitte III.2.1., III.2.2. und III.2.3.
Unter III.2.2 sind Kriterien genannt, bei denen Sie mindestens 1 Punkt erzielen müssen.
Folgende Angaben und Formalitäten sind vom Bewerber zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— (1.1) Stellen Sie Ihr Unternehmen / Bewerbergemeinschaft / den Generalunternehmer inkl. Nachunternehmern dar. (Ausschlusskriterium),
— (1.2) Beschreiben Sie in Ihrer Unternehmensdarstellung Ihr Unternehmen / die Bewerber- oder Bewerbergemeinschaft / den Generalunternehmer inkl. Nachunternehmer unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes und der beabsichtigten Bewerbung (max. 5 Seiten DIN A4). Dargestellt werden müssen – soweit auftragsrelevant - auch alle Beteiligungsverhältnisse / Verbindungen bei Bewerber- oder Bewerbergemeinschaften bzw. zu Nachauftragnehmern. Geben Sie die Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland bzw. außerhalb Deutschlands an. (Bewertungskriterium, Gewichtung 5 Punkte),
— (1.2) Beschreiben Sie in Ihrer Unternehmensdarstellung Ihr Unternehmen / die Bewerber- oder Bewerbergemeinschaft / den Generalunternehmer inkl. Nachunternehmer unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes und der beabsichtigten Bewerbung (max. 5 Seiten DIN A4). Dargestellt werden müssen – soweit auftragsrelevant - auch alle Beteiligungsverhältnisse / Verbindungen bei Bewerber- oder Bewerbergemeinschaften bzw. zu Nachauftragnehmern. Geben Sie die Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland bzw. außerhalb Deutschlands an. (Bewertungskriterium, Gewichtung 5 Punkte),
— (1.3) Reichen Sie als Bewerber, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer die Eigenerklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und anderer Sachverhalte ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.4) Reichen Sie als Bewerber, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer die Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.5) Reichen Sie als Bewerber, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer die Eigenerklärung Scientology-Schutzerklärung ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.6) Reichen Sie als Bewerber oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.7) Sofern Sie Nachunternehmer mit Teilleistungen beauftragen, reichen Sie die Ressourcen-Erklärung des Nachunternehmers ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.8) Reichen Sie als Bewerber oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Bewerbergemeinschaft ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.9) Reichen Sie als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Vollmacht der Bewerbergemeinschaft ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.10) Reichen Sie als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Bewerbergemeinschaft ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.11) Reichen Sie als Bewerber oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung Handelsregister ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.12) Reichen Sie als Bewerber oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ein. (Ausschlusskriterium),
— (1.13) Reichen Sie als Bewerber, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer die Eigenerklärung zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ein. (Ausschlusskriterium).
Der Bewerber verpflichtet sich mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Der Bewerber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und des Vergabeverfahrens von der Vergabestelle übersandten Unterlagen in verschlossenen Räumen oder Behältern unter Verwahrung zu halten und nicht öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt sowohl für Papierunterlagen als auch - soweit zutreffend - für alle elektronischen Dateien.
Der Bewerber verpflichtet sich mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, alle im Rahmen des Vergabeverfahrens erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Der Bewerber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und des Vergabeverfahrens von der Vergabestelle übersandten Unterlagen in verschlossenen Räumen oder Behältern unter Verwahrung zu halten und nicht öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt sowohl für Papierunterlagen als auch - soweit zutreffend - für alle elektronischen Dateien.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied sämtliche Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.1 der Vergabebekanntmachung einzureichen. Sofern Nachunternehmer bereits bei der Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, sind bestimmte Erklärungen durch den Nachunternehmer ebenfalls abzugeben:
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied sämtliche Unterlagen gemäß Abschnitt III.2.1 der Vergabebekanntmachung einzureichen. Sofern Nachunternehmer bereits bei der Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, sind bestimmte Erklärungen durch den Nachunternehmer ebenfalls abzugeben:
— Erklärung zu 1.3,
— Erklärung zu 1.4,
— Erklärung zu 1.5,
— Erklärung zu 1.7,
— Erklärung zu 1.13.
