Werbenutzungsrechte im öffentlichen Raum der Stadt Solingen

Stadt Solingen Servicestelle Beschaffung Submissionsstelle

Die Stadt Solingen überträgt dem Vertragsnehmer das ausschließliche Recht zur Werbung im öffentlichen Raum der Stadt Solingen an den dafür freigegebenen Stellen für den unten beschriebenen Umfang.
Ausgenommen hiervon ist die Werbung an Schaltkästen, Fahrzeugen sowie an Sportstätten.
Mit der zukünftigen Werbenutzung verfolgt die Stadt Solingen im Wesentlichen die folgenden Ziele:
1. Sicherstellung einer hochwertigen Ausstattung und Gestaltung der Stadtmöbel (Wartehallen, Stadtinformationsanlagen) und Werbeanlagen. Diese sind Gestaltungselemente des öffentlichen Raumes und sollen daher dem unverwechselbaren Stadtbild von Solingen entsprechen,
2. Ein einheitliches Stadtbild hinsichtlich der Stadtmöblierung und Werbeträgern zu erreichen,
3. Gewährleistung einer vorbildlichen Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungselemente und der Werbeanlagen,
4. Die Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit insbesondere von Menschen mit Behinderung bei allen Stadtmöblierungselementen sicher zu stellen,
5. Die Einnahmesituation soll wesentlich verbessert werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-29 Auftragsbekanntmachung