Steht die Beteiligung von Nachunternehmern erst zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe fest, müssen die Erklärungen der Nachunternehmer mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlen die Erklärungen des Nachunternehmers im Teilnahmeantrag bzw. im Angebot, wird der Bewerber bzw. der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Werden die Unterlagen für die Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt, wird zu diesem Zeitpunkt die Zuverlässigkeit der Nachunternehmer geprüft. Wird deren Zuverlässigkeit nicht festgestellt, muss sich dies der Generalunternehmer zurechnen lassen und das Angebot muss ausgeschlossen werden.
Steht die Beteiligung von Nachunternehmern erst zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe fest, müssen die Erklärungen der Nachunternehmer mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlen die Erklärungen des Nachunternehmers im Teilnahmeantrag bzw. im Angebot, wird der Bewerber bzw. der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Werden die Unterlagen für die Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt, wird zu diesem Zeitpunkt die Zuverlässigkeit der Nachunternehmer geprüft. Wird deren Zuverlässigkeit nicht festgestellt, muss sich dies der Generalunternehmer zurechnen lassen und das Angebot muss ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bewerber zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— (2.1) Bestätigen Sie, dass Sie fachlich, technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die ausgeschriebene Leistung, wie sie dem Vergabeverfahren zugrunde liegen, über den geforderten und derzeit geplanten Zeitraum (vgl. Tabelle 1 der Vergabeunterlage zum Teilnahmewettbewerb) zu leisten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— (2.1) Bestätigen Sie, dass Sie fachlich, technisch, wirtschaftlich und personell in der Lage sind, die ausgeschriebene Leistung, wie sie dem Vergabeverfahren zugrunde liegen, über den geforderten und derzeit geplanten Zeitraum (vgl. Tabelle 1 der Vergabeunterlage zum Teilnahmewettbewerb) zu leisten,
— (2.2) Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens insgesamt in Euro an, jeweils bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre 2007, 2008 und 2009. Erwartet wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 5 000 000 EUR. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerber- gemeinschaft werden addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 7),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— (2.2) Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens insgesamt in Euro an, jeweils bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre 2007, 2008 und 2009. Erwartet wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 5 000 000 EUR. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerber- gemeinschaft werden addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 7),
— (2.3) Geben Sie den Jahresumsatz in Euro an, jeweils bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre (2007, 2008, 2009). Erwartet wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 1 000 000 EUR, bezogen auf den Leistungsgegenstand. (Bewertungskriterium, Gewichtung 8),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— (2.3) Geben Sie den Jahresumsatz in Euro an, jeweils bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre (2007, 2008, 2009). Erwartet wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 1 000 000 EUR, bezogen auf den Leistungsgegenstand. (Bewertungskriterium, Gewichtung 8),
— (4.1) Bestätigen Sie die vorgenannten Rahmenbedingungen und sichern Sie zu, das Vorgehen zum Austausch von Projektmitarbeitern unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen zu definieren und innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes schriftlich zur Abstimmung vorzulegen. (Ausschlusskriterium),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— (4.1) Bestätigen Sie die vorgenannten Rahmenbedingungen und sichern Sie zu, das Vorgehen zum Austausch von Projektmitarbeitern unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen zu definieren und innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes schriftlich zur Abstimmung vorzulegen. (Ausschlusskriterium),
— (4.2) Erklären Sie, die unter Punkt 3.3.1 der Vergabeunterlage zum Teilnahmewettbewerb geforderte Verfügbarkeit der vorgesehenen Mitarbeiter zuzusichern. (Ausschlusskriterium),
— (4.3) Geben Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl fest angestellter Mitarbeiter Ihres Unternehmens (bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften für jedes Unternehmen) jeweils in den letzten 3 Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) an. Erwartet werden durchschnittlich mindestens 40 Mitarbeiter p.a. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften werden die Zahlen addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 7),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— (4.3) Geben Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl fest angestellter Mitarbeiter Ihres Unternehmens (bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften für jedes Unternehmen) jeweils in den letzten 3 Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) an. Erwartet werden durchschnittlich mindestens 40 Mitarbeiter p.a. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften werden die Zahlen addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 7),
— (4.4) Geben Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl fest angestellter Mitarbeiter Ihres Unternehmens (bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften für jedes Unternehmen) jeweils in den letzten 3 Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand an. Erwartet werden durchschnittlich mindestens 10 Programmierer p.a. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften werden die Zahlen addiert (Bewertungskriterium, Gewichtung 8),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— (4.4) Geben Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl fest angestellter Mitarbeiter Ihres Unternehmens (bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften für jedes Unternehmen) jeweils in den letzten 3 Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand an. Erwartet werden durchschnittlich mindestens 10 Programmierer p.a. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften werden die Zahlen addiert (Bewertungskriterium, Gewichtung 8),
— (4.5) Geben Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl fest angestellter Mitarbeiter Ihres Unternehmens (bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften für jedes Unternehmen) jeweils in den letzten 3 Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand an. Erwartet werden durchschnittlich mindestens 2 Projektleiter p.a. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften werden die Zahlen addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 8),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— (4.5) Geben Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl fest angestellter Mitarbeiter Ihres Unternehmens (bei Bewerber- oder Bietergemeinschaften für jedes Unternehmen) jeweils in den letzten 3 Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand an. Erwartet werden durchschnittlich mindestens 2 Projektleiter p.a. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften werden die Zahlen addiert. (Bewertungskriterium, Gewichtung 8),
— (4.6) Bitte bestätigen Sie, dass im Projekt ausschließlich Mitarbeiter zum Einsatz kommen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. (Ausschlusskriterium).
Mindeststandards:
Wird eine der geforderten Erklärungen in III.2.2 nicht abgegeben, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig und wird ausgeschlossen.
Bewertet wird grundsätzlich nach einem Punkteschema von 0 bis 10 Punkten. Erfüllt der Bewerber die Mindesterwartungen, erhält er 5 Punkte. Eine „Übererfüllung“ der Mindesterwartungen führt zu zusätzlichen Bewertungspunkten (maximal 10 Punkte). Eine „Mindererfüllung“ der Mindesterwartungen führt zu Abwertungen (maximal 0 Punkte):
Bewertet wird grundsätzlich nach einem Punkteschema von 0 bis 10 Punkten. Erfüllt der Bewerber die Mindesterwartungen, erhält er 5 Punkte. Eine „Übererfüllung“ der Mindesterwartungen führt zu zusätzlichen Bewertungspunkten (maximal 10 Punkte). Eine „Mindererfüllung“ der Mindesterwartungen führt zu Abwertungen (maximal 0 Punkte):
Zu 2.2: 5 Punkte = 5 000 000 EUR.
Auf- bzw. Abwertung erfolgt je 1 000 000 EUR mehr bzw. weniger. Mindestpunktzahl: 1.
Zu 2.3: 5 Punkte = 1 000 000 EUR.
Auf- bzw. Abwertung erfolgt je 100 000 EUR mehr bzw. weniger. Mindestpunktzahl: 1.
Zu 4.3: 5 Punkte = 40 Mitarbeiter.
Auf- bzw. Abwertung erfolgt je 5 Mitarbeiter mehr bzw. weniger. Mindestpunktzahl: 1.
Zu 4.4: 5 Punkte = 10 Programmierer.
Auf- bzw. Abwertung erfolgt je 1 Programmierer mehr bzw. weniger. Mindestpunktzahl: 1.
Zu 4.5: 5 Punkte = 2 Projektleiter.
Aufwertung erfolgt je 1 Projektleiter mehr.
Bewerber weist nur einen Projektleiter nach: 1 Punkt.
Folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— (5.1) Verfügen Sie über genügend zum Projekteinsatz kommende Mitarbeiter, die die vorgenannten Aufgaben erfüllen können und die geforderten Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse besitzen? (Ausschlusskriterium),
— (5.2) Machen Sie bitte Angaben zur Qualifikation der Mitarbeiter, die Sie für dieses Projekt vorgesehen haben. Führen Sie bitte die Mitarbeiterprofile für 5 Programmierer und 1 Projektleiter auf und stellen Sie die geplante Aufgabenteilung innerhalb des Projektteams dar. Je aufgeführtem Mitarbeiter muss jeweils ein Referenzprojekt angegeben werden, das nicht älter als 3 Jahre ist. Alle angebotenen und im Projekt zum Einsatz kommenden Mitarbeiter müssen namentlich benannt werden. Füllen Sie bitte für jeden Mitarbeiter das beigefügte Schema (Tabelle 10 der Vergabeunterlage) aus. (Bewertungskriterium, Gewichtung 25),
— (5.2) Machen Sie bitte Angaben zur Qualifikation der Mitarbeiter, die Sie für dieses Projekt vorgesehen haben. Führen Sie bitte die Mitarbeiterprofile für 5 Programmierer und 1 Projektleiter auf und stellen Sie die geplante Aufgabenteilung innerhalb des Projektteams dar. Je aufgeführtem Mitarbeiter muss jeweils ein Referenzprojekt angegeben werden, das nicht älter als 3 Jahre ist. Alle angebotenen und im Projekt zum Einsatz kommenden Mitarbeiter müssen namentlich benannt werden. Füllen Sie bitte für jeden Mitarbeiter das beigefügte Schema (Tabelle 10 der Vergabeunterlage) aus. (Bewertungskriterium, Gewichtung 25),
— (5.3) Beschreiben Sie bitte, wie und wo die vorgesehenen Projektmitarbeiter die geforderten Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse erworben und in Projekten angewandt haben. Alle 6 Mitarbeiter müssen in Summe alle vorgesehenen Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse besitzen. (Bewertungskriterium, Gewichtung 25),
— (5.3) Beschreiben Sie bitte, wie und wo die vorgesehenen Projektmitarbeiter die geforderten Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse erworben und in Projekten angewandt haben. Alle 6 Mitarbeiter müssen in Summe alle vorgesehenen Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse besitzen. (Bewertungskriterium, Gewichtung 25),
— (5.4) Die vertraglich vereinbarte Leistung ist durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Stellen Sie bitte dar, inwieweit die angebotenen Mitarbeiter mindestens die geforderten fachlichen und technischen Anforderungen erfüllen. Verwenden Sie hierfür bitte für jeden geforderten Mitarbeiter die Tabelle 10 der Vergabeunterlage. Weitere Ausführungen außerhalb der Tabelle können je Mitarbeiter auf maximal 2 Seiten DIN A4, Arial, Schriftgröße 11 vorgenommen werden. (Bewertungskriterium, Gewichtung 35),
— (5.4) Die vertraglich vereinbarte Leistung ist durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Stellen Sie bitte dar, inwieweit die angebotenen Mitarbeiter mindestens die geforderten fachlichen und technischen Anforderungen erfüllen. Verwenden Sie hierfür bitte für jeden geforderten Mitarbeiter die Tabelle 10 der Vergabeunterlage. Weitere Ausführungen außerhalb der Tabelle können je Mitarbeiter auf maximal 2 Seiten DIN A4, Arial, Schriftgröße 11 vorgenommen werden. (Bewertungskriterium, Gewichtung 35),
— (5.5) Erläutern Sie, wie Ihr Unternehmen zur Sicherstellung von kurzfristigen erhöhten Aufwendungen Personalkapazitäten plant und bereitstellt. Nehmen Sie hierbei Bezug z. B. auf den Einsatz von freiberuflichen Mitarbeitern (Qualifikation, Erfahrungen, Verfügbarkeit, Referenzen). (Bewertungskriterium, Gewichtung 30),
— (5.5) Erläutern Sie, wie Ihr Unternehmen zur Sicherstellung von kurzfristigen erhöhten Aufwendungen Personalkapazitäten plant und bereitstellt. Nehmen Sie hierbei Bezug z. B. auf den Einsatz von freiberuflichen Mitarbeitern (Qualifikation, Erfahrungen, Verfügbarkeit, Referenzen). (Bewertungskriterium, Gewichtung 30),
— (5.6) Der Einsatz anderer als die genannten Mitarbeiter muss vom Auftraggeber schriftlich genehmigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den vorgeschlagenen Mitarbeiter abzulehnen. Auf Verlangen des Auftraggebers tauscht der Auftragnehmer auch während der Projektlaufzeit die von ihm eingesetzten Mitarbeiter aus, wenn für den Auftraggeber ein wichtiger Grund vorliegt. Sind Sie damit einverstanden? Ja / Nein (Ausschlusskriterium).
— (5.6) Der Einsatz anderer als die genannten Mitarbeiter muss vom Auftraggeber schriftlich genehmigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den vorgeschlagenen Mitarbeiter abzulehnen. Auf Verlangen des Auftraggebers tauscht der Auftragnehmer auch während der Projektlaufzeit die von ihm eingesetzten Mitarbeiter aus, wenn für den Auftraggeber ein wichtiger Grund vorliegt. Sind Sie damit einverstanden? Ja / Nein (Ausschlusskriterium).
Mindeststandards:
Wird eine der geforderten Erklärungen in III.2.3 nicht beantwortet, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig und wird ausgeschlossen.
Bewertet wird nach einem Punkteschema von 0 bis 10 Punkten. Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Bewertet wird nach einem Punkteschema von 0 bis 10 Punkten. Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
0 bis 3 Punkte Unzureichende und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. Mangelhafte Darstellung, in der auf wichtige Fragen nicht oder nur teilweise eingegangen wird.
4 bis 7 Punkte Befriedigende bis leicht überdurchschnittliche Darstellung, die im Wesentlichen an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.
8 bis 10 Punkte Überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung, die den Erwartungen des Auftraggebers voll bis im besonderen Maße entspricht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.2.1) vor Erteilung des Zuschlages, die mit Vertragsabschluss gültig ist und deren Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Diese werden den ausgewählten Bewerbern im weiteren Verfahren übermittelt (Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist auf der Grundlage der Vertragsbedingungen für den Hauptauftragnehmer grundsätzlich zulässig. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Es wird jedoch erwartet, dass die wesentlichen Aufgaben innerhalb des Projektes vom Hauptauftragnehmer erbracht werden. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bleibt auch im Falle der Weitergabe von Leistungen der Hauptauftragnehmer.
Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist auf der Grundlage der Vertragsbedingungen für den Hauptauftragnehmer grundsätzlich zulässig. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Es wird jedoch erwartet, dass die wesentlichen Aufgaben innerhalb des Projektes vom Hauptauftragnehmer erbracht werden. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bleibt auch im Falle der Weitergabe von Leistungen der Hauptauftragnehmer.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bewerben sich mehr als 3 geeignete Unternehmen um Teilnahme, so wird die Auswahl geeigneter Bewerber unter Verwendung der unter Nr. III.2.1), III.2.2) und Nr. III.2.3) aufgeführten Kriterien und der entsprechend ermittelten Eignungspunkte getroffen (Ranking). Die Gewichtung der einzelnen Kriterien ist jeweils vermerkt.
Bewerben sich mehr als 3 geeignete Unternehmen um Teilnahme, so wird die Auswahl geeigneter Bewerber unter Verwendung der unter Nr. III.2.1), III.2.2) und Nr. III.2.3) aufgeführten Kriterien und der entsprechend ermittelten Eignungspunkte getroffen (Ranking). Die Gewichtung der einzelnen Kriterien ist jeweils vermerkt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-06-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Unfallkasse des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Unfallkasse des Bundes
Holger Kopperschmidt; Heiko Boomgaarden
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z42-HH4.0
Zusätzliche Informationen
Alle nicht berücksichtigten Bewerber werden gemäß § 101 a Abs. 1 GWB spätestens vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Rechtlicher Hinweis:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zur Beachtung und Berücksichtigung: Erste Bietergespräche mit ausgewählten Bietern sind in der 28. KW in Wilhelmshaven vorgesehen.